Protokoll der Sitzung vom 03.06.2021

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich würde noch mal darum bitten, wenn Sie Gespräche führen, nach draußen zu gehen. Es ist wirklich sehr laut und es ist für die Rednerinnen und Redner hier vorn sehr unangenehm.

Als Nächste erhält für die AfD-Fraktion Abgeordnete Kniese das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, ich finde es immer interessant, wie die CDU jetzt aufgrund des Wahlkampfs, in dem wir uns jetzt ja schon befinden, aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht.

Der ökologische Wandel, der Europäische Green Deal soll Europas neue Wachstumsstrategie sein.

(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das Ding ist schon ein Dreivierteljahr alt!)

Der Gedanke des ökologischen Wandels, liebe CDU, durchzieht und leitet auch komplett die Politik derjenigen Parteien, die es schon etwas länger in Deutschland gibt, mit denen Sie auch zusammen paktieren. So zählt die Berücksichtigung ökologischer Kriterien neben sozialen Kriterien zu einem wesentlichen Punkt im Thüringer Vergabegesetz. Und diese ökologischen, aber auch sozialen Kriterien sind ausschlaggebend, wenn zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entschieden werden muss. Die AfD, die Fraktion der AfD in Thüringen, setzt sich für einen schlanken Staat ein, der seine Bürger nicht bevormundet, sondern sich auf das Notwendige beschränkt.

(Beifall AfD)

Die Durchsetzung linksgrüner ideologischer Ziele zählt eindeutig nicht dazu. Grüne Weltverbesserungsziele haben im Vergaberecht nichts zu suchen.

(Beifall AfD)

Beim Vergaberecht geht es unseres Erachtens ausschließlich um die Wirtschaftlichkeit und Transparenz und um Rechtssicherheit. Insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind Entlastungen der Wirtschaft von Bürokratie nur zu begrüßen und schnellstmöglich umzusetzen. Von daher unterstützen wir die Aufhebung von vergabefremden Kriterien, das heißt von ökologischen Kriterien im Thüringer Vergabegesetz.

(Beifall AfD)

(Abg. Lehmann)

Als das novellierte Thüringer Vergabegesetz 2019 in Kraft trat, wurde damit in Thüringen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt von 11,42 Euro brutto eingeführt. Und zum 01.01.2021 erfolgte die Anhebung auf 11,73 Euro brutto. Vorrang vor diesem Mindeststundenentgelt haben allgemeine verbindliche Tarifverträge bzw. repräsentativ branchenspezifische Tariflöhne. Die Fraktion der CDU in Thüringen möchte nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den entsprechenden § 10 im Thüringer Vergabegesetz streichen. Sie begründet dies wie folgt – ich zitiere –: „[…] bestehende Tarifverträge sowie die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 machen es nicht mehr erforderlich, dass der Gesetzgeber im Thüringer Vergabegesetz in § 10 [alte Fassung] die Tariftreue und Entgeltgleichheit regelt.“ Aber zu Ihrer Information, liebe CDU – also für diejenigen, die von der CDU überhaupt noch hier im Saal anwesend sind, die CDU glänzte häufig durch Abwesenheit –: Der Mindestlohn in Deutschland beträgt 9,50 Euro seit dem 01.01.2021 und 9,60 Euro ab dem 01.07.2021. Die weiteren Anhebungsstufen lauten: 9,82 Euro ab dem 01.01.2022 und 10,45 Euro ab dem 01.07.2022. Das heißt, mithin liegt der Mindestlohn auch ab dem 01.07.2022 noch deutlich unter dem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt von 11,73 Euro brutto.

Im Gegensatz zur Fraktion der CDU vertritt die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag die Ansicht, dass bei Vergaberichtlinien gleichwohl sozialökonomische Aspekte in einem sogenannten Niedriglohnland wie Thüringen zu berücksichtigen sind. Aber vielleicht sind Ihre sogenannten Stabilitätspaktpartner von Rot-Rot-Grün bereit, Ihnen zuliebe auf den Mindestlohn zu verzichten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der CDU erhält jetzt Abgeordneter Henkel das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, ist es tatsächlich so, dass gerade bei der Wirtschaftspolitik die völlig konträren Auffassungen zwischen uns als Christdemokraten und zwischen dem Rot-Rot-Grünen-Lager zum Ausdruck kommen. Das hat man eben bei der Rede von Frau Lehmann gehört. Auch gestern in der Diskussion zur Aktuellen Stunde war es schon Thema. Was ich aber in aller Deutlichkeit zurückweisen möchte, das ist der Vorwurf und die Falschaussage,

dass wir Christdemokraten an den Rechten der Arbeitnehmer schrauben wollen.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das ma- chen Sie! Haben Sie Ihren Gesetzentwurf ge- lesen?)

