Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Investitionen, so steht es in Ihrem Entwurf, in Bildung, Brand-, Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und digitale Infrastruktur sind selbstverständlich begrüßenswert, aber dass Sie es zweckgebunden machen wollen, das wollen wir eben nicht. Alles, was zweckgebunden ist, ist mit

einem bürokratischen Aufwand verbunden. Auch das wollen wir nicht.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Es geht um Aufgabenbereiche!)

Ich stelle die Frage: Warum wollen Sie die Verwendung eigentlich einschränken? Ich denke, das ist nicht im Sinne der kommunalen Familie. Sie haben auch einen engen Draht dorthin und Sie wissen, wie deren Meinung dazu aussieht. Mit diesem Vorschlag, man kann es nicht anders sagen, werden die Kommunen am goldenen Zügel geführt. Das mag ja aus Sicht des einen oder anderen Landespolitikers durchaus nachvollziehbar sein. Dennoch: Die kommunale Selbstverwaltung stärkt es jedenfalls nicht.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dafür gibt es ja den KFA!)

Ein weiteres Problem ist, dass mit Ihrem Vorschlag kein Euro mehr in den Verwaltungshaushalt fließt. Wir haben es eben gehört, das ist auch nicht vorgesehen, auch nicht beabsichtigt. Wir haben dazu eine andere Auffassung. Und, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, wenn ich es auf den Punkt bringen will: Ihr Vorschlag ist aus unserer Sicht nicht nachhaltig genug. Das ist keine verlässliche Politik, es ist auch keine Konsolidierung und es ist nicht die Hilfe, die die Kommunen zu Recht von uns erhoffen.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Nicht nur, dass Ihr Gesetzentwurf wieder mal Ihr Misstrauen gegenüber der kommunalen Familie widerspiegelt – vielleicht nicht jeder einzelnen Fraktion, aber Sie haben den Gesetzentwurf gemeinsam vorgelegt, deswegen müssen Sie sich auch gemeinsam dieser Verantwortung stellen. Ich weiß auch, dass es interne Diskussionen gab, dass das nicht so einheitlich ist, wie es dann in Druckform heute vor uns liegt. Aber es nutzt ja alles nichts, wir müssen jetzt das Beste daraus machen. Aber Sie widersprechen sich als Rot-Rot-Grün in ihrem Koalitionsvertrag selbst. Dort haben Sie sich nämlich gegenseitig versprochen – ich zitiere –, „die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land wesentlich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu regeln. Sonderzuweisungen und gesonderte Finanzprogramme außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs stellen dabei kein geeignetes Instrumentarium zur Sicherung der Finanzen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen dar.“

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch richtig! Nein, eine Investitionspauschale für zusätzliche Investitionen!)

Aber genau das wollen wir ja hier machen. Wir wollen zusätzliches Geld für die Kommunen und ich bin zuversichtlich, dass wir das auch hinbekommen.

Ich will gern nochmals betonen: Über die schlechte finanzielle Lage der Kommunen streiten wir uns nicht, das habe ich bisher herausgehört. Darin stimmen wir überein. Aber Sie wollen die Zielrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs evaluieren – ich habe ja den Koalitionsvertrag angesprochen – und bei Bedarf neu ausrichten. Da sagen wir: Das wollen wir nicht. Wir wissen, dass der KFA dringend überarbeitet werden muss und wir haben versprochen, das werden wir auch angehen,

(Beifall AfD, CDU, FDP)

denn wir wollen die Finanzierung der Kommunen langfristig auf eine solide Grundlage stellen. Kommunen sind eben keine Bittsteller, sondern sie haben einen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Was nützen denn alle Investitionsprogramme, wenn den Kommunen das Geld für Wartung und Erhaltung fehlt. Das ist ein Punkt, den wir bisher noch gar nicht angesprochen haben. Wir hatten Anfang der 90er-Jahre riesige Milliardeninvestitionen mit Konjunkturprogrammen, die auch unkompliziert angeschoben wurden und auch liefen. Aber diese Investitionen von damals in Brücken, in Schulen, in Hallen, sind jetzt eben 30 Jahre her und jetzt müssen wir uns gemeinsam Gedanken machen, wie wir denn diese Objekte – die Straßen und das, was ich angesprochen habe – auch unterhalten. Dafür brauchen die Kommunen das Geld, was sie von uns gemeinsam bewilligt bekommen sollen.

