Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, ich darf Sie herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags begrüßen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Beier, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler.
Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Tasch und Herr Minister Tiefensee zeitweise entschuldigt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind in der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 6 und 17 gemeinsam sowie die Tagesordnungspunkte 24 und 65 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen.
Zu Tagesordnungspunkt 37 wird eine Neufassung des Antrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2193 elektronisch bereitgestellt und verteilt.
Wird der Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise zur Tagesordnung widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der festgestellten Tagesordnung.
a) Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3356 - ERSTE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3387 - ERSTE BERATUNG
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja, das ist der
Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist ebenfalls der Fall. Dann darf ich Herrn Abgeordneten Korschewsky zunächst das Wort zur Drucksache 7/3356 geben. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Schönen guten Mor- gen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Haus und natürlich auch am Livestream! Seit dem 1. März 2019 ist das mit der Mehrheit der rot-rot- grünen Koalition in der 6. Wahlperiode beschlossene Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz nun in Kraft. Hinter dem langen Titel verbirgt sich der sogenannte legislative Fußabdruck. Das heißt, für alle wird öffentlich nachvollziehbar dokumentiert, wer mit welchen Inhalten und welchem Ergebnis aus dem außerparlamentarischen Bereich Einfluss auf die Entstehung eines Gesetzestextes nimmt. Mit diesem umfassenden gesetzlichen Transpa renzinstrument erlangte Thüringen Mitte März die ses Jahres in einem von Transparency Deutsch land durchgeführten Ranking der Bundesländer den ersten Platz. Der legislative Fußabdruck erhielt mit 71 Prozent von 100 ein sehr gutes Ergebnis. Das Ranking zeigt allerdings für Thüringen noch Nachholbedarf in der Sparte „Lobbyregister“. Das war bzw. ist für die rot-rot-grünen Fraktionen der aktuelle Anstoß zur Weiterentwicklung dieses bisher vor- liegenden Transparenzgesetzes, zumal sich R2G schon in der vergangenen Wahlperiode auch mit einem Lobbyregister für Thüringen beschäftigt hat. Dann hat man sich aber entschieden, sich erst mal auf das Instrument des legislativen Fußabdrucks zu konzentrieren und diesen wirklich auch gut zu ma- chen. Wie das oben erwähnte Ranking gezeigt hat, haben wir das gut gemacht.
Die Evaluierungsklausel im geltenden Gesetz war immer schon das Signal, dass eine Weiterentwicklung stattfinden soll, denn der legislative Fußabdruck erfasst nur die Aktivitäten von außerparlamentarischen Akteuren im Zusammenhang mit einem formalen Gesetzgebungsverfahren. Demokratische Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Einflussnahme aus dem außerparlamentarischen Bereich sind aber grundsätzlich für alle Bereiche der Arbeit des Landtages sinnvoll und zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung sogar notwendig.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der legis- lative Fußabdruck um das Instrument des Lobbyregisters ergänzt. Das Register soll im Grundsatz alle anderen Kontaktaufnahmen zur inhaltlichen Beeinflussung der Arbeit des Landtags, der Abgeordneten und der Landesregierung erfassen. Das Register wird in einem neuen zweiten Teil des bestehen-
den Gesetzes geregelt. Es soll öffentlich nutzbar umfassende Informationen über die handelnden außerparlamentarischen Akteure und über die Art und Weise sowie Inhalte der jeweiligen Kontaktaufnahmen bzw. Aktivitäten enthalten, die sich außerhalb eines formalen Gesetzgebungsverfahrens abspielen. Es ist damit auch inhaltlich ein umfassendes Aktivitätendokumentationsregister. Zur zusätzlichen Erhöhung der Transparenzwirkung und des Informationsgehalts wird das neue Lobbyregister mit der bestehenden Beteiligtentransparenzdokumentation verknüpft.
