Wir sehen auch durch unser Abstimmungsverhalten in den vergangenen Wahlperioden, dass es auch Kommunen wie kreisfreie Städte gibt, die mit ihren Aufgaben durch den Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr adäquat ausfinanziert werden. Man kann das gut an der Stadt Suhl sehen. Die muss deshalb über die Frage ihrer Kreisfreiheit dauernd neu nachdenken, weil sie diese Aufgaben, die sie als kreisfreie Stadt hat, nicht aufgabenadäquat ausfinanziert bekommt. Deswegen werden wir auch im Rahmen der Verfassungsdiskussion, wenn wir das in diesem Haus intensiv machen, auch noch mal über die Frage der Verankerung des Konnexitätsprinzips nachdenken müssen, damit klar ist: Das, was oben auf Landesebene an Musik bestellt wird, muss bei den Kommunen ausfinanziert sein. So geht gemeinsame Aufgabe für Thüringen und so werden wir das auch in dieser Wahlperiode umsetzen und das am besten gemeinsam.
Deswegen ist es wichtig, dass wir hier in diesem Haus über die Vorschläge reden, gemeinsam reden. Und es macht doch auch Sinn, lieber Kollege Hey, dass wir das immer auch dann tun, wenn alle ihre Ideen auf den Tisch des Hauses gelegt haben. Ich habe sehr wohl vernommen, dass Sie sich nach unserer gemeinsamen Initiative von FDP und CDU zu unserem Gesetzentwurf dann im Radio geäußert und einen weiteren Vorschlag gemacht haben. Das ist doch gut und ich fand es spannend, dass Sie sich in die Debatte eingebracht und sich auch offensichtlich mit ihrer Idee durchgesetzt haben, jedenfalls fast, bis auf 100 Millionen Euro haben Sie ja das erreicht, was Sie im Radiointerview gesagt haben. Aber untermauert haben Sie es jetzt erst in dieser Woche mit der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs. Und ich finde, es tut gut, wenn wir das auf den Tisch legen, was wir jeweils vorschlagen, und dann gemeinsam miteinander hier im Parlament reden, was wir machen. Aber nicht: Einer macht ein Radiointerview und dann treffen wir uns und dann schreiben wir uns gegenseitig Briefe und dann pumpen wir uns alle auf. Den Kommunen ist geholfen, wenn wir hier schnell, zügig und sachgerecht mit den Kommunen gemeinsam in dem zuständigen Ausschuss zu einer Lösung für die Investitionsfrage kommen und uns danach vornehmen, auch über die Frage der Neuaufstellung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes zu reden und zu
schauen: Was ist falsch gelaufen, was können wir besser machen, bei den kleinen Kommunen, damit sie überlebensfähig sind und nicht in Zwangsgebietsreformschritte reingedrängt werden, nur weil wir sie nicht ausfinanzieren und damit Freiwilligkeit vortäuschen.
Dass wir die kreisfreien Städte so ausstatten, dass sie funktionieren können und dass sie nicht, lieber Innenminister, am Gängelband Ihres Hauses stehen müssen. Am Beispiel Suhl konnte man sehen, wie die Stimmungslage der rot-rot-grünen alten Landesregierung gekippt ist. Wie großzügig Sie waren, hier auf dieser Regierungsbankseite, als die Suhler gesagt haben, wir reden mal mit Schmalkalden-Meiningen über die Frage der Zusammenarbeit. Da ging es mit dem Füllhorn nicht mehr groß genug. 40 Millionen Euro waren im Gespräch, wenn die zusammengegangen wären.
Als sich die Suhler entschieden haben – ganz selbstbewusst –, wir wollen an unserer Kreisfreiheit festhalten, sehen aber, dass wir Hilfe vom Land brauchen, damit wir aufgabengerecht ausfinanziert sind, da haben Sie nicht nur die 40 Millionen Euro wieder eingesackt, sondern gleichzeitig noch beim Haushalt der Stadt Suhl, bei der Genehmigung, jede Menge Auflagen erteilt und die Stadt Suhl ans Gängelband genommen.
Sie müssen der kommunalen Ebene mehr vertrauen und nicht bestimmen, was auf kommunaler Ebene passieren soll.