Ich will noch etwas zur Frage des KFA sagen. Neben der nachvollziehbaren Ermittlung der Finanzausgleichsmasse müssen wir beispielsweise über die Art und Weise der KFA-Fortschreibung entsprechend des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes sprechen. Wir müssen darüber reden, wie wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Umlagenbelastung auf den Weg gebracht werden können. Wir müssen über die Stärkung der finanziellen Eigenverantwortung reden. Wir müssen auch über die Neuordnung der Kita-Finanzierung sprechen oder auch – und das ist besonders wichtig – über die Refinanzierung sozialer Leistungen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der KFA muss nachvollziehbar und überprüfbar werden und nicht zuletzt müssen wir die Benachteiligung kleiner Gemeinden – das ist auch noch nicht zur Sprache

gekommen –, aber auch die Verschiebung in der Hauptansatzstaffel thematisieren, besprechen und letzten Endes regeln.

(Beifall CDU)

Wir glauben, dass die Kommunen zur Regelung ihrer eigenen Belange selbst in der Lage sind. Deshalb werden wir um Mehrheiten zur Reform des KFA ringen – und das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will das Ganze noch mal in vier Punkten zusammenfassen. Ich stelle erstens fest, dass wir hier keinen Dissens darin haben, dass unseren Kommunen mehr Finanzmittel gehören. Das wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen. Allerdings – ich habe es angesprochen – besteht zweitens Dissens und keine Einigkeit darin, wie wir diesen Weg gehen. Zumindest der Weg ab 2021 bis 2024 ist noch offen. Die Zweckgebundenheit und die Auflagen – also das Anlegen von goldenen Zügeln – erscheinen uns nicht der richtige Weg. Dritter Punkt und das ist ein ehrliches Angebot, Herr Hey, ich habe es eben schon gesagt: Wir wollen diesen Dissens in den Ausschüssen auflösen, da gehört es hin. Vierter Punkt: Mittelfristig wollen wir – und zwar in dieser Legislatur – den KFA neu ausrichten.

Die CDU-Fraktion, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird für die Überweisung beider Gesetzentwürfe stimmen. Ich hoffe auf eine zügige und zielführende Beratung im Interesse der kommunalen Familie. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Hey, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich glaube, was uns alle eint, Herr Walk und auch alle anderen Vorredner: Die Kommunen brauchen Geld für weitere Investitionen – unbestritten. Ich finde das ja spannend, wie auch der Vorredner der AfD immer wieder hineinvermengt, was mit dem KFA passieren müsste. Das alles ist ja eine Extrabaustelle, die wir uns natürlich zusätzlich auch noch in den kommenden fünf Jahren vornehmen müssen. Gar keine Frage.

Aber abseits von der nominellen Ausstattung der kommunalen Familie durch den Kommunalen Finanzausgleich, durch dieses große Regelwerk, machen wir jetzt den Vorschlag, dass wir außerhalb

(Abg. Walk)

dieses KFA eine Investitionsoffensive für fünf Jahre starten – die Sie so schlecht nicht finden, Herr Walk, ich habe das eben zumindest aus Ihrem Redebeitrag so wahrnehmen können. Genau so ist auch der Passus in unserem Koalitionsvertrag zu verstehen, dass wir weg wollen von diesen ständigen Sonderinvestitionsprogrammen, die dann fast wie eine Art Entschuldigung seitens der Koalitionsfraktionen in den letzten Jahren ausgeschüttet wurden, unter anderem auch von 2009 bis 2014. Wir haben auch noch unter Schwarz-Rot genügend Rettungspakete geschnürt. Das ist eben der Paradigmenwechsel von Ihrem Gesetzentwurf zu unserem. Das ist es, was ich im Grunde bei der Debatte ein bisschen rauszuhalten versuche. Klar müssen wir uns über den KFA unterhalten, aber jetzt im Moment eben erst mal über diese beiden Gesetzesinitiativen, die hier vorliegen.

Ich will mal zu unserer Idee sagen – vorhin bei der Einbringung habe ich schon versucht, das ein bisschen anzutexten –, woher das eigentlich kommt. Wir haben gesagt: Weg vom üblichen Verfahren, das CDU und FDP sicherlich auch berechtigterweise zu beschreiten versuchen, indem gesagt wird, für einmalige Zwecke, ein Mal für das Jahr 2020, schütten wir die 168 Millionen Euro aus. Sie haben vorhin bei der Einbringung und auch jetzt noch mal ganz kurz angetextet, wie es überhaupt zu dieser Summe kam, mit welchem Verteilungsschlüssel, nach welcher Systematik Sie das gemacht haben. Wir sagen: Nehmt fünf mal 100 Millionen Euro und gebt von Beginn an – von 2020 bis 2024, also bis zum Ende der Legislatur – diese Summe in Jahresscheiben an die Kommunen. Das hat folgende Vorteile: Zum einen, es besteht eine gewisse Planbarkeit. Die Kommunen wissen erstens sehr genau, welche Summe insgesamt zur Verfügung steht. Zweitens haben sie durch weitreichende Spielräume, die wir in unseren Gesetzentwurf eingebaut haben, auch eine Sicherheit. Selbst wenn das Geld in einem Jahr nicht aufgebraucht werden sollte – ich komme nachher noch mal dazu –, dann können sie es eben in den Folgejahren mit verwenden. Sie haben aber auf alle Fälle – zumindest wenn wir nach unserem Verteilungsschlüssel gehen – eine planbare Summe, die bis 2024 für zusätzliche Investitionen gilt. Das ist das eine.

