Protokoll der Sitzung vom 04.06.2021

Warum ein neuer § 126 der Geschäftsordnung? Hier verweise ich auf die Begründung im Antrag, wo die Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit mithilfe des neuen § 126 der Geschäftsordnung erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang verweise ich gleichzeitig darauf, dass die technischen und organisatorischen Einzelheiten dieser Änderung der Geschäftsordnung in einer neuen Anlage 6 zur Geschäftsordnung festgelegt wurden. Hilfreich bei der Festschreibung des Inhalts der Geschäftsordnungsänderung, aber auch der damit verbundenen im Anhang befindlichen Richtlinie, waren die in den letzten Tagen und Wochen mit Blick auf die Durchführung von Videokonferenzen in Gänze gemachten Erfahrungen. Zur Durchführung von Anhörungsverfahren erscheint die Nut

zung von Videotechnik in besonderem Maße praktisch geeignet und rechtlich unbedenklich zu sein, weshalb nach Absatz 2 die Zuschaltung von externen Auskunftspersonen zu den regelmäßig öffentlichen Anhörungen auch unabhängig vom Vorliegen außergewöhnlicher Notlagen erfolgen kann.

Meine Damen und Herren, der Antrag zur Geschäftsordnung und die in jüngster Zeit stattgefundenen Erfahrungen und schon praktizierten Videokonferenzen lassen unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Auftrags des Landtags im Allgemeinen und der Beteiligungsrechte der Abgeordneten im Einzelnen neue Handlungsoptionen für unsere Arbeit zu. Daher ermutige ich Sie, diesem Antrag in Bezug auf pandemische Situationen, aber und gerade auch unabhängig von den pandemischen Situationen dieser Veränderung in der Geschäftsordnung wohlwollend entgegenzutreten, sie zu unterstützen und letztendlich zuzustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Blechschmidt hat es schon gesagt: Bei der Änderung der Geschäftsordnung geht es grundsätzlich darum, die Funktionsfähigkeit des Landtags als Verfassungsorgan sicherzustellen und hier tatsächlich dafür zu sorgen, dass wir, auch wenn wir sozusagen von physisch-sozialen Kontakten absehen sollten – wie in dieser jetzigen pandemischen Lage –, trotzdem Beschlüsse fassen und trotzdem Ausschüsse und diverse andere Gremien im Thüringer Landtag tagen lassen können. Kollege Blechschmidt hat es sehr diplomatisch formuliert: Wir haben diese Änderung der Geschäftsordnung jetzt seit vielen Monaten diskutiert. Ich finde es – ehrlich gesagt – durchaus nicht so toll, dass es so lange gedauert hat. Der vorliegende Antrag ist ein Kompromiss, er ist unter den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen der Fraktionen getroffen worden und quasi der kleinste gemeinsame Nenner. Meine Fraktion fordert ja schon lange, dass Ausschüsse generell auch öffentlich tagen können, auch die Kollegen von der Linken sind bei dieser Frage immer mit dabei. Wir setzen uns auch

(Vizepräsident Bergner)

für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung in der modernen Gesellschaft ein.

Der vorliegende Antrag ist allerdings klar vom Leitbild immer noch der Präsenzsitzungen getragen und auf die epidemischen Lagen von nationaler Tragweise beschränkt. Ich will schon sagen, dass ich das tatsächlich eher traurig finde. Ich glaube, wir hätten auch im Zuge dieser Corona-Pandemie die Chance gehabt, hier einen wichtigen Modernisierungsschritt in diesem Parlament zu gehen. Ich glaube tatsächlich, dass wir hinter bestimmte Sachen nicht mehr zurückgehen können, nämlich beispielsweise – auch das hat Kollege Blechschmidt angesprochen – das Zuschalten von Anzuhörenden via Videokonferenzsystem ist, glaube ich, in der Praxis sehr gut gelaufen.

