Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vertreten durch Frau Ministerin Heike Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich auf die Einzelfragen antworte, gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung: Alleiniger Gesellschafter der Krankenhaus Greiz GmbH und der Tochtergesellschaft Krankenhaus Schleiz ist der Landkreis Greiz. Das Aufsichtsgremium der GmbH hat die Geschäftsführung zu überwachen. Der Landkreis Greiz, der hier die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung als öffentliche Aufgabe nach § 2 Thüringer Krankenhausgesetz wahrnimmt, untersteht der kommunalen Rechtsaufsicht. Die Analyse zu den Ursachen der finanziellen Schieflage und der internen Personalführung liegt außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Dessen ungeachtet wird die Landesregierung die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und steht beratend zur Seite, wenn dies vom Träger gewünscht ist. Namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage nun wie folgt beantworten:
ber 2019 Kenntnis über eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH und der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH erhalten. Unmittelbar nach Amtsantritt informierte Anfang Dezember 2019 der neue Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH das für das Krankenhauswesen zuständige Fachreferat im Ministerium direkt über die Lage der Krankenhäuser in Greiz und Schleiz sowie über die geplanten Maßnahmen der Geschäftsführung.
Zu Frage 2: Ziel der Landesregierung ist es, eine gute und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen sicherzustellen. Bei Entwicklungen wie in den Krankenhäusern Greiz und Schleiz sucht die Landesregierung darum gemeinsam mit Krankenhausträgern, zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften und Kostenträgern nach Lösungen, damit bestehende Versorgungsaufträge an den jeweiligen Standorten erfüllt werden können. Im konkreten Einzelfall wird seitens der Landesregierung zudem zu prüfen sein, welche Fördermöglichkeiten bestehen, um beispielsweise Umstrukturierungen unterstützen zu können, die im Zusammenhang mit vorliegenden Sanierungskonzepten stehen.
Zu Frage 3: In der Präambel zum neuen Koalitionsvertrag für Thüringen sprechen sich die Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehr klar für eine Gewährleistung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilen unseres Freistaats und eine Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge aus. Dazu gehören selbstverständlich auch die Krankenhäuser. In der vergangenen Legislatur ist es uns dazu schon gelungen, die Krankenhausförderung von ursprünglich eingefrorenen 50 Millionen Euro sehr deutlich auf mittlerweile 75 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen.
Darüber hinaus haben wir bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von weiteren 182,6 Millionen Euro für die kommenden Jahre ausgebracht, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen. Im Rahmen des 6. Thüringer Krankenhausforums im Oktober 2019 wurde vonseiten der Thüringer Krankenhausgesellschaft gefordert, jährlich einen Betrag von 150 Millionen Euro an Investitionen bereitzustellen. Um zu prüfen, wie belastbar diese Forderung ist, müsste dies aber zunächst seitens der Krankenhausgesellschaft untersetzt werden, um dann eine seriöse Prüfung und Bewertung dahin gehend vornehmen zu können, ob es sich dabei um notwendige und förderfähige Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz handelt, die mit den Versorgungsaufträgen der Thüringer Krankenhäuser korrespondieren.
Zu Frage 4: Der Landesregierung ist es ein sehr wichtiges Anliegen, gute Arbeit in allen Bereichen der Arbeitswelt zu stärken. Dazu gehören vor allem eine gute Bezahlung, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, die Stärkung der Tarifbindung, die Entwicklung von Schutzstandards und Bedingungen gesunder Arbeit, die Weiterentwicklung der Mitbestimmung und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Dabei haben wir insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege im Blick. Viele Diskussionen und Entscheidungen sind dazu auf Bundesebene erfolgt und stehen auch weiterhin an, zum Beispiel zu den Arbeits- und Versorgungsbedingungen des Krankenhauspersonals, zur Aufwertung der Krankenhauspflege oder zur Einführung von Personaluntergrenzen sowie zur Personalbemessung und Finanzierung.
