Protokoll der Sitzung vom 04.06.2021

Betroffen sind eben auch – und damit beschäftigen sich die vorliegenden Anträge – etwa 150.000 in der DDR geschiedene Frauen. Worin liegt die Ungerechtigkeit bei ihnen? Ich möchte die Gelegenheit nutzen und den Verein der nach DDR-Gesetzen geschiedenen Frauen zitieren, um es mit ihren Worten zu sagen und ihnen hier eine Stimme zu geben: „Nach geltendem Recht der BRD finden für [nach DDR-Gesetzen geschiedene Frauen] weder die besonderen Regelungen für Frauen in der DDR noch Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für Geschiedene (kein Versorgungs- ausgleich, keine Geschiedenen- und Witwenrente) Berücksichtigung. Bei den Vorteilen, die Frauen beim Erwerb von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. In dem Rentenrecht der BRD war und ist das anders. [Solche Vorteile speziell für Frauen gibt es nicht.] Den geschiedenen [Frauen] steht [deshalb] ein angemessener finanzieller Ausgleich zu, [denn durch diese Regelungen sind insbesondere geschiedene Frauen in den neuen Bundesländern hinsichtlich der Versorgungssituation] wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern, da sie z. B. von dem Teilhaben an den Rentenanwartschaften des früheren Ehemanns vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurden.“

Und daher fordern sie konsequent: Ziel ist, die Bundesregierung zur Anerkennung der Lebensleistung für die in der DDR geschiedenen Frauen mit Nachteilsausgleich für die Familienarbeit mit einem angemessenen finanziellen Beitrag auf die Rente analog der Bewertung der westdeutschen geschiedenen Frauen zu bewegen. Dazu könnte eine Regelung außerhalb des geltenden Rentenrechts getroffen werden, welche aus Steuermitteln zu bezahlen wäre.

Es geht den Frauen also um zwei Aspekte: Anerkennung ihrer Lebensleistung und Gleichbehandlung. Und beides haben diese Frauen auch verdient.

(Beifall AfD)

Genau deshalb ist der vorliegende Antrag der CDU auch ganz besonders zynisch, denn es ist ja gerade die CDU, die diesen Frauen seit drei Jahrzehnten die Anerkennung ihrer Lebensleistung und eben dieser Gleichbehandlung verweigert. Von den vergangenen gut 30 Jahren regierte die CDU im Bund 23 Jahre, in Thüringen etwa 25 Jahre. In dieser Zeit wurde den Damen immer wieder versprochen, sich der Problematik anzunehmen, zuallererst mit einem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags vom 21. Juni 1991, in dem es heißt: „Mit dem Renten-Überleitungsgesetz werden bis einschließlich des Jahres 1996 solche Elemente des bisherigen Rentenrechts der neuen Bundesländer […] geschützt, die vor allem Frauen zugute kommen. […] Die Zeit bis zum Auslaufen dieser Bestandsschutzregelungen muß nun genutzt werden, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern. Eine solche Reform der Alterssicherung von Frauen soll vor allem a) die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung der Pflege verbessern und dabei die Tatsache berücksichtigen, daß Familienarbeit oft auch gleichzeitig mit der Erwerbsarbeit geleistet wird, b) eigenständige Anwartschaften der Frauen ausbauen, und c) einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Altersarmut leisten. Das Gesamtkonzept soll bis zum Jahresbeginn 1997 verwirklicht werden […].“

Es gab unter der bis 1998 regierenden CDU- und FDP-Koalition aber keine Reform und trotzdem wurde der Bestands- und Eigentumsschutz dieser Frauen ab 1997 aufgehoben.

Wenn sich die CDU also heute mit dem vorliegenden Antrag hier als Kümmerer aufspielt, darf schon auch daran erinnert werden, dass Sie von der CDU für diese Ungerechtigkeiten überhaupt erst verantwortlich sind.