R2G vertritt mit dieser Ausgestaltung des Lobbyregisters ein völlig anderes Modell als die CDU, die den so gut bewerteten legislativen Fußabdruck faktisch abschafft, die Einflussnahmeversuche nicht im Einzelnen dokumentieren will und hinsichtlich der Registrierungspflicht einen sehr langen Ausnahmekatalog vorlegt. Die R2G-Fraktionen hoffen, dass sie auch dieses Mal das neue Instrument – jetzt das Lobbyregister – so gut ausgestaltet haben, dass es bei einem bundesweiten Lobbyregisterranking erneut einen ersten Platz für Thüringen erringt.
Die Ausgestaltung des Instruments soll auch eine wirksame Antwort geben auf aktuelle Lobbyskandale in Sachen Länderwerbung, Maskendeals & Co., die deutliche Auswirkungen bis nach Thüringen hatten, wie wir alle wissen. Die mit dem Register geschaffene öffentliche Kontrolle soll nach dem Willen von R2G so gut sein, dass solche Dinge in Thüringen mit Bezug auf den Landtag nicht passieren können. Das soll heißen: Ein Lobbyregister hat – wenn es gut gemacht ist – auch eine wirksame Präventionsfunktion.
Damit das Lobbyregister kein zahnloser Papiertiger wird, enthält der Gesetzentwurf auch eine Ordnungsgeldvorschrift – und diese soll auch tatsächlich wirken.
Der R2G-Gesetzentwurf enthält noch einen zweiten Artikel, der das Abgeordnetengesetz ändert. Mit ihm werden die Regelungen zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften des Abgeordneten verschärft. Die Kernpunkte sind: Das intransparente Stufenmodell wird abgeschafft, die jeweiligen Nebeneinkünfte müssen auf Euro und Cent genau offengelegt werden. Im Gegensatz dazu will die CDU zwar vom ersten Cent an offenlegen, aber nicht wirklich, denn sie will das problematische Stufenmodell beibehalten. Im CDU-Gesetz
entwurf findet sich eine Regelung, die auch weiterhin die sogenannte Umgehungsspende erlaubt. R2G schafft hingegen eine Regelung zum Verbot der Annahme von Spenden, die mit dem Parteiengesetz auch synchronisiert ist. Damit kann es einen Spendenmechanismus gar nicht erst geben, wie ihn der nun Ex-Abgeordnete Hauptmann praktiziert hat.
Die R2G-Fraktionen werden für beide Gesetzentwürfe im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine mündliche, das heißt öffentlich wirksame Anhörung veranstalten wollen. Danke schön.
Das Wort zur Begründung der Drucksache 7/3387 hat Herr Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion, bitte.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin! Lieber Knut Korschewsky, du weißt, ich schätze dich sehr, aber wir wollen hier nichts veranstalten, sondern wir sind an einem ernsthaften Gesetzentwurf interessiert, den wir auch intensiv diskutieren wollen.
Dazu gehört es auch – das will ich bei meiner Einbringung sagen –, dass in vielen Punkten nicht stimmt, was du vorgestellt hast, weil unser Gesetzentwurf in weiten Punkten deutlich über das hinausgeht, was ihr vorgelegt habt. Zum Beispiel die Frage, dass wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen, die Spenden an Abgeordnete generell zu verbieten, wo ihr deutlich weitere Ausnahmetatbestände vorseht. Das haben wir bei uns reingeschrieben, das findet sich bei euch nicht. Wir haben darüber hinaus eine Regelung vorgesehen, die auch Firmenbeteiligungen deutlich aufzeigen soll. Wenn sich Abgeordnete mit über 5 Prozent an Aktien oder Firmen beteiligen, dann muss das auch aufgeführt werden, damit man dann im Zweifel auch nachweisen kann, ob jemand hier im Landtag eigene Interessen verfolgt, wenn er bei bestimmten Dingen abstimmt. Das gibt es bei euch auch nicht.
Wir wollen im Übrigen ab dem ersten Euro erfassen und das auch ohne Grenzen, das ist gesagt worden, das steht in unserem Gesetzentwurf so drin.
