Protokoll der Sitzung vom 03.06.2021

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächster Redner hat sich Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vor allen Dingen sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für uns als Linke selbstverständlich zur Wirtschaft mit dazu gehören – und da unterscheiden wir uns offensichtlich von einer Reihe von Fraktionen hier im Haus. Durch das Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes im Jahr 2019 hat es Rot-Rot-Grün geschafft. Endlich werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Thüringen der Vergabemindestlohn und ökologische sowie soziale Kriterien durchgesetzt und nachhaltiges Wirtschaften angereizt. Rot-Rot-Grün hat damit genau das gemacht, wofür Politik ein Mandat hat: Regeln für die Gesellschaft und damit auch für die Wirtschaft zu beschließen, um unser Land in eine gute Zukunft zu steuern.

Das macht übrigens die CDU auch, Kollege Henkel, an ganz vielen Stellen, in ganz vielen Regierungen, auch auf Bundesebene, Stichwort „Pariser Klimaschutzabkommen“, CO2-Steuer haben Sie jetzt erst in dieser Legislaturperiode trotz vieler Lamenti aus der Wirtschaft eingeführt, weil Sie offensichtlich davon überzeugt waren, dass das jetzt notwendig ist, um das Land in eine gute Zukunft zu führen. Deshalb wird es mit uns, mit der Linken – und die Kollegin der SPD hat das auch schon ausgeführt und der Kollege von den Grünen wird das auch gleich noch sagen – ganz gewiss kein Rollback beim Thüringer Vergabegesetz geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Gegenteil, es müsste viel mehr weiterentwickelt werden. So ist der vergabespezifische Mindestlohn sukzessive anzuheben und der Wirkungskreis auch auf kommunale Vergaben auszudehnen. Dass es ein solches Vergabegesetz, wie wir es in Thüringen haben, ohne Rot-Rot-Grün nie gegeben hätte, ist bekannt, dass die CDU es zumindest in ganz wesentlichen Teilen wieder abschaffen will, auch. Wobei sich natürlich jetzt trotzdem die Frage stellt: Warum? Was hat denn die Christlich Demokratische Union dagegen, Unternehmen dazu zu bewegen, Produkte und Dienstleistungen dahin gehend auszurichten, dass sie klima- und umweltschonend sind? Was haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, gegen Umwelt- und soziale Aspekte bei der Ausschreibung oder die Berücksichtigung der Ausbildungsbereitschaft oder der tarifgebundenen Arbeitsplätze bei ansonsten gleichwertigen Angeboten? Das alles wollen Sie wieder abschaffen mit der Begründung, seit 2011 – übrigens wurde da die Regierung in Thüringen noch durch Sie getragen – mehren sich Beschwerden des Mittelstandes zum bürokratischen Aufwand. Vom Vergabegesetz, das erst ein gutes Jahr gilt, können die kaum stammen, zumal der Wirtschaftsminister die Schwellenwerte für das Gesetz im vergangenen Jahr temporär erhöht hatte und auch mal darüber nachgedacht hat, das Gesetz an manchen Stellen temporär auszusetzen. Aber wir finden, Alarmismus – und Herr Henkel, das haben Sie heute leider wieder bestätigt – mit pauschalen Schlagworten, ohne viel Mühe, dies empirisch zu belegen, ist nicht das, was wir heute brauchen.

(Beifall DIE LINKE)

Selbst unsere Nachfragen in den Debatten, die wir ja auch schon in dieser Legislaturperiode geführt haben, auch im Ausschuss oder auch erst jüngst in einer Schalte zum Beispiel mit denjenigen, die im Finanzministerium für die Implementierung von Softwarelösungen für das Land zuständig sind und

(Abg. Henkel)

dort sich eben auch bei Open Source gerade sehr eifrig bedienen, die wussten alle nichts aus ihrer Praxis zu berichten, dass es da in den Vergaben irgendwelche Probleme oder Auftragsschwäche gebe oder dass wir deshalb das Verfahren übermäßig in die Länge gezogen bekommen. Nein, davon ist überall nichts zu hören und nichts zu lesen.

Aber viel spannender als der Inhalt Ihres Antrags – das ist am Ende wirklich nur alter Wein in neuen Schläuchen – ist der Zeitpunkt, mit dem der Antrag hier dieses Plenum erreicht hat. Das steht nämlich als Datum 2. Dezember 2020, kurz vor der Verabschiedung des Landeshaushalts und dem damit verbundenen ursprünglich verabredeten Ende des Stabilitätspakts. Was war denn die strategische Idee? Ein Wahlkampfsprungbrett zu schaffen für den 24. April, den ursprünglich vereinbarten Termin für die Neuwahl des Thüringer Landtags nach dem Motto: Seht her, die CDU kämpft für die Wirtschaftslobbyisten? Oder gab es vielleicht den Plan, ohne Stabilitätsmechanismus dann nach der Verabschiedung des Landeshaushalts mit der AfD das Thüringer Vergabegesetz zu schleifen? Nichts aus dem 5. Februar 2020 gelernt?