(Beifall AfD)

Damit nicht genug. Im Jahre 2011 zogen die Frauen vor den UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen und bekamen mit ihrer Beschwerde recht. Auch dies wurde von der damals regierenden CDU-/FDP-Regierung ignoriert. Und obwohl der UN-Ausschuss bereits 2017 die CDU-geführte Bundesregierung sogar ausdrücklich dazu aufforderte, ein Entschädigungssystem einzurichten, tat sich für die Betroffenen herzlich wenig.

Und nun also dieser CDU-Antrag, der ganz besonderes interessant ist, wenn man ihn sich näher ansieht. Er heißt „Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finan

zielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden“. Beim Lesen des Antrags, wozu Sie die Landesregierung auffordern, hatte ich das Gefühl, dass ich das schon mal irgendwo gelesen habe. Und in der Tat gab es am 17. Oktober 2019 im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Einführung eben eines solchen Fonds. Inhalt war folgende Forderung: einen Fonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einzuführen und damit auch die Probleme der in der DDR geschiedenen Frauen zu lösen – also mehr oder weniger das, wozu Sie hier und heute die Landesregierung auffordern, das zu unterstützen. Raten Sie mal, wie die Thüringer CDU-Abgeordneten abgestimmt haben? Alle CDU-Abgeordneten aus Thüringen haben genau gegen diesen Antrag gestimmt.

(Beifall AfD)

Und wissen Sie, warum? Weil der Antrag von der AfD gestellt wurde. Mit anderen Worten: Erst schaffen Sie die Ungerechtigkeiten gegenüber den geschiedenen Frauen in der DDR, dann ignorieren Sie das Problem 30 Jahre lang, dann stellen Sie die eigenen politischen Befindlichkeiten über die Interessen dieser Frauen und dann stellen Sie sich mit diesem vollgemalten Antrag hierhin und spielen die Kümmerer. Das ist der Gipfel der Heuchelei.

(Beifall AfD)

Glücklicherweise aber befinden wir uns als AfD im Gegensatz zur CDU nicht in der Gefangenschaft linksgrüner Sprachverwirrung und lassen uns nicht in unserer Überzeugung beeinflussen. Uns ist es egal, ob die Anträge von uns abgeschrieben sind oder wer einen Antrag stellt, uns ist es ein Anliegen, dass den geschiedenen Frauen der DDR Gerechtigkeit widerfährt, ihre Lebensleistung anerkannt wird und sie eine Gleichbehandlung erhalten.

(Beifall AfD)

Darum stimmen wir dem Antrag und der Ausschussüberweisung zu, ebenso wie dem Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Aust. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Wahl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Aust, ich muss sagen, da haben Sie ein schönes copy and paste von der Homepage

des Vereins von in der DDR geschiedenen Frauen betrieben. Es zeigt wohl nur, dass Sie sich, bevor dieser Tagesordnungspunkt heute gesetzt worden ist, nicht so wirklich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hatten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ich habe doch gesagt, es wurde abgeschrieben!)

