Ich freue mich auf die Debatte, die Erörterung im Innen- und Kommunalausschuss. Dann werden wir alles Weitere sehen. Ob man gemeinsam – Kollegin Marx hat es angesprochen – dann nach oben, nach unten von der bisherigen Regelung abweicht oder beides oder letzten Ende vielleicht auch gar nicht, das werden wir sehen. Ich freue mich jedenfalls auf die Erörterung im zuständigen Ausschuss. Danke.
sich ja Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ganz besonderen Herausforderungen gegenüber. Ich spreche insbesondere die Themen „Bedrohung“, „Beschimpfen“, „Hass“ von Leuten an. Ich lasse mal offen, aus welchen gesellschaftlichen Schichten sich das jetzt gerade manifestiert. Aber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind oft Opfer solcher Äußerungen, Bedrohungen usw. Deshalb ist es mir auch ein wichtiges Anliegen, den Schutz für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu verstärken. Ich bin sehr froh, dass wir auf Bundesebene jetzt das Gesetz gegen Hasskriminalität haben. Endlich. Darin festgehalten ist jetzt auch endlich, dass der Tatbestand der üblen Nachrede jetzt auch auf Kommunalos ausgedehnt ist. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir können jetzt vonseiten der Strafverfolgungsbehörden hier viel aktiver werden.
Aber es geht auch um passiven Schutz und da spielt die Adresse natürlich eine Rolle. Ja, Herr Braga, tatsächlich, die Bewertung im Innenministerium findet laufend statt, was solche Aspekte anbelangt. Da müssen wir halt auch immer wieder die Lage analysieren. Denn es gibt natürlich auf der einen Seite den Informationsanspruch der Wählerinnen und Wähler, mit wem sie es eigentlich zu tun haben. Da muss ich in Richtung der FDP sagen, das wäre mir dann ein bisschen zu dünn. Wissen Sie, ich trage den Namen „Maier“, den gibt es häufiger, gut, in meinem Fall ist es wahrscheinlich, dass man mich kennt. Aber bei anderen ist das nicht so einfach. Meines Erachtens wäre es schon angebracht, zumindest den Beruf und den Wohnort anzugeben und das jetzt so zu handhaben, dass wir hier nicht ganz darauf verzichten, nähere Angaben zu machen. Ich persönlich bin ja auch Stadtrat in Friedrichroda und dort war auf einem Wahlvorschlag auch die Frage, welche Adresse gebe ich an. Nun habe ich als Schutzperson das Privileg, dass ich eine Auskunftssperre habe. Ich konnte also eine andere Adresse angeben, die meines Wahlkreisbüros. Ich bin sehr froh, dass ich diese Briefe, die dort hinkommen, nicht nach Hause geschickt bekommen habe. Das sage ich jetzt mal ganz ehrlich. Deshalb ist es auch gut, über diesen Aspekt zu diskutieren, wie wir Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern passiv besser schützen können. Da ist das ein wichtiges Argument. Sie merken, ich bin an dieser Stelle offen.
Nur, liebe FDP-Fraktion, wir müssen dafür nicht das Kommunalwahlgesetz ändern, sondern die Kommunalwahlordnung. Das ist jetzt ein handwerklicher Punkt in Ihrem Antrag, den sollten wir dann im Ausschuss richtigerweise verorten.
