Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Ihr Gesetz von CDU und FDP enthält – darauf ist Herr Hey eben schon kurz eingegangen – eine Schwäche. Sie reagieren nämlich nur auf eine ständig wiederkehrende Forderung, indem Sie einmalig 168 Millionen Euro in den Raum werfen. Das ist aus meiner Sicht kein wirklich durchdachtes Konzept und hat schon gar nichts mit einem eigenen Gestaltungsanspruch zu tun. Deswegen ist es aus meiner Sicht folgerichtig, dass wir vorschlagen – weil wir ein Konzept haben –, diese Mittel über die gesamte Legislaturperiode zu verstetigen, weil damit auf kommunaler Ebene Planungssicherheit hergestellt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemand bezweifelt den Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene. Es gibt unbestritten extreme Nachholebedarfe, aber ich will auch deutlich sagen: Wenn wir hier über 168 Millionen Euro von Ihnen oder 568 Millionen Euro von Rot-Rot-Grün reden, dann dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, als wür

den die Kommunen nicht investieren. Wenn Sie durch das Land fahren, sehen Sie überall Baustellen, das sind kommunale Investitionen. Wir reden über zusätzliche Investitionsmittel, es sollen zusätzliche Investitionen angereizt werden, die müssen am Ende auch tatsächlich kommen. Da empfinde ich es als befremdlich, wenn beispielsweise einzelne Landräte sagen, sie freuen sich über das Geld, weil sie damit ihre Investitionen abfinanzieren können, die sie ohnehin schon geplant haben, sich damit Spielräume im Verwaltungshaushalt schaffen und dann die Kreisumlage senken können und damit einer Debatte in ihren Kreistagen aus dem Weg gehen, weil das dort offensichtlich keine Mehrheit findet. Da muss ich deutlich sagen: Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen mit den zusätzlichen Investitionsmitteln auch tatsächlich zusätzliche Investitionen in den Kommunen sehen. Und damit wir das sehen, haben wir in unseren Gesetzentwurf eine Evaluationsklausel geschrieben, indem wir vorschlagen, dass wir im Abstand von jeweils zwei Jahren überprüfen wollen, was mit dem Geld geschehen ist. Damit sorgen wir für Transparenz im politischen Handeln im gesamten politischen Raum und wir machen es auch für die Einwohnerinnen und Einwohner deutlich, was mit ihren Steuergeldern vor Ort konkret geschehen ist.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Unterstützung für das Ansinnen, den Kommunen mehr Geld zu geben – und ich bin ausgesprochener Kommunalpolitiker und freue mich auch darüber, dass wir offensichtlich hier einen Grundkonsens haben –, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen tatsächlich Probleme haben, diese Mittel abzurufen. Da mag es, Herr Walk, bürokratische Hemmnisse geben, das will ich gar nicht bestreiten. Darüber kann man reden, wie man das auch weiter vereinfachen kann. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen gar nicht über ausreichend Kapazitäten verfügen, diese Mittel auch tatsächlich umzusetzen, weil die entsprechenden Planer und Fachleute in den Verwaltungen gar nicht mehr vorhanden sind und diese auch voll ausgelastet sind und selbst die Planungsbüros, die teilweise diese Aufgabe übernehmen würden, gar nicht über die entsprechenden freien Kapazitäten verfügen. Selbst wenn eine Kommune dazu gekommen ist, noch eine Planung auf den Weg gebracht zu haben, muss sie erst mal eine Baufirma finden, die in der Lage ist, ein Angebot abzugeben, die über freie Kapazitäten verfügt. Die kommunale Erfahrung ist doch, dass ein Großteil von Ausschreibungsverfahren aufgehoben werden muss, weil es gar keine Angebote mehr gibt oder die Baufirmen ein sogenanntes Abwehrangebot an

bieten, wo die Preise so astronomisch hoch kalkuliert sind, dass sie davon ausgehen, sie kriegen den Zuschlag ohnehin nicht, wollen aber wenigstens mal wieder in der Verwaltung gelistet werden.