Aber ich will auch gern noch mal auf Herrn Bühl eingehen. Es wurde schon gesagt, seit 30 Jahren ist Ihre Partei im Bund an der Macht. Auch seit vier Jahren wird in der Großen Koalition regiert. Ich muss sagen, dass nun wenige Monate wirklich vor Ende dieser Wahlperiode ein Eckpunktepapier vorgelegt wurde. Das ist wohl wirklich eher dem Wahlkampf geschuldet, deswegen, Herr Bühl, muss ich schon noch mal sagen, Ihre Krokodilstränen helfen leider den geschiedenen Frauen auch nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn dass es bisher keine erfolgreichen Initiativen gab, das ist der Grund, warum wir heute, mehr als 30 Jahre nach dem 3. Oktober 1990, eine bis heute nicht ausgeräumte Ungerechtigkeit zu debattieren haben. Aus diesem Grund legen wir als rot-rot-grüne Fraktionen auch einen eigenen Antrag zum Thema „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung“ vor, weil die finanzielle und rechtliche Benachteiligung endlich beendet, berechtigte Ansprüche anerkannt und angemessene Entschädigungen gezahlt werden müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wenn das eben keine Länder-, sondern vordergründig Bundessache ist, so leben doch in Thüringen noch – muss ich sagen – Frauen und Männer, die schon viel zu lange auf eine Lösung warten, die diesen jahrzehntelangen Konflikt befrieden kann. Bis heute fehlt eben auch ein staatliches Entschädigungsmodell für die Gruppe von Frauen, die sich in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik scheiden ließen. Die durch die Wiedervereinigung grundlegend veränderten Rentenansprüche offenbaren eine Gesetzeslücke. Denn die in der DDR bzw. vor 1992 geschiedenen Frauen sind von den Rentenanwartschaften ihrer Männer ausgeschlossen. Das Ergebnis sind verminderte Versicherungsrenten für diese Menschen, aber sie stellen auch eine deutliche frauenspezifische Diskriminierung dar. Viele von ihnen sind nun besonders von Altersarmut betroffen. Die monetäre Anerkennung ihrer Lebensbeschäftigungszeit ist der Gerechtigkeit und der Wiedergutmachung geschuldet und darf nicht länger aufgeschoben werden.

(Abg. Aust)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mit diesem Ausschluss geht eben auch der Ausschluss der Anerkennung ihrer Familienarbeit einher. Diese Lebensleistung wird rentenrechtlich einfach nicht anerkannt und damit auch nicht, dass es eben auch in der DDR gar nicht so wenige Menschen gab, die sich die Entscheidung durch wen, wann und wo sie ihre Kinder betreuen lassen möchten, haben abnehmen lassen. Dennoch gab es in der DDR Frauen, die wegen ihrer Kinder ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder deutlich eingeschränkt haben – auch nach einer Scheidung. Diese Frauen haben damals schon erhebliche Einschränkungen in Kauf genommen. Dass Frauen für ihre Kinder oder andere innerfamiliäre Aufgaben die eigene Berufstätigkeit einschränken, passte zwar nicht ins Traumbild der Funktionäre vom DDR-Sozialismus, passierte aber gar nicht so selten.

Bündnis 90/Die Grünen fordern auf Bundesebene schon jahrelang, dass für diese Frauen schnellstmöglich eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eingeführt wird. Auch der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen beanstandete in seinem Staatenbericht schon 2017, dass ein staatliches Entschädigungsmodell fehlt, um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewähren. Der Ausschuss forderte also schon vor vier Jahren, ein solches einzurichten und die Renten von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geschiedenen Frauen zu ergänzen.

Der Koalitionsvertrag von 2017 zwischen CDU, CSU und SPD wirbt damit, eine Einigung auf diesen sogenannten Härtefallfonds für verschiedene Berufs- und Personengruppen erzielen zu wollen, zu denen auch die in der DDR geschiedenen Frauen gehören sollen. Aktuell liegt ein Härtefallvorschlag auf dem Tisch. Fakt ist also, wir brauchen eine Sonderlösung außerhalb des Rentenrechts und so ist wohl auch die Idee des Härtefallfonds entstanden. Ob das nun Härtefallfond, Gerechtigkeitsfonds oder Entschädigungsleistung genannt wird, das Gespräch mit den Bundesländern über die Ausgestaltung und die Höhe wurde wieder in Gang gebracht. Ein Eckpunktepapier hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt erarbeitet, aber leider muss man sagen, dass dieses auch viele neue Fragen aufwirft, die Gefahr neuer Ungerechtigkeiten birgt und daher wirklich nicht mehr als ein erster Schritt in die richtige Richtung sein kann. Und daher, so muss auch die verhaltene Reaktion unserer Landesregierung eingeordnet werden, müssen die jetzt im Papier vorliegenden Kriterien für eine Auszahlung der Entschädigungszahlungen

noch korrigiert und auch die Lebensrealitäten der Personen- und Berufsgruppen berücksichtigt werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieses Projekt der Großen Koalition in Berlin noch in dieser Legislaturperiode gestemmt werden kann.

