Zu Frage 1: In den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Berichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza zur jeweiligen Saison erfolgt seit der Saison 2010/2011 eine Darstellung der Todesfälle, die nach IfSG im Rahmen der Influenzaüberwachung gemeldet werden. Todesfälle durch Influenza wurden damals nur dann übermittelt, wenn diese labordiagnostisch bestätigt waren und Influenza direkt oder indirekt als Todesursache dokumentiert wurde. In den Saisons 2011/2012 und 2012/2013 wurden dann neben den klinisch labordiagnostisch bestätigten auch klinisch-epidemiologisch bestätigte Todesfälle mit einer Influenza-Infektion aufgeführt, das heißt, dass hier ein Kontakt im bestätigten Fall war, aber kein Labornachweis. Seit der Influenza-Saison 2013/2014 werden nur noch labordiagnostisch bestätigte Todesfälle mit einer Influenza-Infektion gelistet. Seit der Saison 2014/2015 wird die Gesamtzahl der übermittelten Todesfälle mit einer Influenza-Infektion angegeben, also alle Todesfälle und zusätzlich die Anzahl der Personen, die an einer Influenza-Erkrankung bzw. deren Folgen verstorben sind.
Zu Frage 2: In allen Berichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza, auch denen vor der Saison 2010/2011 veröffentlichten, wird mit folgender
oder einer ähnlichen Begründung zusätzlich auf die Abschätzung der sogenannten Exzess-Mortalität verwiesen. Ich würde gern zitieren aus dem Bericht: „Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen wird Influenza auf dem Totenschein häufig nicht als Todesursache eingetragen, selbst wenn im Krankheitsverlauf eine Influenza labordiagnostisch bestätigt wurde. Es ist die Erfahrung vieler Länder, dass sich Todesfälle, die der Influenza zuzuschreiben sind, in anderen Todesursachen, wie z. B. Diabetes mellitus, Pneumonie oder Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems‘ verbergen können. Daher ist es international üblich, die der Influenza zugeschriebene Sterblichkeit mittels statistischer Verfahren zu schätzen, indem Gesamttodesfallzahlen oder Statistiken zu Pneumonie-bedingten Todesfällen herangezogen werden.“
Zu Frage 3: Die Entscheidung, ob ein Fall als „an“ oder „infolge einer Influenza-Erkrankung verstorben“ übermittelt wird, treffen die Gesundheitsämter aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen. Das können Einschätzungen der betreuenden Ärzte des Falls sein oder zum Beispiel Angaben auf dem Totenschein.
Danke, Frau Ministerin Werner. Gibt es Nachfragen? Nein, das sehe ich nicht. Danke. Dann stellt die nächste Frage Herr Abgeordneter Dr. König, Drucksache 7/3409.
Die LEADER-Förderung ist ein wichtiger Bestandteil zur Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen. Von dieser Förderung profitiert unter anderem die LEADER-Region „Eichsfeld“, wo in den vergangenen Jahren zahlreiche kommunale und private Projekte umgesetzt werden konnten. Am 18. März 2021 hat die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Eichsfeld wiederum 13 kommunale und 14 private Projekte positiv bewertet, deren Umsetzung zum größten Teil in diesem Jahr, teilweise im kommenden bzw. übernächsten Jahr vorgesehen sind.
3. Wann erhalten bzw. haben die Antragsteller ihre Bewilligungsbescheide für das Jahr 2021 erhalten (bitte Daten bezogen auf die Antragsteller einzeln nennen) ?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Zeitabläufe bis zur Erteilung der Bewilligungsbescheide im Hinblick auf eine Umsetzung der LEADER-Projekte im laufenden Kalenderjahr?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das LEADER-Budget der Regionalen Aktionsgruppe Eichsfeld für neu zu bewilligende Projekt im Jahr 2021 hat eine Höhe von 229.399,88 Euro im kommunalen Bereich sowie 297.703,65 Euro im privaten Bereich. Die Angaben beinhalten jeweils die Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2022 und 2023.
