Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021

Dann hatten wir die zweite Frage: Wie sieht es jetzt aus mit der Pandemie, mit dem Problem, dass man möglicherweise schwieriger an die Bürgerinnen und Bürger herankommt bzw. die Bürgerinnen und Bürger sich vielleicht auch scheuen, zu einer Unterschriftensammlung zu gehen, sich in Bewegung zu setzen und diese Unterschriften abzugeben? Deswegen haben wir jetzt in einem zweiten Änderungsantrag vorgesehen, dieses Quorum weiter abzusenken.

Was wir unabhängig von Neuwahlen, vorzeitigen Neuwahlen oder fristgemäßen Neuwahlen oder was auch immer, machen müssen, ist schlicht, dass wir Wahlkreise neu schneiden müssen, wenn sich eine Bevölkerungsabweichung von über 25 Prozent nach oben oder unten ergibt. Ich erkläre es gern noch mal für die Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich nicht so genau mit dem Wahlrecht befassen. Es geht darum: Bei einem Wahlkreis, wo extrem wenig Leute wohnen, wo also die Abweichung größer wäre als 25 Prozent vom Durchschnitt, würde praktisch, wenn ein solch kleiner Wahlkreis – klein, was die Einwohnerzahl anbelangt – einen direkt gewählten Abgeordneten, eine direkt gewählte Abgeordnete entsenden könnte, das Gewicht der Stimmen in diesem Wahlkreis unzulässig erhöht. Genauso gut oder genauso schlecht wäre es andersrum: Wenn in einem Wahlkreis plötzlich verhältnismäßig sehr viel mehr Menschen wohnen als in einem anderen Wahlkreis, dann hätten die Stim

men der Bürgerinnen und Bürger dort weniger Gewicht.

Wir ändern hier sozusagen den Wahlkreiszuschnitt, nicht einfach nach Gutdünken, sondern nach vernünftig erhobenen Bevölkerungszahlen. Da wir das Problem hatten, dass in dem Gesetzgebungsprozess zum Neuzuschnitt der Wahlkreise noch mal eine neue Zahl der Wahlberechtigten eingegangen ist, müssen wir jetzt mit diesem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, noch mal in die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses einschneiden.

Die neue Einteilung sehen Sie jetzt. Letztendlich wird jetzt nur noch ein Ort mit gut 1.000 Einwohnern in einen anderen Wahlkreis herübergezogen. Damit ist diese Zahl wieder gerecht hergestellt. Und damit schaffen wir die förmlichen Voraussetzungen, und das muss hier nicht Anlass für irgendwelche politischen Debatten oder irgendwelche Behauptungen und Verschwörungen sein. Und, wie gesagt, wenn Sie eigene wunderbare Ideen konstruktiver Art zu haben meinen, dann lassen Sie es uns doch das nächste Mal wissen und beschimpfen Sie uns nicht einfach nur unqualifiziert in der Plenardebatte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir einen Hinweis: Wir haben Ihnen deshalb Gläser auf Ihre Tische gestellt, damit Sie Flaschen und Thermoskannen bitte nicht oben auf den Plenartischen zu stehen haben. Deshalb stehen die Gläser da. Vielen Dank.

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Walk, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will zunächst einmal unsere Besucher auf der Besuchertribüne begrüßen. Dabei handelt es sich um Mitglieder der Jungen Gruppe der Gewerkschaft der Polizei, nicht nur aus Thüringen, sondern auch aus Rheinland-Pfalz.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Ich finde, es passt sehr gut, weil sie ein spannendes Projekt haben, was ich mal zusammenfasse mit zwei Schlagworten: Demokratie und Respekt. Das sind auch die Punkte, die wir uns hier im Hohen Hause auch immer vornehmen. Ich glaube, die Gelegenheit ist passend, dass ich Ihnen zum einen

(Abg. Marx)

alles Gute wünsche für Ihr spannendes Projekt, aber zum anderen auch danke stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen. Ich finde, Sie machen in einer wirklich schwierigen Zeit einen tollen Job. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall CDU)

