Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021

In der ersten Beratung haben wir darauf hingewiesen, dass grundsätzlich öffentlich abgehaltene Sitzungen im Petitionsausschuss mit der AfD nicht möglich sein werden. Schön, dass Sie unserem Rat gefolgt sind und diesen Passus aus Ihrem ersten Gesetzentwurf gestrichen und in unserem Sinne geändert haben.

(Beifall AfD)

Rot-Rot-Grün zeigte mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf, wie weit Ihnen das Wohl unserer Bürger und die demokratische Ordnung am Herzen liegen. Sie sind stärker mit ihrem egoistischen Eigenwohl beschäftigt als mit dem Wohl unserer Bürger. Beispielgebend ist hier die Rede von Frau Abgeordneter Müller, Die Linke, vom 04.02.2021 – ich zitiere: „Und ich glaube, wenn Menschen sich an uns wenden – ich rede wirklich von Menschen und nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern; das hat auch was damit zu tun, dass jede und jeder sich an den Petitionsausschuss wenden kann, unabhängig der Staatsangehörigkeit – […]“.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht nicht, wie die Linke gern abfällig formuliert, um „die Bürger“, es geht um „unsere Bürger“.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Der Fokus unserer Politik als Abgeordnete des Thüringer Landtags muss die Sorge um die Belange unserer Bürger hier in Thüringen sein.

(Beifall AfD)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu wurden wir von unseren Bürgern auch gewählt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat in die Haushaltsverhandlungen Anträge eingebracht,

um die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses, so wie es seit Jahren sogar auf Bundesebene gefordert wird, zu verbessern. Ebenso haben wir Anträge in die Haushaltsverhandlungen eingebracht, die es dem Petitionsausschuss ermöglicht hätten, unabhängige Sachverständige im Rahmen des Petitionsverfahrens zu bestimmten Sachverhalten anzuhören. Diese Anträge hätten die Abläufe des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags im Sinne unserer Bürger gestalten lassen.

(Beifall AfD)

Leider haben diese Anträge keine Mehrheit gefunden und wurden somit abgelehnt. Wir machen Politik für unsere Bürger! AfD – wir für Sie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. Es spricht jetzt Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ich sage es ganz deutlich: Heute ist ein richtig guter Tag für die direkte Demokratie und die Mitbestimmung der Menschen in Thüringen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn wir werden das Recht, das in der Verfassung verankert ist, für jede und jeden stärken, der sich an den Petitionsausschuss wendet. Ich freue mich darüber sehr, dass wir heute, wie gesagt, ein neues Petitionsgesetz verabschieden. Es ist ein gutes Gesetz, ein gutes Gesetz für die Menschen im Land. Es senkt die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Landtag. Es erhöht die Attraktivität des Petitionsrechts und stärkt somit die direkte Demokratie. Ich freue mich auch über den großen Zuspruch, den unser Gesetzentwurf bei Expertinnen und Experten und insbesondere bei den Menschen gefunden hat. Die zahlreichen Zuschriften, die uns im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf erreicht haben, begrüßen in ihrer überwiegenden Mehrzahl die geplanten Änderungen und insbesondere die Neuerung, dass nun bei veröffentlichten Petitionen auch analoge Unterschriften anerkannt werden. Das ist von großer Bedeutung für die Petentinnen und Petenten. Gerade im Hinblick auf eine älter werdende Bevölkerung stellte die bisherige Regelung, dass Petitionen nur online auf der Plattform mitgezeichnet werden können, eine sehr große Hürde dar. Viele Petentinnen und Petenten ziehen

(Abg. Gröning)

lieber vor Ort los und sammeln in oft mühevoller Kleinarbeit teilweise Hunderte und Tausende Unterschriften in handschriftlicher Form, um sie anschließend dem Petitionsausschuss zu übergeben. Mit der Anerkennung dieser Unterschriften steht der Ausschuss nicht mehr vor der Frage, wie mit diesen Unterschriften umgegangen werden soll – vor allem dann, wenn die Unterschriften auf der Petitionsplattform im Internet eben nicht das Quorum erreicht haben. Mit der nun vollzogenen Klarstellung gibt es da keine Diskussion und keinen Spielraum für parteipolitische Spielchen mehr.

