Protokoll der Sitzung vom 04.06.2021

Dabei macht es keinen Unterschied, ob das unsachliche Theaterspiel zu deren Abschaffung nun von links oder auch rechts geführt wird. Das Anpassungsverfahren ist vor allem keine Einbahnstraße – das haben wir auch schon gehört, wir haben die Entwicklung dieses Mal im Bundestag –, es gilt eben auch bei negativer Einkommens- und Preisentwicklung. Genau das ist der Vorzug dieser Verfassungsregelung. Wenn wir, wie von Ihnen geplant, die jährliche Anpassung abschaffen und die Beträge aus 2020 im Abgeordnetengesetz verankern, wäre das Ergebnis, dass diese, solange keine Gesetzesänderung erfolgt, unverändert gleich bleiben, auch wenn das Volk wegen einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in der Zukunft weniger Einkommen zur Verfügung hat. Gerade vor solchen Fehlentwicklungen schützt aber eben auch eine Veränderung anhand der Einkommens- und Preisentwicklung. Dass Sie, liebe AfD, von einer quasi automatischen jährlichen Erhöhung schreiben, ist im Übrigen nicht nur falsch, Sie reden damit auch

(Abg. Marx)

die Leistung der Menschen in diesem Land nieder, deren Verdienst es ist, dass die Einkommen in den letzten Jahren gestiegen sind. Diese Aussage ist respektlos und lässt jegliche Wertschätzung gegenüber den Anstrengungen und Leistungen der Thüringerinnen und Thüringer vermissen.

Mit der deutschlandweiten Einführung des allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts begann ein Prozess der Entwicklung eines neuen Verständnisses des Abgeordnetenmandats, an dessen Ende heute das Leitbild eines vom Staat besoldeten Berufsabgeordneten steht. In den Verfassungsberatungen in Thüringen war der Status des Landtagsabgeordneten als der eines voll alimentierten Berufsabgeordneten von Beginn an bis heute nahezu unbestritten. Nach Artikel 54 Abs. 1 Satz 2 kann auf den Entschädigungsanspruch auch nicht verzichtet werden. All diese Entwicklungen wurden von den wichtigen Funktionen, welche die verfassungsrechtliche Entschädigungsgarantie erfüllt, angetrieben. Sie stützt die Unabhängigkeit des Abgeordneten und die damit verbundene Freiheit des Mandats. Sie dient der Freiheit und Gleichheit der Kandidatur, sie fördert die Repräsentativität des Parlaments. Um die besonderen Vorzüge der an den Entwicklungsraten orientierten Anpassungen deutlicher zu machen, lohnt sich ein Blick auf den Entstehungshintergrund des Artikels 54 Abs. 2 unserer Verfassung.

Der erste Thüringer Landtagspräsident Gottfried Müller sprach über die Gesetzgebungsverfahren in Diätenangelegenheiten sehr treffend von „Fluch, in eigener Sache entscheiden zu müssen“ und vom „bösen Schein der Selbstbedienung“. Als Lösung hatte er die spezielle Thüringer Indexregelung entwickelt. Thüringen war damit Vorreiter. Viele andere Länder sind diesem Beispiel mit verschiedensten Ausprägungen dann gefolgt.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat schon vor vielen Jahren die Rechtmäßigkeit der Indexierung bestätigt. Hiernach habe der Thüringer Landtag für die Indexregelung aufgrund seiner Verfassungsautonomie die Regelungskompetenz. Das Verfahren sei im Übrigen auch transparent und stehe nicht im Widerspruch zum Demokratieprinzip. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erging einstimmig.

Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, Sie rügen in Ihrem Gesetzentwurf fehlende Nachvollziehbarkeit. Hinreichende Nachvollziehbarkeit wurde der Indexierung aber längst verfassungsrechtlich bescheinigt. Mit Blick auf Ihre Aktuelle Stunde zur Maskenentscheidung im vorletzten Plenum müssen Sie sich nun die Frage gefallen lassen, ob Ihre dem Urteil des Verfassungsgerichts zu

widerlaufende Aussage nun als Ausdruck Ihrer – ich formuliere es mit Ihren Worten – „Geringachtung der Justiz angesichts unbequemer Gerichtsentscheidungen und Respektlosigkeit gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit“ verstanden werden soll.