Liebe Damen und Herren, wir müssen auch schauen, wie wir damit umgehen. Von daher ist es ein wirklich kluger Schachzug, dass wir vorschlagen, dass die Mittel nicht in diesem Jahr oder in den jeweiligen Jahren vollständig ausgegeben werden müssen, so wie es Ihr Gesetzentwurf nämlich vorsieht, sondern dass die Kommunen das ansparen können, in die Rücklage überführen können, damit auch in den Folgejahren dann größere Investitionsvorhaben realisieren können, oder aber für Zeiten, in denen vielleicht die Konjunktur abschwächt, eine Vorsorge getroffen haben und sich ein Polster für andere Investitionen aufgebaut haben.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ein sehr guter Vorschlag!)

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Vorschlag geht auch in anderen Punkten nicht weit genug, da sich gerade die Kommunen, die besonders hohe Investitionsbedarfe haben, die finanzschwach sind, die Not leidend sind, die gegebenenfalls von Bedarfszuweisungen abhängig sind, mit der Gefahr konfrontiert sehen, dass die Zuweisungen, die wir hier jetzt diskutieren, gegebenenfalls mit künftigen Bedarfszuweisungen verrechnet werden. Es wäre grober Unfug, wenn wir es zulassen würden, dass in den Kommunen, die unbestritten die enormsten Investitionsbedarfe haben – Herr Walk, ich lade Sie dazu ein, sich im Interesse von Eisenach auch da für unseren Vorschlag starkzumachen –, eine solche Verrechnung mit den Bedarfszuweisungen nicht erfolgt. Das wäre tatsächlich grober Unfug.

(Beifall DIE LINKE)

Und eine zweite Maßnahme: Herr Walk, ich gehe davon aus, dass Sie unseren Gesetzentwurf dann unterstützen. Sie wissen das. Gerade diesen Kommunen, die nicht mehr kreditfähig sind, weil sie in einer spezifischen Haushaltslage sind, wollen wir die Möglichkeit geben, dass sie insbesondere für rentierliche Investitionen diese Kredite aufnehmen dürfen, die dann gegebenenfalls auch als Eigenmittelersatz für Förderprogramme und Ähnliches dienen können, wenn es sich beispielsweise um rentierliche Investitionen handelt. Damit können die Kommunen in die Lage versetzt werden, einen großen Wurf zu meistern und gleichzeitig nachhaltige Zukunftsinvestitionen auf den Weg zu bringen, wenn es sich bei rentierlichen Maßnahmen beispielsweise um energetische Maßnahmen handelt,

in der Energieeinsparung usw. usf., wodurch dann auch in den Folgejahren Betriebs- und Unterhaltungskosten deutlich und spürbar nachhaltig gesenkt werden können – also eine Vielzahl, eine ganze Palette von Maßnahmen, wozu wir als RotRot-Grün dankenswerterweise den Vorschlag von CDU und FDP aufgegriffen haben. Aber es war eben auch erforderlich, Ihren Vorschlag an einer ganzen Reihe von Punkten weiter zu qualifizieren. Dazu haben wir einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

Insofern freue ich mich auf die Beratung beider Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss und sehe dem mit Freude entgegen. Wir haben ja morgen die Sondersitzung, das haben wir schon beschlossen, um möglichst schnell in die Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden kommen zu können. Auf diese Debatten freue ich mich. Insofern, Frau Präsidentin, darf das als Antrag verstanden werden, den Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Kommunalausschuss und zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordneten Laudenbach von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe gerade festgestellt, dass oben auf der Tribüne mehr sitzen als hier unten. Vielen Dank, dass Sie da sind.