Wissen Sie, diesen Geist kann man auch im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün sehen. Es macht einen Unterschied, ob ich den Kommunalverantwortlichen vor Ort zutraue, dass sie im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe wissen, was sie im Gemeinderat, im Kreistag und im Stadtrat in Gemeinsamkeit an Investitionen für die Region beschließen, oder ob man ihnen das als Landesgesetzgeber auch noch vorschreibt und dann auch noch ins Gesetz schreibt, sie müssen das alles abrechnen. Wer die Investitionsmittel nicht adäquat nach Willen des Landesgesetzgebers ausgibt, der soll sie auch noch zurückzahlen. Praktisch heißt das doch Folgendes: Ich stelle der Kommune eine Investitionspauschale zur Verfügung, dann ge
ben wir die aus und dann passt das dem Land nicht. Ausgegeben ist es, aber dann sollen sie es zurückzahlen. Und dann wollen Sie uns erzählen, dass Sie mit dem Gesetzentwurf die kommunale Finanzausstattung besser machen? Mit diesem Misstrauen machen Sie es nicht besser. Mit diesem Misstrauen machen Sie es schlechter, und darüber müssen wir im Ausschuss reden.
Wissen Sie, es ist wichtig, dass – ich hoffe, ich gehe auch davon aus, weil ich bei Ihrer Rede gerade den Eindruck hatte, dass Sie sehen, dass wir über diese Investitionsfragen hinaus zur Reform des KFA kommen müssen – wir dann wirklich die Zeithorizonte – auch wenn beantragt wurde, das heute gemeinsam zu beraten – auch noch mal auseinanderdividieren müssen. Es macht Sinn, wie das Dirk Bergner gesagt hat, diesen Gesetzentwurf, den unsere beiden Fraktionen eingereicht haben, zügig auf den Weg zu bringen, weil das Haushaltsjahr schon läuft und jetzt in den Tagen in den zweiten Monat geht.
Die Frage Ihres Gesetzentwurfs macht Sinn, die Haushaltsberatungen, die kommen werden, nicht aus den Augen zu verlieren und vorher zu beschließen, weil sie vollkommen richtig sind und weil es auch Sinn macht, über die Wahlperiode hinweg eine Perspektive zu geben und damit Verlässlichkeit zu schaffen. Da bin ich sehr bei Ihnen. Aber wir müssen auch schauen, dass wir eins nicht machen können, wenn wir die Reform des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes angehen: dass wir nicht alles vorher aus der Rücklage des Landes, die zwar reichlich, aber in der Summe doch irgendwo endlich ist, raussammeln können und dann für die eigentliche Reform, die langfristig tragfähig sein muss, kein Geld mehr zur Verfügung haben.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber weil sie langfristig gelten, können sie eben nicht aus der Rücklage finanziert werden!)
Deswegen müssen wir die Frage der langfristigen Investitionspauschale, die Sie in der Summe mit weiteren 400 Millionen Euro aus der Entnahmerücklage definieren – das ist ja der Vorschlag im Gesetzentwurf –, sachgerecht ausfinanzieren. Aber wir müssen auch schauen, was kostet uns vielleicht eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, wenn wir die kreisfreien Städte adäquat ausstatten, wenn wir die Kürzungen bei den Hauptansatzstaffeln für die kleinen Gemeinden rückgängig machen. Wir müssen schauen: Sind die Landkreise so ausfinanziert, dass sie ihre Sozialausgaben, die gesetzlich auf sie zugerollt sind, auch finanzieren können?
Wir haben ja gelernt – und wir als Kommunalpolitiker erleben das jedes Jahr in unseren Haushaltsberatungen –, dass wir mittlerweile weit über 60 Prozent in diesem Etat im Einzelplan 04 in den kommunalen Haushalten dafür ausgeben und uns ganz schön die Luft abgeschnürt ist, um noch unsere Aufgaben zu finanzieren. Wenn ich das auch sachgerecht durchfinanziere, dann muss ich das irgendwoher nehmen und im Zweifelsfall auch aus der Rücklage finanzieren.
Deswegen muss man das zusammen betrachten und muss die Schritte sehen, dass man auch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs nicht nach weiteren Investitionspauschalen behandelt, sondern mindestens im gleichen Atemzug bespricht. Das muss sich dieser Landtag vornehmen, in dieser Reihenfolge. Jetzt schnell helfen aus den Überschüssen 2019 und dann die Reformschritte angehen. Wenn wir das beides in diesem Jahr auf den Weg bringen, dann haben wir unsere Aufgabe so erfüllt, dass Kommunalpolitiker in diesem Land wissen, sie werden wertgeschätzt, ihr Ehrenamt wird anerkannt und wir unterstützen sie bei ihrer Arbeit vor Ort, für ihre Dörfer, für ihre Städte und für ihre Landkreise. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Mohring. Als Nächster hat Abgeordneter Sascha Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich finde es schon erstaunlich, dass jetzt in der Debatte der Fraktionsvorsitzende der CDU an das Rednerpult treten musste, weil offensichtlich der kommunalpolitische Sprecher Herr Walk nicht mehr in der Lage ist, die Debatte führen zu können.
