Damals hat sich das Parlament – ich habe gesagt, die Linke war dagegen, die Linke hat ausdrücklich diesen Diätenautomatismus nicht mitgemacht – mehrheitlich mit zwei Dritteln entschieden, dass es sich für diesen Index ausspricht, also sie haben eine Debatte geführt. Gottfried Müller hat dort die Debatte mit befördert als damaliger Präsident des Thüringer Landtags. Also führen Sie ihn nicht an, dass er grundsätzlich dagegen gewesen ist und das Parlament den schlechteren Weg gewählt hat. So war es nicht.
Das Gleiche geschieht mit Dr. Linck. Ich habe nun einige Jahre auch mit Dr. Linck zugebracht. Es waren auch immer gute Jahre, das will ich durchaus sagen. Aber Haushaltsdebatten mit der Landtagsverwaltung sind eben immer interessante und durchaus aufreibende Diskussionen und Debatten. Dort hat Dr. Linck mehr oder weniger – jetzt nicht wortwörtlich – deutlich gemacht: Liebe Abgeordnete, egal, ob aus regierungstragender oder Oppositionssicht, ihr müsst dafür eintreten, dass diese Verwaltung, dass ihr selber die Finanzmöglichkeiten und Grundlagen habt, um Demokratie und Parlamentarismus in diesem Land zu betreiben. Dafür ist er eingetreten und nicht dafür, dass er in irgendeiner Form das eine oder andere Modell bevorzugt hat. Da war er immer neutral, grundsätzlich neutral.
Zwei Sachen habe ich noch, zwei Stichpunkte. Sie haben angesprochen, dass in der Vergangenheit nie irgendwo eine Begrenzung stattgefunden hat. Das stimmt nicht, es hat hier schon ein Moratorium gegeben. Es hat ein Moratorium hier in der Runde gegeben, wo wir gesagt haben, wir werden in diesem Jahr keine Diätenerhöhung vornehmen. Da, muss ich sagen, wurde wieder ungenau gearbeitet, vielleicht hat es wirklich was mit der Teilzeitarbeit oder wie auch immer zu tun.
Und gleich noch ein nächster Gedanke: Immer wieder, Sie wundern sich vielleicht, aber das sind doch Erfahrungswerte, die akustisch in die Runde geworfen werden, wenn es heißt, Sie sind nicht dagewe
Und im Nachgang stellen Sie sich hier hin und beklagen sich: Wir konnten nicht entscheiden oder die Entscheidung war schlecht.
Wieder so ein schönes Wortspiel: Wenn es Kurzarbeitergeld gibt, dann können wir doch mal Kurzarbeitergeld für die Regierung einführen. Das mag vielleicht ein schönes Wortspiel sein, aber überlegen Sie sich doch mal die Konsequenzen in der Situation in den letzten Wochen und Monaten. Wir schicken die Regierung nach Hause oder in Teilzeitarbeit. Also Leute, dann stimmt ja überhaupt nichts mehr in diesem Land. Bilder sind dann in diesem Fall auch verräterisch und ich sage Ihnen: Nein, diese Attacken auf die Gesellschaft, auf das System, auf Demokratie, auf Parlamentarismus – ich kann jetzt noch eine ganze weitere Folge von Stichworten nennen –, nein, das lassen wir nicht zu. Demzufolge nur Ablehnung Ihres Antrags.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ist eine Ausschussüberweisung gewollt?
Die AfD beantragt, dass beide Anträge an den Verfassungsausschuss überwiesen werden. Dann stimmen wir zunächst über den ersten Antrag ab. Das ist der Antrag über die Verfassungsänderung, der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3062. Wer stimmt dafür, dass dieser Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen wird? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen?
Das sind die Mitglieder der übrigen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags in der Drucksache 7/3070. Auch hier ist beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Verfassungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt dafür? Die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Die übrigen Mitglieder des Hauses der anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Beratung für heute abgeschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3063 - ERSTE BERATUNG
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, Frau Präsidentin, die Thüringer Feuerwehren sind das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in den Gemeinden und Städten unseres Freistaats und im ganzen Land. Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, wenn nicht die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und anderen Gefahren.
Dabei steigen die Anforderungen an die Brandschützer mit der Zunahme der Anzahl von gefährlichen Baustoffen, die mitunter unkontrollierbar unter Freisetzung von gefährlichen Schadstoffen verbrennen und teilweise nicht löschbar sind. Da sind neben einer guten Ausrüstung, einer Einsatzzuweisung, einer Feuerwehrrente, weitere Anreize für die gefährliche und freiwillige Arbeit zu schaffen.
Eine hervorragende Ausrüstung und Ausstattung sowie optimale Übungs- und Einsatzbedingungen sind nur die eine Seite der Medaille. Lassen Sie uns nicht nur die Verfassung ändern, dort das Ehrenamt implementieren, sondern Nägel mit Köpfen machen. Aus diesem Grund werben wir als AfD
Fraktion dafür, die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung freiwilliger Feuerwehren mit einem entsprechenden Erlass zu unterstützen, nämlich Kommunalabgaben hier erlassen zu können.
