Protokoll der Sitzung vom 04.06.2021

Nun ist es leider so, dass die Referendarinnen und Referendare, für die wir als Haushaltsgesetzgeber im Haushalt 1.500 Stellen zur Verfügung gestellt haben, natürlich auch erst mal ausgebildet werden müssen. Wir werben als Land Thüringen intensiv um so viel wie möglich Referendarinnen und Referendare, aber derzeit haben wir 781 junge Menschen, die ihren Vorbereitungsdienst in Thüringen absolvieren. 781, es ist völlig klar, es dauert in etwa anderthalb bis zwei Jahre, das kann man sich leicht ausrechnen, wenn man 800 bis 1.000 braucht, reicht das hinten und vorne nicht. Da haben wir eine Riesenherausforderung, die Schulämter erledigen hier eine Mammutaufgabe.

Wir haben aber eine Spezifik darin und das sind eben nicht nur die Orchideenfächer, sondern wir haben ganze Schularten, wo zu wenig in der ersten Phase ausgebildet worden ist, und zwar deutschlandweit. Dazu gibt es KMK-Erhebungen; jeder, den es interessiert, kann es sich ansehen. In Thüringen ist es so, von den 781 derzeit im Vorbereitungsdienst Befindlichen sind es 185 für die Grundschulen, 92 für die Regelschulen, 81 an den TGS, das kann Sek I als auch Sek II sein, 343 für die Gymnasien und 15 für die Gesamtschulen, auch hier Sek I wie Sek II möglich, 9 für den Bereich der

Förderpädagogik und 56 im Bereich der Berufsbildenden Schulen.

Es gibt also drei Schularten, wo die pure Zahl der im Vorbereitungsdienst Befindlichen nicht ausreicht, wenn man noch die Fachspezifik dazurechnet, also zum Beispiel – dazu werde ich gleich noch was sagen – Physik Regelschule oder Mathematik Regelschule, um auf die hälftige Verwendung zu kommen. So wie wir es beschlossen haben, ist es so – und deswegen begrüße ich auch den Vorschlag der CDU, das noch mal neu anzufassen –, da würden die Fachleiter an den genannten Schularten allüberwiegend weder ein Amt bekommen noch eine Zulage. Damit ist völlig klar, dass dieser wichtige Bereich der Nachwuchsgewinnung bzw. der Ausbildung in der zweiten Phase der Lehrerbildung stirbt. Das will niemand! Das wollte auch der Gesetzgeber nicht und deswegen müssen wir nachsteuern.

Wir hatten eine Anhörung im Bildungsausschuss zu einem Antrag. Dort hat uns unter anderem ein uns allen noch bekannter Professor aus Jena, der mal Staatssekretär war, in der Zuschrift 7/616 interessante Zahlen geliefert, nämlich – und da will ich jetzt mal draufkommen – im Bereich Mathematik, derzeit Studierende, also Semester 18/19, Mathematik Regelschule: 45. Das sind – wenn man es jetzt mal für die Jahre nimmt – fünf bis sechs in diesem Bereich, die für die Regelschule fertig werden. Für die Gymnasien sind es 313, also in etwa 62. Da sieht man schon, wie die Größenordnungen sind. Richtig dramatisch ist es im Bereich Physik, da sind es ganze 6, also ein bis zwei Lehrerinnen und Lehrer, die aus der ersten Phase kommen, im Bereich der Gymnasien 112, in etwa 22, auch zu wenig. Das wissen wir auch.

Das könnte ich jetzt ewig weiter fortsetzen. Fakt ist, wir brauchen eine Möglichkeit, um unterhalb der hälftigen Verwendung, die Kollegin Rothe-Beinlich schon benannt hat, tatsächlich noch mal eine Attraktivität für diese wichtige zusätzliche Aufgabe im Schuldienst einzuführen.

