Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Die Stärkung der direkten Demokratie auf allen Ebenen ist für die Alternative für Deutschland ein zentrales Anliegen. Ich wiederhole: auf allen Ebenen, also kommunal, hier im Land und auch im Bund. Wiederholt hat die AfD-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Thüringer Landtag die parlamentarische Initiative ergriffen, um den in unserer Verfassung vorgesehenen direktdemokratischen Instrumenten und Verfahren eine bessere Wirksamkeit zu verschaffen. Und so begrüßten wir es, wenn nun ernsthaft und vernünftig an einer Ver

(Ministerpräsident Ramelow)

besserung der direkten Demokratie in Thüringen gearbeitet würde. Unser Ziel ist es, die parlamentarische Demokratie mit der direkten Demokratie zu verknüpfen – im Ringen um die besten Lösungen für unsere Bürger in unserem Freistaat.

Allerdings ist der hier vorgelegte Gesetzentwurf auf das Ganze gesehen leider kein vernünftiger Vorschlag zur Stärkung der direkten Demokratie. Die rot-rot-grünen Fraktionen haben vielmehr versäumt, den Entwurf in Richtung Vernunft und auch Zulässigkeit zu verbessern. Aber ich muss hier differenzieren: Ein paar Aspekte des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs sind der Sache nach durchaus richtig. Ich denke da insbesondere an die Vorschläge zur Einschränkung des sogenannten Finanzvorbehalts – wir hatten es gerade noch mal gehört – nach Artikel 82 Abs. 2 der Landesverfassung. In der Tat ist die jetzige Regelung in ihrer verfassungsrechtlichen Interpretation eher dazu angetan, direktdemokratischen Initiativen das Wasser abzugraben, denn meist sind bei Ausführungen Finanzmittel vonnöten. Hier hat der Bürger momentan leider kein Mitspracherecht, was es zu ändern gilt.

Ich darf allerdings daran erinnern, dass gerade diese Klausel der rot-rot-grünen Landesregierung vor einiger Zeit ganz gelegen kam, als es darum ging, gegen ein Volksbegehren zu klagen, das sich gegen die Gebietsreform richtete; wir haben es hier gerade noch mal gehört. Das nur mal zu der Wahrhaftigkeit der rot-rot-grünen Politik. Ich darf daran erinnern: Wir als AfD hatten schon beantragt, die direkte Demokratie dort einzuführen – zu Beginn der letzten Legislatur stand ich hier auch schon am Rednerpult – und auch diesen Finanzvorbehalt wegzunehmen. Sie, Herr Ramelow, hätten die Gelegenheit gehabt, das schon in der letzten Legislatur zu ändern, dann hätten Sie nicht solche Probleme mit Ihrem Gewissen gehabt, dagegen zu klagen.

(Beifall AfD)

Aber ich denke, diese Erläuterung, die Sie hier gemacht haben, war nur vorgeschoben. Das ist fadenscheinig, denn Sie hatten damals die Möglichkeit, dem AfD-Antrag zuzustimmen, dann hätten Sie das Problem nicht gehabt.

Jetzt liegt der Vorschlag, den Finanzvorbehalt zu begrenzen, vor. Diesen Aspekt des Gesetzentwurfs können wir durchaus – auch mit Änderungen – entsprechend gutheißen.

Das gilt tendenziell auch für die Vorschläge zur Absenkung der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Auch hierzu hat die AfD-Fraktion bereits in ihrem Antrag in Drucksache 6/986 Vorschläge gemacht und unterbreitet, die allerdings über

den jetzt vorliegenden rot-rot-grünen Entwurf hinausgehen und mehr Vertrauen in die Mündigkeit unserer Bürger haben. Wir sind nämlich der Auffassung, dass es etwa für Volksentscheide über einfache Gesetze gar keiner Quoren bedarf. So viel zur positiven Modernisierung, wie eine der Floskeln in Ihrem Gesetzentwurf heißt. So viel Modernisierung ist von Rot-Rot-Grün dann allerdings doch nicht gewünscht. Es soll bei einem 5- bzw. 4-Prozent-Quorum bleiben. Über Quoren und Finanzvorbehalte kann man immerhin im Ausschuss diskutieren, darauf freue ich mich auch schon.