Herr Mohring, Ihr Redetalent ist ja durchaus auszeichnungswürdig und durchaus talentiert, aber Sie haben es eben nicht vermocht, die inhaltlichen Fehler von Herrn Walk wieder geradezurücken.
Ich will mal auf ein paar Punkte eingehen. Wir haben ein paar politische Zielvorgaben in unseren Gesetzentwurf hineinformuliert, wo wir einen politi
schen Gestaltungsanspruch deutlich machen, wo wir davon überzeugt sind, das sind die Herausforderungen und Zukunftsaufgaben, wo die Kommunen investieren sollen, eingeschränkt auch noch durch das Wörtchen „insbesondere“. Jetzt frage ich Sie mal ehrlich, welcher Kommunalpolitiker vor Ort etwas gegen weitere Investitionen in die Zukunftsaufgabe Bildung haben soll. Dahinter wird sich jeder Bürgermeister versammeln können, weil jeder Bürgermeister einen Kindergarten bei sich in der Gemeinde hat. Das ist jetzt eine Bildungsaufgabe. Jeder Landrat wird sich hinter dieser Bildungsaufgabe versammeln können, weil jeder Landrat auch Schulen hat und das Geld da immer gut angelegt ist.
Unter die Frage der Mobilität können Sie so viel fassen. Sie können in den Dörfern Radwege bauen, Sie können Fußwege bauen, Sie können damit Elektrobusse anschaffen. Es ist also sehr breit gefächert. Wo Sie da eine unzulässige Einschränkung sehen, kann ich nicht erkennen. Wir haben dort einen politischen Gestaltungsanspruch und wollen das auch in dieser Aufzählung deutlich machen.
Herr Walk, Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie wollen. Sie diskutieren ein zusätzliches Investitionshilfsprogramm, nennen das auch noch so, schreiben das sogar noch in die Überschrift in den Paragrafen und schreiben, dass es für Investitionen sein soll. Dann stellen Sie sich hin und sagen, die Kommunen sollen damit ihre Verwaltungshaushalte ausgleichen.
Ich habe Ihnen sehr genau zugehört und habe festgestellt, dass Sie offensichtlich das System der Kommunalhaushalte noch immer nicht verstanden haben. Sie haben die Materie einfach nicht verstanden. Dabei bleibe ich.
Ich empfehle Ihnen einfach einen Blick in die entsprechende Rechtsgrundlage. In der Gemeindehaushaltsverordnung steht ganz am Anfang in § 1 Abs. 1 die entsprechende Definition, was unter Vermögenshaushalt zu verstehen ist.
Ich will mal deutlich machen, da Sie immer wieder behaupten, dass wir oder Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren das Geld für die Kommunen gekürzt hätten: Die Evaluierung des Finanzbedarfs der Kommunen hat ergeben, dass der errechnete Bedarf 300 Millionen Euro weniger wäre, als das, was Rot-Rot-Grün am Ende im Gesetz beschlossen hat. Die Koalition hat also 300 Millionen Euro über den Bedarf obendrauf gelegt. Wie Sie da zu einer Kür
zung kommen können, kann ich nicht erkennen. Wenn Sie, Herr Mohring, hier wieder Äpfel mit Birnen vergleichen, ist das einfach unredlich. Sie können nicht einmal die Schlüsselmasse nehmen und da Sonderprogramme außerhalb des Finanzausgleichs obendrauf addieren und auf der anderen Seite nur die reinen Schlüsselzuweisungen betrachten. Das führt natürlich zu Verwerfungen, das sind Zahlen, die überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie zur Datengrundlage nehmen wollen.
