Dann bräuchten Sie diese vorgeschobene Verfassungsdiskussion auch gar nicht führen. Im Jahre 2009 kandidierte Bodo Ramelow im 3. Wahlgang gegen Christine Lieberknecht, zum einen, um dem schon damals recht unwürdigen verfassungsrechtlichen Gezerre um den dritten Wahlgang ein Ende zu bereiten. Denn Fakt ist: Seine Kandidatur als politische Alternative sorgte faktisch für ein Ergebnis im dritten Wahlgang, wie das zuvor auch zu erwarten war, und zwar für die CDU-Kandidatin Christine Lieberknecht.
Falls Sie als CDU-Fraktion angesichts Ihrer konkreten politischen Situation nicht mehr die politische Möglichkeit oder die politische Kraft für ein alternatives strukturelles personelles Angebot für eine Regierung haben, gibt es zwar noch einen zweiten weiteren Fluchtweg, den Sie haben: Sie können
sich – formal absolut zulässig – sogar noch in einen Organstreit vor dem Thüringer Verfassungsgericht über die Auslegung von Artikel 70 flüchten. Aber auch da – das sage ich Ihnen jetzt schon voraus – wird Ihnen dieses Gericht Ihre originäre politische Verantwortung für Thüringen nicht abnehmen.
Deshalb an dieser Stelle die ganz dringende Bitte an die CDU-Fraktion: Beenden Sie Ihr Spiel auf Zeit und Ihre Flucht aus der politischen Verantwortung und machen Sie die praktische Umsetzung eben dieser staatspolitischen Antwort wenigstens darin, machen Sie den Weg frei für eine neue rot-rot-grüne Minderheitsregierung.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, dann würde ich doch den Geschäftsführer bitten, die Redemeldung aktuell zu halten; auf unserer Redemeldung stand das jetzt drauf. Das wäre sehr großzügig. Danke.
Beim nächsten Mal tun wir das, liebe Frau Präsidentin, denn ich selbst war es, der die Redeliste hier abgegeben hat.
Lieber Herr Blechschmidt, ich habe Ihnen bei Ihrer Rede sehr aufmerksam zugehört. Ich teile einige Argumente von Ihnen. Ich glaube auch, dass wir als Parlamentarier gut daran tun abzuwägen, was wir tun. Unsere Verfassungsväter haben hier nicht, wie das manchmal im politischen Raum so scheint, nur zwei Verfassungsorgane vorgesehen: nicht nur das Parlament, nicht nur die Regierung, sondern eben auch das Verfassungsgericht. Deswegen bin ich auch nicht der Ansicht, dass – wie das vielleicht der eine oder andere Kollege durchaus zu Recht anders sehen mag – das Amt selbst beschädigt ist, wenn man das Recht und die Funktionalität des Checks and Balances, die sich ja aus diesem Dreiklang dieser Verfassungsorgane ergeben, nutzt und auch den Weg beschreitet, eine getroffene Entscheidung anzweifeln zu können. Aber, lieber Herr
Denn all das, was Sie vorher hier vorgetragen haben, führt dieser Satz ad absurdum. Auch Ihnen geht es nicht um eine Verfassungsfrage und auch nicht um eine Frage der Geschäftsordnung, sondern auch Ihnen geht es einzig und allein – was auch Ihr gutes Recht ist – um eine Neugestaltung von Rot-Rot-Grün.
Nur: Wenn dem so ist und Sie das hier vorn auch feststellen, verbitte ich mir den moralisch erhobenen Zeigefinger.
Denn auch unsere Geschäftsordnung ist das Arbeitsmittel für uns Abgeordnete. In § 122 ist bei Unsicherheiten, bei Unklarheiten, die wir ja gerade in dieser Debatte, die in den letzten Tagen, Wochen geführt worden ist, die wir auch jetzt widerspiegelnd sehen, eben nicht uneindeutig, wie wir als Parlamentarier handeln, wenn wir richtig handeln wollen.
