Dann vielleicht abschließend noch mal kurz was zum Thema „Gesetzentwurf der Linken“ – das ist ja nun eigentlich schon Rot-Rot-Grün, der ist schon relativ ausführlich behandelt worden. Also, Herr Kellner, das wollte ich auch noch mal sagen: Sie sprachen beispielsweise diese Abkopplung der Einflussnahme auf den Landtag von der Volljährigkeit durch die Absenkung des Wahlalters an, das ist natürlich ein wichtiger Punkt. Wir sehen auch, wie wichtig das ist. Bis vor Kurzem war das Wahlalter von 16 Jahren sozusagen im Fokus. Jetzt geht es schon wieder einen Schritt weiter, Frau Henfling bietet 14 Jahre. Da kann man warten, bis wir dann irgendwann bei der Kleingruppe im Kindergarten angekommen sind.
Wenn wir uns das Wählerpotenzial der AfD anschauen, dann ist es bei den jungen Wählern recht hoch und bei den älteren Wählern leider etwas geringer. Daran müssen wir noch ein bisschen arbeiten, uns ist ja jede Wählerstimme wichtig. Aber aus demokratietheoretischen Überlegungen verbietet es sich, das Wahlrecht von der Verantwortung zu entkoppeln. Insofern kann man solchen Vorschlägen natürlich nicht zustimmen und noch weniger kann man natürlich Vorschlägen zustimmen, die darauf hinauslaufen, dass jeder, der hier ins Land kommt – und mittlerweile wird ja jeder ins Land gelassen, der es nur einigermaßen nachhaltig will –, dass jeder, der ins Land gelassen wird,
am Ende auch direkten Einfluss auf Gesetzgebungsvorhaben bei uns hier im Thüringer Landtag nehmen kann. Da sage ich Ihnen ganz einfach eines: Schauen Sie auch da einfach mal in die Verfassung, meine Damen und Herren vom rot-rot-grünen Lager, denn die Verfassung, unsere Verfassung des Thüringer Freistaats sagt unter anderem in Artikel 47, dass die Gesetzgebung vom Landtag und vom – hören Sie zu! – Volk ausgeht. Und wenn Sie meinen, das ist völkisch, dann fragen Sie sich mal, was die Verfassung ist.
Das sollten Sie sich vielleicht mal durch den Kopf gehen lassen. Und das kann man auch nicht relativieren – Frau Müller, Sie wissen es nicht, Sie sind Hobbyjuristin –,
indem man mal eben so aus dem Petitionsgesetz zitiert und sagt: Oh, jedermann hat das Recht, Petitionen zu stellen.
Da sage ich Ihnen ganz ehrlich eines, Frau Müller: Ja, Petitionen schon, weil Petitionen sind Bitten und Beschwerden und in einem aufgeklärten demokratischen Staat hat natürlich jeder das Recht, Bitten und Beschwerden zu stellen, auch Ausländer. Warum denn nicht?
Aber Einfluss auf die Gesetzgebung hat kein Ausländer zu haben, jedenfalls nicht nach unserer Verfassung,
weder nach dem Grundgesetz noch nach der Thüringer Landesverfassung. Und wenn Sie das abschaffen wollen, dann haben Sie nicht nur den Nationalstaat abgeschafft, sondern auch das, was die Demokratie prägt, nämlich die Volkssouveränität.
Dass Sie das nicht verstehen, weil Sie es nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen, das ist mir klar. Aber deswegen wird Ihr Gesetzentwurf hoffentlich keine Mehrheit in diesem Punkt haben. Danke.
Gibt es weiteren Redebedarf? Die Landesregierung noch mal? Nein. Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist zu den diversen Gesetzentwürfen die Überweisung beantragt worden. Ich gehe jetzt in der Reihenfolge der Tagesordnung vor.
Zunächst stimmen wir über die Überweisungsanträge zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/27 ab. Hier ist die Überweisung an mehrere Ausschüsse beantragt worden, und zwar an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Dann stimmen wir einzeln darüber ab.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist diese Ausschussüberweisung so beschlossen.
Weiter wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsbegehren zu? Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und der FPD. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist die Überweisung mehrheitlich mit den genannten Stimmen beschlossen.
Dann wurde noch die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag?
Das sind die Fraktionen von AfD und CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und 1 Stimme aus der FDP-Fraktion. Wer enthält sich? Der Rest der FDP-Fraktion. Dann ist es numerisch wohl so, dass mehrheitlich der Beschluss gefasst ist, das so zu überweisen. Nein? Wir müssen jetzt auch erst das Rechnen ein bisschen lernen.
Jetzt hätten wir hier oben ein vorläufiges Ergebnis, wenn das nicht bezweifelt wird, dass es Stimmengleichheit gab, also 44 Jastimmen und 44 Neinstimmen und der Rest Enthaltungen.
Aber wir stimmen jetzt doch noch mal ab, ob der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/27 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen werden soll. Die Stimmen dafür bitte. Und jetzt zählen wir mal. Da haben wir die Stimmen aus der AfD-Fraktion und die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Wenn alle da wären, sind das 43 Stimmen. Dann haben wir jetzt die Gegenstimmen. Wer ist gegen diese Überweisung?
Einer nur. Dann sind es 42 Stimmen bei CDU und AfD für die Überweisung. Wer ist dagegen? Dann haben wir die Koalitionsfraktionen – und da fehlen zwei. Dann fehlen dort zwei, dann können das also nur 40 Stimmen sein.
Und wer enthält sich jetzt der Stimme? Das ist die FDP-Fraktion. Dann ist es jetzt mehrheitlich tatsächlich aber doch beschlossen, dass dieser Antrag im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beraten werden muss.
Es war auch noch beantragt, dass der Gesetzentwurf im Innen- und Kommunalausschuss beraten werden soll. Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? Das sind jetzt wieder AfD und CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Die haben wir bei der FDP. Dann ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis auch der Innen- und Kommunalausschuss mit diesem Antrag befasst.
Zur Federführung war beantragt, dass die beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegen soll. Darüber lasse ich abstimmen.
Wer für die Federführung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt wiederum alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist dann so der Fall.
Dann kommen wir zum zweiten Antrag. Da stimmen wir jetzt über den Überweisungsantrag des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/48 ab. Hier ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt.
Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das ist 1 Stimme der CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion, nein – die FDP-Fraktion hat sich enthalten.
Jetzt haben wir 42 Stimmen für die Überweisung und bei den Koalitionsfraktionen fehlt immer noch eine. Dann sind es nur 41 Stimmen und der Rest enthält sich. Dann ist auch diese Überweisung so beschlossen.