Protokoll der Sitzung vom 04.06.2021

(Abg. Cotta)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten und würde die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantworten.

Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Anzahl durchgeführter Tests bei einzelnen SARSCoV-2-Fällen vor. Solche Daten sind nicht Gegenstand der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz und werden auch nicht im Rahmen der wöchentlichen Laborabfragen erfasst. Grundsätzlich sind Verlaufskontrollen üblich, sodass infizierte Personen oft mehrfach während sowie zum Ende der Absonderungszeit getestet werden. Da SARSCoV-2-Fälle namentlich gemeldet werden, ist eine eindeutige Zuordnung der Testergebnisse in jedem Fall möglich, sodass wiederholt positive Ergebnisse nicht in die Statistik eingehen und auch nicht zur Inzidenzberechnung herangezogen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Bitte, eine Rückfrage.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Eine Frage hätte ich noch: Und zwar geht es mir noch darum, mit einem offiziellen positiven PCR-Test gilt man nach einer gewissen durchgemachten Zeit der Erkrankung als Genesener. Was jedoch ist mit jenen, die die Erkrankung mehr oder weniger unbemerkt durchgemacht haben und deshalb auch keinen PCR-Test hatten, wohl aber mit einem klassischen medizinischen Labortest – einem Antikörpertest auf ELISABasis – die Antikörper zum Beispiel gegen die Rezeptorenbindungsstelle des SARS-CoV-2-Virus/ Oberflächenproteins/Spikeproteins nachweisen können, gelten diese dann auch als offiziell Genesene ohne offizielle PCR-Tests, aber mit medizinischer Laborbestätigung, und wenn nein, warum nicht?

Da beziehen wir uns auf eine Richtlinie des Robert Koch-Instituts. Meines Erachtens kann man es auf der Seite auch nachlesen, aber ich würde den Link auch noch mal dem Protokoll zur Verfügung stellen. In dem wird klar gesagt, dass die Antikörpertests nicht ausreichend sind, um darzustellen, dass beispielsweise eine vielleicht unbemerkt durchgemachte Erkrankung festgestellt werden kann. Das liegt daran, dass zum Teil bei manchen gar keine Antikörper gebildet werden und es zum anderen auch Menschen gibt, die auf andere SARS-Erkrankungen Antikörper gebildet haben und hier keine Unterscheidung getroffen werden kann. Es gibt noch kein Verfahren, das eineindeutig sagen kann, dass die gebildeten Antikörper tatsächlich auf die SARS-CoV-2-Erkrankung zurückzuführen sind. Solange das noch nicht vorliegt, können wir das leider – wir haben sehr viele Anfragen – den vielleicht Genesenen ohne PCR-Nachweis oder denjenigen, die im Nachhinein vielleicht davon ausgehen, dass sie erkrankt gewesen sind und dann über einen Antikörpertest einen Nachweis haben wollen, derzeit auch nicht in dem Maße anerkennen.

Danke.

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Damit sind alle Fragen gestellt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Es folgt ein Hinweis: Zu Tagesordnungspunkt 70, der gemäß unserer Festlegung zur Tagesordnung heute auf jeden Fall aufgerufen wird, wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3473 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Plenarsaal zur Abholung ausgelegt und elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt. Das betrifft also Tagesordnungspunkt 70.

Bevor ich gemäß der Festlegung zur Abarbeitung der Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt 22 fortfahre, rufe ich vorher erneut Tagesordnungspunkt 76 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben.

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3423 -

Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 50 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Damit ist dieser Punkt erledigt und ich fahre jetzt fort mit dem Tagesordnungspunkt 22

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3386 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als erste Rednerin Frau Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD auf. Nicht anwesend, dann gehen wir weiter. Der nächste Redner ist dann Abgeordneter Kießling von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Kollegen und Kolleginnen, werte Zuschauer an den Bildschirmen, ich fasse mich in diesem Tagesordnungspunkt kurz, denn TOP 15 haben wir noch nicht behandelt, werden wir aber noch tun.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen angemessen honoriert werden, denn sie vertreten die Landesinteressen und das ist auch sehr wichtig. Die Ausbildung des Nachwuchses gehört zu den wichtigsten Aufgaben. Der Vorschlag der CDU betrifft heute aber ausschließlich die Zulage der Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Im konkreten Fall sollen das 200 Euro im Monat mehr sein, die entsprechend dazukommen. Das wird in Nummer 12 der Anlage 1 Abschnitt II des Thüringer Besoldungsgesetzes geregelt, dort soll das aufgenommen werden.

