Der Wahlvorschlag der CDU: 87 Stimmen wurden abgegeben – ungültig 0, gültig demzufolge 87; 68 Jastimmen, 17 Neinstimmen und 2 Enthaltun
gen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Damit sind die Kollegen der CDU gewählt. Ich nehme an, Sie nehmen die Wahl an.
Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der SPD: 87 Stimmen wurden abgegeben – 1 ungültig, damit 86 gültige; 59 Jastimmen, 27 Neinstimmen und keine Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Damit wurden sie gewählt. Ich nehme an, die Gewählten nehmen die Wahl an. Danke schön.
Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: 87 Stimmen wurden abgegeben – 2 Stimmen sind ungültig, 85 gültige Stimmzettel liegen somit vor: 62 Jastimmen, 20 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich nehme an, die Gewählte nimmt die Wahl an – und der Gewählte sagt das auch.
Wir kommen zum Wahlvorschlag der Grünen – 87 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen, damit 87 gültige Stimmen: 52 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
Herr Präsident, vielleicht erst mal die Nachfrage, ansonsten würde ich es beantragen: Wir würden unsere Liste noch einmal zur Wahl stellen.
Ich habe den Zuruf verstanden, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Beide Vorschläge werden noch einmal eingereicht. Wir brauchen eine kleine Unterbrechung, um die Wahlscheine noch mal schreiben zu können. Also unterbreche ich jetzt die Sitzung für 20 Minuten. Wir sehen uns dann um 18.20 Uhr hier wieder.
So, meine Damen und Herren, dann rufe ich zur erneuten Abstimmung die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen wieder nach vorn, Herrn Abgeordneten Tiesler, Abgeordneten Schubert und Frau Abgeordnete Dr. Bergner.
Wir fangen wieder mit dem namentlichen Aufruf an. Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss,
Birger Gröning, Lena Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Dr. Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina KönigPreuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.
Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Georg Maier, Marcus Malsch, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Anja Siegesmund, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Prof. Dr. Mario Voigt, Marit Wagler, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Heike Werner, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.
Meine Damen und Herren, ich frage: Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Wahlergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Linken entfallen 85 abgegebene Stimmzettel, kein ungültiger Stimmzettel, damit 85 gültige. Es sind 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Kollegen sind also nicht gewählt.
Zum Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurden 85 Stimmen abgegeben, keine ungültigen Stimmen, damit 85 gültige Stimmzettel. Es sind 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist also auch keine Zweidrittelmehrheit erreicht, meine Damen und Herren.
Damit, meine Damen und Herren, schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 26
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/146 -
Gemäß § 66 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordnete des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen.
Gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein.
Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht. Von der Fraktion der AfD liegt dagegen kein Vorschlag vor. Die Wahlvorschläge haben die Drucksachennummern 7/146, 7/148, 7/176, 7/193 und 7/202. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und Herr Abgeordneter Patrick Beier, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Frau Abgeordnete Cordula Eger, Herr Abgeordneter André Blechschmidt und Frau Abgeordnete Anja Müller; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Frau Abgeordnete Beate Meißner und Herr Abgeordneter Stefan Schard, als Vertreterin bzw. Vertreter Frau Abgeordnete Christina Tasch und Herr Abgeordneter Henry Worm; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als Vertreter Herr Abgeordneter Dr. Thomas
Hartung; durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling; durch die Fraktion der FDP als Mitglied Frau Abgeordnete Franziska Baum, als Vertreter Herr Abgeordneter Dirk Bergner.
Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Doch? Entschuldigung. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Sie haben das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin versucht zu sagen, so geht organisierte Verantwortungslosigkeit, wenn ich auf den letzten Wahlgang schaue.
Das Richtergesetz sagt uns ganz klar, dass alle Fraktionen Vertreterinnen in den Richterwahlausschuss entsenden müssen,
damit überhaupt Richterinnen und Richter ernannt werden können. Das ist eine völlig andere Situation als beim Präsidium.
Da können Sie schreien, wie Sie wollen. Denn für das Präsidium gibt es kein Gesetz, was dieses vorschreibt, sondern für das Präsidium gibt es natürlich auch eine Wahl. Und ich akzeptiere Wahlentscheidungen.
Ich möchte nur Folgendes zu bedenken geben: Seit anderthalb Jahren können in Thüringen keine Richterinnen und Richter und keine neuen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte benannt werden,
Auch heute ist das so – schauen Sie in Ihre Unterlagen –, dass es keinen Wahlvorschlag von der AfD gibt. Sie hatten von Anfang an gar nicht vor, diese Gremien arbeitsfähig zu machen. Bitte erklären Sie das der Justiz, erklären Sie das denjenigen, nach denen Sie sonst rufen, wenn es Ihnen angeblich um Sicherheit für alle geht. Ich möchte noch einmal an Sie alle plädieren: Es findet jetzt die Wahl des Staatsanwaltswahlausschusses statt. Wir alle wissen, dass wir sowohl Richterinnen und Richter als auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte brauchen. Und inzwischen dürften nach dem zweiten Wahlgang auch alle wissen, dass es dafür eine Zweidrittelmehrheit braucht. Wenn wir uns also selbst ernst nehmen, wenn wir unsere demokratischen Gremien ernst nehmen, wenn es uns darum geht,
zwar den Justizausschussvorsitzenden stellt, aber nicht einmal einen Wahlvorschlag eingereicht hat … Sie haben mich gerade Heuchlerin genannt; ich glaube, das ist ordnungsrufwürdig, aber das müssen Sie mit sich verantworten, wie Sie hier agieren. Da kann ich nur sagen: Entscheiden Sie alle selbst, aber seien Sie sich dessen bewusst, was dies für Folgen hat, was dies bedeutet. Die Richterinnen und Staatsanwältinnen, die jetzt von der Universität kommen, werden sich dann wohl ein anderes Bundesland suchen müssen. Vielen herzlichen Dank.