Und wir haben vorgeschlagen, dass wir ein Lobbyregister einführen und eine Dokumentation zu verschiedenen Sachverhalten, die eingereicht werden, die auch über das hinausgehen, was ihr eingebracht habt. Wir wollen nämlich auch, dass die Landesregierung dokumentieren muss, zum Beispiel bei Richtlinien, bei Fördervergabekriterien: Wie ist dort Einflussnahme genommen worden? Da geht es um richtig viel Geld, da geht es um die Verteilung von Finanzen. Da muss klar sein, wer in diesem Land bei diesen Richtlinien Einfluss genommen hat. Das wollen wir ganz klar erfassen, das habt ihr auch nicht in eurem Entwurf.
Wir haben im Übrigen die zwei Register in unserem Entwurf zusammengefasst: Wir haben zum einen ein Lobbyregister und wir haben zum anderen auch die Erfassung von Vorgängen. Das heißt, wir haben einen Vorschlag vorgelegt, der praktikabler ist, der weniger Bürokratie beinhaltet, aber das Ziel genauso gut und sogar besser erfüllt, weil wir eine ganze Reihe von Kriterien aufgeführt haben, die eine Lobbyorganisation angeben muss. Wir haben in unserem Gesetz vorgesehen, dass Lobbyorganisationen angeben müssen, wie viel Geld sie für ihre Lobbytätigkeit hier einsetzen, welches Haushaltsvolumen sie insgesamt haben und wo dieses Geld herkommt. Denn im Zweifel ist es doch auch spannend – wir sind hier nicht in Berlin, sondern wir sind in Erfurt –, wir müssen doch erfassen, woher zum Beispiel ein Verband, den wir in Thüringen haben, Förderung erhält, wo sich der Kreis schließt, dass er im Zweifel Interessenlagen hat, die sich dann auch bei der Landesregierung oder einer Fraktion entladen. Wir haben vor allen Dingen bei uns mit eingepflegt, dass wir bei entsprechenden Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen anfügen wollen, welche Einflussnahme in einen Gesetzentwurf eingeflossen ist. Das sind alles Dinge, die sich im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün so nicht wiederfinden. Ich bin mir sicher, dass mein Kollege Stefan Schard das auch gleich noch mal deutlich ausführlicher diskutieren wird.
Ich will noch mal zu dem Punkt kommen, den Knut Korschewsky genannt hat, dass ihr in eurem Gesetzentwurf auch Verstöße regeln wollt. Ihr habt bei euch ein angemessenes Ordnungsgeld drinstehen. Das ist für mich ein sehr offener Begriff. Ich finde, da ist nicht wirklich von Sanktionen die Rede. Man muss es schon klar definieren. Das haben wir in unserem Gesetzentwurf getan. Das haben wir im Übrigen auch bei der Fragestellung getan, wenn sich jemand als Abgeordneter nicht an die Regeln hält. Wenn er Einkommen nicht meldet, dann kann er mit einer halben Jahresdiät bestraft und sanktioniert
werden. Das ist im Kontext der aktuellen Diskussion, die wir im Bund haben – mit nicht gemeldeten Weihnachtsgeldern von Grünenabgeordneten und Ähnlichem –, doch ein wichtiger Punkt, dass man das hier auch sanktioniert, wenn solche Fälle vorkommen.
Kurz und gut: Wir haben einen sehr ausführlichen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich freue mich darauf, dass wir den intensiv diskutieren, auch mit dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün. Uns geht es darum, dass wir in diesem Land mehr Transparenz schaffen, dass wir klar aufzeigen, welche Interessenlagen hinter den Gesetzentwürfen stehen, und dass wir vor allen Dingen auch mehr Vertrauen schaffen – Vertrauen in die Abgeordneten, die ihre Arbeit hier im Landtag tun, auch nach den eigenen Erfahrungen der letzten Monate, das muss man auch selbstkritisch sagen. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eindeutig deutlich macht, dass die Abgeordneten in diesem Landtag dem Land verpflichtet sind und nicht besonderen anderen Verpflichtungen von Firmen oder anderen Lobbyorganisationen. Dafür streiten wir und dafür diskutieren wir heute. Vielen Dank.