Aber leider enthält der Gesetzentwurf ja noch allerhand ideologisches Marschgepäck, das die AfD keineswegs mittragen kann. In der Sache geht es um die zwangsweise Schaffung einer multikulturellen Gesellschaft und die Zerstörung der politischen Kultur und der Selbstbestimmung unserer Staatsbürger.

Meine Damen und Herren, das macht die AfD nicht mit. Wir machen es auch nicht mit, weil es gegen das Prinzip der direktdemokratischen Souveränität verstößt und weil es auch die Mehrheit der Menschen hier in diesem Land so nicht will. Herr Kellner von der CDU hat auch noch dazu ausgeführt, was ich entsprechend meine. Wie also denken sich die rot-rot-grünen Fraktionen das? Das Einfallstor soll eine Änderung der Regelung zum Bürgerantrag nach Artikel 68 der Thüringer Verfassung sein; der Bürgerantrag soll zu einem Einwohnerantrag umgebaut werden. Das bedeutet: Nicht mehr die Bürger gemäß Verfassung sollen die politische Agenda bestimmen, sondern das können dann alle tun, die in Thüringen mal eben so wohnen, also auch beispielsweise illegal im Land lebende Ausländer.

(Beifall AfD)

Jeder, der in Thüringen gerade wohnt, soll nach dem Willen von Rot-Rot-Grün dem Landtag die Agenda vorschreiben können – Herr Kellner hat es auch noch mal gesagt. Da die Sache aber gegen das Grundgesetz verstößt, versucht die Koalition herumzulavieren. So behauptet man einfach mal, dass die Idee des Einwohnerantrags vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990 nicht betroffen sei. Aber in diesem Urteil geht es um das Wahlrecht für Ausländer im Land SchleswigHolstein. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals unmissverständlich fest, dass die Ausübung der deutschen Staatsgewalt durch das deutsche Volk zwingend an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt ist – Punkt.

(Beifall AfD)

Natürlich gilt dieses Urteil auch für die rot-rot-grüne Idee des Einwohnerantrags. Da nützt es auch

nichts, wenn man behauptet, es geht beim Einwohnerantrag gar nicht so um Teilhabe an Wahlen und Entscheidungsprozessen – nein, meine Damen und Herren. Dass es wenig mit Logik und viel mit Ideologie zu tun hat, geht schon aus dem Gesetzentwurf selbst hervor, wenn man den mal ordentlich liest. Denn wenige Zeilen davor ist doch die Rede davon, dass man mit dem Einwohnerantrag den Zugang zu den Entscheidungsprozessen für alle Einwohner eröffnen wolle – da haben Sie es selbst auch entzaubert. Immerhin soll ja auch das Gesetz Gegenstand eines Einwohnerantrags sein. Es geht also auch sehr wohl um parlamentarische Entscheidungen und um Ausübung von Staatsgewalt, meine Damen und Herren. Nach den Regeln nicht nur der Thüringer Verfassung, sondern auch des Grundgesetzes gibt es keine Demokratie ohne Volkssouveränität.

(Beifall AfD)

Das bedeutet auch, dass es keine Demokratie jenseits der Volkssouveränität gibt. Daher hat der Gesetzentwurf der Koalition mit dem Blick auf die Regelungen zum Einwohnerantrag keineswegs die Stärke und Demokratie zum Ziel, sondern genau das Gegenteil. Wenn die Verfassungsänderung tatsächlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit bekäme, dann wäre das der Einstieg in den Ausstieg aus der Demokratie als die politische Selbstbestimmung des Volkes.

(Beifall AfD)

Selbstredend wollen die Bürger des Freistaats das nicht und daher wird die AfD-Fraktion das auch nicht unterstützen.

Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün umfasst noch andere Regelungen, insbesondere die Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre. Warum man das passive Wahlrecht komischerweise dann nicht auch herabsetzen will, bleibt unklar und ist auch widersprüchlich.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das Verfassungsgericht hat die Klagen abgewie- sen!)