(Beifall FDP)

Das spart nicht nur CO2, das ist natürlich auch ein grünes Anliegen, nein, das ermöglicht auch einer viel breiteren Anzahl von Menschen, mündlich hier an Anhörungen teilzunehmen, und das ermöglicht uns vor allen Dingen, eine viel bereitere Expertise einzubeziehen. Deswegen möchte ich hier auch tatsächlich noch mal sagen, dass mit dieser Änderung der Geschäftsordnung für uns die Debatte um einen modernen Thüringer Landtag nicht beendet ist. Ich glaube tatsächlich, dass die hybride Sitzung das neue „Normal“ werden muss, um in der digitalen Gesellschaft anzukommen, dass also grundsätzlich Sitzungen nicht nur in Präsenz stattfinden, sondern dass es immer auch die Möglichkeit gibt, sich digital dazuschalten zu können bzw. auch öffentlich zu senden, wenn wir uns endlich mal entscheiden, auch die Ausschüsse öffentlich tagen zu lassen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

schlicht und ergreifend, weil wir damit einerseits natürlich Bürgerinnen und Bürgern viel stärker die Möglichkeit geben, unabhängig von ihrem persönlichen Alltag an Sitzungen teilzunehmen, weil es einfacher ist, wenn man sich zu Hause dann noch mal hinsetzt und sich eine Sitzung anschauen kann, um nachzuvollziehen, warum auch Diskussionen so laufen, wie sie laufen. Das andere ist natürlich, dass wir auch innerhalb der eigenen Organisation die Möglichkeit haben, bestimmte Leute zu entlasten. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien häufig hier bei uns im Thüringer Landtag viele Stunden sitzen, bevor sie dran sind. Ich glaube auch, dass wir mit einem hybriden Tagungssystem dafür sorgen könnten, dass wir dort für einige Leute den Arbeitsalltag erleichtern können.

Zum Schluss lassen Sie mich sagen: Wir sind nicht der einzige Landtag, der bereits in den letzten Mo

naten diese Änderungen vorgenommen hat. Wir folgen dort auf unterschiedliche andere Landtage. Von daher ist es auch kein Alleinstellungsmerkmal oder kein Hexenwerk, was wir hier vornehmen. Dementsprechend bitte ich hier um Zustimmung und lade aber sehr herzlich dazu ein, dass wir in den nächsten Monaten darüber diskutieren, wie wir das auch weiterentwickeln können. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die CDUFraktion hat sich Kollege Bühl zu Wort gemeldet.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Antrag vorliegen, gestellt von den Koalitionsfraktionen, zur Änderung der Geschäftsordnung, dem ein langer Diskussionsprozess auch in den Beratungen der Parlamentarischen Geschäftsführer vorausgeht. Die Beratungen haben uns vor allen Dingen in die Richtung getrieben, dass wir gesagt haben, wir wollen in jedem Fall sicherstellen, dass der Landtag auch in einer pandemischen Situation arbeitsfähig bleibt, denn es hat sich im letzten Jahr gezeigt, dass dieses Parlament wichtige Entscheidungen auch gerade in der Pandemie zu treffen hatte und wir nicht darauf verzichten können, auch diese Tagungen möglich zu machen. Das ist auch das, was uns jetzt dazu bewegt, diesem Antrag hier zuzustimmen, gerade auch unter der Maßgabe, dass es eben darauf beschränkt ist, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite auch besteht, weil für uns trotzdem der Grundsatz gilt, dass die Präsenzsitzungen, das Tagen hier gemeinsam, das Streiten um die besten Lösungen immer noch in einem Raum am besten funktioniert und nicht digital, auch wenn die digitale Sitzung – das haben wir, glaube ich, alle gemerkt – im letzten Jahr sicherlich eine Bereicherung war, die uns sicherlich oft genützt hat und die auch in Teilen bleiben wird und auf die wir uns auch sicherlich beziehen werden. Aber wenn es darum geht, nach Lösungen zu suchen, nach Kompromissen, dann ist das mit einer Videokonferenzsoftware, wo es zwischendrin Tonabbrüche gibt, wo Bilder ausfallen, wo Meldungen, wenn sich jemand meldet, nicht gesehen werden, einfach nicht praktikabel, sondern das muss sich auf eine Situation beschränken, die eine Notwendigkeit klarmacht. Das ist auch unser Antrieb gewesen – das haben wir ja auch in den Ältestenratssitzungen eingefordert –, dass uns die Verwaltung auch noch mal garantieren muss, dass das, was wir jetzt rechtlich regeln, tatsächlich auch technisch

(Abg. Henfling)

umsetzbar ist. Das hat man uns in der Sitzung garantiert, darauf wird man sich dann auch beziehen müssen, denn es muss natürlich funktionieren, Meldungen müssen auch gesehen werden, jeder muss sein Wort machen können, dann ist es auch rechtssicher klar, dass Entscheidungen, die dort getroffen sind, zum Schluss auch Bestand haben.