Aber auch für die Menschen, die mit digitalen Beteiligungsverfahren besser umgehen können, haben wir zahlreiche Verbesserungen eingeführt. Menschen, die gern online eine Petition mitzeichnen wollen, können dies nun tun, ohne ihre Klarnamen und ihren Wohnort im Internet wiederfinden zu müssen. Stattdessen kann bei Mitzeichnung auch ein Pseudonym gewählt werden, denn gerade in so einem kleinteiligen Land wie Thüringen mit Gemeindegrößen teilweise unter 300 Einwohnern ist es oftmals ein Leichtes, jemanden anhand seines Namens und Wohnorts zu identifizieren. Gerade in der Praxis hatte sich daher immer wieder gezeigt, dass viele Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Angst vor persönlichen Anfeindungen vor einer Mitzeichnung zurückgeschreckt sind. Mit der Möglichkeit, bei Mitzeichnung ein Pseudonym zu wählen, was sich im Übrigen an den Regelungen des Deutschen Bundestags orientiert, ist dieses Problem gelöst. Name und Anschrift der Mitzeichnenden müssen dennoch angegeben und bei der Landtagsverwaltung zur Kontrolle hinterlegt werden.

Die Petitionsplattform erfährt darüber hinaus eine umfassende Überarbeitung, denn zukünftig wird es eine Diskussionsmöglichkeit während der Mitzeichnungsphase von Petitionen geben. Das steigert nicht nur die Attraktivität der Plattform, sondern macht auch das Für und Wider einer Petition im öffentlichen Diskurs sichtbar. Damit die Einhaltung der Umgangsformen sichergestellt wird, wird die Diskussionsseite dann moderiert. Zudem haben wir eine Evaluation nicht nur der Diskussionsseite festgeschrieben, sondern auch der gesamten Petitionsplattform, um bei möglichen Problemen bei der technischen Umsetzung noch Anpassungen vornehmen zu können.

Zu den Beratungen des Gesetzes im Ausschuss möchte ich sagen, dass ich mich über die konstruktive Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen sehr gefreut habe und dass es uns gelungen ist, ein so gutes Petitionsgesetz auf den Weg zu bringen. Es stellt die Mängel ab, die sich in den

letzten Jahren in der Praxis gezeigt haben, und wird dafür sorgen, dass wir gegenüber den privaten Petitionsplattformen attraktiver werden. Allerdings bin ich – und das fällt mir schwer; aber die FDP hat ihren Antrag zurückgezogen, und das macht deutlich, dass sie mit dem Pseudonym auch mitgehen können; danke auch dafür – nicht so glücklich darüber – und das ist, das muss ich ganz offen sagen, der Unterschied zu den Rechtsextremen auf der anderen Seite –, dass der Vorschlag, die Sitzung des Petitionsausschusses öffentlich zu machen, keine Mehrheit gefunden hat.

(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das nennt man Demokratie, Frau Müller!)

Insbesondere hat das Anhörungsverfahren, welches wir auch sehr häufig durchführen, gezeigt, dass genau diese Öffentlichkeit von den Menschen gewünscht wird. Gerade im Bürgerausschuss, denn so nenne ich den Petitionsausschuss auch immer gern, sollte bei Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Regelungen öffentlich getagt und damit Transparenz hergestellt werden. Die Transparenz ist unverzichtbar für die lebendige Demokratie. Beispiele aus Bayern und Sachsen-Anhalt, wo die Ausschüsse öffentlich tagen, zeigen es: Die meisten Menschen wollen, dass ihre Petition öffentlich behandelt wird, dass sie an der Beratung der Petition teilnehmen und dass sie transparent nachvollziehen können, wie der Ausschuss zu seiner Entscheidung kommt. Sachverhalte können zudem bei Anwesenheit aller Beteiligten direkt geklärt und Missverständnisse ausgeräumt werden. Die Entscheidung des Ausschusses würde so viel besser verständlich für die Betroffenen und mögliche Nachfolgepetitionen würden vielleicht auch überflüssig.

