Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Ein weiteres Märchen, was hier erzählt wurde, ist, dass wir die Hauptansatzstaffel für die kleinen

(Minister Maier)

Kommunen verschlechtert haben. Das stimmt einfach nicht.

(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das stimmt, aber klar!)

Das haben wir nicht. Wir haben das ausgeglichen. Jedes Mal haben wir wieder 10 Millionen Euro in das System reingegeben, um auch den Kommunen – Ihr Argument war ja immer, wir wollten von hinten durch die kalte Küche mit finanziellem Druck dort Zwang ausüben. Das ist einfach Quatsch. Die Hauptansatzstaffel wurde von uns regelmäßig so angepasst, dass die Kommunen, die kleinen Kommunen auch so gestellt wurden wie zuvor.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Henkel?

Gern.

Ich habe die Frage, Herr Minister: Sie widersprechen jetzt oder Sie sagen, die Hauptansatzstaffel ist definitiv nicht geändert worden. Das habe ich jetzt so entnommen. Ich kenne es aus 13 Jahren Erfahrung als Bürgermeister, dass im letzten KFA die Änderung an der Hauptansatzstaffel vorgenommen wurde. Es gab da lediglich einen Ausgleich für die kleineren Gemeinden, aber die Hauptansatzstaffel ist nach meinem Dafürhalten definitiv geändert.

Ja, Sie haben natürlich recht, sie ist geändert worden, aber wir haben die kleinen Kommunen kompensiert, sodass sie nicht schlechtergestellt wurden. Das habe ich damit gemeint.

Abschließend auch noch mal zum Thema „Suhl“. Was ich wirklich sehr bedauerlich finde, dass das nicht funktioniert hat, dass das nicht geklappt hat. Das kann ja noch mal funktionieren. Aber wir können jetzt natürlich nicht hingehen und dann Suhl – wie soll ich sagen –, die müssen jetzt allein weiter existieren. Die müssen allein schauen, wie sie klarkommen, und das wird nicht einfach. Da können wir natürlich vonseiten der Kommunalaufsicht nicht so tun, als wären sie doch fusioniert und würden das im Grunde so handhaben können. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Suhl jetzt erst mal auf mittlere Frist existieren kann, und das wird nicht einfach

werden für diese Stadt, weil die Herausforderungen einfach so sind. Die Lasten, die dort zu tragen sind, sind erheblich. Insofern sind wir jederzeit bereit – und ich spreche regelmäßig mit dem Oberbürgermeister von Suhl, was wir tun können –, damit es auch Suhl allein oder im größeren Zusammenhang auch in Zukunft, auch was die kommunalen Finanzen angeht, besser geht, als es heute bereits der Fall ist. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Debatte in den Ausschüssen oder im Innenausschuss und denke, wir kriegen da was Gutes hin und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Innenminister. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP. Hier wurde die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich würde zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen lassen. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung so angenommen.

Weiterhin wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung einstimmig bestätigt.

Jetzt geht es um die Federführung. Ich nehme an, der Innen- und Kommunalausschuss soll federführend sein, richtig? Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer der Federführung im Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch die Federführung einstimmig bestätigt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier wurde Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich lasse zunächst über die

(Minister Maier)

Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist diese Ausschussüberweisung ebenfalls einstimmig bestätigt.

Wir kommen zum Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Ist auch nicht der Fall. Dann ist auch hier die Ausschussüberweisung einstimmig bestätigt.

Jetzt müssen wir uns auch hier noch um die Federführung kümmern. Ich nehme an, ebenfalls im Innen- und Kommunalausschuss, der hier vorgeschlagen wird. Da bitte ich wiederum um Zustimmung, wer zustimmen möchte. Das sind Handzeichen aus allen Fraktionen. Vielen herzlichen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch hier die Federführung einstimmig festgelegt. Vielen herzlichen Dank und ich beende diesen Tagesordnungspunkt.

Wir gehen jetzt in die Mittagspause und setzen um 14.25 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 28 fort, das ist die Fragestunde. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nach der Fragestunde dann mit den Wahlen weitermachen. 14.25 Uhr Fragestunde, danach die Wahlen.

Vereinbarungsgemäß setzen wir fort. Vielleicht mal ganz kurz zur Erklärung für die Gäste auf unserer Tribüne: Es findet jetzt die Fragestunde statt. Das ist die Möglichkeit für die Abgeordneten, Fragen an die Landesregierung zu stellen. Wie Sie sehen, sind dann in der Regel die Abgeordneten da, die auch Fragen haben. Wir hoffen natürlich immer, dass es ein volles Haus gibt und ganz großes Interesse auch zu diesem Tagesordnungspunkt besteht.