Unsere Verantwortung ist es gerade, abzuwägen und uns alle Möglichkeiten offenzuhalten, darüber zu entscheiden. Deswegen werden wir der Überweisung – und ich betone: nur der Überweisung – des Antrags der CDU-Fraktion zustimmen. Das ist explizit kein Präjudiz dafür, wie wir uns nach dem Austausch der Argumente im Justizausschuss verhalten werden. Ich glaube, wir sollten sehr vorsichtig sein, dem einen oder dem anderen moralisierend Fehlverhalten vorzuwerfen, denn das ist am Ende das, was die parlamentarische Demokratie insgesamt angreift. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube nicht, dass ich mich in der Begründung des Antrags so unklar ausgedrückt habe. Uns geht es um die Auslegung unserer Geschäftsordnung. Der Einzige, der über die Verfassung geredet hat, Herr Blechschmidt, waren Sie.
Uns geht es um die Auslegung der Geschäftsordnung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch mal klarmachen, was in so einer Wahl, die unsere Geschäftsordnung vorsieht, passieren kann. Für den Fall, dass im dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl nur ein Kandidat antritt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Mehrheit der Jastimmen gegenüber den Neinstimmen wird festgestellt. Dann hat der Landtag unzweifelhaft einen Ministerpräsidenten, einen Regierungschef gewählt. Oder aber: Der Kandidat, was auch möglich ist, erhält weniger Ja- als Neinstimmen, dann ist eben umstritten – um das noch mal klarzumachen –, ob ein solcher Wahlgang erfolgreich war. Unsere Geschäftsordnung spricht lediglich von den „meisten Stimmen“.
Die Erstellung der gerade zitierten Gutachten im Jahr 2014 für eben diesen Fall durch zwei profunde Fachleute – die Professoren Morlok und Zeh, Letzterer immerhin ein ehemaliger Direktor beim Deutschen Bundestag – brachte kein Ergebnis zutage, da beide Gutachter in ihren Abhandlungen zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Dieser Landtag muss nun entscheiden, welche Bezugsgröße gemeint sein soll, wenn er von den meisten Stimmen spricht, was schon dem Wortlaut nach ein Mehr gegenüber einem Weniger bedeuten muss.
Stellen Sie sich zum Beispiel den – nach meiner Ansicht – aberwitzigen Fall vor, dass auf einem Wahlzettel nur ein Name steht, Bodo Ramelow zum Beispiel, lediglich ein Feld: Bodo Ramelow – Ja. Die Frage ist, kann das im Ergebnis bedeuten, wer für mich ist, ist für mich, und wer gegen mich ist, spielt keine Rolle? Zum gleichen Ergebnis kommt
man, wenn man zwar ein Feld für Neinstimmen vorsieht, aber die Neinstimmen im Falle ihres Überwiegens gar nicht gezählt werden. Zu entscheiden ist, unter welchen demokratischen Prinzipien in einem solchen Fall von einer echten Wahl gesprochen werden kann und ob Neinstimmen nicht auch Stimmen im Sinne unserer Geschäftsordnung sind.
Dieser Landtag muss entscheiden, ob die unterschiedlichsten Willensrichtungen oder Positionen der Abgeordneten Einfluss auf eine Regierungsbildung haben sollen oder nicht, indem die Frage geklärt wird, ob nicht alle Abgeordneten, die ihre Stimme abgeben, gleichwertig zu behandeln sind. Es ist zu entscheiden, ob eine Mehrheit von Neinstimmen – und im Extremfall eine einzelne Jastimme gegenüber 89 Neinstimmen – die Basis dafür sein soll, dass ein Auftrag des Landtags zur Regierungsbildung als erteilt gilt.