Nun kann man sich fragen: Gibt es denn Alternativen dazu? Ja, die gibt es, auch untergesetzlich. Man könnte zum Beispiel auch die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres ändern. Die derzeitige Fassung sieht vor – und das ist jetzt sehr speziell –, dass anderthalb Lehrerwochenstunden für einen Referendar/für eine Referendarin vorgesehen sind in der Abminderung. Das heißt, man braucht in etwa acht Referendare, um überhaupt über die hälftige Verwendung zu kommen. Das könnte man ändern, indem man zum Beispiel zwei Lehrerwochenstunden nimmt, dann wären es nur noch sechs Referendare. Aber auch hier sieht man, im Bereich Förderpädagogik – das hatte ich ja

schon gesagt – haben wir derzeit neun in der zweiten Phase – das reicht also nicht aus.

Man könnte auch die Tätigkeitsbeschreibung noch mal ändern, auch im Besoldungsgesetz. Das alles können wir uns auch ansehen im Ausschuss, was wir dort noch mal als Gesetzgeber machen können. Aber die Zulage selbst, die wir bis 2020 hatten, eine 80-prozentige Zulage auf das nächsthöhere Amt, die brauchen wir. Wie die ausgestaltet ist, in welcher Höhe, in welcher Stufung, das müssen wir tatsächlich in den entsprechenden Fachausschüssen besprechen. Der eigentliche Fachausschuss oder der große Fachausschuss in Besoldungsrechtsfragen ist natürlich immer der Haushalts- und Finanzausschuss. Wir würden auch der Überweisung an den Bildungsausschuss mit zustimmen, damit wir uns auch als Bildungspolitiker/-innen noch mal der Thematik widmen und da auch noch mal sehen, wo – wie ich eben schon beschrieben habe – noch zusätzliche Möglichkeiten existieren. Von daher mein Antrag: Die Überweisung an den Haushaltsausschuss, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, um dieses Gesetzesvorhaben zu beraten und noch vor der Sommerpause – das ist wichtig – abzuschließen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja jetzt schon ausgeführt worden, worum es geht, auch wenn ich mir so ein bisschen noch die Einführung von der CDU-Fraktion gewünscht hätte, dann wären nicht alle so durcheinandergekommen, nur weil Herr Jankowski seinen Kollegen hat ins Messer laufen lassen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ihr habt es doch gelesen! Ihr braucht doch die Nachhilfe nicht!)

Das ist auch wieder richtig. Aber manchmal hilft es.

Also ich höre, was die Kollegin Rothe-Beinlich und Herr Wolf zu der Thematik mit der hälftigen Verwendung der Fachleiter gesagt haben. Es ist tatsächlich so – das haben wir auch im Herbst dazu gesagt –, dass es uns sehr, sehr wichtig ist, dass die Ausbildung von Lehrkräften durchaus die Wichtigkeit hat, die man mit einem Beförderungsamt honorieren kann. In der Debatte auch im Ausschuss dazu war Thema, dass es um diese 50 Prozent geht, die man an Arbeitszeit dann für diese Ausbil

dung aufwenden soll, dass das ein Thema ist und dass das Ministerium sich dazu Gedanken machen muss.

Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen schade, dass sich offensichtlich keine kreativere Lösung gefunden hat, als jetzt wieder eine Zulage vorzuschlagen. Anders als der Kollege Wolf komme ich zu einem anderen Schluss, nämlich nicht, dass wir jetzt hier eine Zulage einführen, sondern dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir dieses Beförderungsamt ausfüllen. Denn – das hatten wir auch in der Debatte im Dezember oder auch im Herbst in der ersten Beratung besprochen – wenn wir vom Besoldungssystem reden, reden wir nicht immer nur vom Bildungsbereich, sondern wir reden vom Komplex, dem kompletten öffentlichen Dienst. Das hat immer Auswirkungen, was wir da reinschreiben. Das kommt in eine Vergleichbarkeit und das hat im Zweifel Konsequenzen für andere Berufsgruppen oder ungewollte Nebenwirkungen selbst im eigenen öffentlichen Dienstbereich.