(Beifall AfD)

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte und die Reaktionen hierauf lassen Thüringen hinsichtlich der finanziellen Ausstattung seiner Kommunen in der Öffentlichkeit einem Basar gleichkommen. Ich weiß nicht, ob Sie sich alle noch an die Presse von Anfang Dezember erinnern: Da kamen zuerst die FDP und die CDU mit einem Vorschlag von 168 Millionen Euro. Zwei Tage später kam sofort die SPD und brachte einen Vorschlag mit fünf mal 100 Millionen Euro. Erstaunlich ist, dass die beiden Parteien, die den stärksten Aderlass bei den Landtagswahlen am 27.10. hinnehmen mussten, jetzt das Geld in die Hand nehmen, was sie eigentlich fünf Jahre lang hätten verteilen können.

(Beifall AfD)

(Abg. Bilay)

So frage ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Noch-Regierungsfraktionen, was Sie in den vergangenen fünf Jahren in diesem Hohen Haus gemacht haben.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Viel Gutes!)

Jetzt mit 568 Millionen Euro für die Kommunen in den nächsten fünf Jahren aufzuwarten, wird Ihnen das Wahlergebnis nicht zurückbringen. Auch wir sind seit Juni dieses Jahres in den Thüringer Kommunalparlamenten vertreten

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Lei- der!)

und haben dort erkennen müssen, dass die Aufgabenzuständigkeit der Kommunen und deren Ausfinanzierung einer grundlegenden Reform bedürfen. Es kann doch nicht sein, dass die kreisfreien Städte und Landkreise 50 und mehr Prozent ihrer Verwaltungshaushalte zur Finanzierung von Sozialleistungen aufwenden müssen, denen eine sehr spärliche Gegenfinanzierung von Bund und Land gegenübersteht. Dort werden bis einschließlich 2024 mehr als 568 Millionen Euro benötigt, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall AfD)

Aber auf diesem Auge waren Sie offenbar blind. Warum haben die bisherigen Landesregierungen an den eingefahrenen Gleisen des Kommunalen Finanzausgleichs festgehalten und sind dafür nicht neue Wege gegangen? Ich will es Ihnen sagen: weil es bequemer für sie war. Damit kann man aber nicht das Land und seine Menschen gewinnen. Denn sie messen Thüringen an den Gemeinden, Städten und Landkreisen, da, wo sie wohnen, in ihrer Heimat. Wir werden bei der Finanzierung unserer Kommunen in den nächsten fünf Jahren neue Wege gehen, was ich Ihnen jetzt schon versprechen kann.

Warum kennt Thüringen eigentlich als einziges deutsches Bundesland kein Konnexitätsprinzip bei Pflichtaufgaben seiner Kommunen im eigenen Wirkungskreis?

(Beifall AfD)

Warum wird die Sozialleistungserbringung nicht im Freistaat Thüringen organisiert und vollständig ausfinanziert? Warum ist im Thüringer Finanzausgleichsgesetz keine feste prozentuale Beteiligung der Kommunen an den Landeseinnahmen geregelt? Wäre dies alles erfüllt, müsste man in diesem Hohen Haus nicht um die angemessene finanzielle Ausstattung unserer Kommunen feilschen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie ken- nen das Verfassungsurteil von 2005?!)

Wegen Ihrer, von den Noch-Regierungsfraktionen mit offenen Augen verdrängten chronischen Unterfinanzierung müssen wir unseren Kommunen dauerhafte Hilfe geben. So werden wir in einem neu aufgelegten Kommunalen Finanzausgleich einer nachhaltigen finanziellen Ausstattung unserer Kommunen die Mehrheit verschaffen. Der von den NochRegierungsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf reicht – außer zu Populismus, einer Neuverschuldung der Kommunen und Abkehr vom geltenden kommunalen Haushaltsrecht – dafür nicht aus.