Das haben wir eingefordert, das wurde uns zugesichert, deswegen können wir heute hier auch zustimmen. Ich denke, da wird auch noch ein bisschen was zu tun sein, gerade auch bezüglich der Möglichkeit, dass man sich eben auch einwählen kann, wenn man keine Internetverbindung hat. Auch das war uns durchaus wichtig, weil, wir haben auch erlebt, dass Kollegen, die in ländlichen Gebieten in Thüringen wohnen und am Ältestenrat teilgenommen haben, zum Teil kaum teilnehmen konnten bzw. per Telefon danebengelegt worden sind. Das zeigt auch, dass wir dort auch einen Bedarf haben, dass wir in jedem Fall auch einen Zugang sichern müssen.

(Beifall CDU)

Für uns ist klar: Sitzungen hier im Parlament, wie wir sie heute durchführen, wie wir sie in den Ausschüssen durchführen, machen das Herz der Demokratie in Thüringen aus. Deswegen sind wir eben gerade kein Teilzeitparlament, weil wir uns hier eben Zeit nehmen, Zeit auch für Diskussionen, Zeit, die man sich besser in Präsenz als digital nehmen kann. Aber dennoch wollen wir die Arbeitsfähigkeit sichern, auch in schwierigen Lagen, weshalb diese Regelung, wie wir sie heute hier vorliegen haben, eine gute Ergänzung ist, um für die Zukunft gerüstet zu sein, weshalb wir auch zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Montag, FDPFraktion, vor.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem, deswegen mache ich es kurz. Ich will noch darauf hinweisen: Wir haben uns im Jahr 2020 – im März – mit einem umfangreichen Schreiben an die Präsidentin gewandt, denn unser Anspruch ist sozusagen nicht nur die Frage, in der Pandemie arbeitsfähig zu sein. Ich glaube, das ist das Mindestmaß, das man für sich selbst auch als Verfassungsorgan in Anspruch nehmen sollte. Ich

glaube, es ist tatsächlich mal Zeit, ein Stück weit darüber nachzudenken, ob man nicht hier und da die Arbeitsweise verbessern kann, gerade unter Einbeziehung neuer Technologien, Digitalisierung usw. usf.

Da schauen wir aber nicht nur auf das Sitzungswesen, da schauen wir nicht nur auf das Sitzungsmanagement, da schauen wir auch in Richtung der Landtagsverwaltung zur Frage von HomeofficeMöglichkeiten. Gerade am Beginn der Pandemie waren diese Möglichkeiten eher nur in den höheren Dienstgraden, Verwaltungsbeamtenstellen – wie auch immer –, bei den Kolleginnen und Kollegen der Leitungsebene vorzufinden, weil bei anderen schlichtweg Anschlüsse gefehlt haben, Laptops gefehlt haben usw. usf. Ich glaube, da muss man sich als ganzes Haus noch mal ein Stück weit selbst hinterfragen. Ein Anstoß ist getan – mit Fokus auf uns –, ich glaube, da sollten wir mutig genug sein, die Debatte fortzusetzen. Sie haben uns als FDP da natürlich konstruktiv an Ihrer Seite, denn Stillstand heißt auch in dem Punkt Rückschritt. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Montag. Abgeordneter Braga hat sich für die AfD-Fraktion noch zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, herzlichen Dank. Den Ausführungen von Herrn Montag ist von meiner Seite nur hinzuzufügen, dass aus meiner Sicht noch nicht alles gesagt ist. Ich mache es aber kurz: Die Debatte zur Geschäftsordnung wurde ja sehr ausführlich in den Gremien geführt, sei es jetzt in den regelmäßigen Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer, sei es im Ältestenrat. Ich glaube, da fand auch ein gebührender Austausch über Für und Wider dieser Regelung statt. Ich möchte sagen, dass es meine persönliche Auffassung ist, dass die Ausführungen der Kollegin Henfling richtig sind. Die Erfahrungen, die wir im letzten Jahr gemacht haben, haben auch viele Vorteile der hybriden Sitzung gezeigt. Ich denke, das hat auch für eine gewisse Arbeitsentlastung gesorgt, auch in den Ministerien, dass Mitarbeiter der Ministerien auch nicht der Präsenz wegen an sehr langen Ausschusssitzungen teilnehmen mussten, um dann nur zu sehr kurzen Tagesordnungspunkten eben vor Ort zu sein. Ich denke, da haben wir alle bestimmte Vorteile gezeigt bekommen.