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt vor allem zwei Zielrichtungen: zum einen das Absenken von Unterschriftenquoren zur Landtagswahl 2021, aktuell dazu Vorlage 7/2354, und in einem zweiten Punkt die Wahlkreisneueinteilung im Wahlkreis Erfurt, siehe Drucksache 7/3658. Am 14. April 2021, Kollegin Marx hat es bei der Einführung gesagt, haben die rot-rot-grünen Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingereicht, um für den Fall einer gleichzeitigen Durchführung der Bundestagswahl und einer möglichen Landtagswahl am 26. September dieses Jahres weitere Vorkehrungen zu treffen. Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf in dem ersten Punkt um eine erneute Absenkung der Unterschriftenquoren für die Einreichung von Wahlkreisvorschlägen und Landeslisten zu einer möglichen Landtagswahl in diesem Jahr. Die rot-rot-grünen Fraktionen hatten vorgesehen, diese auf 50 für Wahlkreisvorschläge und auf 200 für die Landeslisten zu senken. Ich habe für meine Fraktion bereits in der ersten Beratung und auch in früheren Debatten immer wieder darauf hingewiesen und deutlich gemacht, dass es für meine Fraktion natürlich wichtig und zwingend ist, die verfassungsrechtlichen Hürden einzuhalten. Aber, das sage ich auch in aller Deutlichkeit, wir haben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Wahlkreis- und Landeslistenvorschläge auch in Zeiten wie diesen, auch in der pandemiebedingten Erleichterung zur Aufstellung von Wahlvorschlägen nicht dazu führen darf, dass sozusagen die demokratische Legitimation der eingereichten Wahlvorschläge an Bedeutung verliert. Deswegen gilt es, einen Kompromiss zu finden. Ich finde – vorab schon einmal –, dass uns das gelungen ist. Wir sagen, vielmehr muss doch Maßstab sein, Wahlvorschläge dann zuzulassen, bei denen auch ohne Sonderregelung eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung vorgelegen hätte. Das hat auch die Anhörung hier im Ausschuss gezeigt.

In der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschuss vom letzten Donnerstag haben wir dafür gesorgt, dass nun mit den vorgeschlagenen 75 Unterschriften für die Wahlkreisvorschläge und die 300 Unterschriften für Landeslisten beide der von mir eben genannten Aspekte aus unserer Sicht ausreichend berücksichtigt werden. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal an die Reduzierung von erforderlichen Unterschriften zur Bundestagswahl

erinnern. Der Bundestag hat entschieden, am 9. Juni 2021 ist ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht worden. Da haben wir folgende Zahlen. Für die Bundestagswahl in diesem Jahr gelten folgende Quoren: Für die Landeslisten 442 Unterschriften und für die Kreiswahlvorschläge mindestens 50 Unterschriften.

Damit komme ich zu dem zweiten Punkt und damit zu den Zuschnitten im hiesigen Wahlkreis Erfurt. In diesem Punkt geht es um die notwendige Anpassung aufgrund von Bevölkerungsentwicklung in dem Erfurter Wahlkreis. Ich verweise noch einmal auf Kollegin Marx, dazu gibt es eine Beschlussempfehlung aus dem zuständigen Ausschuss vom 24. Juni dieses Jahres. Aufgrund der neuen Bevölkerungszahlen mit Stand vom 31.12.2020 waren weitere marginale Änderungen in den Erfurter Wahlkreisen 24 bis 26 notwendig, welche wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag auch hinreichend berücksichtigt haben. Durch die beabsichtigte Änderung wird nun verhindert, dass die Bevölkerungszahl im Wahlkreis 25 Erfurt II um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Landtagswahlkreise abweicht. Damit kommen wir als Gesetzgeber der Pflicht nach, die wir haben, die zwingend erforderliche Wahlkreisneueinteilung Wahlkreis Erfurt II im Vorfeld der möglichen Landtagswahl neu vorzunehmen und das Ganze, wenn man so will, vernünftig und auch minimalinvasiv.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Aus den von mir genannten Gründen werden wir der Beschlussempfehlung aus dem Innen- und Kommunalausschuss und dem dazugehörigen Änderungsantrag heute zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordneter Bergner für die FDPFraktion.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich erst mal den Blick nach oben richten. Es ist ein richtig schöner Anblick, mal wieder Besucher hier im Hohen Haus sehen zu können, und als Innenpolitiker freut man sich natürlich auch über diese fachliche Ausrichtung. Herzlich willkommen!

(Beifall FDP)

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen einerseits wahlrechtliche Vorschriften angepasst werden, hier unter anderem die noch immer umstrittenen Unter

(Abg. Walk)

schriftenquoren. Dazu hatte ich schon in der ersten Lesung ausgeführt, dass wir das für bedenklich halten. Nicht nur, dass in einer Pandemie mit Kontaktbeschränkungen das Sammeln von Unterschriften wesentlich erschwert sein dürfte, auch der im Falle einer Neuwahl verkürzte Zeitraum, der für das Sammeln zur Verfügung steht, erschwert das zusätzlich. Wir haben mittlerweile aber auch gelernt, dass Rot-Rot-Grün und CDU weder Anmerkungen der Opposition noch Ergebnisse der Anhörungen wirklich zu interessieren scheinen, zumindest dann nicht, wenn sie die eigenen Ziele nicht befürworten. Sei es drum.