Zu Frage 2: Es wird für die Anträge eine LEADERFörderung dann gewährt, wenn die Anträge vollständig beim zuständigen Bewilligungsreferat des TLLLR eingegangen sind und die Fördervoraussetzungen erfüllen. Zudem können nur Anträge bewilligt werden, für die das Budget der RAG ausreichend ist. Insgesamt wurden 13 kommunale Anträge votiert, davon wurden von der RAG 9 Anträge zur Bewilligung eingereicht. Weiterhin wurden insgesamt 15 private Anträge votiert. Davon wurden von der RAG 10 Anträge zur Bewilligung eingereicht.
Zu Frage 3: Von den insgesamt 19 vorliegenden Anträgen wurden bereits 15 bewilligt oder befinden sich aktuell in der Bewilligung. Ein Antrag ist unvollständig und drei Anträge liegen dem Bewilligungsreferat noch nicht vor. Eine detaillierte Auflistung kann ich Ihnen zur Verfügung stellen.
Zu Frage 4: Ein Großteil der vorgenannten Anträge wurde im Zeitraum September/Oktober 2020 bei der RAG Eichsfeld eingereicht. Ab April 2021 wurden diese dann an das zuständige Bewilligungsreferat im TLLLR weitergeleitet. Bereits im Mai 2021
konnte sukzessive mit der Bewilligung begonnen werden. Somit konnte auch – wie im Vorjahr – trotz der pandemiebedingten erschwerten Umstände eine zeitnahe und kontinuierliche Bearbeitung der Förderanträge gewährleistet werden.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Weil. Gibt es Fragen dazu? Nein. Die nächste Mündliche Anfrage stellt Abgeordneter Bühl, Drucksache 7/3410.
Nachdem zum Volkstrauertag 2020 eine tätliche Auseinandersetzung auf dem Apoldaer Friedhof stattgefunden hatte und wenige Tage später die von der Stadt Apolda zum Volkstrauertag neu aufgestellten Informationstafeln an den beiden Kriegsgräberstätten entwendet wurden, gab es laut „Thüringer Allgemeine“ vom 11. Mai 2021 im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 9. Mai in Apolda erneut eine Schändung.
Zu den Vorfällen um den Volkstrauertag 2020 habe ich bereits eine Kleine Anfrage eingereicht, die bisher nur sehr unvollständig beantwortet wurde. Jedoch wurde in Bezug auf Frage 7 nach zukünftigen Sicherheitsmaßnahmen versprochen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Insbesondere wurden Bestreifungen kritischer Orte in Aussicht gestellt. Im Vertrauen darauf hat die Stadt Apolda inzwischen dankenswerterweise Ersatz für die entwendeten Informationstafeln beschafft. Umso enttäuschender ist die Tatsache, dass laut „Thüringer Allgemeine“ vom 11. Mai für den Zeitraum nach der Kranzniederlegung zum 8. Mai an der Gedenkstätte für Opfer des Faschismus Zeugen der Schändung gesucht wurden. Eine polizeiliche Bestreifung dieses nach Erfahrungen vom November 2020 besonders am 8. Mai gefährdeten Ortes hat also offensichtlich nicht stattgefunden.
1. Wie regelmäßig hat die Bestreifung des Apoldaer Friedhofs und anderer relevanter Apoldaer Gedenkstätten stattgefunden (bitte nach den vergangenen sechs Monaten aufschlüsseln)?
2. Welche relevanten Versammlungen und Veranstaltungen an den Kriegsgräberstätten in Apolda haben in den vergangenen sechs Monaten mit welchen im Vorhinein durchgeführten Prüfungen durch Sicherheitsbehörden stattgefunden?