Im Bundesrat haben wir uns unter anderem bei den Beratungen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, zum Pflegeberufegesetz und zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz eingebracht sowie eigene Initiativen wie die Entschließung zur Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern formuliert und eingesetzt. Ebenfalls möchte ich auf die Beratungen und Beschlüsse der Konferenzen der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie der Arbeits- und Sozialminister und -ministerinnen der Länder im Jahr 2019 hinweisen, bei denen ein Schwerpunkt auf dem Thema „Pflege“ lag, zum Beispiel mit Blick auf Personalbemessung, Gewinnung und Bindung von Pflegepersonal, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und Fragen der Digitalisierung. Zentral wurde darüber hinaus auch das Thema der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung behandelt. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass mein Haus auch auf Bundesebene an der konstatierten Aktion Pflege mitgearbeitet hat.
Auf Landesebene bestehen allerdings nur wenige Möglichkeiten, um die Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern zu verbessern, da das Land hier keinen eigenen gesetzlichen Spielraum hat. Die Landesregierung betreut die Thüringer Krankenhäuser im Rahmen rechts- und fachaufsichtlicher Zuständigkeit. Die Thüringer Krankenhäuser sind als Arbeitgeber in Kooperation mit den Personalvertretungen, den Beschäftigten sowie den Gewerkschaften für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen selbst in Verantwortung. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass insbesondere bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft die zuständigen Gebietskörperschaften Mitglied in den jeweiligen Aufsichtsräten der Trägergesellschaften sind und im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten die Ausgestaltung von Vergütungsvereinbarungen prüfen müssen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen vonseiten des Fragestellers? Das ist nicht der Fall. Auch keine weiteren Fragen.
Dann kommen wir jetzt zur fünften Anfrage. Die kommt vom Abgeordneten Malsch, CDU-Fraktion, in der Drucksache 7/126.
Bier, das von Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk unentgeltlich abgegeben wird, ist nach § 23 Abs. 2 Nr. 5 Biersteuergesetz von der Biersteuer befreit. Die Einnahmen aus der Biersteuer stehen den Ländern zu. Die aus dem steuerfreien Haustrunk resultierenden Mindereinnahmen für die Haushalte der Länder belaufen sich auf maximal rund eine Million Euro pro Jahr. Dies entspricht etwa 0,15 Prozent des Gesamteinnahmevolumens der Biersteuer.
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 20. November 2019 an die Finanzministerien der Bundesländer mit der Bitte gewandt, zu einer möglichen Abschaffung der Biersteuerbefreiung für Haustrunk an Brauereimitarbeiter Stellung zu beziehen. Begründet wird diese Anfrage mit dem vor Kurzem von der Bundesregierung verabschiedeten 27. Subventionsbericht, aus dem hervorgeht, dass der Fortbestand der Steuerbefreiung für Haustrunk an Brauereimitarbeiter gemeinsam mit den Bundesländern geprüft werden solle.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Brauereigewerbe und insbesondere dem brauwirtschaftlichen Mittelstand in Thüringen bei?
2. Wie viele Mitarbeiter sind im Thüringer Brauereigewerbe beschäftigt und wie hoch sind derzeit die aus der Steuerfreiheit des Haustrunks resultierenden Mindereinnahmen für Thüringen?
3. Mit welchem Votum hat die Landesregierung zu einer möglichen Abschaffung der Steuerbefreiung für Haustrunk Stellung genommen und wie begründet sie dies?
4. Hat die Landesregierung Interessenvertreter des Brauereigewerbes beteiligt und wie wurden etwaige Stellungnahmen berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Malsch wie folgt:
Als Vorbemerkung: Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter, sie wurde schon im Mittelalter erhoben. Die Erträge aus der Biersteuer stehen den Ländern zu. Eine Überprüfung der seit 100 Jahren bestehenden Steuerbefreiung für den Haustrunk ist Mitte November vom Bundes- ministerium der Finanzen auf fachlicher Arbeits- ebene an die Länder herangetragen worden, um ein vor-läufiges Meinungsbild einzuholen. Das Ergebnis kann ich vorwegnehmen: Die Diskussion ist vom Tisch. Das Bundesministerium für Finanzen hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es von einer Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für den Haustrunk absehen wird.