Veröffentlichung der Adresse beschäftigt werde. Nach gegenwärtiger Planung, sagte er damals, wolle man beizeiten einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen und die Debatte dazu seitens der Landesregierung initiieren, auch zur Frage damals in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, ob sich die irgendwie auswirke auf die Veröffentlichung dieser Daten der Kandidaten unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen, die bei dieser Debatte eine Rolle spielen. Seitdem ist zumindest nach meiner Kenntnis nichts geschehen. Und vielleicht kann der Innenminister hier öffentlich dazu auch Rechenschaft ablegen, ob seitdem, also seit November 2018, in seinem Hause in dieser Hinsicht etwas geschehen ist, ob da etwas ausgearbeitet wurde. Dass seitdem nichts eingebracht wurde in den Landtag, lässt sich, denke ich, sehr großzügig auf die stattgefundene Wahl des Landtags und die daraus folgenden Unruhen Anfang des Jahres 2020 zurückführen. Aber vielleicht gibt es ja konkrete Überlegungen seitens seines Hauses, diese Frage auf der kommunalen Ebene auch auf die Regelung auf Bundesebene bzw. Landtagswahlebene anzupassen und den Kandidaten zu Kom munalwahlen die gleichen Rechte einzuräumen, nämlich den Schutz der Privatsphäre, wie für die Kandidaten zu Landtags- und Bundestagswahlen und zur Europawahl. Vielen Dank für Ihre Aufmerk samkeit.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort? Dann Herr Minister Maier.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Da- men und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich eingangs als Kommunalminister eines sehr deutlich sagen: Ich bedanke mich erst einmal bei allen haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern für ihre Arbeit.
Und das ist ganz unabhängig vom Alter. Ich glaube, wir alle kennen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sehr jung sind und auch schon etwas ältere. Und unterm Strich würde ich mal sagen: Sie leisten hervorragende Arbeit hier in Thüringen.
Was mir aber auch am Herzen liegt, ist, nicht nur danke zu sagen, sondern wenn man Wertschätzung zuteilwerden lassen möchte, dann muss das ein bisschen weitergehen. In diesen Tagen sehen
Was die Altersbegrenzung für Hauptamtliche anbelangt: Tatsächlich ist es so, auch dazu findet innerhalb des Innenministeriums ständig eine Diskussion statt, weil wir natürlich auch berücksichtigen müssen, dass unsere Gesellschaft älter wird. Nicht nur das, erfreulicherweise bleiben wir durch eine gute Gesundheitsversorgung und Vorsorgemaßnahmen auch im Alter in der Regel fitter als vor ein paar Jahrzehnten. Das ist eine Sache, die man berücksichtigen kann. Was mir ganz wichtig ist: Hauptamtlicher Bürgermeister oder Bürgermeisterin zu sein, diejenigen, die das sind, die wissen schon, was das mit sich bringt. Das ist eine hohe Belastung, denn wer diesen Job ernst nimmt, der ist nicht nur wochentags unterwegs, sondern eigentlich jedes Wochenende.
Jeder muss sich das natürlich gut überlegen, ob er sich das antun will. Ich kenne viele, die sagen, es reicht, es ist in Ordnung, ich kann mich anderweitig noch ehrenamtlich einbringen, das mache ich dann auch, ich trete einen Schritt zurück. Aber wenn es freiwillig ist, dann, denke ich, sollten wir im Ausschuss darüber diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, das auszudehnen. Das Gleiche gilt natürlich, was die Altersbegrenzung in jungen Jahren anbelangt. Die Schwelle von 21 Jahren datiert noch aus einer Zeit, als die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren gegeben war. Davon sind wir schon länger weg. Ich persönlich trete dafür ein, was das aktive Wahlrecht anbelangt, auf 16 Jahre runterzugehen.
Dann ist natürlich auch die Frage, ob man nicht die Wählbarkeit an dieser Stelle dann auf 18-Jährige ausdehnt. Ehrenamtliche Ortsteilbürgermeisterinnen und ‑bürgermeister können das schon. Und wenn ich mir vorstelle, es kommt jetzt zu weiteren Fusionen, dann bekommen wir hier auch teilweise Probleme, weil das dann nicht möglich ist.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Sie merken, dass das Innenministerium das positiv begleiten wird, in welche Richtung es auch immer geht. Wir sind nicht definitiv festgelegt, aber das ist auch gut so, denn entscheiden wird das im Endeffekt der Souverän. Danke schön.