Das bedeutet auch – ich habe keine Glaskugel, genauso wie Sie nicht, Herr Walk, oder andere –, wenn konjunkturelle Zeiten anbrechen sollten, die trüber sind als die jetzigen – wir sind ja nach wie vor, wenn wir die Weltkonjunktur anschauen, auch was in Deutschland, auch was in Thüringen herrscht, eigentlich in einer ganz properen Situation –, sollte das aus bestimmten Gründen – die dämmern manchmal am Horizont herauf, Handels

kriege usw. usf. – anders werden, auch dann ist die Sicherheit durch diesen Gesetzentwurf, durch diese Gesetzesinitiative, die wir hoffentlich gemeinsam auf den Weg bringen, für die kommunale Familie gegeben. Wie ich eben schon gesagt habe, die Planbarkeit macht sich insbesondere für die Kämmerer auch deswegen in der Form so gut, weil wir sagen – und das ist berechtigterweise ja auch immer eine Frage, die uns von der kommunalen Familie entgegengespiegelt wird –: Wenn du das Geld nicht schaffst, in einem Jahr auszugeben, tue es in die Rücklage und versuche das halt in den nächsten Jahren. Es ist ja auch so, dass es manche Kommunen gibt, die sagen, jetzt haben wir eine bestimmte Summe bis 2024, da brauchen wir noch Planungsleistungen, wir brauchen noch ein paar Abstimmungsprozesse, wir fangen damit meinetwegen erst 2022 an. Das ist überhaupt kein Problem, von der Summe wird dann nichts verloren gehen.

Und dann haben wir zusätzlich – darauf ist im Moment noch gar keiner eingegangen – in Artikel 2 § 1 Abs. 2 letzter Satz Folgendes mit aufgenommen – und auch das war unter anderem eine Forderung der kommunalen Familie, die uns gespiegelt wurde –: „Die Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen darf grundsätzlich nicht versagt werden, sofern die jährliche Tilgung die Investitionspauschale in den einzelnen Haushaltsjahren nicht übersteigt und spätestens im Jahr 2024“ – das ist ja die Laufzeit dieses Gesetzentwurfs – „von einer Rentierlichkeit der Maßnahme ausgegangen werden kann.“ Das ist für viele auch eine sehr wichtige Geschichte, weil es viele Kommunen gibt, die nur über diese Möglichkeit – nämlich die Möglichkeit, nach einer Kreditaufnahme überhaupt an frisches Geld zu kommen – dann auch von diesem Investpaket mit profitieren könnten. Deswegen steht es da auch so mit drin.

Und wir haben außerdem – ich will es einfach nur mal kurz sagen, weil ich finde, dass das auch schon mal bemerkenswert ist und damit es hier einer am Mikrofon auch noch mal ausgesprochen hat – den Weg frei gemacht und versuchen das auch gemeinsam mit CDU und FDP für insgesamt eine halbe Milliarde Euro zusätzliche Investitionen. Das hat es seit 1990, also seit Bestehen des modernen Freistaats Thüringen, in der Form in einer Gesetzesinitiative – egal welches Farbenspiel hier auch im Landtag geherrscht hat – vorher noch nie gegeben. Ich finde, auch das ist ein Wert an sich, den man auch nach außen hin, glaube ich, offensiv vermarkten kann.

Warum machen wir das Ganze eigentlich? Auch das ist relativ schnell erzählt. Zum einen ist es so, dass wir in jährlich wiederkehrenden Rhythmen im

mer wieder erlebt haben, dass insbesondere bei den großen Veranstaltungen, bei der Versammlung des Landkreistags, bei den großen Konvents des Gemeinde- und Städtebunds, wenn wir auf der Messe eingeladen sind, immer und immer wieder der Vorwurf kam, wir haben genügend Investitionsstau in den Kommunen, der wird immer höher, wir brauchen frisches Geld. Und um aus dieser Debatte rauszukommen und den Kommunen letzten Endes auch die mehr oder minder unfreiwillige Rolle von Bittstellern nicht mehr gewähren zu wollen oder zu sagen, damit muss jetzt Schluss sein, sagen wir: Dann machen wir eben mit diesem Vorschlag fünf mal 100 Millionen Euro Schluss mit dieser ständigen Debatte, ob es ein neues Rettungspaket gibt oder nicht. Sondern wir sagen ganz deutlich: Das ist das, was wir euch als kommunale Familie aus diesem Plenum heraus zusichern wollen. Auch das, finde ich, ist eine sehr schöne Geschichte.