Unser Vorschlag war im Herbst, dass wir das Beförderungsamt „Fachleiter“ auch ganz eng an die Einbindung im Bereich Schulentwicklung anbinden und dass wir quasi Fachleiter als eine Art Experten des Wissens- und Kompetenztransfers in der Lehrerbildung im Thüringer Bildungssystem verstehen. Der Beschreibungsrahmen, den die Fachleiterinnen und Fachleiter sich selbst zuschreiben und wie sie auch verstanden werden wollen, lässt diesen Raum zu, nämlich dass die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern eben an der Stelle nicht einfach nur die Begleitung von Lehramtsanwärterinnen ist, sondern dass es auch darum geht, Zukunftsaufgaben zu bewältigen wie die Unterstützung und Entwicklung von neuen Ausbildungsinhalten, auch den Aufbau eines Austauschsystems vielleicht von Junglehrkräften im Zweifel auch mit Unterstützung bei der Werbung von Lehramtsanwärtern gerade in den Mangelfächern oder in den Orchideenfächern, wo man mehr Interessenten braucht, aber vor allem auch eine Rückkopplung, was die Anforderungen der jungen Generation von Lehrkräften an das Schulsystem herantragen, und diese in den entsprechenden Vorschlägen einzuführen. Also es gäbe durchaus ausreichend Aufgaben, die die Fachleiterinnen und Fachleiter für das Thüringer Bildungswesen erbringen können.

(Beifall FDP)

Was Sie jetzt machen, ist ein Pflaster draufkleben. Liebe CDU-Fraktion, es tut mir leid an der Stelle, aber jetzt noch eine Zulage zusätzlich zur Beförderung wieder einzuführen, das erschließt sich mir überhaupt nicht. Und ich sage Ihnen, wir Freien Demokraten sind immer dabei, wenn es darum geht,

(Abg. Wolf)

das Engagement von Lehrkräften entsprechend zu belohnen.

(Beifall FDP)

Und diejenigen, die mehr erbringen als einen Stundenplan nach Vorschrift, die sollen das auch spüren. Aber entweder wir machen das Beförderungsamt oder nicht. Denn Fachleiterinnen und Fachleiter haben sich dafür qualifiziert – davon gehe ich zumindest aus, dass wir das so sehen –, dass sie Dreh- und Angelpunkt des Kompetenztransfers im Bildungssystem sind. Und die Frage, die wir uns stellen sollten, ist: Wie können wir diese Qualifikation und diesen Auftrag zur Grundlage für das Beförderungsamt machen? Es sollte nicht die Frage sein, wie viele Stunden die Lehrkraft über Ausbildung nachdenkt. Damit wäre auf der einen Seite der Schulentwicklung gedient und auf der anderen Seite könnte man einfach verhindern, dass Personen aufgrund von fehlenden Lehramtsanwärtern aus dem Amt fallen. Wir werden an der Stelle nicht drum herumkommen, dass wir diesen Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss diskutieren, auch im Bildungsausschuss, weil es ja ein Problem gibt. Herzlichen Dank da auch an die Fachleiterinnen und Fachleiter, die auf uns zugekommen sind und darauf hingewiesen haben. Ich bitte aber darum, dass wir den Fehler aus dem letzten Jahr nicht wiederholen und hier wirklich stärker darauf achten, welche Auswirkungen diese Änderungen mit sich bringen, dass wir uns die Zeit nehmen, gründlich nachzudenken. Ich bin der Auffassung – und da habe ich auch meine Fraktion hinter mir –, dass wir gerade das Besoldungssystem immer in seiner Gesamtheit betrachten müssen, sowohl für den Bereich des Bildungssystems als auch für den gesamten öffentlichen Dienst.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da wider- sprichst du dir aber!)

Wenn ich mir widerspreche, können Sie mir das gleich darlegen.

Ich danke grundsätzlich für die Debatte und freue mich auf die Weiterführung im Ausschuss. Vielleicht erklärt Herr Tischner dann noch mal, an welcher Stelle ich mir widerspreche. Vielen Dank erst mal.