Es geht um Kindergartenbeiträge, es geht um Benutzungsgebühren für Einrichtungen, die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und sonstige Punkte. Deshalb haben wir einen Vorschlag unterbreitet, nämlich die Änderung des § 15 Abs. 1 Nr. 5 a vorgesehen, dass die Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen als atypischer Ausnahmefall hier ein sachlicher Erlassgrund im Sinne des § 227 der Abgabenordnung vorzusehen ist.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine rechtssichere Möglichkeit, dass Gemeinden durch Satzungsrecht oder Verwaltungsakt hier entsprechende Kommunalabgaben erlassen können und dafür werben wir. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht und greifen des Weiteren die aus den letzten Debatten hier vorgebrachten Punkte, insbesondere bei der Frage des Härtefallausgleichs, auf. Das ist einer der nächsten Punkte. Herr Staatssekretär Götze hat es angesprochen. Wir brauchen eine Ermächtigungsgrundlage, um einen entsprechenden Härtefallausgleich vorzunehmen, nämlich die Ermächtigungsgrundlage, damit Härtefälle durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge vermieden werden können – das betrifft die Beitragszahler von Straßenausbaubeiträgen, bei denen die sachliche Beitragspflicht im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2018 entstanden ist –, und um entsprechende Ungerechtigkeiten durch eine Stichtagsregelung, die zum 01.01.2019 hier eingetreten ist, auszugleichen.
Kurz zum wesentlichen Inhalt der Vorschrift: 20 Millionen Euro hat das Land bis 2024 für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Wir brauchen eine unabhängige Kommission, möglichst angesiedelt im Innenministerium, die durch Verwaltungsakt über diese Härtefallfragen entscheidet. Es gibt zur Einhaltung der Rechtssicherheit begrenzte Antragsfristen, nämlich vom 01.09.2021 bis 31.12.2022. In diesem Zeitraum muss ein solcher Antrag gestellt werden. Antragsbefugt sind die Personen, die Bescheide jenseits von 2.000 Euro erhalten haben – darüber lässt sich sicher im Ausschuss befinden, da kann man sicher in der Höhe noch das eine oder andere Argument beifügen oder diskutieren. Wenn das zu versteuernde Einkommen bei einem Einzelantragsteller höher als 50.000 Euro ist, macht das den Antrag unzulässig. Bei zusammenveranlagten
Ehe- und Lebenspartnern gibt es eine Freigrenze von 100.000 Euro. Also alle Personen, die darunter verdienen, können diesen Härtefallausgleich entsprechend in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren, damit geht der Übergang der Ersatzerstattungsansprüche der Gemeinde auf das Land im Falle einer positiven Verbescheidung einher.
Ich danke auch Herrn Bilay, dass er diese Thematik bereits vor längerer Zeit schon mit dem Innenministerium abgeklärt hat. Vielen Dank.
Ich eröffne damit die Aussprache und gebe als erster Rednerin Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die AfD scheint eine große Faszination für die Feuerwehrrente zu besitzen, denn so richtig Sinn ergibt das nicht, warum die in diesem Gesetzentwurf erwähnt wurde, vor allem, wenn Sie danach von der Mitgliederentwicklung schreiben, aber nicht erwähnen, dass nach Einführung der Feuerwehrrente es auch zu einer Bereinigung bei den Zahlen kam, weshalb die Zahlen nur schwer vergleichbar sind. Darauf wurden Sie in den Plenardebatten in der Vergangenheit auch schon mehrfach hingewiesen. Außerdem ist die Feuerwehrrente eben nicht der einzige Bonus, der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zugutekommt, wie Sie im Gesetzentwurf prinzipiell unterstellen, sondern es gibt auch diverse Boni, die beispielsweise über die Städte ausgezahlt werden. In der Stadt Erfurt ist es zum Beispiel eine Freikarte für Bäder und den Zoo. In Ilmenau haben wir so etwas auch, da wird es sicherlich noch diverse andere Sachen geben.
