Protokoll der Sitzung vom 03.06.2021

benutzt wird. Ich will es Ihnen auch sagen, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht müde werden, zu sagen, dass die Angriffe gegen Polizeibeamte gestiegen sind. Tatsächlich ist es aber so, dass die Angriffe auf Polizeibeamte, und zwar alle, nicht nur Widerstandshandlungen und auch nicht nur tätliche Angriffe – ich sage gleich noch etwas dazu –, sondern auch in der Summe aller elf Delikte, die als Gewaltstraftaten oder Angriffe gegen Polizeibeamte gewertet werden können, im Jahr 2020 unter dem Niveau der Jahre 2016, 2017, 2018 liegen. Das ist so, Herr Walk, das ist so. Einen Anstieg gab es gegenüber dem Jahr 2019, das ist richtig. Dieser deutliche Rückgang von Straftaten im Jahr 2019 zieht sich aber durch die gesamte Polizeiliche Kriminalstatistik. Das wissen Sie, das haben wir im Innenausschuss diskutiert und wurde durch die Landesregierung mit der Umstellung auf das System ComVor begründet. Auch in diesen Zahlen werden wir eine statistische Auswirkung dieser Umstellung erleben. Deswegen ist es sinnvoller, wie auch das Innenministerium immer ausgeführt hat, die Zahlen von 2020 nicht mit 2019 zu vergleichen, sondern eben mit den Jahren 2016, 2017, 2018, und da ist ein Rückgang festzustellen.

Da will ich Ihnen aber auch sagen, weil Sie darauf eingegangen sind: Zwei Drittel dieser 1.058 Straftaten gegen Thüringer Polizeibeamte 2020 sind Widerstandshandlungen,

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!)

Herr Walk, sind Widerstandshandlungen. Nun müssen Sie aber wissen – und das haben Sie als CDU eingefordert –, dass in den Widerstandsdelikten die tätlichen Angriffe gar nicht mehr integriert sind. Das heißt, dort, wo ein Betroffener einer polizeilichen Maßnahme auch nur mit dem Arm ausholt und eine Schlagbewegung gegen einen Polizeibeamten führt, ist dies in diesen Widerstandsdelikten überhaupt nicht mehr integriert, sondern hier sind Delikte integriert wie zum Beispiel das Festhalten an einem Geländer. Während es bei den tätlichen Angriffen gar nicht darum geht, dass der Angriff vollendet war, sondern es ausreicht, dass man, was zu verurteilen ist, eine Flasche auf eine Gruppe von Polizeibeamten wirft. Ich glaube, diese Ungenauigkeiten in der politischen Debatte machen eben auch die Argumentation unglaubwürdig und führen eben auch dazu, dass man die falschen Schlussfolgerungen zieht, Herr Walk. Deswegen sollten wir tatsächlich auch mal über die Statistik reden.

Was ich eigentlich auch im Interesse von Polizeibeamten unglaublich in Ihrer Argumentation finde:

Wenn Sie immer nur die Zahl der tätlichen Angriffe herausholen und die Zahlen der Widerstandshandlungen, aber im Prinzip nicht auf die gefährlichen oder leichten Körperverletzungen eingehen, dann werden Sie zwar die Menschen bei der Polizei hier mitbenennen, auf die eine Flasche geworfen worden ist, aber die Menschen, die tatsächlich verletzt worden sind, bei denen Knochenbrüche durch tätliche Angriffe erfolgten, tauchen in Ihrer Argumentation nicht auf. Das finde ich dann eben auch etwas unredlich.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: 145 Verletzte im Jahr!)

Herr Walk, vielleicht werden wir uns auch noch mal gemeinsam darauf verständigen, genau diese Frage mal im Innenausschuss detailliert zu diskutieren und zu beleuchten, weil da Ihre Argumentation sehr einseitig und eben auch schwach ist.

Meine Damen und Herren, ich weiß, wenn man von diesem Pult eine Rede eines Landtagsabgeordneten als eine Ansammlung von Lügen bezeichnet, gäbe es dafür einen Ordnungsruf. Mir hat aber noch niemand aus dem Ältestenrat oder, Frau Präsidentin, aus dem Präsidium gesagt, wenn denn eine Rede eine Ansammlung von Lügen war, wie soll ich diese denn sonst benennen? Also hier bitte ich auch um hilfreiche Hinweise, denn die Rede des Abgeordneten

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

der AfD-Fraktion war nichts anderes als eine Ansammlung von Lügen. Ich finde es schon sehr vermessen, sich hier hinzustellen, den anderen Fraktionen vorzuwerfen, sie würden nicht über Inhalte diskutieren wollen, aber dann im Prinzip in der Rede nicht einen einzigen inhaltlichen Punkt zu beleuchten, sondern sich nur darüber zu beklagen, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht an den Ausschuss überwiesen worden ist.