Das komplette Gegenteil ist doch der Fall. Wir als Christdemokraten, wir sind die Partei Ludwig Ehrhards, wir sind die Begründer der sozialen Marktwirtschaft. Sie brauchen uns mit Sicherheit nicht zu erzählen, was hier passiert. Aber ich kann Ihnen sagen, was Sie gemacht haben: Sie haben ein Monster geschaffen, Sie haben ein Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft, gegen die Unternehmer abgegeben mit Ihrem Gesetz. Daran müssen wir arbeiten und deshalb diskutieren wir heute.

(Unruhe SPD)

Ich werde Ihnen jetzt auch erklären, wieso und warum.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, das rot-rot-grüne Vergabegesetz ist seit 2019 in Kraft. Was haben unsere Thüringer Unternehmen damit durchlebt? Wir würden das so zusammenfassen: mehr Bürokratie statt Wirtschaftlichkeit, mehr Paragrafen statt weniger, unnötig lange Prüfvorgänge statt zielorientierte Vergabeverfahren. Das ist das Ergebnis der letzten Reform des Vergabegesetzes. Ich will nicht sagen, dass wir es vorausgesagt hätten, aber wir haben Sie deutlich davor gewarnt.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses vergangene Jahr war ein besonderes, ein echtes Krisenjahr für Thüringen, für die Thüringer Wirtschaft, für die Thüringer Arbeitnehmer, ein Jahr, bei dem es auf staatliche Impulse und Ausschreibungen angekommen wäre. Wie hat nun dieses rot-rot-grüne Vergabegesetz gewirkt? Das haben nicht nur wir uns gefragt. Die IHK hat vor nicht allzu langer Zeit eine landesweite Umfrage zum Vergabegesetz gemacht, wofür wir sehr dankbar sind. Der ein oder andere wird es mitbekommen haben, wie deutlich die Ergebnisse der Umfrage unsere Position unterstützen. Besonders bezeichnend sind die Antworten auf die Frage, warum sich Unternehmen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Da sagen zwei Drittel der Unternehmen: Der Aufwand ist einfach zu hoch, zu viel Bürokratie, zu viel Zeit, zu viel Kosten. Ein weiteres Drittel sagt: Es gibt unklare Bewertungskriterien.

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in Bezug auf diese Haupthinderungsgründe schafft das von Rot-Rot-Grün verschärfte Thüringer Vergabegesetz weitere Unsicherheiten, Aufwendungen und bürokratische Hürden. An die Adresse der Landesregie

(Abg. Kniese)

rung und ihrer Fraktionen von Rot-Rot-Grün fasse ich die weiteren Ergebnisse der Befragung mal so zusammen: Ihr Gesetz schreckt Unternehmen davon ab, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Ihr Gesetz hat mit unklaren Wertungskriterien nur Unsicherheit gesät. Ihr Gesetz wird nicht mal durch ein elektronisches Vergabeverfahren attraktiver. Das sagen 75 Prozent der befragten Unternehmen. Das muss man erst mal schaffen. Aber das ist keine Leistung, auf die man stolz sein kann.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, doch nicht nur die Wirtschaft ist verunsichert, auch die Verwaltung ist Unsicherheiten ausgesetzt. Denn offenbar gestaltet sich die verordnete Tariftreueregelung im Vergabegesetz als europarechtswidrig und könnte entsprechend den Umsetzungen durch Ministerin Werner zu zahlreichen Vergabebeschwerden führen. Ein aktuelles Gutachten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Thüringer Vergabegesetzes von Prof. Stefan Greiner von der Universität Bonn kommt bekanntermaßen zu dem Ergebnis, dass die konstitutiven Tariftreueregelungen auf Branchen über den ÖPNV hinaus nicht mit dem Europarecht vereinbar sind. Diese Unsicherheit in der Krise brauchen weder Verwaltung, noch Wirtschaft. Aus all den genannten Gründen wollen wir ein schlankes und von unnötigem Ballast befreitem Vergabegesetz. Das schafft Rechtssicherheit für die Vergabestellen und fördert zusätzlich die Bereitschaft der Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Hier wird der grundlegende Unterschied deutlich: Schlank, klar, rechtssicher und am Ende auch öffentliche Aufträge fördernd, mehr Wirtschaftlichkeit statt Bürokratie, weniger Paragrafen statt mehr und knappe Verfahren statt lange Prüfvorgänge. Das sind die Zielstellungen des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion.