Damit eröffne ich die Aussprache zu beiden Gesetzentwürfen. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Sesselmann für die Fraktion der AfD.
Frau Präsidentin, einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, beide Gesetzentwürfe, die die Fraktionen der Rot-Rot-Grünen und der CDU hier vorgelegt haben, wetteifern um das beste Ergebnis, hat man so den Eindruck. Das kann man sicher besprechen, kann es im Ausschuss klären, aber eines ist Fakt: Das, was Sie jetzt hier gemacht haben oder was Sie vorlegen, ist ein reines Bürokratiemonstrum.
Meine Damen und Herren, Korruption ist so alt wie die Menschheit. Schon im alten Rom unterschied man zwischen Wählerbestechung, Richterbestechung und der gemeinen Beamtenbestechung. Nach Jahren einer Merkelschen Verhinderungspolitik legen sowohl die regierungstragenden Fraktionen als auch die Spendenspitzenreiterin CDU – zusammen mit der CSU nach Berichten aus 2018 insgesamt 27 Millionen Spenden – nahezu inhaltsglei
che Gesetzentwürfe zur Herstellung von mehr Transparenz vor. Getroffene Hunde bellen! Im Gegensatz zum Bund, wo nach langem Ringen der Bundestag im April 2021 ein Lobbyregistergesetz verabschiedete, soll nunmehr das in Thüringen seit März 2019 bestehende Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz verschlimmbessert werden. Genügend Skandale zur Errichtung eines Lobbyistenregisters auf Bundes- und Landesebene liefern die Gesetzeseinreicher auf eindrucksvolle Weise selbst.
Hier einige Beispiele: Causa Philipp Amthor, Affäre Firma Augustus Intelligence, Option über 250.000 Dollar; verspätete Meldung der Parteieinnahmen von Annalena Baerbock und Cem Özdemir, allein Frau Baerbock 25.000 Euro; Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach stellte auch fest, nachdem das Lobbyregistergesetz auf Bundesebene verabschiedet ist, dass da noch 18.000 Euro waren, die er anmelden muss. Wir kennen den Skandal um Wirecard, den Skandal mit der Greensill Bank: Allein der Freistaat Thüringen verschleuderte nach dem Motto „Gier frisst Hirn“ 50 Millionen Euro; auch der Landkreis Eichsfeld unter dem Landrat Dr. Henning ist mit 2 Millionen Euro dabei, die Kreisumlage richtet es schon. Maskenaffären, wohin das Auge reicht und mehrere vor der Haustür, auf die Spitze getrieben von einem gierigen CDU-Abgeordneten namens Mark Hauptmann, der seinem PGF noch am 10.03. öffentlichkeitswirksam versicherte, keinerlei Geschäfte bezüglich COVID-19 getätigt zu haben. Genau das ist das Problem: Wir können hier alles Mögliche dokumentieren wollen, wenn ein Abgeordneter nicht redlich ist und keine Angaben macht, dann wird das nicht entdeckt werden können.
Meine Damen und Herren, die Berateraffäre des ehemaligen Justizministers Sauter aus Bayern tritt dabei fast in den Hintergrund.
Die vorgelegten Entwürfe bleiben Lippenbekenntnisse und wollen dem Wähler suggerieren, man mache jetzt etwas, um den Ruf und das Ansehen nicht vollständig zu ruinieren. Es finden sich in der Überschrift die blumigen Worte wie „Stärkung der parlamentarischen Demokratie“. Ja, ich weiß, Sie wollen weg von der Merkelschen Demokratie, liebe Kollegen der CDU. Mein Kollege Stefan Möller hatte bereits in der damaligen Debatte darauf hingewiesen, dass der bisherige Gesetzentwurf nichts Positives wird bewirken können. Ungeachtet bleiben Karriereabsprachen für die Zeit nach der Politik, also das, was man als „unanständigen Lobbyismus“ bezeichnet.