b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Staatsziels der Ehrenamtsförderung Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/48 - ERSTE BERATUNG
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf? Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja, bitte schön. Herr Abgeordneter Laudenbach, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 700.000 Thüringer sind in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig. Das ist erfreulich und wir alle haben Grund, all diesen Menschen dankbar zu sein, die sich für das gemeinsame Zusammenleben in unserem Land engagieren. Jeder weiß, dass freiwilliges ehrenamtliches Engagement keine Selbstverständlichkeit ist. Und doch investieren die Ehrenamtlichen Zeit, Arbeit, Erfahrung und Energie, weil sie gemeinsame Interessen, Hobbys pflegen wollen, weil sie anderen Menschen helfen oder einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten wollen, weil sie Erfahrungen weitergeben wollen, weil sie Verantwortung übernehmen wollen oder sich selbst weiterbilden und weiterentwickeln wollen. Und so bringen sich die Menschen in Sportvereinen, Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz, in der sozialen Wohlfahrt, in Kirchen, Chören, Orchestern, in
der Brauchtumspflege, in der Heimatforschung, beim Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz oder in Freizeitvereinigungen aller Art ein.
Wir sehen mithin, dass das Ehrenamt ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft darstellt. Tatsächlich wären Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens ohne die ehrenamtlich Tätigen kaum lebendig zu erhalten. Das Gemeinwesen wird von den Bürgern und für die Bürger gestaltet. All diesen Tatsachen trägt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Rechnung. Mit dem Gesetz wollen wir den Schutz und die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung verankern. Wir sehen in dieser verfassungsrechtlichen Verankerung eine sinnvolle Ergänzung und Weiterführung derjenigen Regelungen und Maßnahmen des Freistaats, die bereits der Förderung des ehrenamtlichen Engagements dienen.
Es ist an der Zeit, das Ehrenamt auch auf Verfassungsebene anzuerkennen und zu würdigen. Zugleich ist aber wichtig, dass der Schutz und die Förderung des Ehrenamts in neutraler Weise zu erfolgen haben, wie sich dies für einen freiheitlichen Rechtsstaat gehört. Mit einer solchen Würdigung kann in besonderer Weise nicht nur zum Ausdruck gebracht werden, dass der Staat und mit ihm auch die Kommunen und die Landkreise eine Pflicht zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamts haben. Vielmehr wird auch so besonders deutlich, dass der Freistaat Thüringen ein Staat der Bürger und nicht der Staat einer bürgerfernen Obrigkeit ist. Ich darf darauf verweisen, dass eine entsprechende Staatszielbestimmung bereits vor einem Jahr infolge einer Volksabstimmung in die Hessische Verfassung aufgenommen wurde. Es stünde Thüringen gut zu Gesicht, wenn wir den Hessen in diesem Punkt nicht nachstünden. Vielen Dank.
Vielen Dank. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Bitte, Frau Abgeordnete Müller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, in der Drucksache 7/158 liegt Ihnen in erster Lesung ein Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene vor. Vielen von Ihnen wird das schon bekannt vorkommen, denn bereits in der vergangenen Legislatur hatten wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Aber mit dieser Wie
dereinreichung des Gesetzentwurfs machen wir deutlich, dass wir die Verfassung in Sachen direkter Demokratie immer noch weiterentwickeln wollen, auch wenn die Arbeitsstrukturen im Landtag etwas komplexer geworden sind.
Erst der jüngste Thüringen-Monitor hat es wieder gezeigt: Die Menschen im Freistaat wollen nicht nur in Wahlen über Personen abstimmen, sie wollen vor allem auch in konkreten Sachfragen mitentscheiden können. Daher sieht der vorliegende Gesetzentwurf die weitgehende Abschaffung des in Thüringen immer noch strengen Finanzvorbehalts bei Volksbegehren vor. Unser Vorbild für die Neuregelung ist die Berliner Lösung und dafür hat die Linke in Thüringen schon lange geworben. Sie bedeutet, nur der laufende Landeshaushalt ist von direktdemokratischen Entscheidungen ausgenommen und über alle anderen Fragen, die Geld kosten, kann direkt abgestimmt werden.