Da will ich auch für die Öffentlichkeit sagen: Das wird die AfD auf ihrem Facebook-Kanal nicht posten, denn es geht nicht um die Debatte hier, sondern es geht um das Produzieren eines Videos, was man selber wieder verbreitet, und da reicht es aus, Lügen zu verbreiten, um Meinungen zu manipulieren.

Es wurde hier gesagt, wir würden uns nicht mit Inhalten auseinandersetzen. Seit November 2020 beschäftigt sich der Innenausschuss mit dem Evaluationsbericht des Ministeriums zum Pilotprojekt „Bodycam“. Wir haben derzeit der Landesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog zur Beantwortung übergeben. Wir haben – das wurde hier ver

schiedentlich angesprochen – eine Anhörung mit 70 Anzuhörenden auf den Weg gebracht, die eingeladen sind, erst ihre schriftliche Stellungnahme und nachfolgend am 24. Juni auch ihre mündliche Stellungnahme abzugeben. Was wir und auch ich ganz persönlich hier an diesem Pult immer wieder getan haben, ist genau, sich inhaltlich mit der Frage der Bodycam auseinandersetzen und auch die Behauptungen zu widerlegen, die hier auch im Gesetzentwurf der AfD fälschlich aufgeführt sind.

Ich will nur an drei Beispielen deutlich machen, warum es gerade eine inhaltliche Begründung ist, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen, sich aber auch kritisch mit der Bodycam zu beschäftigen. Die AfD behauptet in ihrem Gesetzentwurf: „Der Einsatz von Bildaufnahmegeräten mit Tonaufzeichnungen bietet unseren Polizeibeamten einen zusätzlichen Schutz. Zum Zwecke der Eigensicherung sind diese unabdingbar.“ Das ist eine völlige Ignoranz gegenüber den Auffassungen der Polizeibeamten, die in den Evaluationsbericht eingeflossen sind, weil diese ja selbst befragt worden sind. Da werden wir zum Beispiel feststellen, wenn wir den Evaluationsbericht lesen, dass es im Bereich der Polizei Jena zu einer Steigerung von Widerstandshandlungen in den Schichten gekommen ist, in denen die Bodycams zum Einsatz kamen, gegenüber den Schichten, in denen die Bodycams nicht zum Einsatz kamen. Im Polizeiinspektionsdienst Gotha kommen die Beamten zu dem Ergebnis: Das Sicherheitsgefühl der Beamten wurde durch den Einsatz der Kameras nicht gesteigert. In der Polizei Sonneberg kommt man zu dem Ergebnis, dass der Trageversuch bei der Einsatzunterstützungseinheit negativ ausgefallen ist. In der Gesamtbetrachtung der statistisch erfassten Einsätze kommen die wissenschaftlichen Evaluatoren zu dem Ergebnis, dass es keine aggressionsmindernde Auswirkung gab, dass sich beispielsweise bei weiblichen Beamten der Polizei das Aggressionsverhalten bei der Bodycam sogar gesteigert hat, dass das polizeiliche Gegenüber bei der Bodycam sogar unkooperativer wurde. Bei Betroffenen polizeilicher Maßnahmen, die unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln standen, ist eine höhere Aggressivität festzustellen. Das sind doch Sachen, die man hier benennen muss. Das ignorieren Sie die ganze Zeit in der Diskussion und behaupten dann gleichzeitig, dass Sie die Auffassung der Polizei ernst nehmen. Das ist gelogen.

In dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wird weiterhin behauptet, dass „sich nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter [herausgestellt hat], dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist und der angesprochenen Problemlage entgegenwirken kann.“ Es gab so eine Umfrage unter Thüringer Polizeibeamten, die die Bodycam getestet ha

ben, in der Tat. Da kam heraus, dass 38,5 Prozent der Beamten sagen: Wir wünschen uns den Einsatz der Bodycam auch dauerhaft. Also sagen 61,5 Prozent der Thüringer Polizeibeamten, die an diesem Modellversuch teilgenommen haben: Wir sind gegen den Einsatz oder uns ist es schließlich egal. Die Behauptung, die hier immer wieder aufgeführt wird, ist im Prinzip falsch. Das wird auch noch mal deutlich, wenn ich Ihnen sage, dass bei der Befragung der Polizeibeamten lediglich 13 Prozent – 13 Prozent! – sagten, dass sich durch die Bodycam das Sicherheitsgefühl im Einsatz erhöht hätte. 13 Prozent! Das ist auch der Beleg dafür, dass Sie auch die Auffassung von Polizeibeamten nicht ernst nehmen, auch wenn Sie es immer wieder behaupten.

Dann wird hier noch einfach ohne Quelle und auch völlig unzutreffend behauptet, es kommt immer wieder „zu fragwürdigen, […] meist ungerechtfertigten Anzeigen gegen die Einsatzkräfte, die primär auf eine Verächtlichmachung der Polizei aus ideologischen und politischen Gründen abzielen.“ Dafür gibt es überhaupt keine Datengrundlage. Und es ist vor allen Dingen völlig unzutreffend – das zeigen auch viele Kleine Anfragen, auch des Abgeordneten Kollegen Walk oder auch von mir –, dass es in den Fällen dieser Anzeigen gegenüber Polizeibeamten zu Verurteilungen kommt. Das können Sie alles nachlesen.

Es geht hier darum, Stimmung zu machen, falsche Fakten vorzutragen, um vermeintlich eine politische Position stark zu machen, von der man glaubt, dass sie mehrheitsfähig sei. Wir beschäftigen uns in der Tat mit Inhalten, wir hinterfragen das kritisch, lesen Evaluationsberichte und wir werden – Herr Bergner, Sie haben es angesprochen – in die Diskussion eintreten. Dann werden wir auch gemeinsam eine Diskussion führen, ob es notwendig ist oder nicht, welche verfassungsrechtlichen Grenzen bestehen. Und wir werden in dieser Diskussion nicht nur die wissenschaftliche Evaluation ernst nehmen, sondern auch die Meinungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Thüringen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Walk, das ist okay, aber dann unterbreche ich erst die Sitzung für die Lüftungspause. Um 11.20 Uhr setzen wir fort mit der Wortmeldung vom Abgeordneten Walk. Danke schön.

(Abg. Dittes)

Meine Damen und Herren, wir würden fortsetzen mit der Tagesordnung. Für die CDU-Fraktion hat sich noch mal Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet.

Besten Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist immer schwierig, wenn die Debatte unterbrochen wird. Aber Hygiene und Sicherheit gehen in dem Fall vor.

Ich will – Kollege Dittes betritt gerade den Raum – zu dem einen oder anderen Punkt noch etwas sagen, was ich selten mache, weil mir zum einen meistens die Zeit fehlt, zum anderen ist es so, dass man aufpassen muss, dass man dann nicht zu kleinteilig wird in den Antworten und den Redebeiträgen hier vorn. Ich freue mich aber ganz besonders, dass Minister Maier jetzt hier zugegen ist, weil ich weiß, dass er ein Freund der Bodycam ist. Es ist legitim, Kollege Dittes, dass jeder die Studien so liest, wie er sie liest, die Statistiken so liest, wie man sie liest und auch so bewertet, wie man sie bewertet. Dagegen ist nichts einzuwenden. Deswegen empfehle ich immer einen Faktencheck. Auf die Dinge, die Sie angesprochen haben, will ich kurz eingehen. Zum einen „tätliche Angriffe“: Ich habe die Bezeichnung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik gewählt …

Herr Walk, Ihre Redezeit ist aber jetzt schon zu Ende.

Sie haben mir aber nicht gesagt, wie viel Redezeit ich noch habe.

Ich musste erst nachfragen. Sie hatten nur 15 Sekunden.

Das ist aber nicht in Ordnung. Dann …

Das mag sein. Aber trotzdem ist sie um.

Besten Dank.

Wir mussten hier erst rechnen. Es gab hier einen Präsidiumswechsel. Das tut mir leid.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann hätten Sie auch was sagen können!)

Dann hätte ich Sie unterbrechen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es weitere Meldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Mühlmann. Sie haben noch 4 Minuten und 10 Sekunden.