Sie behaupten in Ihrem Gesetzentwurf ferner, dass das Parlament durch die verfassungsrechtliche Indexklausel von seiner Pflicht enthoben würde, Rechenschaft für Erhöhungen der Diäten vor der Öffentlichkeit abzulegen. Sie verkennen dabei aber, dass bereits viel früher, nämlich schon mit der Entscheidung für diese Verfassungsbestimmungen und dem im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Ausgangswert, die rechenschaftspflichtige Entscheidung getroffen worden ist. Es handelt sich dabei um eine nachvollziehbare Entscheidung für ein bestimmtes Verhältnis, das aufrechterhalten werden soll. Unter dem Blickwinkel des Demokratieprinzips ist zudem von Belang, dass Artikel 54 Abs. 2 für die gesamte Thüringer Verfassung in ihrer Ursprungsform durch Volksentscheid bestätigt wurde. Letztverbindlich hat sich damit also direkt das Volk für die Anpassung der Entschädigung anhand der Einkommens- und Preisentwicklung entschieden – wie wir das auch schon von der Kollegin gehört haben.

Man kann bei den jährlichen Anpassungen demzufolge nicht ernsthaft von echten Entscheidungen der Abgeordneten in eigener Sache sprechen. Die Anpassung erfolgt allein auf Grundlage objektiver Kriterien, deren Heranziehen längst in öffentlicher Debatte durch den Verfassungsgeber und direkt durch das Volk entschieden worden ist. Und genau diese Regelung will die AfD nun abschaffen, weil sie ihrer Meinung nach nicht hinreichend dem Öffentlichkeitsgebot entspricht. Das ergibt natürlich keinen Sinn, es ist aber auch nicht weiter schlimm, denn wie ich vorhin schon anschaulich dargelegt habe, geht es der AfD eben keineswegs wirklich um Transparenz.

Schon 1993 erkannte Prof. Huber in seinem Aufsatz „Gedanken zur Verfassung des Freistaats Thüringen“ – ich zitiere –: Die Vorschrift verhindert im Hinblick auf die persönlichen Bezüge der Abgeordneten die weitere Auseinanderentwicklung zwischen dem allgemeinen Einkommensniveau und jenem der Abgeordneten. Sie entzieht der sprichwörtlichen Parteien- und Staatsverdrossenheit damit einen ihrer wichtigsten Kristallisationspunkte. – Da sich die AfD von der Staatsverdrossenheit und Unzufriedenheit der Menschen nährt, überrascht es natürlich wenig, dass sie diese wichtige Verfassungsbestimmung abschaffen will. Es gibt ein bezeichnendes Wort für das, was Sie hier treiben –

und Sie haben es wieder sehr anschaulich in Ihrer Choreografie dargestellt, Herr Höcke –, das lautet Populismus.

Demgegenüber bedeutet eine Koppelung an die Einkommensentwicklung eine wirkliche Bindung an das Volk. Geht es der Bevölkerung finanziell schlechter, spürt das auch der Abgeordnete in seiner eigenen Brieftasche. Auf diese Weise stellt die Indexklausel zugleich sicher, dass die Entschädigung angemessen ist. Angemessenheit setzt schon dem Wortlaut nach voraus, dass die Höhe der Entschädigung in Bezug auf etwas anderes gemessen wird. Jedenfalls fällt mir für das Einkommen eines Volksvertreters bei Weitem kein besserer Maßstab als das allgemeine Einkommen des Volkes ein. Abgeordneter wird man nicht des Geldes wegen. Man wird es, weil man etwas verändern möchte,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da habe ich einen anderen Eindruck!)

um seine Wähler zu vertreten, die Lebensbedingungen in unserem Freistaat zu verbessern, weil man Verantwortung übernehmen will, weil man für seine Themen brennt und weil man dazu bereit ist, sich leidenschaftlich für die besten Lösungen einzusetzen. Das ist mein Anspruch und das ist der Anspruch der CDU und vieler anderer hier im Haus. Statt dauernd über meine/unsere eigene Diät zu diskutieren, bringen wir lieber Regelungen auf den Weg, die unseren Bürgerinnen und Bürgern auch wirklich nützen. Das ist wichtiger, als sich ständig mit sich selbst zu beschäftigen.

Thüringen steckt bei der Pandemie-Bekämpfung immer noch in einer schwierigen Lage. Die Thüringer Schüler haben zu kämpfen. Viele Unternehmer bangen wegen der monatelangen Schließung um ihre wirtschaftliche Existenz. Währenddessen will die AfD über die Höhe der Entschädigungsleistung für Abgeordnete diskutieren und – das haben auch einiger Vorredner schon dargestellt und ich muss es auch noch mal betonen – sie reitet hier mal wieder einen Angriff auf die parlamentarische Demokratie.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Ihre Einbringung, Herr Höcke, und auch Ihre Rede haben gezeigt, dass Sie einfach nur eins wollen: einen weiteren Angriff auf die Parteiendemokratie. Und Ihre Aussage, Parteiendemokratie sei nichts anderes als eine historische Tragödie, hat dafür gesorgt, dass Sie klipp und klar gesagt haben, was der Hintergrund Ihrer gesamten Vorhaben ist: Sie wollen schlichtweg die Demokratie schwächen.

