Protokoll der Sitzung vom 30.06.2021

Der Blick auf die Hintergründe des Geschehens ist aber nicht weniger interessant. Nach den Bränden in der Aufnahmeeinrichtung Moria auf der griechischen Insel Lesbos hat die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und der Europäischen Kommission und in enger Abstimmung mit der griechischen Regierung die Übernahme weiterer Personen aus Griechenland durch andere europäische Staaten initiiert. Deutschland selbst hat im September 2020 die Aufnahme von 150 unbegleiteten Minderjährigen und 1.553 in Griechenland als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannte Personen im Familienverbund von den griechischen Inseln zugesagt. Einschließlich der Aufnahmezusage von rund 1.000 Personen im Zusammenhang mit dem Koalitionsbeschluss aus dem März 2020 beläuft sich die Aufnahme aus Griechenland nach Deutschland auf insgesamt 2.750 Personen. Diese humanitären bundesdeutschen Aufnahmeprogramme für Geflüchtete aus griechischen Flüchtlingslagern wurden im April 2021 beendet. Daraufhin gab es in einigen Bundesländern Initiativen für Landesaufnahmeprogramme; auch in Thüringen wurden derartige Pläne geschmiedet. Konkret sollen bis Ende 2022 bis zu 500 Flüchtlinge in Thüringen aufgenommen werden. Gemäß § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist für eine solche Landesaufnahmeordnung aber das Einvernehmen des Bundesinnenministers nötig. Dieses wurde weder für die Thüringer Pläne noch für Programme anderer Länder erteilt.

(Beifall CDU)

Hiergegen hat das rot-rot-grün regierte Land Berlin mittlerweile Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Thüringer Regierungsparteien sind sich nun uneins, ob auch der Freistaat im Streit um das Landesprogramm gegen den Bund klagen soll. Aktuell wird der Druck auf die Landesregierung durch eine darauf gerichtete Petition höher.

(Abg. Möller)

Die Aktuelle Stunde von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert infolgedessen die ablehnende Haltung von einigen Teilen der Thüringer Landesregierung, an der sie selbst beteiligt sind, gegenüber einem Beitritt zum Verfahren. Konkret gemeint ist die Thüringer SPD, die im Gegenteil zu ihren Berliner Genossen mit der Ablehnung der juristischen Auseinandersetzung eine verständige Entscheidung getroffen hat. Die Aussicht auf Erfolg der Berliner Klage ist – optimistisch formuliert – sehr fraglich. In der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: „Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.“ Diese Bestimmung soll Alleingänge wie in Thüringen oder Berlin gerade verhindern. Sogar in der Berliner Senatsverwaltung selbst bestanden lange erhebliche Bedenken an den Erfolgsaussichten der Klage. Angezweifelt wurde dort insbesondere, ob § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes überhaupt auf die Aufnahme von Menschen aus dem EU-Ausland anwendbar ist. Das Verfahren sei juristisch aussichtslos, hieß es Medienberichten zufolge noch im Sommer 2020 aus der Berliner Senatsverwaltung.

Auch darüber hinaus scheinen die Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage groß. Nicht umsonst gibt es nun sogar Vorstöße, die fragliche Bestimmung zu ändern. Insbesondere die SPD-Bundestagsabgeordneten wollen das Aufenthaltsgesetz anfassen. „Die rechtlichen Voraussetzungen von Landesaufnahmeprogrammen besser regeln“ lautet der Titel des Positionspapiers, das die sozialdemokratischen Abgeordneten hierzu verabschiedet haben. Im Wahljahr ist das nicht nur als Angriff auf den Koalitionsfrieden zu verstehen, sondern auch als offene Konfrontation in der Flüchtlingspolitik.

All dieses spricht dafür, dass niemand ernsthaft daran glaubt, dass die Berliner Klage auf Grundlage des geltenden Rechts Erfolg haben kann. Die Klage und insbesondere diese Aktuelle Stunde hier kann man damit allenfalls als Symbolpolitik und Wahlkampfspektakel begreifen. Interessant und – wenn das Thema nicht so ernst wäre – beinahe erheiternd sind dabei Parallelen zwischen dem Agieren auf Bundes- und Landesebene.