Das soll hier ja eine Debatte sein. Deshalb ist es mir wichtig, auf die einzelnen Sachen, die gesagt wurden, einzugehen. Ich fange an mit der FDP bezüglich der flächendeckenden Videoüberwachung. Das ist ein großer Begriff, den Sie da bemühen, der anhand der Zahlen der Polizisten, die in Thüringen momentan im Einsatz sind, bestenfalls zynisch zu verstehen ist. Eine flächendeckende Videoüberwachung ist schon allein wegen eben jener Zahlen nicht möglich. Wir haben in Thüringen 6.500 Polizisten. Von diesen 6.500 Polizisten – ich werde nicht müde, es immer wieder zu erwähnen – sind 500 Haushaltsstellen unbesetzt, die die Landesregierung besetzen könnte. 500! 1.000 unbesetzte Dienstposten sind das in den Organisations- und Dienstposten der Polizei, die momentan nicht besetzt werden.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist doch der Punkt!)

Wenn Sie also hier, Herr Bergner – ich muss das leider so deutlich sagen –,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie nicht zugehört?)

von einer flächendeckenden Videoüberwachung aufgrund der Kameras, die bei den Polizisten im Einsatzfall vorne an der Brust heften, reden, dann ist das inhaltlich nicht nachvollziehbar. Das ist wahrscheinlich noch der netteste Begriff.

(Beifall AfD)

Dazu kommt – ich will es noch ausführen – eine Krankenquote, die so hoch ist, dass wir teilweise in einzelnen Polizeidienststellen 25 Prozent des Personals nicht dahaben, durchschnittlich, rund um die Uhr. Da können Sie wirklich nicht von einer flächendeckenden Videoüberwachung reden, egal, was Sie im Detail gemeint haben oder nicht.

CDU: einstimmiger Beschluss zur Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben. Das zeigt, uns von der AfD ging es in diesem Fall

wieder um die Sache, auch im Ausschuss. Deshalb haben wir uns nicht enthalten, sondern haben der Anhörung zugestimmt. Das war uns wichtig.

(Beifall AfD)

So. Ich bin fast durch. Herr Dittes, Sie haben einige Inhalte des Berichts selektiv herausgezogen und die gebracht, mit dem Argument, dass der Bericht doch zeigt, dass das von den meisten Polizisten – so ähnlich haben Sie sich ausgedrückt mit Ihren statistischen Bemühungen – abgelehnt wird. Das ist nicht der Fall. Sie haben aus dem Bericht die Inhalte herausgezogen, die dem Grundsatz der Vollständigkeit folgend auch negative Aspekte, die im Rahmen des Pilotprojekts aufgetreten sind, genannt haben. Aber wenn Sie den Bericht richtig lesen und wenn Sie den mal nicht mit einer ideologischen Brille lesen, dann werden Sie feststellen, dass die weit überwiegenden Inhalte dieses Berichts positiv sind, insbesondere wenn Sie sich auf die Polizisten, auf die Berichte aus den einzelnen LPI in dem Bericht konzentrieren.

(Beifall AfD)

Damit ist das, was Sie hier eben nannten, zwar eine schöne Aneinanderreihung von Worten, aber inhaltlich falsch, insbesondere wenn Sie mich dafür auch noch Lügen strafen. Was mir in dem Zusammenhang auch wichtig ist zu sagen: Auch Ihr Freund von der GdP hat genau die Einführung von Bodycams erst in jüngster Vergangenheit wieder gefordert und auch die DPolG spricht sich deutlich für die Einführung von Bodycams aus. Das muss hier auch gesagt werden.

(Beifall AfD)

Der Abgeordnete Bergner hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten und 50 Sekunden.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, das reicht auch aus. Denn schlicht und einfach, Herr Kollege Mühlmann: Hauen Sie doch die Dinge nicht durcheinander! Die Personalsituation habe ich angesprochen und wenn Sie so tun, als hätte ich gesagt, dass die flächendeckende Videoüberwachung nur etwas mit Bodycams zu tun hat, dann treffen Sie nicht den Punkt. Schauen Sie in Ihren eigenen Gesetzentwurf hinein, dort können Sie es nachlesen, Sie beziehen sich eben nicht ausschließlich auf Bodycams, sondern mit Ihrem Gesetzentwurf ermöglichen Sie Videoüberwachung insgesamt. Das steht da drin und