Protokoll der Sitzung vom 03.06.2021

Wer sich die Vorschläge sachlich und objektiv ansieht, hätte also nur zu einer demokratischen Lösung kommen können: Beide Gesetzentwürfe werden an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In diesem fachlich zuständigen Gremium werden beide diskutiert und anschließend aufgrund sachlicher Erwägungen das daraus gemacht, was im Sinne der Sache nötig und geboten gewesen wäre. Aber okay, Herr Walk, vielleicht sollten wir das in Zukunft immer so handhaben, wir bringen einfach beide einen Gesetzentwurf ein und können damit wenigstens sicher sein, dass einer von beiden an den Ausschuss überwiesen wird und damit der Sache tatsächlich gedient ist, weil das unser oberstes Ziel hier sein sollte.

(Beifall AfD)

Wie wir heute wissen, waren Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, in dem Falle auch die CDU – muss ich leider erwähnen –, die unseren Antrag abgelehnt hat, und auch die FDP an sachlicher Politik nicht interessiert.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie das nur kommt?!)

Diesen fünf Parteien war die Ablehnung der AfD und damit eine ideologisch motivierte Ablehnung

ohne jeden Blick auf Sache und Inhalt wichtiger als die Polizei, wichtiger als die Sicherheit von uns Polizisten auf der Straße, wichtiger als die Sicherheit der Menschen auf den Straßen und wichtiger als die Sicherheit auf den Straßen und im Freistaat Thüringen im Allgemeinen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt tra- gen Sie aber dick auf!)

Kollegen der Polizei innerhalb und außerhalb des Plenarsaals, denkt daran, wenn die nächste Wahl eines Thüringer Landtags ansteht: Das Mindeste, was ihr und alle Einwohner dieses schönen Freistaats erwarten können von einem gewählten Parlamentarier, ist eine an der Sache orientierte Lösung, ist eine an der Sache orientierte Arbeit im Landtag.

Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und – wie gesagt – leider auch die CDU und die FDP haben genau das bei den Bodycams in der 38. Plenarsitzung verweigert. Vielen Dank fürs Zuhören! Wir bleiben trotzdem an dem Thema dran.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mühlmann, Sie haben gerade ganz schön dick aufgetragen und vor allem haben Sie behauptet, es ginge Ihnen um Inhalte. Da ist sowohl Ihr Gesetzentwurf als auch Ihre Rede der Gegenbeweis. Wir kommen auch gleich dazu.

Wir beraten in zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf der AfD zur Normierung sehr weitgehender Videoüberwachung und Bodycams. Was die AfD dabei will, heißt, Videoüberwachung ausweiten, indem auch Tonaufnahmen zulässig sein sollen. Wir hatten bereits erwähnt, dass die Freien Demokraten eine flächendeckende Videoüberwachung ablehnen.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Eben nicht! Lesen Sie doch mal richtig!)

Selbstverständlich lehnen wir eine Videoüberwachung mit Tonaufnahmen – doch, Herr Höcke, lesen Sie Ihren eigenen Entwurf – erst recht ab.

Meine Damen und Herren, Eingriffe in die Grundrechte von jedermann müssen Ultima Ratio sein.

Wenn wir uns anschauen, wie die letzten Jahre Personalpolitik bei der Polizei betrieben worden sind, dann bleibt mir dazu nur eins zu sagen: Bevor flächendeckend Personen gefilmt und auch noch Gespräche mitgeschnitten werden, sollten wir lieber erst einmal dafür sorgen, dass die Polizei personell ordentlich ausgestattet ist.

(Beifall FDP)

Denn – und das geht auch in die Richtung der Kollegen der Union – diese Daten muss ja auch jemand auswerten. Und wenn wir jetzt schon nicht genügend Polizisten in Thüringen haben, um diese sogenannten gefährlichen Orte mit Streifen wieder sicher zu machen, dann möchte ich an der Wirkung von Tonaufnahmen zusätzlich zu den Videoaufnahmen ganz große Zweifel anmelden. Aber die Kollegen der AfD wollen ja noch etwas, nämlich den sogenannten Bodycams eine Rechtsgrundlage geben. Zwar haben sie dabei auch daran gedacht, dass die Aufnahmen auch zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen verwendet werden sollen, gleichzeitig wird aber eine Löschung nach spätestens 48 Stunden verlangt. Das beißt sich, meine Damen und Herren. Binnen 48 Stunden wird kein Betroffener einen Rechtsbeistand finden und die Aufnahmen anfordern können. Und was bedeutet eigentlich „spätestens“? Können die auch vorher gelöscht werden? Das geht bei Ihnen nicht daraus hervor.