Wenn Sie, Herr Walk, das jetzige System der Bedarfsermittlung im Kommunalen Finanzausgleich kritisieren – das war vor Ihrer Zeit, das können Sie nicht wissen – : Es gab 2005 ein Urteil des Verfassungsgerichts, das hat klargemacht, dass das damalige System der Finanzzuweisung verfassungswidrig ist. Und da war es Ihr Finanzminister, Dr. Voß aus Sachsen, der dann hier in Thüringen Finanzminister von der CDU gewesen ist, der das System auf den Weg gebracht hat mit Blick auf das Urteil von 2005, das heute in wesentlichen Teilen noch immer Bestand hat. Also schieben Sie uns da nicht den Schwarzen Peter in die Schuhe, sondern schauen Sie einfach mal in Ihre eigenen Parteireihen!
Ich will auch noch mal deutlich machen, wo die Koalition in den letzten fünf Jahren deutlich nachgebessert hat. Der Soziallastenansatz im Finanzausgleich ist von 8 auf 14 – das ist die Einwohnergröße – erhöht worden. Der Kinderansatz ist von 4,5 auf 6,7 erhöht worden. Es wurde ein Sonderlastenausgleich für Kurorte geschaffen, 10 Millionen Euro jedes Jahr. Es wurde eine Klausel eingeführt, die Sonderzuweisung Demografie, diese wirkt allerdings erst 2022, mit der besondere Härten abgemildert werden sollen. Und wir haben – da müssen Sie einfach mal entscheiden, was Sie jetzt sagen oder auch nicht verstanden haben – den Kulturlastenausgleich, der früher außerhalb des KFA gewesen ist, in den KFA integriert. Insofern ist es auch kein Widerspruch zu dem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir Sonderprogramme oder Sonderzuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs zurücktreten lassen wollen, sondern das ist genau im Einklang mit der bisherigen Politik.
Zusätzlich zu den ganzen Mitteln, die ich jetzt eben aufgeführt habe, hat Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren 200 Millionen Euro für freiwillige Gemeindefusionen und für die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis noch mal 48 Millionen Euro obendrauf gelegt. Wie Sie bei der Aufsummierung
dieser ganzen Zahlen weiterhin zu der Auffassung kommen, Rot-Rot-Grün hätte in den letzten Jahren bei dem Finanzausgleich oder bei den Zuweisungen an die Kommunen gekürzt, das erschließt sich mir nach wie vor nicht.
Das ist alles ein Beleg dafür, dass Rot-Rot-Grün den Kommunen in den letzten Jahren massiv Geld bereitgestellt hat. Wenn Sie einzelne Zahlen, Herr Bergner, vorgetragen haben – ich habe von 1,2 Milliarden Euro mehr in den Kommunen gesprochen, also eigene Steuereinnahmen und Zuweisungen des Landes an die kommunale Ebene. Das ist natürlich in der Gesamtbetrachtung für die gesamte kommunale Familie. Da gestehe ich ein, das kommunale Leben ist höchst ausdifferenziert, da gibt es Kommunen, denen geht es extrem gut, die kriegen auch keine Schlüsselzuweisungen und die sind teilweise abundant, die zahlen in das System ein. Aber Ihr Vorschlag sieht auch noch vor, dass selbst diese Kommunen zusätzliche Investitionsmittel bekommen sollen, bei denen einfach die Frage zu stellen ist, wie hoch tatsächlich deren Bedarfe sind. Wenn wir Kommunen haben, die Bürgerstiftungen bilden, weil sie nicht mehr wissen, wohin mit ihrem Geld, dann ist doch wirklich die Frage zu stellen, ob da diese Gleichmacherei tatsächlich sinnvoll ist. Und es gibt – darauf haben Sie hingewiesen, Herr Bergner, das ist zweifellos so – viele Gemeinden und Städte, insbesondere kleinere, aber auch kreisfreie Städte, die offensichtlich Finanzprobleme haben. Das liegt aber an der Struktur der kommunalen Ebene. Da müssten wir Strukturveränderungen diskutieren und am Ende durchsetzen, um diese Verwerfungen aufzuheben. Diese Probleme werden wir aber nicht dauerhaft mit noch mehr Geld überdecken.
Herr Bergner, noch ein paar Zahlen zu Hohenleuben. Sie haben recht, ich habe nachgesehen, das Landesamt für Statistik ist sehr aussagekräftig und ein schönes Instrument – Schlüsselzuweisungen von Hohenleuben: Ich habe jetzt mal die Zahlen 2015 mit 2020 verglichen. Ich glaube, Sie hatten 2018, aber ich habe mich auf 2015 beschränkt. Bitte?