Eine Regierung basiert auf der Legitimation des Parlaments, indem sich das Parlament mehrheitlich für einen Ministerpräsidenten ausspricht. Es ist also zu klären, ob eine solche Legitimation überhaupt vorliegen kann, wenn sich eine Mehrheit – in welchem Wahlgang auch immer – gegen einen Kandidaten positioniert. Die Frage ist auch, ob es mit unserem Grundverständnis überhaupt vereinbar ist, wenn eine Personalentscheidung – die im Fall des Falles mehrheitlich abgelehnt wurde und die nicht das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments genießt – am Ende als eine souveräne Entscheidung für den eigentlich abgelehnten Kandidaten gelten bzw. umgedeutet werden soll. Entscheidungen über Personen dokumentieren immer das Vertrauen in den Kandidaten und einen entsprechenden Auftrag. Wie sonst käme man in einer Demokratie zu einer Feststellung, ob eine Person das Vertrauen genießt oder ob ihr ein Auftrag erteilt wird, wenn nicht in Form einer Befragung oder Wahl, in der sich die zur Entscheidung Berufenen positionieren? Wenn Sie sich positionieren, meine Damen und Herren – und das ist der Auftrag aller Abgeordneten, nämlich die Wahl eines Ministerpräsidenten –, dann ist zu entscheiden, ob Ihre Stimme erheblich sein soll oder nicht oder ob nur etwas zählt, wenn Sie sich zustimmend äußern.
Diese Frage gilt es zu klären und diese Frage ist längst überfällig, meine Damen und Herren, weshalb ich für die antragsgerechte Entscheidung werbe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Wählerinnen und Wähler haben uns keine einfache Aufgabe gestellt. Die klassischen Bündnisse haben bei der letzten Landtagswahl keine Mehrheit bekommen, aber zwei Dinge sind klar: Erstens: Die Thüringerinnen und Thüringer wollten und wollen bis heute – wie wir diese Woche lesen konnten –, dass Bodo Ramelow Ministerpräsident bleibt.
Zweitens: 23 Prozent Stimmen für eine Partei, deren Verfassungsmäßigkeit infrage steht, sollten nicht zur Unregierbarkeit eines Landes führen.
Mit Ihrem heutigen Antrag wollen Sie sicherstellen, dass mit einem von Ihnen geplanten Boykott der Ministerpräsidentenwahl auch im dritten Wahlgang möglichst keine Regierung zustande kommt.
Mitregieren mit Bodo Ramelow wollten Sie nicht. Ich persönlich hätte es gut gefunden, das wiederhole ich auch hier, das habe ich auch in meiner Partei gesagt. Neuwahlen wollen Sie auch nicht, das haben Sie in dem Beschluss Ihrer Klausurtagung vom 15.01.2020 festgehalten. Und es ist ja nicht so, wie Herr Schard eben versucht hat den Eindruck zu erwecken, dass Sie jetzt eine ergebnisoffene Prüfung einer Verfassungsfrage vornehmen wollen – auch wenn Sie behaupten, es sei nur eine Geschäftsordnungsfrage. Sie haben sich doch schon längst festgelegt, denn schon am 22. Januar 2020 um 16.12 Uhr war es bei Ihnen so weit. Da hat nämlich die Thüringer Landtagsfraktion getwittert: „Wenn #Höcke wie angekündigt einen Kandidaten ins Rennen schickt, hilft er @bodoramelow ins Amt, statt #r2g zu beenden.“
Klare Aussage. Soll heißen, übersetzt: Liebe Thüringerinnen und Thüringer, in einer Kampfabstimmung wird Ramelow gewinnen. Wir müssen deshalb auf eine negative, also destruktive Mehrheit setzen. Das ist unsere einzige Chance, seine Wahl zu verhindern. – Das ist die Übersetzung Ihres Tweets.
Liebe Thüringerinnen und Thüringer, ich wiederhole: 1. Die CDU will keine Neuwahlen. 2. Es soll aber dennoch nächste Woche kein Ministerpräsident ge
wählt werden. Und wozu soll das gut sein? Sie, Herr Kollege Mohring, erinnern seit dem Abend des 27. Oktober 2019 an einen Spieler, an dessen Konsole die Game-Over-Anzeige leuchtet und der versucht, mit dem ziellosen Bedienen aller möglicher Tasten irgendwie doch noch dazu zu kommen, dass diese Anzeige wieder erlischt.