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Kaffee- satzleserei ist das!)

Dies wäre dann aber erst recht kein Beitrag zur Stärkung des Standorts Thüringens, sondern es wäre ein Pyrrhussieg derjenigen, die glauben, wenn alles so bleibt, wie es ist, sind wir am besten für die Zukunft gerüstet. Aber das ist nicht die Welt im Jahr 2021, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nach Corona warten neue Herausforderungen auf uns und deshalb sind wir gut beraten, dass wir umsteuern zu mehr Nachhaltigkeit und dafür auch die Marktmacht öffentlicher Aufträge nutzen, am besten auch die der kommunalen Ebene.

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, beteiligen Sie sich endlich mit konstruktiven Vorschlägen am politischen Wettstreit, der Thüringen stärkt und noch weiter nach vorn bringt. Denn an welchen harten Kriterien wollen Sie die postulierte Wirtschaftsfeindlichkeit auch dieses Vergabegesetzes eigentlich festmachen? An den Arbeitsmarktzahlen?

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: An den Aufträgen!)

An der Entwicklung des Wirtschaftswachstums in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern? An welchen harten Fakten wollen Sie das festmachen? Oder wollen Sie zurück zu der verfehlten Strategie, die unter Althaus von Ihnen propagiert wurde, wir müssten uns sozusagen auf Kosten der Arbeitsbedingungen hier in Thüringen Standort

vorteile erkaufen, die ja überhaupt nichts an Effekten gebracht hat. Im Gegenteil, das belastet uns bis zum heutigen Tag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Stichwort der fehlenden Fachkräfte sei da nur genannt. Also: Ladenhüter aus der neoliberalen Steinzeit sind völlig ungeeignet. Sie belegen auch mit Blick auf die vereinbarte Neuwahl des Thüringer Landtags,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Selbst das muss er ablesen!)

es ist nicht egal, wer in diesem Land regiert. Eine Regierung mit Ministerpräsident Bodo Ramelow an der Spitze ist die beste Gewähr dafür, dass es auch zukünftig kein Rollback beim Vergabegesetz oder auch beim Ladenöffnungsgesetz in Thüringen gibt. Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen Michael Rudolph hat ja mit seiner Einschätzung den Nagel auf den Kopf getroffen: Die CDU will die faktische Abschaffung des Vergabegesetzes. Damit wird Lohn- und Sozialdumping wieder Tür und Tor geöffnet. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich Ihnen hier sicher ankündigen, wird es mit der Linken nicht geben. Deshalb ergeht die unmissverständliche Aufforderung an die CDU: Hände weg vom Vergabegesetz!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordneter Bergner zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich betrachte diesen Gesetzentwurf der CDU als – sagen wir – Teil 1 des Versuchs einer Wiedergutmachung. Denn immerhin waren Sie es, die damals in Koalitionsverantwortung gemeinsam mit der SPD als Erste ein Vergabegesetz auf den Weg gebracht haben, übrigens ein Vergabegesetz, das leider all das erfüllt hat, was ich damals an dieser Stelle im Streit mit Minister Machnig angekündigt habe. Ich gestehe ganz offen, dass es mich dann im Anschluss im eigenen Ingenieurbüro furchtbar geärgert hat, dass sich jede dieser Ankündigungen auch erfüllt hatte, was das Plus an Bürokratie anbelangt hat, was die zusätzlichen Erschwernisse im Vergabeverfahren anbelangt hat usw. Es hat sich in der Tat schon damals – und es ist später noch der Tropfen obenauf gesetzt

(Abg. Schubert)

worden – als ein Vergabeverhinderungsgesetz erwiesen.

Meine Damen und Herren, wir haben gestern über hohe Preise am Bau diskutiert. Das ist ja nicht erst der Fall, seitdem wir jetzt diese Materialknappheit haben, sondern mit einem exorbitanten Preisanstieg am Bau kämpfen wir ja schon seit einigen Jahren. Wir kämpfen damit, dass es reihenweise Unternehmen gibt, die sagen: Ich gebe hier kein Angebot mehr ab. Ich hole mir noch einen privaten Auftraggeber, aber für dich, liebe Gemeinde, pflastere ich den Platz nicht, es ist mir einfach viel zu mühselig, in diesem umständlichen Vergabeverfahren ein Angebot abzugeben.

(Beifall FDP)

Das hat bereits Preise gewaltig nach oben getrieben. Ich kann Ihnen das sagen aus 30 Jahren Berufserfahrung mit Vergabe als Bauingenieur und aus 10 Jahren Erfahrung mit Vergabe als seinerzeit ehrenamtlicher Bürgermeister. Ich weiß da wirklich, wovon ich rede, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Jede Menge zusätzliche Formulare, jede Menge zusätzliche Rechtsunsicherheit sind das, was das Problem macht.