Warum meine Fraktion dieser Änderung der Geschäftsordnung schlussendlich gleichwohl nicht zustimmen wird, ist schlicht die Tatsache, dass Reali

(Abg. Bühl)

tät und Anspruch hier in den letzten Monaten ein Stück weit auseinandergegangen sind. Wir haben in den letzten Monaten eine Art Probebetrieb dieser Notlösung der Sitzungen über Videokonferenzen gehabt, und es hat sich bedauerlicherweise immer wieder gezeigt, dass die Technologie in Thüringen offensichtlich schlicht und ergreifend nicht weit genug ist, um da allen Ansprüchen gerecht zu werden, die wir als Parlament haben. Es wurden vom Kollegen Bühl Beispiele genannt, dass es des Öfteren vorgekommen ist, dass Teilnehmer nicht erreichbar waren, dass Wortmeldungen eben nicht zur Kenntnis genommen werden konnten, dass Abstimmungen wiederholt werden mussten oder dass im Zweifel auch das ganze Stimmverhalten gar nicht zur Kenntnis genommen werden konnte durch die Sitzungsleitung, weil die Abstimmung schlicht technisch gestört war. Und die Zusagen, die die Verwaltung macht, uns da die entsprechende Technik zur Verfügung zu stellen, reichen am Ende eben nicht aus, denn so sehr die Verwaltung darum bemüht ist, uns da mit den entsprechenden technischen Mitteln auszustatten, hängt das nun mal schlicht und ergreifend nicht nur an der Verwaltung. Das ist nun mal auch die Infrastruktur in unserem Land, die offensichtlich noch nicht weit genug ist – das wurde ja genannt –, Kollegen aus ländlichen Gebieten hatten immer wieder Schwierigkeiten, sich einzuwählen. Ich traue diesen Kollegen auch durchaus zu, dass es nicht ihre Schuld ist oder nicht ihre technische Unfähigkeit dazu geführt hat, sondern eben die Infrastruktur in ihren Regionen. Offensichtlich konnte dem innerhalb der letzten – möchte ich jetzt meinen – sieben bis acht Monate noch nicht abgeholfen werden. Wir haben nach wie vor die gleichen Probleme, wie wir sie teilweise zu Beginn der Pandemiezeit hatten. Das konnte eben nicht behoben werden. Insofern denken wir, dass wir noch nicht so weit sind, eine solche Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen, auch wenn sie beschränkt ist auf die Fälle nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes. Nach Zustimmung des Ältestenrats hat sich gezeigt, dass es doch von Vorteil gewesen wäre, auch einige Ältestenratssitzungen in Präsenzsitzung abzuhalten und beispielsweise auch einige Anhörungen besser in Präsenz stattfinden zu lassen. Die Anzuhörenden konnten sich teilweise eben nicht immer wie gewünscht zu Wort melden. Es konnten nicht immer alle Fragen beantwortet werden. Die Technik war einfach da nicht hinterher. Da ist offensichtlich unser Netz auch hier im Landtag übrigens noch nicht weit genug. Immer wieder habe ich mich beispielsweise über das Landtagsnetz eingewählt in Ausschusssitzungen und auch in Sitzungen der Gremien, Ältestenrat, PGF-Sitzung, und trotzdem gab es immer wieder Störungen. Insofern scheint selbst in der Landes

hauptstadt Erfurt und im Thüringer Landtag die Technik noch nicht so weit zu sein, weshalb meine Fraktion sich am Ende dafür ausgesprochen hat, dieser Änderung nicht zuzustimmen. Im Geiste bleibt sie aber auch eine Regelung für Ausnahmesituationen, und wir hoffen, dass sie auch nur in solchen Ausnahmesituationen zum Einsatz kommt, dass nur in Ausnahmesituationen diese Sitzungen per Videokonferenz/per Telefonkonferenz auch abgehalten werden. Wir werden sehen, ob die nächsten Monate uns zeigen, dass sich in der Praxis, die wir jetzt in den letzten Monaten hinter uns haben und die nicht genügend, nicht ausreichend war aus unserer Sicht, noch Verbesserungen vornehmen lassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Braga. Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in der Drucksache 7/3392. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Danke. Enthaltungen? Da sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung angenommen.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 70