Eine Einigung sollte eine schnelle und unbürokratische Lösung im Gegensatz zu einer Neuaushandlung des Rentenüberleitungsgesetzes darstellen. Am besten und schnellsten funktioniert das, wenn ein Ausgleich in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eingeführt wird. Das ist verfassungsrechtlich unproblematisch und der Verwaltungsaufwand gering. Ich kann daher für meine Fraktion versprechen, dass wir dranbleiben werden, uns im Bund und im Land weiter für eine transparente, unkomplizierte und vor allem schnelle Lösung einzusetzen. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die weitere Debatte zu diesem Thema im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wahl. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Plötner. Also Herr Plötner, Sie stehen hier auf der Liste, aber wenn Sie nicht mehr wollen, müssen Sie selbstverständlich nicht reden. Dann hat jetzt für die FDPFraktion Abgeordneter Montag das Wort.

Ja, sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, so sieht es aus, wenn im Thüringer Landtag ein Koalitionsstreit aus Berlin verhandelt wird. Das ist nicht immer zielführend. Für die FDPFraktion kann und will ich sagen, dass wir beide Anträge aber selbstverständlich im zuständigen Ausschuss gern weiterberaten wollen.

Allerdings möchte ich mich jetzt mal bei der Landesregierung beschweren, die hier Wort ergriffen hat. Minister Hoff, ich kann nämlich jetzt die Hälfte meiner Rede weglegen, weil wir uns da sehr einig sind. Normalerweise – das Recht besteht natürlich immer, zu jeder Zeit das Wort zu ergreifen – ist es aber ganz gut, wenn zuerst die Abgeordneten reden können. Die ganze schöne Arbeit, die ich mir gemacht habe! Nichtsdestotrotz, manchmal lohnt es sich eben doch zu warten, bis die FDP dran war.

Nach 30 Jahren kommt jetzt – Frau Wahl hat das auch schon gesagt – kurz vor der Bundestagswahl dieses berühmt-berüchtigte Eckpunktepapier. Es hat ja schon die entsprechende Reaktion auch der Betroffenen ausgelöst – Frau Stange ist auch

(Abg. Wahl)

schon viele Jahre dort unterwegs – und das war durchaus eher Empörung als Kritik. Das hat auch gute Gründe und jetzt komme ich dazu, warum ich indirekt Herrn Hoff kritisiere, der hat nämlich das alles schon aufgezählt, was recht fragwürdig ist an dem Papier – nicht nur, dass es wirklich um die Frage der Renten nahe der Grundsicherung geht, dass eben zahlreiche Ausnahmetatbestände geschaffen werden und vor allen Dingen sehr eng begrenzte Gültigkeitsbereiche. Das ist, wenn es um Lebensleistungen geht, schon sehr problematisch, denn Lebensleistung gilt unabhängig des sozialen Status. Das ist eben auch eine Respektbekundung der Gesellschaft, die wir, glaube ich, nachzuholen haben nach den Fehlern, die um 1990 passiert sind. Interessant ist natürlich – der Zentralrat der Juden hat es bereits schon mal ausgerechnet und im Eckpunktepapier steht häufig, wenn es konkret wird, immer noch keine Summe drin, xxx und so –, das wären dann wohl 2.500 Euro pro Person. Das sind auf eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 20 Jahren umgerechnet rund 10,65 Euro im Monat. Das ist sicherlich nicht angemessen, ich glaube, das kann man hier feststellen.