Jetzt haben Sie gesagt, Herr Walk: Na ja, gut und schön, aber der Gesetzentwurf von CDU und FDP ist allgemeiner gehalten. Ich habe den immer so gelesen, Sie schreiben da auch von investiven Mitteln, die Sie zur Verfügung stellen. Jetzt sagen Sie, das könnte man auch in den Verwaltungshaushalt einführen.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Investi- ve Mittel stehen im Vermögenshaushalt, Herr Walk!)

Jetzt sage ich mal, okay, wenn das Geld jetzt dafür bereitgestellt werden soll – ich sage es jetzt mal sehr salopp –, damit Kommunen sich noch einen zusätzlichen Ordnungsamtsleiter im Verwaltungshaushalt leisten können, das wollen Sie bestimmt auch nicht – ich habe Ihre waagerechte Kopfbewegung eben mit wahrgenommen. Da werden wir im Ausschuss versuchen müssen, noch mal auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ich habe das immer so verstanden, dass auch Sie Ihren 168-Millionen-Euro-Vorschlag zum Auffrischen der Investitionen im Vermögenshaushalt gemacht haben.

Und dann sagen Sie: Das ist aber am goldenen Zügel, denn Sie grenzen schon wieder ein, für was das Geld ausgegeben werden soll. Noch mal, einfach zur Verdeutlichung und damit es auch mal in die geöffneten Mikrofone reinerzählt werden kann, in Artikel 2 § 1 Abs. 2 steht: „Die Investitionspauschale […] ist für zusätzliche Investitionen,“ – jetzt kommt es – „insbesondere“ – insbesondere! – „in den Bereichen Bildung, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und der Modernisierung der digitalen Infrastruktur sowie zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme zu verwenden.“ Und jetzt frage ich Sie, Herr Walk, ich frage Sie wirklich – ich habe Ih

nen diese große Bandbreite von Möglichkeiten, Geld auszugeben und zu investieren, also diese Bereiche, jetzt genannt –: Nennen Sie mir irgendein kommunales Vorhaben, das nicht unter diese sechs großen Themenblöcken subsumiert werden könnte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die Kommu- nen können selbst entscheiden, wo sie inves- tieren möchten!)

(Unruhe CDU)

Da werden Sie keines finden und genau deswegen haben wir es auch so reingeschrieben. Und „insbesondere“ steht auch deswegen drin, weil wir die Kreativität vieler Kämmerer nicht unterschätzen – ich war selbst mal einer.

(Beifall SPD)

„Insbesondere“ bedeutet ja, dass man versuchen sollte, unter diesen sechs Themenblöcken – und wenn man wirklich irgendetwas findet, das da eventuell nicht reingeht, dann wäre das auch nicht schlimm. Das sage ich mal augenzwinkernd.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, dann müssen wir uns mal anschauen, was das ist!)

(Unruhe CDU)

Herr Walk, wir können doch im Ausschuss darüber reden. Ich will doch einfach nur verdeutlichen, dass der goldene Zügel, den Sie versucht haben, hier auf den Tisch zu legen, eigentlich gar nicht existiert und wollte ihn vom Tisch wieder runterräumen und genau deswegen habe ich das jetzt hier noch mal so erklärt.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt will ich zum Verfahren dieser ganzen Geschichte, Herr Walk – und das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, Ihnen nicht und auch nicht den Kolleginnen und Kollegen der FDP –, und auch in eigener Sache noch mal ganz was Deutliches sagen, weil es mich auch selbst ein bisschen anpiept. Wir haben im Dezember eine Gesetzesinitiative von CDU und FDP wahrgenommen, da stehen einmalig 168 Millionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt – das können Sie glauben oder auch nicht – waren wir neben den Verhandlungen, die wir mit möglichen Partnern zur Bildung der neuen Landesregierung geführt haben, auch mit der Frage beschäftigt: Wie hältst du es mit der Weiterfinanzierung von Investitionen der kommunalen Familie? Ihr Gesetzentwurf war schneller, gar kein Problem. Dann haben wir als SPD den Vorschlag gebracht, fünf mal 100 Millio