Auch wurde die Einteilung der Wahlkreise in dem vorliegenden Entwurf thematisiert, denn sobald die Einwohnerzahl eines Wahlkreises um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweicht, müssen Verschiebungen stattfinden. So ist das in Erfurt nun der Fall. Die Änderungen wurden auch vorgeschlagen, erst von Rot-Rot-Grün, dann hat die CDU einen Gegenentwurf eingebracht, der die Einwohner so den anderen Wahlkreisen zuzuteilen scheint, dass sie selbst wieder bessere Chancen bei der Wahl hat. Dann ist erst einmal gar nichts passiert, weil sich nämlich CDU und Rot-Rot-Grün nicht einigen konnten. Dann wurde es dringend und man hat sich geeinigt. Nun kam nach der Beschlussempfehlung eine weitere Änderung.

Meine Damen und Herren, mal abgesehen davon, dass wir hier über die Erfurter Einwohner sprechen, also Personen, Wähler, die Sie schachbrettartig von A nach B schieben, könnte man dieses Geschachere natürlich als peinlich bewerten, zumal der Eindruck bleibt, dass es sich dabei lediglich um wahltaktische Vorteile handelt. Allerdings wissen wir, dass die Neueinteilung der Wahlkreise und auch eine Korrektur der Quoren notwendig sind. Und weil wir, meine Damen und Herren, zu unserem Wort stehen, dass wir Neuwahlen nicht verhindern werden, enthalten wir uns bei diesem Entwurf. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Dittes von der Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielleicht zunächst mal, weil es keine Rolle gespielt hat, die zwei nicht strittigen Punkte im ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, nämlich die Anpassung der Regelung zur Vermeidung von Wahlbeeinflussung am Wahltag an die für die

Bundestagswahl geltenden Regelungen und die Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer, weil ohne die vielen Tausenden Wahlhelfer Wahlen, egal welcher Art, in Thüringen nicht möglich wären. Deswegen ist es gut, dass wir an dieser Stelle auch die Anerkennung zeigen und das Erfrischungsgeld angehoben wird.

(Beifall DIE LINKE, CDU)

Auch das soll in der zweiten Lesung gesagt werden.

In der Tat, es gibt zwei strittige Punkte, über die wir uns lange ausgetauscht haben. Herr Bergner, ich schätze Sie ja als demokratischen Abgeordneten, der auch keinem polemischen Streit aus dem Weg geht. Aber das, was Sie hier gerade gesagt haben, dass wir die Erfurter Wählerinnen und Wähler wie auf dem Schachbrett umherschieben würden und schachern würden, um einen politischen Vorteil zu bekommen – das ganze Gegenteil ist sowohl mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses als auch mit dem Änderungsantrag der Fall. Ich weise ausdrücklich und entschieden Ihren Vorwurf zurück.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann doch kein Geschachere sein, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, wie Frau Marx sagte, und die Abweichung mehr als 25 Prozent in einzelnen Wahlkreisen betrug, es kann doch kein Geschachere sein, wenn wir uns hier damit auseinandersetzen, dass wirklich jede Stimme in Thüringen, die ein Mensch zu einer Wahl abgibt, genauso viel wert ist wie die Stimme eines anderen Menschen, der zur Wahl gegangen ist. Das ist unsere verfassungsrechtliche Aufgabe,

(Beifall DIE LINKE)

denn die Gleichheit der Wahl ist eine der fünf Wahlrechtsgrundsätze, die gilt es selbstverständlich einzuhalten und dafür auch die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das ist kein Geschachere, Herr Bergner, das ist verfassungsrechtlich verantwortungsvoller Umgang mit dem Wahlrecht in diesem Land.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will es mal deutlich sagen: Wir haben uns eben auch im Wissen um die Wahlkreisbindung von Wählerinnen und Wählern, zu ihren Abgeordneten, die in ihren Wahlkreisen tätig sind, von vornherein, auch von diesem Pult aus, immer wieder dazu bekannt, in diesem Gesetzentwurf die verfassungsrechtliche Notwendigkeit zu berücksichtigen und

(Abg. Bergner)

tatsächlich nur im Fall des Änderungsantrags Frienstedt mit 1.354 Wählerinnen und Wählern vom Wahlkreis 26 in den Wahlkreis 25 zu verschieben und Salomonsborn mit 1.081 Wählerinnen und Wählern vom Wahlkreis 25 in den Wahlkreis 24. Wenn Sie jetzt mal die Gesamtzahl auch der Wahlkreise sehen – wir haben im Wahlkreis 25 immer noch 56.656. Das zeigt doch, dass dieser Eingriff minimalinvasiv ist und zu überhaupt keiner Veränderung der politischen Mehrheitsverhältnisse führt, aber eben den Grundsätzen der Gleichheit der Wahl gerecht wird. Da möchte ich mich bedanken, dass wir in diesem Punkt Einigkeit erzielt haben. Und es ist keine Hinterzimmerpolitik, wenn sich Abgeordnete darüber verständigen, welche Regelung tatsächlich auch mehrheitsfähig wird. Es ist keine Hinterzimmerentscheidung, sondern es ist, worauf der Ausschussvorsitzende zu Recht hingewiesen hat, eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses, der entsprechend den Wahlergebnissen vom Oktober 2019 zusammengesetzt ist. Es ist eine zutiefst demokratische Entscheidung, die hier vorgelegt worden ist.

