Protokoll der Sitzung vom 04.06.2021

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben es ja gesagt,

(Abg. Dr. Lauerwald)

es ist schon etwas Besonderes, wenn ein solcher – doch auch recht komplexer – Antrag nicht nur gemeinsam getragen wird, sondern vor allen Dingen ohne weitere Ausschussberatung auch gleich beschlossen werden soll. Ich glaube, das ist ein tolles Signal für den Forschungsstandort Thüringen und vor allen Dingen ein tolles Signal für die Betroffenen in Thüringen, aber auch weit über Thüringen hinaus. Auch dafür noch mal vielen, vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, FDP)

Was wollen wir? Ich möchte es kursorisch einfach noch mal aufzeigen, wo aus unserer Sicht Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Wir brauchen die Einrichtung und das Zusammenfassen von Forschungskräften, um sie zu bündeln. Da sprechen wir von und ziehen dies zusammen unter dem Begriff „Forschungscluster“. Hier wollen wir in Jena beginnend ganz Mitteldeutschland einbeziehen. Ziel soll die Erforschung von Long-COVID und eben schon angesprochen von ME/CFS sein. Warum? Es gibt eine fehlende medizinische Evidenz. Das heißt, wir schaffen eine breite Evidenzbasis natürlich nur durch medizinisch valide Daten, die in Studien ermittelt und entsprechend auch bewertet werden. Dafür wollen wir die entsprechende Struktur schaffen. Wir wissen, Long-COVID kann eben auch ME/CFS chronifizieren. Wir zahlen da auch als Gesellschaft ein Stück weit den Preis dafür, dass diese Erkrankung von der Politik jahrzehntelang ignoriert wurde und in der Forschungsliteratur bisher kaum Berücksichtigung gefunden hat, was eben heißt: keine Behandlung, keine Therapien. Betroffene sind raus aus dem Alltag und leben häufig leider isoliert zu Hause.

Was brauchen wir noch? Wir brauchen eine Anbindung dieses Forschungsclusters an das Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin des Bundes, was sich neben der Erforschung von COVID-19 dann zusätzlich eben auch auf die Long-COVIDForschung konzentrieren soll. Auch im Bereich der Akademisierung der Rehabilitation in Deutschland ist dieser Forschungsbereich bisher nur marginal in den universitären Bereich eingebunden. Wir brauchen also konkrete Rehabilitationsverfahren, die für diese Krankheitsbilder wie Long-COVID oder ME/CFS wissenschaftlich entwickelt werden müssen, weil wir heute schon wissen, dass das Wissen gerade dort fehlt, wo Menschen in Reha-Einrichtungen behandelt werden.

Vernetzung, Internationalität heißt heute eben auch Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur. Das heißt, wir brauchen den Aufbau einer Austauschplattform – wir haben das „Netzwerk der Akteure“ genannt. Wir brauchen ein Register für die Sicherung von Wissen aus der klinischen Praxis und zur

Stärkung der Forschung und des internationalen Austauschs die Einrichtung einer Biodatenbank und letzten Endes die Anbindung dieses Mittels des deutschen Forschungsnetzwerks eben an das Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin und an die EU-COVID-19-Datenplattform. Denn Austausch und internationale Zusammenarbeit sind in diesen Fragen alles.

Wir brauchen aber auch einheitliche Behandlungsleitlinien. Da hat man sich auf den Weg gemacht, die Fachgesellschaften sind dran. Das wollen wir natürlich begleiten und vor allen Dingen auch unterstützen. Wir brauchen aber auch Fort- und Weiterbildungsprogramme. Ziel muss es ja sein, dieses Wissen, was wir in der Forschung generieren, an die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern, aber auch in den Praxen vor Ort weitergeben zu können. Und dann brauchen wir natürlich auch mehr Versorgung der Patientinnen und Patienten, die eben heute schon unter Long-COVID bzw. Post-COVID leiden. Dazu haben wir schon eine Infrastruktur an der Universitätsklinik in Jena mit der Post-COVID-Ambulanz. Sie muss eben die Versorgung von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Das tut sie auch, aber wir müssen es ausweiten. Warum? Das Universitätsklinikum arbeitet bereits jetzt schon an der Kapazitätsgrenze und aktuell kann die Nachfrage in dieser Post-COVID- und Long-COVID-Ambulanz in Jena nur durch eine Reduktion der Sprechstunden in anderen Abteilungen gestillt werden.