(Beifall FDP)

Dass das kein Geheimnis ist, zeigt Ihre fraktionsinterne Kommunikation, wenn Herr Möller aus der zweiten Reihe dann sagt: Wozu machen wir das denn hier? und selber antwortet: Nicht, um die zu überzeugen, sondern für den Wahlkampf. Ich muss Ihnen sagen, das zeigt nur wieder, Herr Höcke, dass Sie hier nichts anderes abgezogen haben als eine Choreografie vor Ihrer willfährigen Klatschgruppe und um neue Facebook-Fotos zu produzieren. Herzlichen Dank, wir werden diesen Prozess so nicht mitgehen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich bin ausdrücklich jenen Rednern dankbar, die sich in einer sehr sachlichen, aber auch konkreten Art zur Problematik dieses Gesetzentwurfs und Verfassungsänderungsantrags geäußert haben. Es macht deutlich, natürlich gibt es – und es ist im Parlamentarismus ausdrücklich gewollt – eine Debatte über verschiedene Wege und Möglichkeiten, die in der Gesellschaft angestrebt oder wo auch Entscheidungen getroffen werden können – Stichwort „Automatismus“ oder „Gesetzgebungsverfahren“.

Bekanntermaßen haben die Linken in den zurückliegenden Jahren immer den Automatismus attackiert, weil wir in der Position sind, zu sagen, wir sollten die Courage aufbringen, uns doch öffentlich mit den entsprechenden eigenen Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Das nur mal als Ausgangspunkt gesetzt.

Es ist deutlich angesprochen worden, dieser Gesetzentwurf der AfD soll und muss für die Fraktion Wahlkampf sein – nichts anderes. Aber, sie geht einen Schritt weiter – und auch das ist schon angesprochen worden –, es wird wieder ein Weg gegangen, um die Delegitimierung von Parlamentarismus, Diffamierung von Politik und Politiker/-innen voranzutreiben und – der Höhepunkt, der dann immer am Ende steht – es wird ein Widerspruch zwischen Politik, Parteien und den Bürgerinnen und Bürgern, Wählerinnen und Wählern hergestellt, um deutlich zu machen: Ihr seid gar nicht mehr legitimiert. Das ist das Ziel der AfD, und dagegen müssen wir öffentlich auftreten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Zippel)

Auch will ich deutlich die Aussagen wiederholen, die von hier vorn schon getan worden sind, wir haben uns in diesem Land ein System gegeben, das heißt, wir machen Wahlen, repräsentative Demokratie und ausdrücklich einschließlich eines Finanzierungsmodells und das werden wir uns nicht kaputt machen lassen. Wir werden es auch nicht hinnehmen und ich sage den so berühmt-berüchtigten Satz: Demokratie kostet auch Geld. Und das müssen wir offen sagen, das wissen Bürgerinnen und Bürger und demzufolge werden wir auch weiterhin dafür eintreten, dass die Diäten als Form der Alimentierung von gewählten Abgeordneten möglich sind und durchgesetzt werden.

Ich weiß gar nicht, wie ich jetzt die Kollegin Nitzpon hier reinbringen soll. Ich glaube, wenn sie diese Debatte zur Kenntnis nehmen sollte – sie konnte sich damals nicht vorstellen, welche Parlamentarier und welche politischen Gruppierungen hier im Landtag noch sitzen würden –, sie hätte vielleicht nicht vom Inhalt her, aber mit Blick auf den Missbrauch ihrer Aussagen sicherlich andere Formulierungen vorgenommen.

Da will ich auch noch den Dr. Hahnemann nennen. Dr. Hahnemann hat damals 2006 – das wurde auch angesprochen – einen Antrag der Linken eingebracht und rhetorisch verteidigt, der deutlich gesagt hat: Wir als Linke treten für die Abschaffung der Index-Regelung in der Verfassung und die Wiedereinführung der Festlegung der Abgeordnetenbezüge durch Gesetzesbeschluss des Landtages unter Einbeziehung externer Sachverständiger ein.

Ja, auch heute treten wir noch dafür ein, aber nicht nur allein dafür. Und weil ein gewisser Stolz schon dabei ist, will ich nicht unerwähnt lassen – aus der Ablehnung des Verfassungsantrags, den wir gestellt haben, wo das Verfassungsgericht deutlich gemacht hat, der Automatismus als Gestaltungselement ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn entsprechende zusätzliche sachliche Kriterien dazu eingeführt würden –: Die sind eingeführt worden.