Ich will aber auch zu dem zweiten Punkt noch etwas sagen, zu den Quoren, Herr Walk. Ja, in der Tat haben wir eine unterschiedliche Auffassung. Sie haben die beiden Leitplanken beschrieben, eine gewisse Hürde, die sagt, es muss garantiert, es muss gewährleistet sein, dass auf der einen Seite Kandidaten oder auch Landeslisten einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung haben und dass auf der anderen Seite natürlich dadurch auch keine Beeinträchtigung insbesondere kleinerer Parteien dargestellt werden kann, sondern dass Chancengleichheit auch für kleinere Parteien herrscht.

Sie haben auch die Absenkung der Quoren zur Bundestagswahl durch den Bundestag, aufgrund der Corona-Pandemie, benannt. Nun haben wir aber noch eine Besonderheit in Thüringen zu berücksichtigen, wir haben nicht nur die Corona-Pandemie, eine möglicherweise auch im September konkret bestehende Bedrohungslage, wir haben möglicherweise auch ein anderes Kommunikationsverhalten von Wählerinnen und Wählern, wenn sie im Prinzip mit Parteien auch interagieren, aber wir haben darüber hinaus möglicherweise auch noch eine Wahl mit verkürzten Fristen, die es Parteien nur in maximal 33 Tagen erlaubt, ihre notwendigen Unterschriften zu sammeln. Und das ist etwas, was wir gleichermaßen mit berücksichtigen müssen. Wenn Sie hier darstellen, wie hoch die Quoren bei der Bundestagswahl sind, dann kann ich Ihnen auch sagen: Das, was wir heute unter den doppelten Beeinträchtigungen für kleinere Parteien beschließen, liegt, was die Wahlkreiskandidaten anbetrifft, immer noch über dem, was in Bundestags

wahlkreisen bei verlängerten Fristen notwendig ist. Bei der Landesliste ist es umgekehrt, da ist das Erfordernis bei der Bundestagswahl höher als das, was wir heute beschließen.

Ich glaube aber, dass das, was wir heute beschließen, die 75 notwendigen Unterstützungsunterschriften im Wahlkreis, was einen Prozentsatz von etwa 0,195 der Wahlberechtigten im Durchschnitt betrifft, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass wir 0,26 an notwendigen Unterschriften der Wahlberechtigten nicht überschreiten dürfen. Wir unterschreiten dies. Aber ob es tatsächlich den Bedingungen auch der Corona-Pandemie und der verkürzten Frist entsprechen wird, das ist noch mal zu diskutieren. Wir glauben, dass wir eine verantwortungsvolle Entscheidung, eine verantwortungsvolle Abwägungsentscheidung getroffen haben. Einer verfassungsrechtlichen Bewertung, wenn sich diese anschließt, sehen wir natürlich auch entgegen.

Ich will aber auch deutlich sagen, meine Damen und Herren: In beiden Fällen, sowohl was die Wahlkreise anbetrifft, als auch die Quoren, haben wir nach wie vor Handlungsbedarf. Was wir hier regeln, ist nur in einem Fall der Quoren etwas für eine möglicherweise im Jahr 2021 stattfindende Neuwahl, aber eben nicht für alle nachfolgenden Wahlen. Und dort haben wir auch einen verfassungswidrigen Zustand, was die Quoren beispielsweise für Wahlkreiskandidaten anbetrifft. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, perspektivisch auch Änderungen vorzunehmen und Vorsorge zu treffen für künftige Wahlen mit verkürzten Fristen. Auch bei den Wahlkreisen haben wir, auch wenn wir jetzt keinen verfassungswidrigen Zustand mehr haben, eine sehr große Spreizung zwischen einzelnen Wahlkreisen, Überschreitung und Unterschreitung des Durchschnittswerts der Wahlberechtigten. Auch hier wäre es notwendig, dass der Gesetzgeber sich weit vor einer nächsten Wahl damit beschäftigt, nicht nur an einer Stelle Korrekturen vorzunehmen, sondern die weitestgehende Gleichheit dadurch sicherzustellen, dass er sich alle 44 Wahlkreise genauer anguckt. Das ist aber eine Verpflichtung, die besteht nicht heute.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: So wurde es besprochen!)

Der Verpflichtung, die heute ansteht, kommen wir mit dem Änderungsantrag und der Beschlussempfehlung nach. Aber für die Zukunft hat der Landesgesetzgeber in Bezug auf das Wahlgesetz noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)