Die Herausforderungen sind zahlreich. Die werden wir in Thüringen und aus Thüringen heraus alleine sicherlich nicht bewältigen können. Aber wir machen einen ersten Schritt und bei der Frage „LongCOVID“ wird Thüringen hier tatsächlich zu einem Innovationsstandort im Sinne der Betroffenen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Möchte die Landesregierung reden? Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Long-COVID ist ein Thema, mit dem wir uns heute befassen wollen und sollen und es ist tatsächlich so, dass wir uns seit wenigen Wochen – Gott sei Dank – am Ende der dritten Welle des SARS-CoV-2-Virus befinden.

(Abg. Montag)

Wir haben in den letzten fünf bis sechs Monaten seit Ausbruch dieser dritten Welle die Aufmerksamkeit sehr auf die intensivmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in dieser dritten Welle gelenkt.

Wir haben alle täglich den Lageflyer des TMASGFF verfolgt, das uns darüber informiert hat, wie viele intensivmedizinische Behandlungsfälle es gibt, was in dem Fall das Infektionsgeschehen ist. Das hat uns alle sehr beschäftigt und es ist der FDP zu verdanken, dass sie jetzt – sozusagen am Ende dieser dritten Welle – die Aufmerksamkeit nicht mehr auf die Frage der intensivmedizinischen Versorgung, sondern auf die Frage der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich Long-COVID gelenkt hat. Das ist ein großes Thema und ich bin sehr dankbar dafür, dass dieser Impuls gekommen ist, ich bin auch sehr dankbar dafür, dass es auch eine breite Unterstützung der Regierungsfraktionen und der CDU für diesen Antrag gibt.

Wenn ich sage, die Aufmerksamkeit ist jetzt am Ende der dritten Welle ein bisschen weg von der intensivmedizinischen Versorgung und hin zur Versorgung der Long-COVID-Patienten gekommen, dann ist das für den politischen Bereich sehr richtig. Es ist natürlich nicht richtig für die Medizinerinnen und Mediziner, die tatsächlich seit vielen Monaten mit dem Thema konfrontiert sind. Und ich bin wirklich stolz darauf, dass das Universitätsklinikum in Jena sich schon sehr früh mit diesem Thema befasst hat. Wir haben dort – das wissen Sie alle – einen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Infektionsforschung und in diesem Forschungsschwerpunkt hat man sich bereits vor einigen Monaten intensiv mit der Frage befasst, was Long-COVID ausmacht. Das ist in Ihren Redebeiträgen schon deutlich geworden, dass die Symptome sehr unterschiedlich sind, dass überhaupt nicht klar ist, wer Long-COVID bekommt. Man kann es bekommen, ohne dass man die Erkrankung mit irgendwelchen Symptomen durchgemacht hat, auch bei schweren Verläufen gibt es natürlich Long-COVID. Wir wissen darüber sehr wenig. Wir wissen noch viel weniger über systemische Behandlungsmöglichkeiten jenseits von reiner Symptombehandlung, aber das ist das, was das Universitätsklinikum und die beteiligten Akteure vor Ort tatsächlich seit Monaten schon umtreibt. Hier sind es – ich will sie namentlich nennen – Prof. von Lilienfeld-Toal und Prof. Martin Walter, die in dem Netzwerk Universitätsmedizin, das auch schon erwähnt wurde, seit Monaten aktiv sind und sich auch auf Bundesebene mit anderen Universitätsmedizinen zu dieser Frage austauschen. Auch die angesprochene Austauschplattform ist im Rahmen dieses Teilvorhabens in der Umsetzung befindlich und wird geplant. Das alles ist wichtig

und das zeigt, dass wir Akteure vor Ort haben, die sich mit dem Thema befassen.

Darüber hinaus gibt es auch eigene Arbeitsgruppen – auch das ist schon angesprochen worden. Unter dem Dach des Center for Sepsis Control and Care, also dieser Infektionsforschungsgruppe, hat sich eine Post-COVID-Arbeitsgruppe zur Bündelung von Expertisen in Forschung und Behandlung eingerichtet. Es ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Kliniken aus der Inneren Medizin, der Neurologie, der Kinderheilkunde, der Psychiatrie und anderen beteiligt sind. Der Ansatz ist natürlich genau richtig bei einer Erkrankung, die symptomatisch sehr breit daherkommt und wirklich nicht gut einzeln zu fassen ist. Der Antrag der Regierungsfraktionen, der FDP, der CDU greift genau diese Impulse auf und unterstützt das. Das ist ein wichtiger Punkt.

In dem Antrag wird auch die Frage der Finanzierung angesprochen. Dazu kann ich Ihnen berichten, dass unter Federführung von Prof. Stallmach, der schon erwähnt wurde, am 1. Juni, also vor wenigen Tagen, die Förderung einer Studie zur mobilen wohnortnahen Versorgung von Post-COVID-Patientinnen und ‑Patienten in Thüringen beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses – G-BA – beantragt wurde.