Aber es geht natürlich auch noch weiter – und da kommen wir zum Thema „Inhalte“, nämlich die Frage der Berufsgeheimnisträger, also Journalisten, Anwälte. Die haben Sie gar nicht erwähnt. Wenn also Inhalte gefilmt und Gespräche aufgezeichnet werden, die Berufsgeheimnisträger oder auch die Intimsphäre betreffen, findet sich keine Regelung, dass Aufnahmen unverzüglich abgebrochen werden müssen, meine Damen und Herren.

Es scheint, als meinten Sie diesen Entwurf nicht wirklich ernst. Im Ausschuss sind bereits der Entwurf der CDU sowie ein alternativer Entwurf der FDP in der Beratung und auch in der Anhörung. Damit ist, weil es um Inhalte geht, nach unserer Auffassung der Sache bereits Genüge getan und wir werden Ihren Entwurf ablehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Marx das Wort.

(Abg. Mühlmann)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Mühlmann, es stimmt ja nicht, dass wir hier nicht ausführlich mehrere Stunden – möchte ich fast sagen – zu mehreren Anlässen bereits über die Problematik Bodycams – ja oder nein –, Tonaufzeichnung – ja oder nein –, Erforderlichkeit eines PRG-Gesetzes – wann sinnvoll – geredet hätten. Was sie bemängeln, ist, dass Ihr Antrag, den Sie mal gestellt haben, durch Anträge von CDU und FDP im parlamentarischen Verfahren überholt wurde. Die sind jetzt schon länger an den Ausschuss überwiesen. Kollege Bergner hat eben schon auf die Anhörung hingewiesen. Die wird stattfinden, und zwar am 24.06.2021, also demnächst in diesem Hause. Diese Anhörung ist öffentlich und deswegen kann ich die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei auch jetzt schon dazu einladen. Wer Interesse hat, dieser Anhörung beizuwohnen – entweder in körperlicher Anwesenheit oder sie wird mit Sicherheit dann auch im Netz übertragen –, der wird sehen, dass wir uns sehr ernsthaft und sehr ausführlich mit Ihren Belangen auseinandersetzen, wie wir das im Landtag immer tun, über Parteigrenzen der sogenannten „Altparteien“ hinweg, wie Sie es nennen. Polizei liegt uns allen hier, glaube ich, sehr am Herzen. Dass wir die verschiedenen Meinungen zur Videoüberwachung oder auch zur Aufzeichnungsfähigkeit von Bodycams hier schon länger ausgetauscht haben, das ist auch jedem bekannt, der sich für das Thema interessiert. Wir werden diese ernsthafte Debatte jetzt weiter im Ausschuss fortsetzen, wo sie schon angekommen ist. Da brauchen wir jetzt nicht noch einen zusätzlichen Bremsklotz durch einen weiteren Antrag, der das parlamentarische Verfahren noch mal verzögern wollte. Wenn Sie etwas für die Polizei tun wollen, dann hätten Sie jetzt Ihren Gesetzesantrag zurückziehen können, weil das Thema bereits in Arbeit ist und hätten hier nicht larmoyant herumgeweint. Das war es eigentlich schon. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Walk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, das Thema „Bodycam“ beschäftigt meine Fraktion und auch mich schon seit Längerem. Deswegen haben wir uns be

reits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, den Einsatz von Bodycams auch im Thüringer Polizeidienst zu gestatten. Insofern ist es völlig unstrittig, dass uns das Thema auch in dieser Legislatur wieder beschäftigt. Insofern komme ich auch auf diese Legislatur. Um unsere Polizeikolleginnen und ‑kollegen endlich besser auszustatten und zu schützen, haben wir am 8. Juli 2020 in der Drucksache 7/1196 in der Neufassung erneut einen Antrag zur Einführung von Bodycams auf den Tisch gelegt. Dieser wurde leider mehrere Monate auf der Tagesordnung nicht platziert. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der März-Plenarsitzung hat es dann doch geklappt: Unser umfangreicher Gesetzentwurf ist dann auch überwiesen worden – das ist hier schon mehrfach angeklungen –, und befindet sich jetzt im Innenausschuss.