3. Geht die Landesregierung ohne abgeschlossene Ermittlungen und gerichtliche Bewertung des Sachverhalts von im Zusammenhang stehenden, politisch motivierten Vorfällen bzw. Taten aus und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
4. Wie können unter dem Aspekt die Fragen vier bis sechs der Kleinen Anfrage 7/1727 beantwortet werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zunächst möchte ich vorab auf den Umstand hinweisen, dass die Vorfälle Gegenstand laufender strafrechtlicher Ermittlungen sind. Ich bitte insoweit um Verständnis, dass im Blick auf den zu wahrenden Datenschutz und der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung nur im nachfolgenden Umfang Angaben zu machen sind.
Zu Frage 1: In Bewertung der strafbaren Handlung, die Sie bereits in Ihrer Kleinen Anfrage 7/1727 thematisierten, wurden ab dem 18. November 2020 polizeiliche Objektschutzmaßnahmen am Hauptfriedhof Apolda durchgeführt. Die Polizei kontrollierte den Friedhof mit zweistündiger Frequenz. Diese Kontrolldichte wurde bis zum 16. April 2021 aufrechterhalten und danach in eine Bestreifung in unregelmäßigen Abständen und zu unregelmäßigen Zeiten überführt. Andere Apoldaer Gedenkstätten sind in die allgemeine Streifentätigkeit einbezogen, unterliegen aber keiner eigens angeordneten Objektschutzmaßnahme.
Zu Frage 2: In den zurückliegenden sechs Monaten wurden der Ordnungsbehörde der Stadt Apolda keine relevanten Veranstaltungen an der Kriegsgräberstätte in Apolda bekannt bzw. angezeigt. Dementsprechend erfolgte auch diesbezüglich keine Prüfung. Am 8. Mai 2021 fand am Denkmal der Opfer des Faschismus in der Bahnhofstraße 42 in Apolda eine Kranzniederlegung durch den Kreisverband Apolda der Partei Die Linke und der Bürgermeister der Städte Apolda und Bad Sulza statt. Die Anmeldung erfolgte am 4. Mai 2021. Im Rahmen der Versammlungsanmeldung erfolgten Abstimmungen zwischen der Versammlungsbehörde, dem Ordnungsamt Apolda und der Polizei. Zur Absicherung der Gedenkveranstaltung wurden zwei Beam
te der PI Apolda gestellt. Die Kranzniederlegung verlief störungsfrei bei einer Teilnehmerzahl von 21 Personen. Bei der Örtlichkeit handelt es sich nicht um eine Kriegsgräberstätte im Sinne des Gräbergesetzes.
Zu Frage 3: Die Ermittlungen sind in ihrer Gesamtheit noch nicht abgeschlossen. Insofern verweise ich abermals auf die Beantwortung der eben schon angesprochenen Kleinen Anfrage 7/1727.
Zu Frage 4: Der Sachstand, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage dargestellt, ist weiterhin aktuell. Es bleibt das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.
Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Gibt es Rückfragen? Das ist nicht der Fall. Gut. Dann stellt die nächste Anfrage Frau Dr. Lukin, Drucksache 7/3411.
Derzeit gibt es in Jena eine Reihe von landeseigenen Gebäuden, die entweder sanierungsbedürftig, leergezogen oder anderweitig gegenwärtig nicht in Gebrauch sind (zum Beispiel ehemalige Klinikge- bäude), sowie nicht bebaute Landesliegenschaften. Einige Liegenschaften sollen noch veräußert, andere einer neuen Nutzung zugeführt werden.
1. Wie viele und welche der sich im Eigentum des Freistaats Thüringen befindlichen Liegenschaften bzw. Gebäude in Jena sind derzeit nicht in Gebrauch bzw. für welche davon existiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Nutzungs- oder Nachnutzungskonzept, mit dem sie in den nächsten fünf Jahren wieder in Betrieb genommen oder abgerissen werden?
2. Welche konkreten Vorhaben, beispielsweise im Rahmen eines Masterplans, plant die Landesregierung im Bachstraßenareal und im Bereich Naumburger Straße – hier befindet sich das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – in den nächsten fünf Jahren?