In Bezug auf die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Post-COVID-Beschwerden ist aufgrund der großen Nachfrage – auch das ist deutlich geworden – ein deutlicher Ausbau der Post-COVIDAmbulanz notwendig. Der interdisziplinäre Behandlungsbedarf und die vielfältige Symptomatik lassen sich über etablierte Ambulanzen und Abrechnungsmodi nicht angemessen abbilden. Die differenzierte Diagnostik ist Voraussetzung für therapeutische Strategien, die so weit wie möglich auch wohnortnahe Therapeuten mit einbindet. Notwendig ist auch ein Register, welches eine verbesserte langfristige Patientenversorgung sicherstellt. Das Sepsis-Center am UKJ bietet aus meiner Sicht dafür ideale Voraussetzungen, um für Thüringen ein optimales Behandlungsangebot für die Patienten zu etablieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an der Stelle auf etwas aufmerksam machen, was auch in dieser Woche passiert ist, nämlich dass die Bundesforschungsministerin eine Förderung für Post-COVID-Forschung aufgelegt hat. Sie wissen, dass das Bundesforschungsministerium seit April 2020 ein Netzwerk Universitätsmedizin mit insgesamt 150 Millionen Euro unterstützt. Wichtig war dabei, tatsächlich die Universitätsmedizin deutschlandweit in der COVID-Forschung zu unter

(Staatssekretär Feller)

stützen und sie so zu vernetzen, dass Erkenntnisse, die in Freiburg oder in Hamburg oder in Jena erzielt werden, allen zur Verfügung stehen. Für die weitere Erforschung vor allem von Long-COVID hat nun das Bundesforschungsministerium 5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt und die Richtlinie dazu zum 31. Mai veröffentlicht. Übergreifendes Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern, die Patientenorientierung zu stärken und geeignete Versorgungskonzepte zu entwickeln. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Projekte Aufschluss darüber geben, in welchen Bereichen weitere Forschungsbedarfe im Zusammenhang mit Long-COVID zu decken sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen Punkt aufmerksam machen, der mir vor dieser Diskussion wirklich besonders wichtig ist. Wir haben seit vielen Jahren im Wissenschaftsrat Grundsatzdiskussionen über die Frage geführt, warum es so lange dauert, dass Grundlagenforschungsergebnisse aus der Universitätsmedizin, aus der universitären Forschung Eingang findet in Behandlungsregime und Behandlungsleitlinien, also den praktischen Einsatz. Dieses Thema wird „Translation“ genannt, also die Frage von der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Behandlungsleitlinie. Das war in der Tat in der Vergangenheit ein gemeinsames Bestreben von Bund und Ländern, diese Zeiten deutlich zu verkürzen. Ich glaube, COVID insgesamt hat gezeigt, dass das bei dieser Erkrankung hervorragend gelungen ist. Wir haben ab dem März letzten Jahres sehr schnell Grundlagenforschung vorangetrieben und wir haben bei der Behandlung dieser Krankheit auch in der intensivmedizinischen Behandlung der Patientinnen und Patienten gesehen, dass es gelingen kann, innerhalb von wenigen Wochen und Monaten Ergebnisse aus der Grundlagenforschung in die konkrete Behandlung von Patienten zu überführen. Und das scheint mir auch jetzt notwendig zu sein bei der Frage von Long-COVID.

Die Fraktionen der FDP, der CDU und der Regierungsfraktionen weisen auf eine stärkere Berücksichtigung der Fortbildung zur Behandlung von Long-COVID durch entsprechende Maßnahmen der Landesärztekammer und der ärztlichen Berufsund Fachverbände hin. Auch hier – das darf ich Ihnen sagen – gibt es bereits zahlreiche Fortbildungsangebote der Landesärztekammer zu Corona bzw. zu COVID-19. Allein für dieses Jahr, für 2021, sind zum jetzigen Zeitpunkt 100 Fortbildungsveranstaltungen und Kurse durchgeführt worden oder sind noch geplant. Diese richten sich an Vertragsärzte,

an Krankenhausärzte und weiteres medizinisches Personal.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir Stück für Stück neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bewältigung der COVID-19Erkrankung dazugewinnen. Lassen Sie uns also auch in Zukunft keine Mühen scheuen, die Wissenschaft dabei durch die Politik zu unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Feller. Mir liegt jetzt kein Wunsch auf Ausschussüberweisung vor. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der FDP, der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3154 in der 3. Neufassung. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen oder Gegenstimmen? Das kann ich nicht feststellen. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall im Hause)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3153 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion legt heute einen Entwurf zur Reform des Polizeiaufgabengesetzes vor. Damit erfüllen wir nicht nur ein weiteres Versprechen, sondern wir möchten damit auch auf ein Anliegen, das wir bereits in der 5. Legislatur formuliert haben, zurückkommen.