Ich will dazu noch erläutern – das ist das, was Frau Kollegin Marx und Herr Bergner schon angeführt haben –, dass es uns wichtig ist, diese Anhörung möglichst breit zu gestalten. Jeder aus den Fraktionen konnte seine Vorschläge auf den Tisch legen. Uns war es wichtig, dass wir sowohl Sicherheitsexperten einladen als auch Praktiker, zum Beispiel den Leiter des Pilotprojekts „Bodycams“, was ja immer noch nicht abgeschlossen ist und auch in Thüringen noch läuft. Den haben wir eingeladen, wir haben den Polizeipräsidenten eingeladen, wir haben die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern eingeladen, die zum Teil schon über mehrere Jahre das nicht nur als Projekt, sondern im Realbetrieb betreiben. Wir haben die Wissenschaft eingeladen, Hochschulen und wir haben Datenschützer eingeladen. Nicht zuletzt war es uns auch wichtig, die Betroffenenperspektive anzuhören, also diejenigen, die die ganze Verfahrensweise und das, was wir vorgesehen haben, kritisch sehen. Aus diesem ganzen Mix werden wir dann eine Anhörung zustande bekommen, die es uns ermöglicht, sachgerecht zu entscheiden.

Unterm Strich ist, glaube ich, eines ganz wichtig – und das unterscheidet uns von dem Vorschlag der AfD –, dass wir das verfassungsrechtlich sicher und normenklar gestalten wollen, und das sehen wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht.

Wir haben im Übrigen – diejenigen, die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen das – einen Vorschlag aufgegriffen aus dem vorläufigen Abschlussbericht des Pilotprojekts hier in Thüringen und haben einen sogenannten eigenständigen BodycamParagrafen aufgenommen und wollen den ins Polizeiaufgabengesetz einführen. Das ist – so die Planung – der neue § 33 a des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes. Er nennt sich „Mobile Bild- und Ton

aufnahmegeräte“ und enthält die für uns wichtigen Punkte – ich will es noch mal zusammenfassen. Da gehen die Vorstellungen, was die Rechtslage und die Notwendigkeit angeht, hier im Hohen Haus wirklich sehr weit auseinander. Deshalb komme ich noch mal darauf zurück, was ich eben gesagt habe: Ich freue mich auf die Anhörung der Experten und aller, die wir eingeladen haben.

Die wichtigen Punkte noch mal im Schnelldurchlauf:

1. die Bild- und Tonaufnahmen,

2. die sogenannte Pre-Recording-Funktion wollen wir einführen und

3. das ist ein Thema, das sehr sensibel ist, das ist uns bekannt: Aufzeichnungen, die auch im nicht öffentlichen Raum, zum Beispiel auch in Wohnungen, stattfinden dürfen/sollen, aber auch angepasste Regelungen zu Datenschutz, Speicher- und Löschungsfristen.

Erst wenn diese ganzen Dinge eingehalten werden, dann sprechen wir davon, dass es auch rechtssicher ist, normenklar und auch den verfassungsrechtlichen Ansprüchen Genüge tut.

Wenn wir das Thüringer Polizeiaufgabengesetz anfassen – das machen wir nicht allzu häufig –, dann haben wir argumentiert, dass wir das richtig machen – nicht nur halbherzig –, rechtssicher und normengleich – ich habe es erwähnt. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, weil er aus unserer Sicht nicht weitreichend genug ist. Wir sagen: Es bedarf umfangreicherer Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes als einer bloßen Neuformulierung des jetzigen § 33 Abs. 2 und 6 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes und lediglich – in Anführungszeichen – der Ergänzung um Bild- und Tonaufnahmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion steht fest: Jeder Polizeibeamte, der verletzt ist, ist einer zu viel. Wir wissen – das haben wir hier im Hohen Haus auch schon öfter diskutiert, ich will es noch mal anführen, weil es jetzt wieder mal leider passt –, die Kriminalstatistik im letzten Jahr wirft insgesamt eine Steigerung um 84 Fälle aus, das ist ein Anstieg um etwa ein Viertel. Bei der Rubrik „Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“: 321 Straftaten allein im Jahr 2021, rein rechnerisch also fast jeden Tag ein Angriff.