Jene Zulage reiht sich dann in folgende Reihe ein: Zulage für Beamte als fliegendes Personal, Zulage für Beamte beim Amt für Verfassungsschutz, Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, Zulage für Beamte der Feuerwehr, Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten, Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung, allgemeine Zulage, Zulage für die Verwendung bei obersten Behörden

des Bundes oder eines anderen Landes, Zulage für Fachberater, Zulage für Koordinatoren am Schulamt, Zulage für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen. Offensichtlich – und so auch die diesmalige Gesetzesbegründung – bedarf es dieser Zulagen des Anreizes wegen oder für die Vergütung besonderen Aufwands.

Heute geht es Ihnen, liebe CDU-Fraktion, um Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Morgen könnten diese Listen natürlich beliebig verlängert werden. Argumente werden sich für vielerlei Sonderaufgaben von Beamten finden. Gerade auch in anderen Bildungseinrichtungen finden sich gute Leute umso eher, wenn ihr Engagement eine Honorierung erfährt. Dass gerade in Thüringen das Lockmittel besserer Beförderungsmöglichkeiten als Anreiz wegfällt, haben Sie sich selbst zuzuschreiben, denn es ist in der Beamtenbesoldungspraxis gang und gäbe, dass Sie ihre Bediensteten allzu oft mit Versprechungen motiviert haben, denen aber keine Taten gefolgt sind.

Eine Katze lässt sich auch nicht unbegrenzt oft hinter dem Ofen hervorlocken. Langsam verstehen Sie, dass es Anreize braucht, wenn man die Guten haben will. Aber es kann nicht sein, dass dann jeweils Gruppen den Platz 12 dieser Zulagenliste einnehmen und als Nächstes dann eben diejenigen, die am lautesten brüllen und dort eine weitere Zulage haben wollen.

(Beifall AfD)

Die angedachten 200 Euro im Monat für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern stehen im Übrigen nach meiner Auffassung nicht im Verhältnis der Zulagen für Beamte der Steuerprüfung, die im mittleren Dienst zum Beispiel 20 Euro und im gehobenen Dienst 43 Euro monatlich bekommen und allgemein bekannt im Außendienst ganz andere Aufwendungen davon zu tragen haben, die eben dort nicht bezahlt werden. Da wäre jetzt zum Beispiel mal das Tagegeld zu nennen, was ihnen da zusteht.

Wir kommen dazu noch mal in TOP 15. Da geht es auch noch mal um das Besoldungsgefüge in Thüringen. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist dieses Besoldungsgefüge Stückwerk und bedürfte einer dringenden und ordentlichen Reform und ist momentan leider ungerecht genug.

Einer Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich gern zu, damit wir hier eventuell im Ausschuss die Möglichkeit haben, noch eine Optimierung oder eine Verbesserung des ganzen Vorstoßes zu haben. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann)

Vielen Dank. Ich möchte das kurz noch mal klarstellen. Wir behandeln jetzt die Tagesordnungspunkte, die auf jeden Fall noch behandelt werden sollen. Das ist jetzt im Moment der Tagesordnungspunkt 22, danach der Tagesordnungspunkt 24 und dann der Tagesordnungspunkt 70.

Als Nächste spricht Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe zu, dass ich bei meinem Vorredner von der AfD zunächst nicht so genau wusste, worüber er eigentlich spricht, aber irgendwann ist der Begriff „Fachleiter“ gefallen. Da habe ich mir dann gedacht, vielleicht ist er doch beim richtigen Gesetz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber was er damit wollte, hat sich mir jedenfalls nicht erschlossen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Dann ha- ben Sie nicht richtig zugehört!)

Ich glaube, es lag nicht nur an mir, wenn ich den Beifall im Raum richtig deute.

In dem Gesetz geht es tatsächlich um die Fachleiterinnen im Schulbereich und diese übernehmen überaus wichtige und vielfältige Aufgaben in der zweiten Phase der Lehrerinnenbildung. Von daher ist es selbstverständlich auch gut und richtig, dass wir über die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit sprechen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielleicht für die, die es nicht so genau wissen: Fachleiterinnen/Fachleiter betreuen beispielsweise die pädagogische, fachdidaktische und fachmethodische Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Theorie und Praxis. Sie wirken aber auch an den Lehramtsprüfungen mit, sie erteilen Ausbildungsunterricht, sie begleiten Schulpraktika und übernehmen auch fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Aufgaben, also ein sehr umfangreiches Spektrum. Sie wirken außerdem auch bei der Lehrerfort- und -weiterbildung mit, aber auch im Einzelfall bei festgelegten Aufgaben im Rahmen von Schulversuchen und Projekten der Schulentwicklung und – ganz wichtig – sie begleiten auch die Berufseingangsphase von Lehrkräften.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb war und ist es auch richtig, dass wir die Anreize für die Fachleiterinnen im Besoldungsge