Aber sei es drum, für uns von der AfD ist klar, dass das aktive Wahlrecht sinnvollerweise an die Volljährigkeit gebunden ist, und das soll auch vorerst so bleiben.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalition ist eine Mogelpackung. Nur auf den ersten Blick geht es Ihnen um die Stärkung einer lebendigen Demokratie, tatsächlich aber geht es Ihnen darum, die Demokratie als Selbstbestimmung des Vol

kes, wie sie in der Verfassung festgelegt ist, auszuhöhlen. Solche Zielsetzungen lehnt die AfD-Fraktion aufs Schärfste ab. Aber jetzt sind wir mal gespannt, was die Ausschüsse dazu sagen, denn ich beantrage auch die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und an den Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz – hier entsprechend in der Federführung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne und am Livestream, es ist schon ziemlich auffällig, dass die Anträge, die CDU und auch AfD hier heute vorgelegt haben, zwar schön erzählen, wie wichtig wir Ehrenamt finden und dass wir das als Staatsziel aufnehmen wollen. Wenn es dann aber konkret um die Fragen von direkter Demokratie und der Einbindung von den Menschen geht, die in Thüringen leben, dann ziehen Sie den Schwanz ein. Dann sagen Sie: „Ach, um Gottes willen“, machen Ihr Volksgeblubber, was Sie da immer von sich geben.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben nicht zugehört!)

Wir haben schon einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene. Das heißt, egal ob die Menschen zum Beispiel deutsche Staatsangehörige sind, können sie auch jetzt schon einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene einbringen. Wir leben in globalisierten Zeiten, wir leben in Zeiten, in denen Gott sei Dank nicht mehr überall nur die gleichen oder die vermeintlich gleichen Leute leben, sondern in denen viele spannende Menschen bei uns leben. Ich komme aus einer Stadt, die mit einer Technischen Universität – nämlich der TU Ilmenau – einen Ausländerinnenanteil von 40 Prozent hat. Diese Menschen leben für mehrere Jahre bei uns und profitieren, aber sind auch durchaus benachteiligt durch bestimmte Entscheidungen, die wir hier unter anderem im Parlament treffen, die die Kommune vor Ort trifft. Warum sollen diese Menschen nicht die Möglichkeit mit einem Einwohnerantrag haben – also man nimmt ein Stück Papier und schreibt drauf, was das Problem ist, und gibt das dem Parlament. Und das Parlament entscheidet dann immer noch darüber, wie es damit umgeht. Was soll denn daran

(Abg. Kießling)

das Problem sein? Warum sollen denn die Menschen, die hier mit uns leben, die übrigens auch – das ist vielleicht für die einen oder anderen wichtig – mit ihrer Arbeit für ein gutes Bruttoinlandsprodukt sorgen, nicht tatsächlich hier partizipieren können? Das erschließt sich mir nicht, außer bei der AfD erschließt es sich mir natürlich, ja. Da kommt das Völkische durch, da kann man nicht über den Schatten springen, da muss man tatsächlich Leute ausgrenzen, die aus Ihrer Position nicht zu uns gehören. Ich sage, Menschen, die sich einbringen wollen, gehören natürlich zu uns. Da ist es mir völlig egal, welchen Pass die in der Tasche haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will noch eine Sache sagen, weil ich glaube, wir reden hier von unterschiedlichen Sachen. Meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hat noch mal zu den Staatszielen ausgeführt. Das Staatsziel Nachhaltigkeit ist nicht Umweltschutz. Nachhaltigkeit ist ein viel umfassenderer Begriff. Es dreht sich darum, einen langfristig angelegten, verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu pflegen. Da geht es auch nicht nur um Ressourcen, die materieller Natur sind, sondern da geht es auch um ganz andere Ressourcen. Zum Beispiel ist auch ein Nachhaltigkeitsgedanke in der Kulturpolitik enorm wichtig. Deswegen hat sich die Kollegin Mitteldorf hier die ganze Zeit immer aufgeregt, als alle nur von Umweltschutz gesprochen haben. Nachhaltigkeit ist etwas, was sich durch alle Politikbereiche durchzieht. Das macht diesen Begriff so schwer und deswegen kann man nicht einfach sagen, wir schreiben den Begriff „Nachhaltigkeit“ in die Verfassung rein, sondern wir müssen uns hier in einem längeren Prozess – ich glaube, das wird ein Aushandlungsprozess sein – überhaupt erst mal überlegen, was wir damit eigentlich meinen. Das können wir nicht einfach hier in einer Plenardebatte machen, sondern dazu braucht es aus meiner Sicht auch die Hinzuziehung von Expertinnen und Experten.