Dann kommt noch hinzu, dass die AfD sich Zahlen rauspickt, wie es ihr so passt. Das haben wir gestern schon gelernt. Das scheint die neue Strategie zu sein. Ich würde auch hier unterstellen, es liegt
nicht daran, dass Sie nicht rechnen können – es wäre schön, wenn es so wäre –, genauso wie es nicht daran liegt, dass Herr Höcke seine Krawatte nicht richtig herum binden kann, sondern ich glaube, dass das Teil Ihrer Strategie ist, um hier etwas vorzugaukeln, was nicht so ist. Deswegen manipulieren Sie Zahlen gerade so, wie es Ihnen passt. Das ist hier ein schönes Beispiel: Sie sprechen von 42.500 Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehr in Thüringen im Jahr 2009 und 33.780 im Jahr 2018. Schaut man aber jetzt in den Brand- und Katastrophenschutzbericht von 2012 und 2019, dann fragt man sich schon, ob die AfD entweder nicht mit Zahlen umgehen kann oder eben ganz bewusst hier Absicht dahintersteckt, denn hier werden die Zahlen aller aktiven Angehörigen 2009, nämlich 42.317, noch dazu sehr großzügig gerundet, mit den Zahlen der ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen, nämlich konkret 33.780, verglichen, wahrscheinlich damit man möglichst nah irgendwie an einen Unterschied von 10.000 kommt, damit es schön skandalös klingt. Nicht, dass die realen Zahlen irgendwie besser wären und dass das schöner wäre, aber Sie versuchen hier natürlich wieder so zu tun, als wäre das Problem noch größer, damit Sie noch mehr skandalisieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist keine Frage, die Entwicklung bei Angehörigen der Einsatzabteilungen kann uns nicht zufriedenstellen und wir alle müssen uns weiter dafür einsetzen, dass diese Zahlen stabil bleiben bzw. auch wieder steigen. In den vergangenen Jahren wurde da auch schon viel getan. Ich gehe mal davon aus, dass das Innenministerium sicherlich auch noch den einen oder anderen Satz dazu verlieren wird.
Ich glaube aber tatsächlich nicht, dass Ihr Vorschlag besonders hilfreich ist, wenn beispielsweise Menschen, die sich in der Feuerwehr engagieren, reduzierte Müllgebühren bekommen. Das dürfte eine äußerst fragliche Herangehensweise sein. Außerdem kommen da noch andere Fragen auf: Was ist denn, wenn die Feuerwehrangehörigen noch bei ihren Eltern wohnen? Wird dann der ganze Haushalt entlastet? Dann haben wir in den Landkreisen unterschiedliche Systeme. Aus meiner Sicht ist das nicht konsistent, vor allen Dingen unpraktikabel und wird nicht dazu führen, dass sich mehr Menschen in der Feuerwehr engagieren.
Kommen wir nun zu dem Thema „Straßenausbaubeiträge“. Sie haben auch hier wieder zwei sehr große Themen in einen Gesetzentwurf gepackt, sodass man die aus meiner Sicht hier gar nicht fundiert diskutieren kann. Die AfD schlägt hier die bayerische Lösung vor. Ich habe nicht so viel Zeit,
Ihnen die bayerische Lösung zu erklären, auch da glaube ich, dass bestimmt der eine oder andere Kollege oder die eine oder andere Kollegin aushelfen wird. So viel nur ganz kurz: Das passt so nicht aus meiner Sicht.
Ich möchte vielmehr generell dazu ausführen. Wir haben im Jahr 2019 nach einer jahrzehntelangen Debatte die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Dass auch diese Lösung nicht gerecht ist, war von Anfang an klar, aber sie regelt das Problem zumindest für die Zukunft. Ziemlich klar ist allerdings, dass es hier aus unserer Sicht keine vollständige Gerechtigkeit geben wird. So ist das aber auch mit Stichtagsregelungen. Wir hatten nur das Problem, dass auch nach der Abschaffung noch Bescheide rausgehen werden. Da wird manchmal gesagt, RotRot-Grün hätte versprochen, dass es eine Härtefallregelung geben wird, oder das wird einfach verschwiegen und jetzt sind die Leute alle überrascht davon, dass sie eben dann doch noch Bescheide bekommen. Aber das stimmt so einfach nicht. Deswegen möchte ich da auch noch mal meinen Kollegen Dirk Adams aus der 146. Sitzung der 6. Wahlperiode zitieren. Er hat dort gesagt – ich zitiere –: „Wir schaffen diese Beiträge mit dem Gesetz, wenn es so am Ende auch durch die zweite Lesung gehen wird, zum 01.01.2019 ab. Das bedeutet auch – und das muss hier deutlich gesagt werden –, Thüringerinnen und Thüringer werden für alle Maßnahmen, die vor dem 31.12.2018 beendet worden sind, noch einen Bescheid bekommen.“ Daran hat sich auch meiner Sicht nichts dadurch geändert, dass wir die Landesregierung mit der Verabschiedung des Gesetzes gebeten haben, eine Härtefallregelung zu prüfen. Wir Bündnisgrüne waren hier immer sehr klar in der Kommunikation. Die Prüfung der Landesregierung hat dann ergeben, dass aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Härtefallfonds gesehen wird und im Einzelfall auftretenden Härten durch bestehende Billigkeitsregelungen begegnet werden kann. Man kann sich darüber streiten, ob das tatsächlich so ist. Wir sagen aber auch ganz klar, dass wir nicht glauben, dass wir mit Vorschlägen zu Härtefallregelungen wirklich für Gerechtigkeit sorgen können. Dementsprechend sind wir in der Koalition im Gespräch, wir diskutieren das intensiv, aber ich glaube, dass es nicht so einfach ist. Ich weiß, dass es unbefriedigend ist für die Person, die es betrifft, das kann ich sehr gut nachvollziehen, ich glaube aber, dass wir hier nicht so einfach für das gesamte Land eine gerechte Regelung finden werden.