Das Anliegen der CDU, die Stiftung dort mitzufinanzieren, ist löblich, jedoch, glaube ich, gibt es in der Großen Koalition noch genügend Aufgaben und Aufholbedarf beim Thema der Ausgestaltung des entsprechenden Härtefallfonds. Thüringen sollte sich deshalb auch auf Bundesebene dafür einsetzen, eine adäquate Erstattung für alle betroffenen Personengruppen zu erwirken und die entsprechenden Lebensrealitäten zu berücksichtigen.

Ich habe am Anfang gesagt, was ich am Ende gern wiederhole: Wir reden gern mit Ihnen über eine Lösung sowohl zum CDU-Antrag als auch zum Antrag von Rot-Rot-Grün. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Montag. Dann habe ich als Wortmeldung noch den Kollegen Worm für die CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir legen heute mit unserem Antrag in der Sache „Härtefallfonds für die zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen“ einen Antrag zu einem Thema vor, mit welchem sich der Thüringer Landtag schon seit Jahren beschäftigt, nicht, weil es ein Thema wäre, bei welchem die Zuständigkeit und die Verantwortung originär dem Thüringer Landtag oder

dem Freistaat zuzuordnen wäre, dem ist mitnichten so. Deswegen greifen auch solche Aussagen wie „Sie hatten 30 Jahre Zeit“ oder nach Verantwortlichkeit ins Leere, weil wir als CDU-Fraktion in diesem Haus von Beginn an, als dieses Thema auf dem Tableau stand, jegliche Initiative unterstützt und mit vorangetrieben haben. Das waren Anträge damals von den Linken, das waren Anträge von uns und das ist auch nachsehbar. Aus meiner Sicht gab es und gibt es in diesem Haus bei dieser Frage große Einigkeit, was die Frage betrifft, diese Problematik nun endlich oder irgendwann zeitnah einer Lösung zuzuführen. Bekanntermaßen wurden mit dem Rentenüberleitungsgesetz nach der Wiedervereinigung verschiedene Berufsgruppen, wie eben auch die der zu DDR-Zeiten Geschiedenen, nicht geregelt. Das heißt, Frauen, die bis zum 1. Januar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschieden wurden, erhalten eben keinen Versorgungsausgleich für die Ehejahre und auch keine Geschiedenen-Hinterbliebenenrente wie eben Frauen in den alten Bundesländern. Das ist schlichtweg eine unzulängliche Anerkennung von Lebensleistungen durch die entsprechend verantwortliche Politik und wird von den Betroffenen selbstverständlich und nachvollziehbarerweise als höchst ungerecht empfunden. Deshalb machen auch seit Jahren betroffene Frauen in den neuen Bundesländern auf diese Situation aufmerksam, sie organisieren sich in entsprechenden Frauengruppen, veranstalten entsprechende Ausstellungen, um über die Problematik zu informieren und suchen das Gespräch mit den Vertretern aus Bund und Land. Hier ist positiv festzustellen, dass eben auch unter maßgeblicher Beteiligung von Abgeordneten aus Thüringen und Sachsen schließlich im letzten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene eine Einigung auf einen sogenannten Härtefallfonds erzielt werden konnte.

Jetzt brauchen wir nicht um die Sache herumzureden: Dieser geplante Fonds, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sicher auf der einen Seite für viele Betroffene eine Minimallösung dar, da verschiedene Berufsgruppen gar nicht berücksichtigt werden und auch die Auszahlungshürden als relativ hoch angesehen werden. Andererseits stellt dieser Fonds eine zeitnahe und vor allem eine machbare Lösung in Aussicht. Eine Neuaushandlung des Rentenüberleitungsgesetzes als eventuelle Alternative, die da ja auch immer mal wieder ins Gespräch gebracht wird, wird von den maßgeblichen Stellen im Bund gar nicht in Betracht gezogen und gilt schlichtweg als unrealistisch und nicht machbar.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurde durch das Bundessozialministerium ein entsprechendes Eckpunktepapier erarbeitet, welches die Schaffung ei

(Abg. Montag)