Auch bei der Fallkurve „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen“ – also Widerstand, nicht tätliche Angriffe – stiegen die Fallzahlen um 17 Prozent auf nunmehr 837 Fälle im letzten Jahr.

Ich wollte dann von der Landesregierung wissen – das haben wir runtergebrochen, weil sich da nicht nur Polizeibeamte in der Statistik verbergen, sondern auch andere Vollstreckungsbeamte –, wie hoch denn der Anteil der verletzten Kolleginnen und Kollegen im vergangenen Jahr war. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass insgesamt 145 Kolleginnen und Kollegen im Dienst verletzt wurden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Mit dem im Innenausschuss beschlossenen Anhörungsverfahren – übrigens ist das einstimmig erfolgt zu unserem Gesetzentwurf, den nenne ich noch mal: „Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, offener Einsatz mobiler Bild- und Tonaufnahmegeräte“ in der Drucksache 7/2792 – gehen wir nun konsequenterweise den richtigen und auch den notwendigen nächsten Schritt. Ich will an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass wir in der Innenausschusssitzung am 15. April insgesamt über 60 Anzuhörende eingeladen haben, und das, wie ich finde, in der Sitzung jedenfalls mit großem Konsens. Dass der Beschluss zum Anhörungsverfahren einstimmig getroffen wurde, zeigt aus unserer Sicht, dass sich alle Fraktionen mit dem Thema ernsthaft beschäftigen, wenngleich ich ja eben auch schon festgestellt habe, dass die Meinungen gerade bei diesem sensiblen Thema – übrigens ähnlich wie bei der Videoüberwachung – sehr weit auseinandergehen. Deswegen ist es uns wichtig, neben der polizeilichen auch die wissenschaftliche und die Betroffenensicht im Rahmen der Ergebnisfindung zu berücksichtigen.

Abschließend hoffe ich darauf, dass die Beratungen im Innenausschuss zügig vorangehen. Wenn alles gut verläuft, wäre es sogar möglich, einen entsprechenden Entwurf dann auch hier im Plenum noch vor der Sommerpause vorzulegen und auch im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen gemeinsam zu verabschieden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Dittes um das Wort gebeten. Bitte.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Walk, ich will gar nicht so detailliert auf Ihren Redebeitrag eingehen, aber eines müssen wir wirklich in einer der nächsten Sitzungen des Innenausschusses machen: tatsächlich mal über Straftatenstatistik in Thüringen reden und wie die instrumentell

(Abg. Walk)

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Unser Dauer- thema!)

benutzt wird. Ich will es Ihnen auch sagen, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht müde werden, zu sagen, dass die Angriffe gegen Polizeibeamte gestiegen sind. Tatsächlich ist es aber so, dass die Angriffe auf Polizeibeamte, und zwar alle, nicht nur Widerstandshandlungen und auch nicht nur tätliche Angriffe – ich sage gleich noch etwas dazu –, sondern auch in der Summe aller elf Delikte, die als Gewaltstraftaten oder Angriffe gegen Polizeibeamte gewertet werden können, im Jahr 2020 unter dem Niveau der Jahre 2016, 2017, 2018 liegen. Das ist so, Herr Walk, das ist so. Einen Anstieg gab es gegenüber dem Jahr 2019, das ist richtig. Dieser deutliche Rückgang von Straftaten im Jahr 2019 zieht sich aber durch die gesamte Polizeiliche Kriminalstatistik. Das wissen Sie, das haben wir im Innenausschuss diskutiert und wurde durch die Landesregierung mit der Umstellung auf das System ComVor begründet. Auch in diesen Zahlen werden wir eine statistische Auswirkung dieser Umstellung erleben. Deswegen ist es sinnvoller, wie auch das Innenministerium immer ausgeführt hat, die Zahlen von 2020 nicht mit 2019 zu vergleichen, sondern eben mit den Jahren 2016, 2017, 2018, und da ist ein Rückgang festzustellen.