Allerdings macht das Urteil auch klar, dieser Automatismus, dieses Anpassungsverfahren ist nicht zwingend notwendig, darüber kann man debattieren, darüber müssen gesellschaftspolitische und parlamentarische Mehrheiten – auch das ist angesprochen worden – in Zweidrittelform hergestellt werden.

Wie gesagt – mit ein wenig Stolz –: Diese Ablehnung des Anpassungsautomatismus der PDS-Fraktion vor dem Verfassungsgericht hatte eine praktische Antwort, das war der Verein der Abgeordneten der PDS-Fraktion – damals –, die sogenannte Alternative 54, und da will ich deutlich sagen – wie ge

sagt, das ist unser Stolz –, hier werden Vereine finanziell, sozial, kulturell, ökologisch und gemeinnützige Projekte generell unterstützt und sage und schreibe 1,5 Millionen Euro Gelder haben wir in den zurückliegenden Jahren dort wieder eingebracht,

(Beifall DIE LINKE)

zurückgeführt oder wie man das auch immer bezeichnet.

Meine Damen und Herren, ich habe hoffentlich in meinem Beitrag deutlich gemacht, wir werden weiter an einer Möglichkeit arbeiten, aber darüber hinaus nicht nur Diätenanpassungen, sondern der Abgeordneten an sich – hier geht es um die Stichworte steuerfinanzierte Altersversorgung oder gesetzliche Versorgung mit Eigenbeteiligung und damit verbunden die Rentenversicherung wie zum Beispiel im Bundesland Nordrhein-Westfalen –, also es ist eine allumfassende Parlaments- und Abgeordnetenreform, die wir anstreben, aber das bedeutet – und das habe ich auch gesagt –, wir brauchen hier, um mit unseren Auffassungen einen verfassungsändernden Antrag durchzubekommen, gemeinsam mit den anderen eine Zweidrittelmehrheit. Da muss ein Diskussionsprozess geführt werden, dafür sind wir bereit und dort würden wir gern unsere Gedanken und Ideen einbringen – ausdrücklich in einem breiten gesellschaftlichen Prozess –, so wie es zum Beispiel in Sachsen-Anhalt stattgefunden hat, wo dann eine entsprechende Parlamentsreform durchgeführt worden ist, einschließlich des Abgeordnetengesetzes.

Also, mein Redebeitrag sollte deutlich machen, wir vertreten die Position, Automatismus ist nicht die beste Lösung. Aber wir sagen deutlich, das, was die AfD hier tut, ist Wahlkampf, ist Attackieren des Parlamentarismus allgemein und da machen wir nicht mit und demzufolge wird der Gesetzentwurf von uns keine weitere Behandlung und Unterstützung finden. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Höcke, Sie hatten sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss jetzt gerade mal aus dem Nähkästchen plaudern. Kollege Torben Braga hat mir gerade zugeflüstert, dass die Rede von Blechschmidt die differenzierteste von allen Altfraktionen gewesen sei, herzlichen Glückwunsch dazu, Herr Blechschmidt.

(Abg. Blechschmidt)

(Beifall AfD)

Das Kompliment kann man ja auch mal weitergeben. Aber es ist tatsächlich so. Trotzdem haben Sie natürlich letztlich auch in dieser typischen Altparteiensprache hier vorgetragen. Ja, auch die ehemalige PDS, die heutige Linke, ist Altpartei geworden. Ich kann mich noch gut erinnern, das war damals noch die PDS, die vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt hat, dass ihre Stiftung

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Würden Sie bitte zum Gesetz reden?)

mit den schon etablierten Parteienstiftungen nicht gleichbehandelt wird. Das war eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die die PDS anhängig gemacht hat. In dem Augenblick, in dem die anderen Altparteien der PDS diese Finanzierung dann auch zugeschrieben haben und zugebilligt haben, ist die Klage fallen gelassen worden. Von dem Augenblick an waren Sie Altpartei und das sind Sie leider heute immer noch.

(Beifall AfD)

Schade eigentlich.

Ansonsten, sehr geehrte Kollegen, ist das, was ich bedauere, dass Sie anscheinend nicht willens oder nicht in der Lage oder nicht willens und in der Lage sind, wirklich begriffsscharf zu argumentieren und zu debattieren. Oder ist die große semantische Verwirrung, die Sie hier produzieren, politischer Theaterdonner als Wahlkampfgetöse?

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Es geht um eine Gesetzesinitiative!)

Ja, es herrscht anscheinend eine große semantische Verwirrung bei Ihnen.