Zu Frage 1: Traditionell haben das Brauereigewerbe und der brauwirtschaftliche Mittelstand in Thüringen eine hohe Bedeutung. So stammt das älteste Reinheitsgebot für Bier aus Thüringen. – Das stimmt. – Die Städte Weimar und Weißensee erließen in den Jahren 1433 und 1434 jeweils solche Reinheitsgebote. Insbesondere mittelständische Brauereien, die sich auf ihren regionalen Markt konzentrieren, sowie kleinere Craft-Beer-Brauereien haben einen Aufschwung zu verzeichnen und leisten einen Beitrag zur Beschäftigung, Identifikation und dem Traditionsbewusstsein der Region. Auch außerhalb von Thüringen sind die Thüringer Biere deutschlandweit und international sehr gefragt.
Zu Frage 2: Den Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik zufolge waren 2018 in den zehn mittelständischen Bierherstellungsbetrieben – das sind Betriebe mit über 20 Beschäftigten – insgesamt 685 Mitarbeiter beschäftigt. Diese erwirtschafteten einen Umsatz von 157,8 Millionen Euro. Insgesamt lag der Umsatz des verarbeitenden Gewerbes in Thüringen im Jahr 2018 bei 36 Milliarden Euro.
Eigene Erkenntnisse zu den steuerlichen Auswirkungen des Haustrunks liegen nicht vor. Laut Bundesministerium für Finanzen belaufen sich die aus dem steuerfreien Haustrunk resultierenden Mindereinnahmen bundesweit auf maximal 1 Million Euro,
davon rein rechnerisch unter Berücksichtigung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs der Mindereinnahmen rund 25.000 Euro auf den Landeshaushalt des Freistaats.
Die Fragen 3 und 4 würde ich gern zusammen beantworten: Das Thüringer Finanzministerium hat sich, wie auch weitere sechs Länder, für die Abschaffung der Steuerbefreiung aus rein steuerfachlicher Sicht ausgesprochen. Das war eine Abfrage auf Arbeitsebene. Es hat also keine Abstimmung auf politischer Ebene dazu stattgefunden. In die Bewertung sind auf Bundesebene zum Beispiel die Stellungnahmen des Verbands Private Brauereien Deutschland e. V. und der Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten mit eingegangen. Das hat offensichtlich zu der Entscheidung geführt, aufgrund der Geringfügigkeit der Einnahmen darauf zu verzichten, die Steuerbefreiung abzuschaffen.
Nur damit ich es richtig verstanden habe: Aufgrund der geringen Menge – 25.000 Euro – hat sich das zuständige Ministerium trotzdem aus rein fachlichen Gründen dafür ausgesprochen, es abzuschaffen?
Genau. Man muss mal sagen, wie das abläuft. Wenn man in Ministerkonferenzen darüber weitere Entscheidungen trifft, wird erst mal auf Arbeitsebene über so etwas diskutiert, das wird die Hausleitung gar nicht erreichen. Als man dann den nächsten Schritt gehen wollte, hat man das schon eingestellt. Es wäre irgendwann mal die Finanzministerkonferenz damit beschäftigt gewesen und dann hätte es auch von uns sicher eine andere Meinung dazu gegeben.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann vielen herzlichen Dank. Wir kommen zur sechsten Anfrage des Abgeordneten Aust, AfD-Fraktion, in Drucksache 7/128.
Das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften, Drittes Pflegestärkungsgesetz, verfehlt offenbar sein Ziel. Abrechnungsbetrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung jährlich große finanzielle Schäden zu. Ambulante Pflegedienste rechnen laut einer Erhebung der Kaufmännischen Krankenkasse im Gesundheitswesen am häufigsten falsch ab. Einer Studie des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zufolge wurden in den Jahren 2016/2017 rund 6.900 sogenannte Fehlverhaltensfälle in der Pflegeversicherung und häuslichen Krankenpflege ermittelt. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts muss bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden.
1. Wie viele Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen?
2. Wie viele Abrechnungsprüfungen wurden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Thüringen in den letzten fünf Jahren durchgeführt?
3. Wie viele Fälle von Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen konnten nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen nachgewiesen werden?
4. Wie viele Prozesse um Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren in Thüringen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Heike Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Konkrete Zahlen sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich nur um Einzelfälle handeln kann. Die Pflegekassen der Krankenkassen konnten aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit nicht beteiligt werden.
bulante Einrichtungen vorgesehen. Seitdem wurden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Thüringen 485 Prüfungen durchgeführt.