Ebenso wie die Bundes-SPD haben die Thüringer Grünen entdeckt, dass sich aus der Situation ein wunderbares Wahlkampfthema entwickeln lässt. Das gilt für die Bundestagswahl gleichermaßen wie für die Neuwahl des Thüringer Landtags. Jeweils wird die Konfrontation mit dem eigenen Koalitionspartner gesucht, wahrscheinlich in der falschen Hoffnung, ihm hierdurch die eine oder andere Stimme abjagen zu können.

Klar ist, dass diese Scheindebatte über einen thüringischen Alleingang alles andere als zielführend ist, um wirklich etwas an der prekären Situation in Griechenland zu verändern. Dementgegen hat die Europäische Union 276 Millionen Euro für den Bau neuer Zentren auf den griechischen Inseln bereitgestellt, um die Lage tatsächlich erheblich zu verbessern. Alleingänge einzelner Bundesländer gefährden nur die Bemühungen um eine europäische Lösung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort Herr Abgeordneter Beier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Ja, jetzt geht das wieder los, Herr Möller, aber was Sie hier vorn wieder mal von sich geben, ich finde, das ist wirklich einfach nur noch widerlich.

(Unruhe AfD)

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)

Sie können sich doch um Ihren Scheiß kümmern, oder? – Das, was Sie hier von sich geben und was Sie hier als Entmenschlichung wirklich anbieten, ist einfach widerlich. Ich finde es schade, dass wir das hier in diesem Hohen Haus ertragen müssen.

Allerdings möchte ich mich bei den Kolleginnen von Bündnis 90/Die Grünen für diese Aktuelle Stunde bedanken. Die Debatte um eine mögliche Landesaufnahmeanordnung beschäftigt uns nahezu die gesamte Legislaturperiode und ist in der öffentlichen Wahrnehmung offenbar in eine Sackgasse geraten. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es zumindest in der DNA der rot‑rot‑grünen Parteien und Fraktionen verankert sein sollte, Menschen in Not beizustehen, ihnen zu helfen und praktisch Solidarität zu üben.

(Beifall DIE LINKE)

Wer sich nun vor seinem geistigen Auge die Bilder von den griechischen Inseln, von Moria noch mal hervorruft, der wird sich kaum eine drängendere Notwendigkeit zum Handeln vorstellen können als diese.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir sehen Würzburg!)

Gemeinsam konnten wir uns letztlich auf eine Landesaufnahmeanordnung einigen, welche die Lan

(Abg. Malsch)

desregierung im Juni 2020 erlassen hat, um dort wenigstens 500 Menschen aus dieser Situation retten zu können. Die Ernüchterung folgte auf dem Fuße. Das Bundesministerium des Innern, geführt von Horst Seehofer, untersagte uns diese Möglichkeit. Der Minister verweigerte sein Einvernehmen. Gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben die Länder die Möglichkeit, über eigene Aufnahmeprogramme Menschen aus eben solchen humanitären Notlagen zu retten. Dazu gab es in der Folge reichlich Rechtsgutachten. Auch bei laufenden Aufnahmeprogrammen gab es das Versagen des Einvernehmens durch den Bundesinnenminister in dieser Form bisher nicht. Für uns als Linke-Fraktion ergibt sich daher ein klares Bild: Die Entscheidung Seehofers fiel aus einer rein politischen Motivation. Die Rechtslage ist aus unserer Sicht aufseiten des Freistaats Thüringen. Von daher ist der Klageweg aus meiner Sicht der einzig logische Weg, dafür zu sorgen, dass wir genau diese Option ausschöpfen könnten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist nicht so, als wären wir mit dieser Auffassung allein. Wir haben das vorhin gehört. Das Land Berlin hat bereits Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht – übrigens ein SPD-Innensenator. Ich sage es hier noch einmal klar und deutlich: Wir müssen uns diesem Weg anschließen. Wir brauchten bereits vor vielen Monaten eine Lösung für die Menschen in Moria. Wir brauchen zukünftig Rechtssicherheit, wenn es darum geht, mit Aufnahmeprogrammen Menschenleben zu retten. Es geht darum, dass wir uns hier das Recht einklagen, Menschenleben retten zu dürfen. Ja, ich persönlich habe keinerlei Verständnis dafür, dass dieser Weg zur Klage und das Kabinett von einzelnen bestimmten Ministerien einer Farbe blockiert werden. Ich halte es für falsch. Egal, welche Argumente aus der SPD dann kommen mögen, eine rot-rot-grüne Landesregierung kann somit bei der Rettung von Menschenleben nicht aus dem Vollen schöpfen. Die Leidtragenden, das sind die Menschen auf Lesbos, die dort im Elend vor sich hinvegetieren müssen. Das muss man sich am Ende dann auch einfach einmal klarmachen. Es ist am Ende auch die Große Koalition in Berlin, die kein Stück auf diese Menschen gibt, die Seenotrettung kriminalisiert, die die Länder nicht dabei unterstützt, wenn sie helfen wollen und helfen könnten. Dort höre ich dann dröhnendes Schweigen. Das macht mich persönlich unfassbar wütend, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Umso wichtiger ist es, dass sich die Zivilgesellschaft einmal mehr auf den Weg gemacht hat. Die Petition „Aufnahmeprogramm durchsetzen – Klage