Der Gesetzentwurf enthält auch die Absenkung des Wahlalters für die Landesebene auf 16 Jahre, sozusagen als Synchronisierung zur kommunalen Ebene, aber auch zum Ausbau der direkten Demokratie. Denn in Thüringen sind auch das Wahlalter und das Abstimmungsalter bei Volksbegehren bzw. bei Volksentscheiden synchronisiert. Das bedeutet, zukünftig dürfen dann auch 16-Jährige in Thüringen direktdemokratisch in vollem Umfang mitentscheiden. Auch das hat der Thüringen-Monitor deutlich gezeigt.
In diesem Sinne wird nun wie schon auf kommunaler Ebene auch für die Landesebene der bisherige Bürgerantrag in einen Einwohnerantrag umgestaltet. Auch das bedeutet, alle Menschen in Thüringen ab ihrem 14. Geburtstag dürfen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft zu einem bestimmten Thema einen Antrag an den Landtag stellen und dann, wenn der Antrag von insgesamt 10.000 Menschen aus Thüringen unterstützt wird, muss sich das Parlament mit dieser Thematik beschäftigen. So haben alle Menschen, die in Thüringen leben und von den Entscheidungen des Landtags betroffen sind, unabhängig von der Staatsbürgerschaft die Möglichkeit, sich direkt mit ihrem Anliegen im Landtag bei Ihnen, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, Gehör zu verschaffen. Außerdem werden die bisherigen Quoren für Volksbegehren halbiert. Auch das ist eine Erleichterung in Sachen direkter Demokratie.
Noch eine kurze Anmerkung zum Schluss: Am Titel des Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung war zu erkennen, dass wir als Koalitionsfraktionen in Sachen Weiterentwicklung der Verfassung noch mehr
vorhatten – da ging es auch um die Staatsziele, die hatten wir mit in den Blick genommen. Aber kurz vor Einreichung des vorliegenden Gesetzentwurfs haben wir uns entschieden, die beiden Themen „Ausbau der Demokratie“ und „Ausbau der Staatsziele“ nicht in einem Gesetzentwurf zu vermischen. Vielmehr wird es zeitnah eine thematische, eigenständige Vorlage zur Weiterentwicklung von Staatszielen geben. Da muss Rot-Rot-Grün – also wir wollen schon länger – nicht nur eine Stärkung des Staatsziels Ehrenamt oder Nachhaltigkeitsprinzip diskutieren, wir müssen auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Blick nehmen, aber auch die Forderungen aus der Enquetekommission zum Thema „Rassismus“ aus der vergangenen Legislaturperiode. Dafür brauchen wir noch etwas Zeit, denn lieber etwas Gutes mit Weile als etwas Schlechtes in Eile. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. Damit ist die Einbringung erfolgt. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Meißner, CDUFraktion, auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ja, das ist heute eine besondere Plenarbefassung, denn es geht um die Änderung der Thüringer Verfassung. Wir haben im vorhergehenden Punkt schon gehört, dass es hier im Raum viele Verfassungshobbylobbyisten und noch mehr Politiker gibt. Aber ich glaube, an dieser Stelle eint uns alle eins: dass unsere Verfassung eins der höchsten Güter in diesem Land ist. Daran Änderungen vorzunehmen, ist schon etwas Besonderes.
So war es uns als CDU-Fraktion ganz wichtig, diese neue Legislaturperiode gleich mit einer parlamentarischen Initiative zu beginnen, die uns sehr am Herzen liegt und die in den letzten Monaten schon intensiv diskutiert wurde. Wir als CDU-Fraktion wollen zwei neue Staatsziele in die Thüringer Verfassung einfügen, zum einen das Staatsziel der Ehrenamtsförderung und zum anderen das Staatsziel der Nachhaltigkeit.
Gerade vor Weihnachten, als wir das hier auch schon auf der Tagesordnung hatten, war das Thema „Ehrenamt“ in aller Munde. Am 5. Dezember war der Internationale Tag des Ehrenamtes. Gerade vor Weihnachten merken wir auf eine ganz besondere Art und Weise, wie wichtig ehrenamtliches
Engagement ist. Denn gerade da wird deutlich, wo Ehrenamt alles zutage tritt, beispielsweise bei ehrenamtlichen Besuchen in Seniorenheimen, bei der Telefonseelsorge, bei den Tafeln, bei den Grünen Damen oder auch im ambulanten Kinderhospizdienst. Darüber hinaus ist in der kalten Jahreszeit Ehrenamt bei den Bahnhofsmissionen oder bei der Patientenbegleitung im Krankenhaus oder letztendlich bei der Weihnachtspäckchenaktion zu finden. Ehrenamt ist etwas, was wir hier in Thüringen an vielen Stellen wahrnehmen, ohne das unsere Gesellschaft wesentlich kälter und ärmer wäre. Deswegen ist es uns so wichtig, dass wir das Staatsziel Ehrenamt endlich in die Thüringer Verfassung einfügen.