Jetzt lassen Sie mich eins noch mal aufgreifen. Diese typische Behauptung vorhin, gestern auch schon, der müssen wir entgegentreten: Es ist eben kein Angriff auf die Arbeitnehmer. Sie sehen das Vergaberecht als zentrales Steuerelement für Tariftreue, für Löhne, Arbeitsbedingungen, aber da muss ich Sie enttäuschen und stattdessen bitten, Ihren Blick zu schärfen, denn diese Dinge sind woanders geregelt. Erstens, wir haben bestehende Tarifverträge in Deutschland von einem Mindestlohn; seit dem Jahr 2015, übrigens durch die Union eingeführt, da brauchen wir von Ihnen keine Nachhilfe.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Da wa- ren Sie aber nicht alleine in der Regierung!)

Im Baugewerbe, wo es einen maßgeblichen Anteil an öffentlichen Vergaben gibt, haben wir zum Bei

spiel einen verbindlichen Mindestlohn von 12,55 Euro. Dadurch ist es nicht notwendig, dass der Gesetzgeber im Thüringer Vergabegesetz die Tariftreue und Entgeltgleichheit regelt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowieso schon geeinigt haben.

Zweitens, die ILO-Kernarbeitsnormen sind bereits Bestandteil der Deutschen Rechtsordnung. Wir finden, sie bedürfen keiner expliziten Erwähnung. Also wenn die Abgeordneten der SPD zu hören könnten,

Es wäre ganz wundervoll, wenn Sie nicht noch parallel Dialoge führen, das ist einfach störend und man kann der Debatte nicht folgen.

das hat auch den Vorteil, dann verstehen Sie vielleicht die Dinge und behaupten zukünftig nicht mehr falsche Sachen in der Öffentlichkeit.

(Beifall CDU)

(Unruhe SPD)

Das ist durchaus von Vorteil, wenn man dem Gegenüber zuhört.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Wo wa- ren Sie, als der Mindestlohn eingeführt wur- de?)

Stimmt, das war CDU/SPD 2015. Gut, das ist doch prima, dass wir das hiermit geklärt haben. Okay, da will ich Sie auf den zweiten Punkt hinweisen.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Da haben Sie heute doch etwas gelernt!)

Die ILO-Kernarbeitsnormen sind bereits Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Wir finden, sie bedürfen keiner expliziten Erwähnung in Paragrafenform. Sie sind Bestandteil der ganz alltäglich gelebten Arbeitswelt.

Und drittens, das ist das Allerwichtigste: Wenn Ausschreibungen zu unattraktiv sind, ist die gewünschte Steuerwirkung nämlich genau Null, weil sich keiner mehr daran beteiligt. Im schlimmsten Fall führen unnötige Kriterien auch zum Ausschluss von Bietern. Erst Anfang Mai hat die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern öffentlich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kriterien den Wettbewerb hemmen und das Interesse der Unternehmen, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen, vermindern. Darum leidet vor allem die öffentliche Vergabe selbst. Wir finden, jeder Auftraggeber kann ökologische und soziale Kriteri

en individuell für seinen Auftragsgegenstand formulieren, als pauschale Kriterien sollten sie aber nicht zum Ausschluss von Bietern führen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion will, dass ein schlechtes Gesetz zügig besser wird. Gerade jetzt, am hoffentlichen Ende der Krise wollen wir den Aufwand für Unternehmen und Verwaltung möglichst geringhalten. Wir wollen die Probleme der Arbeitnehmer, der Mittelständler lösen, die es offensichtlich gibt und die wir mitbekommen, weil wir mit den Unternehmen da draußen sprechen, weil wir mit den Kammern sprechen, weil wir mit den öffentlichen Verwaltungen sprechen, weil wir mit den Bürgermeistern sprechen, den Landräten und vor allem sind wir mit den Menschen im Land im Gespräch.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sprechen Sie mal mit den Gewerkschaften!)

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge soll das bestehende Gesetz von bürokratischen Hürden befreit werden. Ziel des Entwurfs ist es, ein schlankes, einfaches, unkompliziertes Vergaberecht für die Thüringer Wirtschaft zu schaffen. Damit sollen den Interessen der öffentlichen Hand, der Thüringer Wirtschaft und damit auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechnung getragen werden. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall CDU)