Der nächste Redner ist Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst herzlichen Dank für die bisherigen Debattenbeiträge – Klammer auf –, außer dem

von der AfD, der völlig am Thema vorbei war. Vielleicht sollten Sie sich wirklich überlegen, ob Sie das Parlament hier als Teilzeitparlament betrachten und ein bisschen mehr Kraft und Muße in die Arbeit reinstecken, dann würden Sie, Herr Kießling, nicht so eine Rede halten, die völlig vorbeigeht. Man kann nur hoffen, dass alle Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen das wahrnehmen, was Sie über ihre Arbeit heute hier ausgeführt haben.

(Beifall CDU, FDP)

Meine Damen und Herren, das Thema, was uns seit Jahren hier im Haus umtreibt, ist die Frage: Wie gestalten wir in Thüringen den Generationswechsel? Wir alle kennen die Zahlen, dass jedes Jahr über 1.000 Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen und dass wir – Kollege Wolf hat ja schon darauf hingewiesen – mindestens bis zum Jahr 2027 auch deutlich steigende Schülerzahlen haben, jedes Jahr über 1.000/2.000 Schülerinnen und Schüler. Das führt dazu, dass wir mehr Personal brauchen, und es führt vor allem dazu, dass wir das Personal, was ausscheidet, nämlich die 1.000 Kollegen ungefähr, auch ersetzen müssen.

Diese 1.000 Kollegen – das ist ja auch unsere Diskussion, die wir immer wieder hier im Haus führen –, fallen leider, leider bundesweit nicht vom Himmel, sondern sie müssen zunächst in den Universitäten, aber dann auch in den Studienseminaren qualifiziert werden. Für die Qualifizierung der Lehramtsanwärter in den Studienseminaren – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört – sind vor allem die Kolleginnen und Kollegen Fachleiter nötig.

Wir haben letztes Jahr im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auch zum Besoldungsgesetz sehr intensiv diskutiert, wie wir gerade einen Anreiz setzen für diese Lehrer – ich sage immer gern, das sind so ein bisschen die Oberlehrer, aber das sind die positiven Oberlehrer, das sind also die Lehrer, die wirklich am motiviertesten sind, die die größte Erfahrung haben, die am ehestens für ihr Fach brennen, die die beste Didaktik und Methodik für das jeweilige Fach haben und das an die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer weitergeben sollen. Solche Lehrerinnen und Lehrer wünschen wir uns natürlich auch im Unterricht. Die machen auch gern Unterricht, aber wir brauchen sie eben auch mit einem gewissen Anreiz in der Lehrerbildung.

Dazu haben die meisten Bundesländer das System, dass diese Fachleiter befördert sind in ein Funktionsamt wie die A14, meistens sogar die A15. Wir haben uns in der letzten Haushaltsdiskussion vernünftigerweise dazu entschlossen, für die ungefähr 300 Fachleiter in Thüringen zu sagen, wir wollen die befördern in die A14. Leider hat uns damals

(Abg. Baum)

das Bildungsministerium nicht darauf hingewiesen, dass eigentlich nur ungefähr 160 Kollegen von den über 300 die Anforderungen erfüllen, wie sie im Besoldungsgesetz zu sehen sind, nämlich für die Beförderung – das ist der Widerspruch, Franziska, den du gerade aufgemacht hast. Es ist notwendig, dass die hälftige Verwendung vorhanden ist – das hat ja auch Auswirkungen, das kann Frau Taubert wahrscheinlich gleich noch viel besser erläutern für andere Bedienstete im öffentlichen Dienst –, um diese Beförderung durchzuführen.

Nun ist es aber so, dass wir die ungefähr 150 Kollegen, die es betrifft, die eben die hälftige Verwendung nicht erfüllen, trotzdem brauchen. Das hat der Kollege Wolf ja sehr deutlich beschrieben, wir brauchen sie in den kleinen Fächern wie in Latein, in Griechisch, in Spanisch, aber wie brauchen sie eben auch besonders in den Berufsschulen, wo wir über 150 verschiedene Berufsfelder haben. Da ist es so, dass man nicht im Durchschnitt sieben bis acht Lehramtsanwärter hat, damit man auf diese hälftige Verwendung kommt, sondern da gibt es leider nur – da würden wir vielleicht gern mehr ausbilden im jeweiligen Berufsfeld – einen Lehramtsanwärter. Vielleicht gibt es da auch gar keinen Lehramtsanwärter. Aber wenn wir uns dazu entscheiden würden, diesen Fachleiter davongehen zu lassen, ihn nicht durch eine Zulage zu honorieren, dann würde uns dieses Berufsfeld verloren gehen, wir würden uns einen Bärendienst für die Thüringer Wirtschaft erweisen.