Wir sind damit nicht allein. Der Thüringer Feuerwehrverband und das Kuratorium der Thüringer Ehrenamtsstiftung haben im vergangenen Jahr an mehreren Stellen deutlich gemacht, dass sie sich dieses Staatsziel wünschen. Bereits hier im Plenum haben wir in der letzten Legislatur darüber gesprochen. Ich habe an dieser Stelle auch aus den anderen Fraktionen Übereinstimmung gehört.
Engagement ist Ausdruck einer Haltung, beim Einzelnen wie in unserer Gesellschaft insgesamt. Diese Haltung stärken wir dann, wenn wir auch Unbequemes aufgreifen und eine offene Diskussion über unsere Ansprüche und Hoffnungen in dieser Gesellschaft führen. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion mit dem Ziel, dass wir an dieser Stelle letztendlich auch Taten sprechen lassen. Eine Tat ist, dieses Staatsziel in die Verfassung einzufügen und damit eine neue oder stärkere Richtlinie für unser politisches Handeln in der Verfassung festzuhalten. Damit erreichen wir einen höheren Stellenwert in unserem Rechtssystem – für das Ehrenamt, aber auch für Nachhaltigkeit. Ehrenamt ist letztendlich nicht nur ein Thema für den einzelnen Ehrenamtlichen selbst, sondern es ist Engagement, was für zwei Seiten Bedeutung hat: zum einen für sich persönlich, aber auch für das Gemeinwohl. Diese beiden Wirkungen sind die Ursache dafür, dass wir als Politik ihnen eine größere Aufmerksamkeit widmen sollten. Denn Ehrenamtliche opfern das Wichtigste, was man als Mensch hat: Ehrenamtliche opfern ihre persönliche Zeit für andere Menschen. Zeit ist nicht bezahlbar, Zeit ist nicht wieder einholbar. Deswegen soll das Ehrenamt einen besonderen Schutz und eine besondere Förderung genießen. Im Hinblick auf den Antrag der AfD sage ich das auch ohne Wenn und Aber. Aber dazu werde ich später noch ein paar Ausführungen machen.
Andere Bundesländer haben es uns bereits vorgemacht. Es ist schon gesagt worden, in RheinlandPfalz, in Bayern, in Baden-Württemberg, auch in
Hessen – nach einer Volksabstimmung – und in Sachsen-Anhalt gibt es das Staatsziel Ehrenamt in der Verfassung. Man muss an dieser Stelle aber auch sagen: Andere Bundesländer gehen sogar noch weiter und fügen in die Verfassung eine verpflichtende Förderung mit ein,
wobei man an dieser Stelle aber feststellen muss, dass es noch keine Untersuchungen gibt, welche Wirkung die Staatsziele in der Gesetzgebung und im Verwaltungshandeln haben.
Fakt ist aber eines: Wir wollen, dass jedes Gesetzgebungsverfahren, dass jede Verordnung daraufhin geprüft wird, ob es dem Ehrenamt hilft oder ob es dieses behindert. Und auch wenn es aus juristischer Sicht bezüglich dieses Staatsziels noch Fragen gibt, die die Unbestimmtheit des Begriffs betreffen, und es sicherlich auch noch weitere rechtliche Fragen gibt, so kann das Staatsziel für uns alle bewusstseinsbildend sein und es kann ein zusätzlicher Impuls für ehrenamtliches Engagement in unserem Freistaat sein. Letztendlich ist es auch das, was alle unsere Ehrenamtlichen in Thüringen verdienen, nämlich es ist Ausdruck unserer Wertschätzung für ihr persönliches Engagement, und das in einem der höchsten Güter, die dieses Land hat, in unserer Verfassung.