(Heiterkeit SPD)

Wir fordern Nachhaltigkeit und werden in einem ersten Schritt den Gesetzentwurf von CDU und FDP mit 168 Millionen Euro für unsere Kommunen im Jahr 2020 unterstützen, wobei hier allerdings noch mehr Handlungsfreiheit für diese bei der Verwendung der Mittel vorzusehen ist. Daran anschließend muss eine grundlegende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2021 erfolgen, wo die verbleibenden rund 400 Millionen Euro des Gesetzentwurfs gleichwohl nachhaltig aufgehoben sind. Ich danke Ihnen vielmals.

(Beifall AfD)

Die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss.

Okay, das war schon beantragt. Dann auch von Ihnen. Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Raymond Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, lassen Sie mich mit dem Positiven beginnen. Ich denke, wir sind uns da einig, das haben die Wortbeiträge eben deutlich gemacht: Wir wollen, dass die Kommunen mehr Geld bekommen. Das Geld haben sie auch dringend nötig.

(Beifall SPD, FDP)

Wir wollen, dass dieses Geld auch unbürokratisch und zeitnah dort ankommt, wo es hingehört. So weit, so gut. Ich finde es ja gut, Herr Kollege Hey – ich sage noch was dazu, weil ich mir vorstellen kann, was Sie in Ihrer Rede noch anbringen werden.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das wird schön!)

(Abg. Laudenbach)

Ja, ich finde die Einladung von Ihnen gut. Ich finde auch die Einleitung gut, dass das Wahlergebnis eben ist, wie es ist, und dass wir jetzt hier im parlamentarischen Raum die besten Lösungen finden müssen. Das ist schwierig, aber es ist zu machen. Die Einladung von Ihnen nehme ich gerne an, stellvertretend mit allen anderen Fraktionen. Ich will dazu sagen, Sie spielen darauf an, dass Sie uns im Vorfeld eingeladen haben, sozusagen im außerparlamentarischen Bereich, und wir haben das abgelehnt. Das stimmt. Aber jetzt ist es da, wo es hingehört, und wir werden selbstverständlich sehr gern mit Ihnen darüber reden, wie wir zumindest den zweiten Teil, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf ansprechen, gemeinsam so gestalten können, dass es für die Kommunen gut wird.

(Beifall CDU, FDP)

Im ersten Teil, das ist ja unser Gesetzentwurf, denke ich, dass wir keinen Dissens haben, denn Sie haben das ja eins zu eins wortgleich übernommen – bis auf einen Satz, dass die nicht abgeforderten Mittel in die Rücklagen fließen können. Insofern mache ich da schon mal gedanklich einen Haken dahinter. Da werden wir uns schnell einigen. Den zweiten Bereich, nämlich die Jahre 2021 bis 2024, denke ich, kriegen wir gemeinsam hin, denn Sie haben richtigerweise auch auf die hohe Bedeutung der kommunalen Spitzenverbände hingewiesen. Sie waren bereits im Gespräch, ich war mit denen auch im Gespräch. Meine Fraktion wird den Weg gemeinsam mit Ihnen so gehen, dass es für alle erfolgreich sein wird.

Jetzt steige ich wieder ein: Hinter Artikel 1 Ihres Gesetzentwurfs habe ich – wie eben bereits beschrieben – einen positiven Haken gemacht, aber mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs beginnt dann unser Dissens, den wir gemeinsam auflösen wollen. Sie ändern für die Jahre 2021 bis 2024 die Voraussetzungen für die Investitionspauschale. Das ist der wesentliche Unterschied zu unserem Gesetzentwurf, unabhängig von dem Finanzvolumen. Sie wollen nicht mehr frei verfügbare, sondern zweckgebundene Investitionspauschalen ausgeben und zudem soll das Geld nur für zusätzliche Investitionen in eng umfassten Bereichen fließen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na ja, eng umfasst kann man jetzt nicht sagen, Herr Walk!)

Investitionen, so steht es in Ihrem Entwurf, in Bildung, Brand-, Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und digitale Infrastruktur sind selbstverständlich begrüßenswert, aber dass Sie es zweckgebunden machen wollen, das wollen wir eben nicht. Alles, was zweckgebunden ist, ist mit