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3388 - dazu: 30 Jahre DDR-Rentenüberleitung – finanzielle und rechtliche Benachteiligung beenden, Ansprüche anerkennen, Ausgleiche schaffen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3473 -

(Abg. Braga)

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist der Fall. Kollege Bühl, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier einen Antrag eingebracht, ein Thema, das uns in diesem Haus schon öfter beschäftigt hat, ein Thema, das seit Jahren auf der Agenda steht, ein Thema, wo auch schon Altministerpräsidentin Christine Lieberknecht damals im Bundesrat entsprechende Initiativen unternommen hat, trotzdem hat es bisher noch zu keiner Lösung geführt, aber ein Thema, was jetzt kurz vor einer Lösung steht, die dringend und längst überfällig ist.

Diese Lösung, die nun angestrebt ist, ist ein Teil des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU im Bund und sieht einen Härtefallfonds vor, der entsprechend vielen Berufsgruppen, aber insbesondere den in der DDR geschiedenen Frauen, helfen soll. In Thüringen gibt es einige Initiativgruppen, auch Initiativgruppen, die sehr stark sind, zum Beispiel bei mir in Ilmenau, die sich seit Jahren dafür einsetzen, dass geholfen wird, dass diesen Menschen, diesen Frauen endlich geholfen werden kann. Es sind damals Fehler passiert in der Berechnung der Renten in den Überleitungsverträgen und diese Fehler müssen behoben werden. Die Frauen haben einen dringenden Anspruch, dass ihre sehr, sehr niedrigen Renten endlich aufgebessert werden.

(Beifall CDU)

Es liegt ein entsprechendes Eckpunktepapier im Bund vor und dieses Eckpunktepapier sieht eine Finanzierung, eine Lösung für den Härtefallfonds in hälftiger Finanzierung des Bundes und der Länder vor. Deswegen haben wir hier mit unserem Antrag insbesondere dazu aufgefordert, dass das Land Thüringen dort seinen Beitrag bringen muss. Es muss vor allen Dingen schnell gehen, denn die Lösung soll noch vor der Bundestagswahl entschieden werden, weil sonst für die Frauen wieder viel Zeit verloren geht, weil diese Frauen im Zweifel dann wieder von vorn anfangen müssen in der Lösungssuche für ihr Problem. Wir wissen selbst, dass das Lebensalter dieser Frauen immer mehr steigt und sie immer weniger von dieser Lösung haben werden, wenn wir nicht langsam eine Entscheidung dazu herbeiführen können.

Deswegen haben wir hier in diesem Antrag ganz klar aufgefordert, dass sich Thüringen dazu bekennt, dass auch die Landesregierung sich dazu bekennt, ihren Beitrag zu leisten. Es haben sich – nach meiner Kenntnis zumindest – alle Landesre

gierungen bis auf Berlin und Thüringen dazu bekannt. Wenn es nicht so sein sollte, Herr Ministerpräsident, dann wäre es umso schöner, wenn wir von Ihnen heute hier hören würden, dass Thüringen dort den Beitrag leistet. Es würde, glaube ich, allen Frauen, die jetzt gerade am Livestream zuschauen – und ich weiß, dass sie zuschauen –, eine entsprechende Erleichterung bringen, dass für sie bald eine Lösung kommen wird.

Von daher werbe ich herzlich um Zustimmung, würde mich freuen. Vielleicht sagen Sie heute auch was dazu, wie die Lösung aus Thüringer Sicht dazu aussehen kann und dass es eine Finanzierung dafür gibt. Das sollten die Frauen uns wert sein. Ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Seitens der Fraktion Die Linke hat Frau Stange für den Alternativantrag die Begründung angekündigt. Sie haben das Wort.