Jetzt will ich versöhnliche Worte in diese Hälfte des Hauses sagen. Und zwar geht es uns ja gar nicht darum, grundsätzlich ökologische und soziale Überlegungen zu verhindern,

(Beifall FDP)

sondern es geht darum, sie an den richtigen Punkt, an die richtige Stelle zu bringen. Es beginnt damit, dass wir zunächst einmal die Überlegungen ökologischer Art, durchaus auch soziale Überlegungen im Planungsverfahren festschreiben müssen. Dort gehören sie hin, und zwar nicht erst im Vergabeverfahren, wo es viel zu spät ist und wo auch die Instrumente eigentlich gar nicht da sind, die es möglich machen würden, wirklich zu überprüfen.

(Beifall SPD)

Wie soll ich ernsthaft und glaubwürdig in einem Vergabeverfahren wirklich überprüfen – außer mit einem Zettelchen, das halt drangeheftet wird –, ob denn das Pflaster, das aus Indien kommt, wirklich nicht in einem Steinbruch gebrochen wurde, in dem es Kinderarbeit gibt. Einen Zettel kriege ich geliefert, ob es stimmt, weiß ich wirklich nicht.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie wollen Sie die Bauausschrei- bungen ausführen?)

Und deswegen … Herr Müller, lassen Sie mir doch mal die Zeit, Sie haben genauso wenig Redezeit wie ich.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ich weiß!)

Ich will Ihnen das gern erklären. Mein Vorschlag ist, dass wir in der Ausschussdebatte darüber sprechen. Deswegen gehe ich jetzt auch gar nicht auf die Details des Gesetzes ein, weil wir das mit reichlich 5 Minuten Redezeit in der ersten Lesung auch gar nicht erschöpfend tun könnten. Mein Vorschlag ist, dass man sich in der Ausschussdebatte außer dem, was an Gesetzentwurf hier vorliegt, auch mal Gedanken machen sollte, ob man nicht die Dinge, die Ihnen an ökologischen Kriterien wichtig sind, nicht nur in der Planung bringt, wie ich es gerade gesagt habe, sondern dass man das in die Vertragsbedingungen packt.

Ich versuche mal, es an einem praktischen Beispiel zu erklären: Wenn ich Baumaterialien festschreibe – eine Asphaltgüte, die Güte von Frostschutzmaterialien, die Güte von bestimmten Gesteinsmischungen usw. usf. –, dann formuliere ich das im Leistungsverzeichnis oder in den allgemeinen Vertragsbedingungen und habe dann später in der Bauüberwachung zu überprüfen, ob diese Dinge eingehalten werden. Wenn wir all das, was Ihnen wichtig ist – wir nennen es vergabefremde Kriterien –, in die Vertragsbedingungen packen können, wenn möglicherweise auch Positionen im Leistungsverzeichnis festgehalten werden können, ist für alle Beteiligten viel mehr gekonnt. Wir halten es nicht für ganz so wichtig, aber wir halten es für einen möglichen Kompromissweg, den man im Ausschuss beraten kann. Dann ist viel mehr gekonnt, um dieses Vergabeverfahren zu entrümpeln, um die Schwierigkeiten der Unternehmen mit dem gesamten Verfahren zu verringern und die Schwierigkeiten der Vergabestellen mit dem gesamten Verfahren zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass Vergabeverfahren endlich wieder einfacher und vor allem rechtssicherer über die Bühne gehen können. Denn auch das ist klar: Viele von den Problemen sind noch gar nicht richtig aufgeploppt, weil die Dinge noch gar nicht richtig eingehalten werden. Auch das darf man an der Stelle nicht vergessen.

Deswegen unser Petitum dafür, dass wir uns zusätzlich zu dem Gesetzentwurf, den wir erst mal vom Grundsatz her begrüßen, im Einzelnen aber im Ausschuss diskutieren wollen, Gedanken machen, dass die Punkte, über die Sie mit mir reden, an die richtige Stelle im gesamten Verfahren kommen. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion nicht nur die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss, sondern auch an den Ausschuss für Inne

res und Kommunales, weil schlicht und einfach die kommunalen Gebietskörperschaften auch zu den wichtigsten öffentlichen Auftraggebern in unserem Land gehören. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, stellen Sie sich vor, es ist Corona-Pandemie und auch in der CDU macht sich jenseits von der Beschaffung von Schutzmasken jemand intensive Gedanken, wie diese Pandemie zu bewältigen ist.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Sprechen Sie doch mal zur Sache!)

Vieles ist bereits geschafft und es bestehen berechtigte Hoffnungen, dass wir auch die nächsten Schritte erfolgreich bewältigen können, allerdings sicherlich nicht mit einem Rollback in die zurückliegenden Jahrzehnte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenig überraschend war es, die Landesregierung dazu zu bringen, einen Fonds mit Hilfsgeldern aufzulegen, weil das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium einfach nicht hinbekam, eine digitale Lösung zur Antragstellung online zu stellen und dann die Hilfsgelder auszuzahlen. Thüringen musste stellvertretend für den Bund die Wirtschaftshilfen auszahlen – eine großartige Idee der CDU, Ihrer eigenen Bundesregierung somit gleich die Unfähigkeit zu bescheinigen.