Zwar ist die Öffentlichkeit der Sitzung des Petitionsausschusses vorerst nicht umsetzbar, aber das heißt ja nicht, dass wir sie nicht weiter fordern. Vielleicht werden wir es in einer anderen Legislaturperiode dahin bringen, dass auch dieser Ausschuss – unser Bürgerausschuss –, an den sich jeder wenden kann, öffentlich tagt. Und es ist ja auch feststellbar: Wir sind häufig ein Übersetzer im Petitionsausschuss, wir erklären Verwaltungshandeln, weil die Menschen manchmal nicht mehr verstehen, wie eine Entscheidung zustande kommt, wer für was zuständig ist. Ich sehe Sie dahinten schütteln, ich weiß es, Herr Heym, wir haben da eine kontroverse Diskussion geführt mit der CDU, aber wir sind nicht durchgekommen. Vielleicht schaffen wir es irgendwann, Sie davon zu überzeugen, wenn wir vielleicht mal eine Ausschussreise nach Bayern oder Sachsen-Anhalt machen und die Angst – das große Gespenst – vor einer öffentlichen Sitzung dann verlorengeht. Denn gerade diese Rede eben hat doch

deutlich gezeigt: Im Ausschuss kommt kein Wort – hier im Parlament stellt man sich hin. Und ich glaube, das würde dem Bürgerausschuss guttun, wenn er öffentlich tagt.

Ich will noch einen Satz verlieren oder einen kleinen Hinweis geben: Die Landtagsverwaltung hat uns am Mittwoch mit einem Brief durch die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf aufmerksam gemacht, dass es vielleicht noch Probleme geben könnte bis zur Umsetzung des Diskussionsforums auf der Petitionsplattform. Dennoch bleiben wir dabei und werben dafür, dies einzuführen. Wir werden das mit den Menschen auch draußen kommunizieren, damit stärken wir der Verwaltung auch den Rücken – ich sehe Herrn Niemeyer dahinten sitzen. Dennoch bleiben wir dabei, dieses tolle Gesetz, das die Rechte der Menschen stärkt, heute auf den Weg zu bringen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Als Nächster hat sich für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Tiesler zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, unser Thüringer Gesetz über das Petitionswesen weist im Bundesmaßstab gesehen bereits jetzt schon sehr weitreichende Regelungen auf und wurde auch im Endergebnis der vorangegangenen Anhörungen – wir hatten es vorhin gehört – von einer Vielzahl der Anzuhörenden gelobt. Doch wie so oft im Leben gibt es immer gute Gründe, es besser zu machen, um damit den stetigen Anforderungen gerecht zu werden. Insofern war es gut und richtig, dass es einen Hinweis zu einer Gesetzesänderung gegeben hat. Aber wie gesagt: Nichts ist so gut, als dass man es nicht verbessern könnte. Daher hat sich auch die CDUFraktion in den letzten Wochen und Monaten aktiv in diesen Entwicklungsprozess eingebracht und den Gesetzentwurf der Regierungskoalition sachkritisch und ausführlich mitdiskutiert. Hierbei halfen auch die zahlreichen Anregungen und Meinungen, welche uns im Rahmen der Anhörung und im Vorfeld gegeben worden sind, auch wenn nicht alle in die Gesetzesvorlage Einzug halten konnten, zum Beispiel – wir haben es gerade gehört – das Thema „Öffentliche Anhörung“. Im Bayerischen Landtag ist es so, dass per se alle Petitionen öffentlich angehört werden. Aber aufgrund des Aufwands, der dadurch entsteht, sind die Petitionen auf alle Land

tagsabgeordneten aufgeteilt und werden im jeweils dazugehörigen Ausschuss beraten. Das zeigt also, dass mit dieser öffentlichen Anhörung auch ein Mehraufwand einhergeht. Es ist also auch kritisch zu diskutieren, ob man das aufnehmen möchte.

Insofern gab es – wie gesagt – einen intensiven Prozess, welcher sich nun in dem vorliegenden Gesetz widerspiegelt. Als erster guter Punkt ist zu nennen, dass mit der Gesetzesänderung die Diskussionsseite des Landtags für Petitionen eine Moderation erhalten soll. Damit kann das Nutzungsverhalten in bessere Bahnen gelenkt werden oder – besser gesagt – es trägt maßgeblich zur Einhaltung der Netiquette und Sachlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer bei. Bezüglich der Praktikabilität ist ja weiterhin auch eine zeitnahe Evaluation verankert – wir haben es gehört, nach einem Jahr soll die gesamte Sache noch mal evaluiert werden –, welche natürlich dann auch der Qualität des Systems zuträglich ist.

Wir haben auch gehört, und das möchte ich jetzt gleich noch mit einschieben: Es gab von der Verwaltung hier eine Information, dass die Umsetzung dieser Moderation in dem alten System momentan schwierig ist – die Petitionsplattform ist halt von 2013; wer sich ein bisschen in der Materie auskennt, weiß, dass es sehr aufwendig ist, wenn ich das System von 2013 wieder anfasse. Wir werden – auch wenn wir das Gesetz hier begrüßen – schauen müssen, dass wir irgendwie eine Übergangslösung für die nächsten Monate in diesem Bereich finden.