Aber ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass es mir hier nicht nur um Lippenbekenntnisse geht, die ja viele von uns ehrlicherweise auch bei vielen Anlässen gegenüber Ehrenamtlichen aussprechen. Denn über das Staatsziel hinaus gibt es viele konkrete Dinge, wo wir tatsächlich Ehrenamtlichen helfen können. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen, dass wir endlich konkrete Schritte einleiten müssen, was den Abbau bürokratischer Hürden für ehrenamtliche Arbeit betrifft, beispielsweise der Aufwand für Förderanträge und für Abrechnungssysteme, der immer wieder deutlich wird. Für kleine Gelder müssen Vereine manchmal große Formulare ausfüllen, wo man sich schon fragt, in welchem Verhältnis das steht.
Darüber hinaus ist auch das Thema „Datenschutz“ eines, was unsere Vereine beispielsweise bei der Gestaltung ihrer Homepage vor große Herausforderungen stellt. Lassen Sie uns an der Stelle wirklich abwägen, was dieser Aufwand letztendlich für einen Nutzen bringt.
Letztendlich möchte ich aber gerade auch aufgrund meiner Arbeit im Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung sagen, dass wir unsere Stiftung, die wir hier seit 2004 haben, auch besser finanziell ausstatten müssen. Es gibt immer mehr Förderan
träge, das Geld ist gleich geblieben, und was die Geschäftsstelle betrifft, habe ich an dieser Stelle schon oft kritisiert, dass auch diese Mittel erhöht werden sollten. Deswegen hoffe ich, dass in dieser Legislaturperiode die Stiftung keine stiefmütterliche Behandlung erfährt wie in der letzten Legislatur, sondern dass wir auch da ein großes Stück weiterkommen.
Ich hoffe, dass wir in dieser Hinsicht letztendlich die Wertschätzung von gemeinnützigem Engagement in Thüringen auch mit konkreten Schritten untersetzen, beispielsweise der finanziellen Ausstattung unserer Stiftung, und auch darüber nachdenken, ob wir wieder zu einer institutionellen Förderung unserer Stiftung zurückkommen. Ein Stichwort in diesem Zusammenhang ist sicherlich auch „Vertrauen“. Ich persönlich weiß, dass viele Menschen, die von der Ehrenamtsstiftung in Thüringen profitieren, darauf warten, dass auch der Freistaat Thüringen der Stiftung dieses Vertrauen entgegenbringt.
Ich möchte aber an dieser Stelle noch auf unser zweites Staatsziel in der Verfassung eingehen, nämlich auf die Nachhaltigkeit. Im neuen Artikel 16b soll auf unseren Antrag hin das Staatsziel Nachhaltigkeit eingefügt werden, um die Bedürfnisse heutiger Generationen in Thüringen zu achten und auch Gestaltungs- und Handlungsspielräume für die zukünftigen Generationen zu gewährleisten und nicht zu gefährden. Die CDU steht in ihrem Handeln stets für die Bewahrung der Schöpfung in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft. Wir wollen unseren Kindern und Enkeln durch eine nachhaltige Politik eine gute und lebenswerte Zukunft ermöglichen und die Lebensgrundlagen schützen. Dazu gehört neben der Produktion und Nutzung regionaler Produkte der Land- und Forstwirtschaft auch ein ressourcenschonender Flächenverbrauch. Das betrifft nicht zuletzt auch das Thema „Windräder im Wald“, aber das will ich an dieser Stelle mal besser nicht vertiefen.
Wir wollen das Nachhaltigkeitsprinzip als ausdrückliches Staatsziel in der Thüringer Landesverfassung verankern. Dies ist ein wesentlich umfassenderer Ansatz als eine Beschränkung allein auf Klimafragen. Das umfasst zahlreiche Fragen der 17 UN-Ziele für eine bessere Welt wie Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Bildung, Gleichberechtigung, Zusammenhalt und gesellschaftlicher Frieden, genauso wie einen interessengerechten Klimaschutz, der mit Förderung, Anreizen und Offenheit für neue Technologien zur Einsparung von CO2 beiträgt. Deswegen würde ich mich auch freuen, wenn wir dafür Ihre Unterstützung bekommen, um dieses zweite Staatsziel aus unserer Sicht in die Thüringer Verfassung mit einzufügen.