gegen das BMI jetzt!“ ist ein Zusammenwirken vieler zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, die sich bewusst sind, in welcher Verantwortung wir hier stehen, die zu Recht einfordern, dass zügig geklagt werden muss, die sehen, wo die Blockadehaltung liegt. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir hier zu einer Anhörung im Petitionsausschuss des Landtags kommen werden, um diese Forderung noch einmal deutlich an die Landesregierung heranzutragen. Die Forderung „Kein Mensch darf in einem Lager leben müssen“ wird auch hier am 08.07. ab 14.00 Uhr vor dem Landtag laut und deutlich werden, wenn genau diese engagierte Zivilgesellschaft dafür demonstrieren wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und an diese: Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, ich unterschreibe das, was ihr sagt, was wir gemeinsam einfordern – Thüringen muss Verantwortung übernehmen und Menschen aus den griechischen Elendslagern evakuieren. Klare Kante gegen diese Abschottungspolitik.

(Unruhe AfD)

Klare Kante gegen die Blockadehaltung Seehofers. Kein Mensch ist illegal, liebe AfD-Fraktion.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Beier, für den Satz, in dem das Wort mit „Sch…“ gegenüber dem Abgeordneten Möller vorkommt, ermahne ich Sie. Das Wort hat für die FDP-Fraktion die Abgeordnete Baum.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In den Flüchtlingslagern in Griechenland scheitert seit Monaten, Jahren die europäische Migrationspolitik. Menschen leben oder – besser – überleben unter menschenunwürdigen Bedingungen in diesen Lagern, die so schon nicht besonders wohnlich sind und pandemischen Bedingungen auf jeden Fall nicht gerecht werden. Dies geschieht aber nicht nur in Griechenland – auch in Syrien, in der Türkei, im Libanon, an verschiedenen Stellen in Afrika. Deswegen ist es gut, dass in Griechenland – vermutlich, weil es Teil der europäischen Union ist – jetzt die Europäische Union Geld in die Hand nimmt, um die Zustände dort in diesen Lagern zu verbessern – aber eben Europa und nicht Thüringen.

(Abg. Beier)

(Beifall FDP)

Denn Europa hat die Aufgabe, eine abgestimmte Lösung zu finden, damit Migration in die Europäische Union geregelt erfolgen kann. Wenn Deutschland sich da besonders hervortun möchte, wie es das ja auch in der Vergangenheit schon getan hat, dann ist das durchaus zu begrüßen, aber eben Deutschland und nicht Thüringen.