Vielen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Damit würde ich die Aussprache schließen. Ich habe wahrgenommen, dass Ausschussüberweisung für
den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt wurde. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist der Ausschussüberweisung so zugestimmt.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP ab. Auch hier ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2209 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Die unterschiedlichen Auffassungen in der Wirtschaftspolitik zwischen Links-Grün und uns als Christdemokraten werden an vielen Punkten deutlich. Da gehen die Meinungen weit auseinander. Auf der links-grünen Seite sorgen Neid und Misstrauen für immer neue Regulierungswut, bürokratische Gängeleien bis hin zu Enteignungs- und Verstaatlichungsphantasien. Auch bei der Novellierung des Vergabegesetzes im Jahr 2019, als Rot-Rot-Grün noch über eine eigene Mehrheit verfügte, hat sich genau diese wirtschaftsfeindliche Grundhaltung zulasten unseres Landes und zulasten der hier lebenden Menschen niedergeschlagen. Schon damals haben wir als CDU klar gesagt: Das von Rot-Rot-Grün verschärfte Vergabegesetz ist zu bürokratisch, es ist wirtschaftsfeindlich, es schafft einen noch nie da gewesenen Regulierungswust, der unserer Wirtschaft und damit auch den Arbeitnehmern schadet und den Thüringer Standort schwächt.
Es bleibt festzuhalten, dass wir mit unseren Einschätzungen genau richtiglagen. Das wird auch von extern bestätigt, das bestätigen beispielsweise die Kammern. Wir sind, glaube ich, auf einem guten Weg, genau hier den Ansatz zu nehmen und die Dinge wieder vernünftig zu ändern. Das aktuelle Vergabegesetz wirkt gerade in der Krise wie aus der Zeit gefallen. Das hilft der Wirtschaft nicht, es schadet ihr vielmehr. Es dokumentiert die Fehlleistungen rot-rot-grüner Wirtschaftspolitik: ein übergriffiger Staat, der immer wieder den Unternehmen in die Parade fährt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU haben Vertrauen in die Unternehmen, denn wir sind ganz nah dran und wissen: Wer wirklich wirtschaftlich erfolgreich sein will, muss neben den unternehmerischen Fähigkeiten auch sorgsam mit den Fachkräften umgehen. Das trauen wir den Unternehmen zu und genau das tun auch unsere Unternehmen. Wir wollen keine Bevormundung, wie sie Rot-Rot-Grün betreibt, denn die Christdemokraten stehen im Sinne Ludwig Erhardts in der Tradition für eine soziale Marktwirtschaft.
Was unsere Unternehmen brauchen, ist nicht staatliche Gängelei, sondern Verlässlichkeit. Die Thüringer Unternehmen sorgen sich um gute Rahmenbedingungen, schnelles Internet, Digitalisierung, um den Erhalt eines flächendeckenden Berufsschulnetzes und genügend Fachkräfte und hoffen auf ein schnelles Ende der Corona-Krise. Darauf kommt es nämlich an. Was Unternehmen nicht brauchen, ist ein bürokratisches und ideologisch aufgeblähtes Vergabegesetz, das dem Standort Thüringen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern schadet.
Deshalb wollen wir jetzt handeln. Deshalb haben wir unseren Gesetzentwurf für ein schlankes und von unnötigem Ballast befreites Vergabegesetz vorgelegt, denn die CDU-Fraktion setzt sich für wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zugunsten einer innovativen, wohlstands- und zukunftsorientierten Entwicklung der Thüringer Unternehmen ein und dazu gehört die Formulierung einfacher, klarer und unbürokratischer Regelungen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordnete Lehmann für die SPDFraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt durchaus Tagesordnungspunkte hier im Parlament, auf die freut man sich ganz besonders. Und es gibt Tagesordnungspunkte, die machen einen wütend.
Dieser Tagesordnungspunkt gehört für mich zur letzten Kategorie. Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Warum macht das Vergabegesetz oder was die CDU dazu sagt so wütend? Das will ich Ihnen sagen. Wenn Sie hier davon sprechen, dass wir Unternehmerinnen und Unternehmern mit Gängeleien drangsalieren, indem wir sagen, wenn wir öffentliche Aufträge vergeben, knüpfen wir daran bestimmte Kriterien, dann sagt das viel darüber aus, welches Verständnis Sie von Wirtschaftspolitik haben und dass Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte für Sie nicht Teil von Wirtschaftspolitik sind.