Jetzt bin ich nicht so wahnsinnig überrascht, dass, wenn Rot-Rot-Grün hier einen Gesetzentwurf einbringt, der der Diskontinuität anheimgefallen ist, den wir in der letzten Legislatur nicht zu Ende behandelt haben, dann CDU und AfD losspringen und sagen, das finden sie aber ganz schlimm, was wir da reingeschrieben haben. Diese Diskussion hatten wir ja schon. Ich will aber trotzdem noch mal ein paar Sachen zu Ihren Argumenten sagen. Zunächst hat Bodo Ramelow zu der Frage des Finanzvorbehalts alles gesagt. Wenn Sie wollen, dass Volksbegehren in Thüringen möglich sind, dann müssen Sie an den Haushaltsvorbehalt ran – Punkt, Ende,

aus. Das müssen Sie machen, als CDU müssen Sie über diesen Schatten springen. Warum haben wir das in der letzten Legislatur nicht gemacht? Weil wir dafür eine Zweidrittelmehrheit brauchen, Herr Kießling.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ja, ich weiß, es fällt schwer. Es ist immer schwer mit den Mehrheiten, das mit dem Rechnen kriegen Sie nicht so gut hin; das haben wir ja auch gestern gemerkt, dass das schwierig ist.

Wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit und diese hatten wir genau zu diesem Punkt eben nicht – da hat die CDU in der letzten Legislaturperiode gekniffen. Und sich dann hierhinzustellen und zu sagen, die böse Regierung hat aber die armen Bürgerinnen und Bürger verklagt, das ist scheinheilig. Da müssen Sie sich mal fragen, was Sie denn nun eigentlich wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin auch die Diskussion um das Wahlalter ein wenig leid. Wer tatsächlich glaubt, dass die Volljährigkeit darüber entscheidet, ob jemand zur Wahl gehen kann oder nicht, tut mir leid, aber das ist wirklich nicht das Entscheidungskriterium. Herr Kellner hat immer von Verantwortung gesprochen. Wie will man denn bei einer geheimen Wahl Verantwortung übernehmen, Herr Kellner? Sie können ja nicht mal nachprüfen, was der oder diejenige gewählt hat.

(Unruhe CDU)

Selber zu Hause auf dem Sofa sagen: Oh man, da habe ich aber eine falsche Entscheidung getroffen. Das müssten Sie als CDU doch auch sehen. Wenn Sie sich die Wahlergebnisse der letzten Wahl ansehen, müssten Sie doch eigentlich sagen: Da haben aber ein paar ganz schön daneben gegriffen aus unserer Perspektive, oder nicht? Und die waren ja nun alle über 18.

(Beifall DIE LINKE)

(Heiterkeit AfD)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie haben gar keinen Respekt vor dem Volk, Frau Kolle- gin!)

Auch diese ganze Diskussion mit Verträgen. Es geht doch nicht darum, Verträge abzuschließen. Es geht darum, dass die Menschen, die hier leben, tatsächlich auch mitbestimmen können. Und warum sollen wir Menschen mit 14 – ich bin sogar für 14 –,

(Unruhe und Heiterkeit AfD)

die sozusagen die Generation sind, die das aushalten muss, was wir hier entscheiden, nicht mitreden lassen? Warum sollen wir denen nicht die Möglichkeit geben, tatsächlich ihre Stimme abzugeben?