Das Wort hat Abgeordneter Bergner und ich bitte um etwas mehr Ruhe im Haus.

(Staatssekretär Feller)

Vielen Dank, Herr Präsident. – Damals hatten alle Oppositionsparteien zu Recht gefordert, dass Änderungen zum nunmehr Gesetz gewordenen Entwurf zum Polizeiaufgabengesetz vorgenommen werden müssen. Im Wesentlichen betraf die Kritik damals und nun der Änderungsantrag folgende Punkte: Berufsgeheimnisträger wie Journalisten und Anwälte werden nur so weit geschützt, wie kein unmittelbarer Bezug zur Gefahr besteht. Ganz praktisch bedeutet das, dass Gespräche eines Journalisten mit seiner Quelle dann abgehört werden dürfen, wenn es um die Sache geht, wegen der ermittelt wird.

Meine Damen und Herren, das ist für uns kein Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Auch Geistliche unterliegen nach § 36 Abs. 2 Thüringer Polizeiaufgabengesetz keinem umfassenden Berufsgeheimnisschutz, da auch hier die Verwendung von Daten ausnahmsweise zulässig ist.

Der Gefahrenbegriff, der die Voraussetzungen von beispielsweise Lauschangriffen normiert, ist zu unkonkret. Das Gesetz spricht von Gefahr, es bedarf jedoch im Polizeirecht einer Klarstellung, welche Gefahr gemeint ist. Das mag auf den ersten Blick banal klingen, meine Damen und Herren, aber es ist eben ein Unterschied, ob die Polizei nur bei der abstrakten Wahrscheinlichkeit der Begehung einer Straftat Ihr Wohnzimmer abhört oder dieses eben nur dann erlaubt ist, wenn konkrete Tatsachen darauf hinweisen, dass eine Gefahr besteht.

§ 34 Abs. 1 Nr. 2 Polizeiaufgabengesetz ermöglicht es, dass Personen, die nur durch ein mehr oder minder zufälliges Bekanntschaftsverhältnis einer völligen Überwachungsmöglichkeit ausgesetzt sein können. Derjenige, der zufällig einen Brief zum Briefkasten bringt, kann nach dem Gesetz den gleichen Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sein, wie derjenige, der bewusst Informationen erhält oder weitergibt.

Weiterhin wollen wir normenklare Regelungen zum Schutz der Intimsphäre im Gesetz verankern. Aktuell sind polizeiliche Maßnahmen nur ausgeschlossen, wenn allein – und darauf liegt die Betonung – Inhalte des Kernbereichs betroffen sind.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass man sich zu Hause, aber eben auch am Telefon nicht nur allein über private Dinge unterhält. Da fällt schon auch mal ein Satz über das Wetter oder Ähnliches. Und dieser Satz ist ausreichend, um die polizeiliche Maßnahme, also beispielsweise das Abhören der Wohnung, zu legitimieren. Das ist nach un

serer Ansicht zu weit gegriffen. Deshalb möchten wir hier gern regeln, dass beispielsweise ein Lauschangriff dann abzubrechen ist, wenn die Intimsphäre überwiegend betroffen ist.

Schlussendlich, meine Damen und Herren, mangelt es an einer Regelung, was den Einsatz von Vertrauenspersonen anbelangt. Hier haben wir klare Regelungen aufgestellt, unter welchen Bedingungen jemand Vertrauensperson sein kann. So sollen beispielsweise Personen ausgeschlossen sein, die Mitglied der Führungsebene einer Partei sind, gegen die ein Verbotsverfahren betrieben wird oder gegen die sich Maßnahmen nach diesem Gesetz oder dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz richten.

Meine Damen und Herren, es gibt nach unserer Auffassung im Thüringer Polizeiaufgabengesetz einiges zu tun. Auch wenn wir bereits eine Anhörung im Innenausschuss zum Thema „Bodycams“ im Polizeiaufgabengesetz durchführen, halten wir Freien Demokraten es für unerlässlich, auch die weiteren Regelungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bergner, Sie haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch sozusagen noch mal aufgewärmt wurde, weil der schon aus einer vorhergehenden Legislaturperiode stammt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Aber das war ja der Falsche!)