Deswegen ist es so – wie gesagt, ich hätte mir da in der ersten Runde zu diesem Gesetz eine bessere Beratung vom Bildungsministerium gewünscht, das macht aber nichts. Politik ist immer lernfähig, wir sollten jetzt die Zeit nutzen, um das in den kommenden Wochen zu klären. Ich sage bewusst Wochen, weil, wir müssen das bis zum Schuljahresbeginn klären, sonst sind die Kollegen weg oder sie legen ihre Unterlagen für den Bereich beiseite. Wir haben eine Zulage von 200 Euro vorgeschlagen. Das ist auch wieder mit Blick auf Abstandsgebote zu den nächsten Beförderungsstufen usw. gesehen. Wenn wir eine Möglichkeit finden, vielleicht eine Stufung ins Gesetz reinzunehmen, wenn wir eine Möglichkeit finden, ein paar Euro mehr für den Fachleiter, der eben fünf, sechs Lehramtsanwärter betreut, zu bezahlen, dann gehen wir gern den Weg mit. Aber dazu ist es eben notwendig, dass wir im Finanzausschuss richtigerweise, aber, glaube ich, auch im zuständigen Fachausschuss noch mal zu diesen Fachleitern ins Gespräch kommen. Es klingt wenig, 160 Kollegen von 17.000 Lehrerinnen und Lehrern, die es in Thüringen betrifft, aber diese 160 Kollegen sind eben essenziell für die Gestaltung des Generationenwechsels. Deswegen, glau

be ich, sind wir gut beraten, wenn wir an dem Punkt fraktionsübergreifend und gemeinsam schnelle Lösungen suchen, um dieses wichtige System der Ausbildung und Qualifizierung unseres zukünftigen Nachwuchses auch mit Blick auf die Seiteneinsteiger zu beheben und da vernünftige Lösungen zu finden.

Meine Fraktion will noch mal darauf hinweisen, hat dazu auch eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Da erhoffen wir uns gerade in den nächsten Wochen noch mal sehr wichtige Informationen auch zum Bedarf an Fachleitern. Natürlich kann man jetzt nicht jeden Thüringer Lehrer zum Fachleiter machen. Das gibt die Qualifikation nicht her. Das würde aber auch die Notwendigkeit nicht hergeben. Aber wenn man mal genau beschreibt – und das kann man, glaube ich, machen mit Blick gerade auf die nächsten Jahre, wo auch die Schülerzahlen mehr werden, wo der Einstellungsbedarf größer wird –, wie viele Kolleginnen und Kollegen Fachleiter wir tatsächlich brauchen, dann kann man Gewissheit finden, dann kann man den Großteil der Fachleiter in Thüringen wie in anderen Bundesländern auch befördern. Und für die Kollegen, die eben nicht in diese Beförderung reinfallen und trotzdem notwendig sind und gebraucht werden, finden wir dann hoffentlich eine gute Lösung über ein vernünftiges Zulagensystem. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nachdem nun maßgeblich die Bildungspolitiker hier vorn zum Gesetzentwurf der CDU gesprochen haben, müssen wir noch mal ein bisschen Salz in die Wunde streuen, auch der Fachbereich „Haushalt“ will mal seinen Senf dazugeben.