Wenn jetzt Thüringen gemeinsam mit Berlin im Bundesrat probiert hat, unabhängig von dem Bundesprogramm Landesaufnahmeprogramme zu organisieren und damit keine Mehrheit im Bundesrat bekommen hat, dann liegt das nicht daran, dass Sie jetzt die einzigen sind, die das Problem verstanden haben, sondern dann liegt es daran, dass es einfach überhaupt gar keinen Sinn macht, dass Bundesländer unabhängig vom Bund Migrationsentscheidungen treffen. Nicht nur, weil wir zum allergrößten Teil auch über bundesdeutsche Gesetzgebung sprechen, wenn nicht gar über internationale Gesetzgebung, auch weil ein Großteil der finanziellen Bewältigung aus dem Bundeshaushalt kommt, und vor allem, weil ein solches Programm mehr Fragen aufwirft, als dass es Antworten bringt.

Migration ist eine nationale und in unserem Fall auch eine europäische Aufgabe, weil es eben nicht nur um unser Bundesland geht, nicht nur um unser Land und Deutschland, nicht nur um Europa, sondern es geht um internationale politische Folgen, die aus Entscheidungen in der Migrationspolitik entstehen. Migrationspolitik ist auch Außenpolitik, ist auch Sicherheitspolitik und ist auch Entwicklungspolitik. Thüringen hat eine Rolle in diesem ganzen Prozess und Thüringen hat ausreichend damit zu tun, wenn es sich um die Menschen kümmert, die über die üblichen Verteilprozesse nach Thüringen kommen.

(Beifall FDP)

Anstatt jetzt den Bundesinnenminister zu verklagen, sollte die Landesregierung ihre politische Energie darauf legen, ihre Aufgaben bestmöglich zu machen.

(Beifall FDP)

Und ihre Aufgaben, also die Landesaufgaben, sind die Unterbringung und die Integration und da gibt es Luft nach oben, angefangen bei der Transparenz und der Geschwindigkeit bei der Klärung des Bleiberechts und dann auch dem entsprechenden Vollzug der Entscheidung. Sichere Verhältnisse in und um die Erstaufnahmeeinrichtung – es kann nämlich nicht sein, dass Menschen sowohl in als auch außerhalb der Einrichtung sich nicht sicher fühlen.

(Beifall FDP)

Und vielleicht sprechen wir auch mit den Kommunen noch mal über Mindeststandards bei der Unterbringung, damit es auch in der Gemeinschaftsunterkunft möglich ist, einer Arbeit nachzugehen, weil man nachts ausreichend schlafen konnte,

(Beifall FDP)

oder Hausaufgaben zu machen, weil man WLAN und einen Schreibtisch hat. Lassen Sie uns die Menschen dabei unterstützen, sich in Thüringen ein Leben aufzubauen, sei es vorrübergehend oder von längerer Dauer. Ein Leben, das sie aus eigener Kraft und mit eigener Leistung gestalten können. Denn eines muss uns doch wichtig sein: Dass diejenigen, die in Thüringen landen – und das ist ja keine wirklich freiwillige Entscheidung –, hier eine Heimat für sich und für ihre Familien finden. Wir Freien Demokraten wollen, dass die Menschen gern in Thüringen leben, dass sie unseren Freistaat und unsere Gemeinschaft durch ihr Können, durch ihr Engagement, durch ihre Kultur und einfach durch ihr Menschsein bereichern. Die migrationspolitischen Entscheidungen, die dazu führen, dass Geflüchtete in Thüringen heimisch werden können, müssen aber bundeseinheitlich organisiert und auf europäischer Ebene abgestimmt werden. Danke schön.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion der SPD erhält Herr Abgeordneter Hartung das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Bilder aus den Flüchtlingslagern in Griechenland können uns alle nicht kaltlassen. Die Zustände, die dort herrschen, sind nicht nur menschenunwürdig, sie sind eine Schande für Europa und eigentlich auch eine Schande für jedes Mitgliedsland, das nicht alles tut, um genau diese Missstände abzustellen und hier Abhilfe zu schaffen. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, was in diesen Lagern passiert. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass Menschen dort nach der Traumatisierung durch die Flucht weiterhin traumatisiert werden. Wir sollten uns vor allem der Kinder der vulnerablen Gruppen annehmen. Das ist eine Aufgabe, der wir uns alle stellen sollten, und zwar unabhängig davon, auf welcher Ebene wir agieren, ob das in der EU, ob das auf deutschlandweiter Ebene ist, in Bundesländern oder in Kommunen. Das ist

(Abg. Baum)