setz verbessert haben und von einer reinen Amtszulage – Sie erinnern sich vielleicht an die Debatte – hin zu einem Beförderungsamt, der sogenannten Funktionsstelle, gewechselt sind. Die Voraussetzung für die Funktionsstelle ist jedoch nach § 67 c des Besoldungsgesetzes die mindestens hälftige Verwendung als Fachleiter und diese hälftige Verwendung haben nun mal viele der Fachleiterinnen – und zwar ungefähr 160, haben wir uns sagen lassen – nicht, sodass bei ihnen die Voraussetzungen für die Beförderung nicht vorliegen. Das trifft vor allem die Fachleiterinnen und Fachleiter, die nur wenige Lehramtsanwärterinnen betreuen, weil sie beispielsweise für Fächer zuständig sind, für die es einfach nur wenige Lehramtsanwärterinnen gibt, zum Beispiel die sogenannten Mangelfächer oder auch die sogenannten Orchideenfächer. Und das ist natürlich ein Problem, das muss man ganz klar sagen, das liegt ja nicht im bösen Willen oder in der Absicht der Fachleiterinnen und Fachleiter, sondern schlichtweg an der Realität.

Das Ziel der Initiative der CDU ist es nun, diese Ungerechtigkeit mit einer Funktionszulage in Höhe von 200 Euro für die betroffenen Lehrkräfte auszugleichen. Ich darf sagen, wir haben uns das angeschaut und wir sehen diesen Vorschlag der CDU durchaus positiv und stehen daher einer Ausschussüberweisung offen gegenüber, weil wir glauben, wir müssen darüber reden. Es ist einfach eine Ungerechtigkeit und die führt eher dazu, dass dann Menschen sagen: Ja, tut mir leid, dann übernehme ich solche Aufgaben gar nicht erst. Und das kann ja nicht im Sinne der Erfinderin oder des Erfinders sein.

Im Ausschuss sind wir dann auch gern bereit, weiter über positive Anreizgestaltung zu sprechen, vielleicht fallen uns auch noch andere Möglichkeiten ein. In diesem Sinne danke ich erst mal für den Vorschlag und hoffe auf eine gute Debatte im Fachausschuss dazu. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke. Der nächste Redner ist Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vielen Dank, Kollegin Rothe-Beinlich, dass du uns zumindest in das Thema eingeführt hast. Dein Vorredner hat überhaupt nicht verstanden, um was

es geht. Auch das kommt hier in diesem Haus – zumindest auf der Seite – häufig vor.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jährlich brauchen wir in etwa 800 bis 1.000 neu eingestellte, und zwar als Ersatz eingestellte Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen – jährlich. Das heißt, bei in etwa konstanten, sogar in den nächsten Jahren noch leicht steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen für die nächsten sieben bis acht Jahre: Wir haben insbesondere eine große Herausforderung in dem Bereich Nachwuchsgewinnung. Nun ist es so, die beste Form der Bindung für den eigenen Nachwuchs – das ist nicht nur in der Wirtschaft so, sondern auch im öffentlichen Dienst, das heißt natürlich auch im Schuldienst – ist die eigene Ausbildung. Im Lehrerinnen- und Lehrerbereich ist das in die verschiedenen Phasen unterteilt, insbesondere in die erste an den Hochschulen und in die zweite Phase an den Studienseminaren.

Dazu haben wir als Koalitionsfraktionen zusammen mit der CDU im Rahmen auch der Haushaltsgesetzgebung 2020 ein neues Besoldungsgesetz mit umfangreichen Zulageregelungen, mit einer A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer und auch mit der Wiedereinführung des seit 2010, glaube ich, nicht mehr existierenden Amts der Fachleiterin und des Fachleiters am Studienseminar, beschlossen.

Nun ist es leider so, dass die Referendarinnen und Referendare, für die wir als Haushaltsgesetzgeber im Haushalt 1.500 Stellen zur Verfügung gestellt haben, natürlich auch erst mal ausgebildet werden müssen. Wir werben als Land Thüringen intensiv um so viel wie möglich Referendarinnen und Referendare, aber derzeit haben wir 781 junge Menschen, die ihren Vorbereitungsdienst in Thüringen absolvieren. 781, es ist völlig klar, es dauert in etwa anderthalb bis zwei Jahre, das kann man sich leicht ausrechnen, wenn man 800 bis 1.000 braucht, reicht das hinten und vorne nicht. Da haben wir eine Riesenherausforderung, die Schulämter erledigen hier eine Mammutaufgabe.