Ein weiterer Punkt ist – ich habe es schon erwähnt –, dass sich viele Anzuhörende auch für die im vorherigen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün ursprünglich vorgesehene Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen aussprachen. Hier haben wir es uns hinsichtlich einer genauen Positionierung nicht leicht gemacht, aber schlussendlich zum einen aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken, aber vor allem zur wirklichen Wahrung der offenen Diskussionskultur innerhalb des Petitionsausschusses ganz klar davon abgesehen. Gut, dass dies noch einmal verankert wird.

(Beifall AfD)

Zur weiteren Verbesserung der alltäglichen Arbeit im Ausschuss trägt jetzt sicher auch bei, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses frühzeitig über neu eingegangene Petitionen in Kenntnis gesetzt werden und damit auch rechtzeitig entscheiden können, ob schneller Handlungsbedarf besteht. Aktuell werden die Ausschussmitglieder erst von den Petitionen in Kenntnis gesetzt, nachdem diese einen zeitlich zum Teil nicht ganz unerheblichen Vor

(Abg. Müller)

prozess innerhalb der Verwaltung durchlaufen haben. Insofern gibt es mit dieser Regelung nun die Möglichkeit, lange Wartezeiten für wichtige Entscheidungen für wichtige Petitionen verkürzen zu können.

Noch ein weiteres und – wie wir finden – gutes Resultat konnte im Bereich der Mitzeichnung gefunden werden. Grundlegend haben wir als CDU-Fraktion uns immer gegen die Verwendung von Pseudonymen gestellt, da jeder Unterzeichnende für eine Sache, die er unterstützt, auch mit Ross und Reiter genannt werden soll.

(Beifall CDU)

Aber, wie bereits auf Bundesebene sowie in zahlreichen Landesparlamenten praktiziert, gibt es eben auch sinnvolle Kompromisslösungen. Hierbei müssen auch weiterhin die Namen und Anschriften der Unterzeichner auf den Sammellisten für die Landtagsverwaltung ersichtlich und nachprüfbar sein, aber gerade im Onlineformat können im öffentlich zugänglichen Bereich Pseudonyme verwendet werden, solange im Hintergrund die Klarnamen der Petenten von der Verwaltung nachprüfbar erkannt werden können.

Und einen letzten Punkt möchte ich noch nennen: Wir als CDU-Fraktion sind immer für die Verhinderung von Mehrfachzeichnungen eingetreten. Daher liegt auf dem Punkt der zukünftigen Prüfung der Eintragungen auf Mehrfachunterzeichnungen gerade in der Zusammenführung der digitalen und analogen Listen ein wichtiges Augenmerk, damit eben das Sammlungsergebnis nicht verfälscht wird.

Zum Schluss noch einmal zusammengefasst: Es liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der im Sinne einer praktikablen, aber vor allem – und das sei besonders betont – einer fraktionsübergreifenden, sachlichen Bearbeitung von Petitionen ein stimmiges Ergebnis gibt. Damit werbe ich auch noch mal für Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tiesler. Als Nächstes hat sich Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit gut einem Dreivierteljahr haben wir uns mit den Änderungen des Thüringer Petitionsgesetzes befasst. Heute sind wir bei der zweiten Beratung im Plenum und damit hoffentlich nah am

Ziel, die Hürden für das Einreichen einer Petition und die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung zu senken. Petitionen sind ein zweckmäßiges Instrument, Onlinepetitionen auf Change.org oder Campact sind längst Bestandteil von NGO-Kampagnen oder um einem Bürgeranliegen Gehör zu verschaffen. Die Inhalte dieser Petitionen landen freilich nicht im Landtag, sind aber dennoch ein probates Mittel zur vor allem politischen Meinungsbildung. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass die Inhalte im Rauschen des Internets verpuffen. Petitionen aber, die sich an den Thüringer Landtag richten, kommen direkt beim Petitionsausschuss an. Freilich sollte der Inhalt im Zuständigkeitsbereich des Landtags oder im Bereich „Sonstige Einrichtungen mit öffentlichen Aufgaben“ liegen.

Liegt der Petition noch ein öffentliches Interesse zugrunde, kann die Petition auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht werden, damit wiederum können viele Menschen über das Ziel des Begehrens informiert werden und dies auch mit ihrer Unterschrift unterstützen.