Es ist der Tagesordnungspunkt 28

Fragestunde

Wir beginnen jetzt mit der ersten Frage. Das ist die Frage des Abgeordneten Mühlmann, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/116 – korrigierte Fassung.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzug

Der Schriftzug „ACAB“ wird insbesondere von linkem und linksextremistischem Klientel für die Verunglimpfung und Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten gebraucht. In vielen Orten Thüringens und vor allem in der Landeshauptstadt Erfurt wurde dieser Schriftzug an unzähligen Stellen im öffentlichen Bereich gut sichtbar aufgebracht. Es ist wohl nicht weit hergeholt, wenn bei nahezu allen diesen Straftaten die Absicht zur öffentlichen Verunglimpfung und Beleidigung von Polizisten und Polizistinnen der Thüringer Polizei unterstellt wird. Nach meiner Auffassung hält dieser Zustand nun seit Jahren an. Sowohl im parlamentarischen Bereich der bisherigen Koalition als auch im Bereich der durch sie getragenen, nunmehr geschäftsführenden Landesregierung hat es nach meiner Auffassung erkennbar keine echte lösungsorientierte Problembearbeitung gegeben.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Januar 2020 mit Bezügen zu Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzüge aufgenommen und durch den polizeilichen Staatsschutz bearbeitet?

2. Welchen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität wurden diese Straftaten aus welchen Gründen zugeordnet?

3. Wie viele Tatverdächtige wurden im Zusammenhang mit derartigen Straftaten ermittelt?

4. Wie viele Verurteilungen gab es im Januar 2020 im Zusammenhang mit derartigen Straftaten? Vielen Dank.

Vielen herzlichen Dank. Es antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Minister Maier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Wenn Sie erlauben, würde ich die ersten drei Fragen in einem beantworten.

Im Januar 2020 wurden in Thüringen bisher acht Sachbeschädigungen polizeilich registriert, bei denen der Schriftzug „ACAB“ festgestellt wurde. In einem Fall wurde ein Tatverdächtiger ermittelt. Die Ermittlungen zu den Fällen dauern noch an. Das beinhaltet auch die Prüfung der Motivation von Tatverdächtigen, anhand derer eine Zuordnung zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität möglich ist. Eine konkrete Zuordnung zu

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität ist in sieben Fällen daher gegenwärtig nicht möglich. In einem Fall ist eine politische Motivation des Tatverdächtigten nicht gegeben. Die Übernahme der Sachbearbeitung von den Kommissariaten Staatsschutz in den Kriminalpolizeiinspektionen wird gegenwärtig geprüft.

Frage 4: Statistische Angaben im Sinne der Frage liegen nicht vor.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen vonseiten des Fragestellers? Das sehe ich nicht. Weitere Fragen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich auch nicht.

Dann kommen wir zur nächsten Frage. Hier handelt es sich um die Anfrage der Abgeordneten Herold, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/117.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Stand der Diversitätsstudie „Vielfalt entscheidet Thüringen“

Die Landesregierung beauftragte ein Sozialunternehmen, im Rahmen der Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ eine differenzierte Vollerhebung von sogenannten Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten unter 20.000 Bediensteten der Landesverwaltung durchzuführen. Nach Auskunft der Landesregierung wurde das Vorhaben vorerst gestoppt und die Studie auf Eis gelegt. Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei verwies in einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage, vergleiche Drucksache 6/7620, auf ein noch laufendes Rechtsbehelfsverfahren. Das Ziel der Landesregierung bestünde in jedem Fall darin, den erreichten Stand des Forschungsprojekts für die Zukunft zu sichern, darunter fielen beispielsweise entwickelte Softwareanwendungen oder ähnliche Zwischenergebnisse.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden inzwischen Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Freistaat Thüringen durch das oben in Bezug genommene Sozialunternehmen geltend gemacht; wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

2. Welcher Forschungsstand sowie welche Projektdaten und Zwischenergebnisse wurden erreicht bzw. gesichert?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass das oben in Bezug genommene Sozial

unternehmen die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ noch immer als laufendes Projekt auf seiner Website führt?

4. Plant die Landesregierung eine Wiederaufnahme bzw. Fortführung der Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, vertreten durch den Minister, Herrn Prof. Dr. Hoff.