Bevor ich meine Rede schließe, möchte ich aber an dieser Stelle noch auf den Gesetzentwurf der AfDFraktion eingehen, der aus meiner Sicht ehrenamtliche Tätigkeit nicht ohne Wenn und Aber fördern will. An dieser Stelle wird es interessant sein, was Ihre Formulierung eigentlich bedeutet, denn Sie wollen einen Artikel 30 a einfügen, der lautet: „Ehrenamtliche Tätigkeiten genießen unter Beachtung der weltanschaulichen, politischen und religiösen Neutralität den Schutz und die Förderung des Landes, der Gemeinden und der Landkreise.“ Liebe AfD-Fraktion, da müssen Sie sich schon fragen lassen: Für wen gelten denn diese Bedingungen?
Heißt das, dass der Staat unabhängig von der Ausrichtung ehrenamtlichen Engagements alles fördern soll, oder heißt das vielmehr, dass Ehrenamtler nur einen Schutz und eine Förderung des Staats genießen können, wenn sie ihr Engagement neutral ausrichten? Das hätte wiederum zur Folge, dass gerade im kirchlichen Bereich kein ehrenamtliches Engagement mehr stattfinden oder vom Staat gefördert werden soll.
Das finde ich an dieser Stelle schon äußerst bedenklich, denn in Thüringen nimmt das kirchliche ehrenamtliche Engagement wirklich einen großen, breiten Raum ein. Ich denke da an die vielen karitativen und sozialen Tätigkeiten, die durch die Kirchen unterstützt werden, an die Jugendarbeit, an die Kirchgemeinderäte, an die Lektoren, Messdiener, ja selbst den Kirchenchor. Alles das ist ehrenamtliches Engagement. Sie müssen sich fragen lassen, was Sie mit Ihrer Formulierung letztendlich wollen. Fakt ist eins: Uns als CDU-Fraktion ist ehrenamtliches Engagement an jeder Stelle hier im Freistaat Thüringen wichtig. Deswegen haben wir diese Formulierung so gewählt, wie Sie sie vor sich finden. Deswegen haben wir auch nicht – wie es die AfD-Fraktion vorschlägt – diese Staatsziele irgendwo am Ende der Verfassung eingefügt, sondern wir wollen das als neuen Artikel 16a und b im ersten Abschnitt und eben nicht als Artikel 30 im dritten Abschnitt. Von daher darf ich Sie bitten, unseren Anträgen zuzustimmen, und beantrage an dieser Stelle die Ausschussberatung in den zuständigen Ausschüssen für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, federführend, sowie für Soziales, Arbeit und Gesundheit und für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, worum geht es eigentlich? Es sollen neue Staatszielbestimmungen in die Verfassung aufgenommen werden. Dazu gibt es entsprechende Gesetzentwürfe. Mit den Gesetzentwürfen – Frau Meißner hat das eben ausgeführt – wird eine gemeinsame Forderung vom Thüringer Feuerwehrverband und vom Thüringer Landessportbund aufgegriffen. Wer das noch einmal nachlesen möchte: Es gab da eine gemeinsame Erklärung vom 28. August 2019.
Die Gesetzentwürfe knüpfen dabei an die Regelungen aus anderen Bundesländern an. So wurden zum Beispiel zuletzt in Hessen 2018 sowohl das Ehrenamt als auch die Nachhaltigkeit als Staatsziele in die Verfassung aufgenommen. Aus grüner Sicht sind diese Vorschläge durchaus diskutabel, das will ich ganz deutlich sagen. Fraglich ist allerdings, ob sich die durch eine Verfassungsänderung erhofften Verbesserungen dann tatsächlich auch realisieren lassen. Das sind, nehme ich an, die Lippenbekenntnisse, die Frau Meißner auch meinte. Wir müssen diese tatsächlich auch in Taten umsetzen, wenn wir es ernst damit meinen, denn Staatszielbestimmungen verbleiben in ihrer Wirkung häufig nur auf der Ebene des Symbolhaften.
Beim Staatsziel der Nachhaltigkeit kommt noch hinzu, dass es schon allein aufgrund der Unschärfe des Begriffs zu Widersprüchen zwischen Teilzielen kommen muss. Ich glaube, dass es keine Partei und keinen außerparlamentarischen Akteur/keine außerparlamentarische Akteurin gibt, die sich gegen die Stärkung des Ehrenamts oder gegen Nachhaltigkeit aussprechen.