Ich will Ihnen sagen, was dieser Gesetzentwurf ist: Dieser Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen. Er zeigt, für wen Sie Politik machen, und er zeigt vor allen Dingen, dass Sie wissen, wem Sie nach dem letzten Jahr, nach dem Jahr der Pandemie nicht danken: den Kolleginnen und Kollegen, die sich auch in den Bereichen eingesetzt haben, die dafür gesorgt haben, dass der Laden weiterläuft. Das ist – sage ich mal – dann auch eine gute Sache.
Die Debatte führen wir hier zum x-ten Mal und führen sie eigentlich immer wieder. Wolfgang Tiefensee hat es gestern in der Aktuellen Stunde auch noch mal gesagt: Das ist für Sie ein Dauerbrenner, genauso wie das Ladenöffnungsgesetz, immer wieder davon zu sprechen, dass Rot-Rot-Grün mit Bürokratie überbordet, anstatt davon zu sprechen, dass wir versuchen, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken und den Wirtschaftsstandort Thüringen auch für die Menschen attraktiv zu machen, die hier arbeiten müssen und die wir auch dafür brauchen, dass es funktioniert. Deswegen will ich Ihnen noch mal sagen, warum wir dieses Vergabegesetz in der letzten Legislatur
so reformiert haben. Weil wir gesagt haben: Wir brauchen einen Kampf für gute Löhne, wir brauchen einen Kampf für gute Arbeitsbedingungen, für mehr Tarifbindung, für mehr Mitbestimmung. Da ist das Vergabegesetz nun mal in seiner Konstitution der zentrale Punkt, der eint das Moment, wo wir als Gesetzgeber die Möglichkeit haben zu steuern und zu regulieren. Ich bin der Meinung, es ist unsere Pflicht, genau das zu tun. Das hat was mit Verantwortung zu tun für den Wirtschaftsstandort, dieser Pflicht auch nachzukommen, anstatt immer nur wieder darüber zu sprechen, was Ihrer Meinung nach Bürokratieabbau ist. Deswegen kann man das, wenn man den Gesetzentwurf auch anschaut, noch mal sehen, was Sie mit „bürokratisch“ meinen. Alle sozialen und ökologischen Kriterien, die wir im Vergabegesetz festgelegt haben, wollen Sie streichen. Sie wollen den vergabespezifischen Mindestlohn streichen, obwohl Sie ja sonst hier keine Sekunde scheuen zu sagen, dass Sie schon immer Verfechter des Mindestlohns waren. Sie wollen die Streichung der ILO-Kernarbeitsnormen. Sie wollen ein Verbot von Sicherungsleistungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs bei Verträgen unter 250.000 Euro und Sie wollen alle im Gesetz bisher vorgesehenen Sanktionen und Kontrollen streichen. Da frage ich Sie: Die Hülle, die da noch übrig bleibt, welchen Zweck soll die haben?
Ich will das aber auch noch mal sagen: Ich bin auf der anderen Seite auch froh, dass es diesen Gesetzentwurf heute gibt, weil es nämlich deutlich macht, wo die Unterschiede zwischen der CDU und zum Beispiel meiner Fraktion sind. Das zeigt nämlich: Das, was Sie als wirtschaftsfeindlich bezeichnen, bezeichnen wir als Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Und dass Sie die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als wirtschaftsfeindlich bezeichnen, das sagt sehr, sehr viel über Sie aus. Ich hoffe, dass die Menschen, die am 26. September wählen gehen, das auch goutieren und wissen, wem sie das dann zu verdanken haben.
Ich will trotzdem sagen, dass wir am Ende der Ausschussüberweisung zustimmen werden, und will aber noch kurz sagen, warum. Das liegt nicht daran, dass wir sagen, dass es eigentlich noch mal wert wäre, diesen Antrag überhaupt im Ausschuss zu diskutieren. Es liegt lediglich am Stabilitätsmechanismus. Unsere Stimme wird es für eine Veränderung des Vergabegesetzes nicht geben.