Ich stelle wirklich grundsätzlich vorweg, dass natürlich die Aufgabe der Lehramtsausbildung eine enorm wichtige ist, die niemand infrage stellt und die wir natürlich auch in den entsprechenden Ausschüssen mit bewerten müssen. Ich möchte aber anschließen an Frau Kollegin Baum und wirklich das Besoldungsrecht mehr in den Mittelpunkt schieben, denn man kann auch ein bisschen sagen: täglich grüßt das Murmeltier. Es ist nämlich noch nicht allzu lange her, dass wir im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt für das Jahr 2021 relativ

(Abg. Tischner)

schnell eine Änderung des Besoldungsgesetzes beschlossen haben. Ich kann das Ansinnen der Fachpolitiker verstehen, dass man sich Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte, für die Lehrerschaft und für die Polizei wünscht und auch viele fachliche Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Da gibt es sehr viele Gründe, das immer wieder zu diskutieren und das wollen wir auch tun. Aber mir kommt es manchmal so vor, als ob zeitnah vor potenziellen oder vor sicheren Neuwahlen manche doch aus dem Auge und aus dem Blick verlieren, dass dieses Besoldungsgesetz eben – wie Frau Baum schon sagte – ein Gesamtsystem ist, nämlich ein Gesamtsystem der Bezahlung für alle Beamtinnen und Beamten. Und diese ständigen Eingriffe zugunsten einzelner Beamtengruppen – und hier ist es völlig egal, über welche Gruppe wir reden – können eben auch zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Beamtenschaft führen und verstärken zunehmend die Unwucht, die dadurch entsteht.

In diesem Fall geht es also um den Bildungsbereich. Eingeführt werden soll wieder eine Zulage für Fachleiter in der Ausbildung für Lehramtsanwärter – eben genau jene Zulage, die im Dezember erst abgeschafft wurde, weil die CDU sonst dem Landeshaushalt nicht zustimmen wollte. Die Begründung damals: Die Zulage muss weg, weil ein Beförderungsamt viel attraktiver ist. Und nun, keine sechs Monate später nach Einführung des Beförderungsamts, soll jetzt doch wieder eine Zulage eingeführt werden und alles wieder ganz anders sein. Plötzlich ist die Zulage doch Anerkennung genug.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, problematisch ist, dass dieser Vorschlag das Dienst-, Beamten- und Besoldungsrecht teilweise etwas ad absurdum führt. Mit der zuletzt beschlossenen Einführung des Beförderungsamtes des Fachleiters musste nach den Grundsätzen der Dienstpostenbewertung eine sogenannte Prägung des Amtes in zeitlicher und fachlicher Hinsicht erfolgen. Schließlich kann nicht einfach nach Gusto befördert werden. Es braucht klare, belegbare Kriterien, wenn man nicht Konkurrentenklagen am laufenden Band haben will. Voraussetzung für die Beförderung zum Fachleiter ist unter anderem eine mindest hälftige Verwendung und die Betreuung von acht Lehramtsanwärtern. Der jetzt vorgelegte Vorschlag der CDU sieht – vereinfacht gesagt – vor, dass alle, die die Beförderungskriterien nicht erfüllen, einfach eine Zulage bekommen können, vollkommen unabhängig von den weiteren Mindestvoraussetzungen. Eine Differenzierung mit Blick auf den Arbeitsaufwand wird nicht vorgenommen. Ein Ausbilder, der einen Lehramtsanwärter betreut, erhält den gleichen Bonus wie seine Kollegen, die drei, sechs oder auch sieben Referendare begleiten, ganz abgesehen

von den Kollegen, die für ihre Beförderung entsprechende Bedingungen erfüllen müssen. Ich halte es für schlicht nicht zielführend, das sehenden Auges so ins Gesetz zu schreiben.

Noch im Dezember bestand Einvernehmen, dass ein Lehrer mit nur 20-prozentiger Fachleitertätigkeit aufgrund der fehlenden entsprechenden Prägung des Dienstpostens nicht befördert werden kann. Nicht einmal ein halbes Jahr hat diese Absprache im Gesetz aufseiten der CDU gehalten. Es war Ihnen von vornherein bekannt, dass es dann keine Zulage mehr gibt und nicht jeder einfach höhergruppiert werden kann. Jetzt stellen Sie fest, dass es nicht funktioniert. Wir wollen einfach dazu beitragen, dass wir es aber auch nicht verschlimmbessern, und in den Ausschüssen entsprechend ausführlich dazu beraten.