Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021

dass wir uns weiterhin intensiv hier einbringen und Lösungen suchen und auch notwendige Lösungen finden werden. Erst mal an dieser Stelle vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Eingangs wurde schon viel, auch sehr detailliert von unserer Finanzministerin gesagt. Ich will mich hier wirklich ganz speziell auf das Besoldungsrecht beschränken. Es wurde die Notwendigkeit oder das Interesse der sogenannten Lückeprofessoren kurz angerissen, das wir über diesen Gesetzentwurf mit beraten. Aber es geht hier vor allem maßgeblich um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, das sich auf Urteile der Länder in Nordrhein-Westfalen und des Stadtstaats Berlin bezogen hat.

Neben der Bestätigung und inhaltlichen Prüfung der fünf geltenden Parameter zur Überprüfung der Beamtenalimentation hat sich das Bundesverfassungsgericht vor allem der Ermittlung des Alimentationsbedarfs für die dritten und weiteren Kinder zugewandt. Im Ergebnis kommen die Richter zu dem Statement, dass der Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten wurde. Das muss nun angepasst werden, schlussendlich müssen mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Als Vergleichsgröße wurde eine vierköpfige Beamtenfamilie mit einem Alleinverdiener in der untersten Besoldungsgruppe zugrunde gelegt. Hier kann man schon gut streiten, ob das noch der normalen Familie, der Durchschnittsfamilie bei uns Rechnung trägt.

Aber alles das können und werden wir dann im Ausschuss mit beraten. Die Maßgaben der beiden Beschlüsse sind auf Thüringen übertragbar und wurden in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Großen und Ganzen ist die Besoldung in Thüringen ordentlich geregelt und verfassungskonform. Bei vier von fünf Parametern, die das Verfassungsgericht überprüft hat, liegt Thüringen im Soll. Im Vergleich zu anderen Bundesländern beispielsweise findet sich der Freistaat im Mittelfeld wieder. Lediglich bei den

(Abg. Kowalleck)

gesprochen, in der Summe unseren Landeshaushalt mit jährlich 340 Millionen Euro belasten. Hintergrund ist, dass diese Besoldungsgruppen nicht einfach linear um einen Pauschalbetrag erhöht werden können, denn dann würde der verfassungsgemäß vorgegebene Parameter des Abstandsgebots zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen wieder verletzt. Auch seitens des Verfassungsgerichts wurde in den Urteilen dargelegt, dass eine angemessene Alimentation durch den Dienstherrn und den Gesetzgeber erfolgen muss, dass dieser aber auch eine Einordnung unter anderem der finanziellen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zugrunde liegen soll. Vor dem Hintergrund gesunkener Steuereinnahmen, einem höheren Schuldenstand aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen Zusatzkosten kann niemand ernsthaft der Meinung sein, dass wir pro Jahr bis zu 340 Millionen Euro einfach mal so zusätzlich zur Verfügung haben; von den bereits genannten Kommunen, die ebenfalls von der Erhöhung massiv betroffen wären, nämlich mit mehr als 5 Millionen Euro, ganz zu schweigen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht wurde mit diesem Gesetzentwurf ein guter Vorschlag unterbreitet, der die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten verfassungskonform gestaltet. Über die Details werden wir wie gewohnt im Ausschuss sicher auch viel debattieren und beraten. Ich beantrage die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Kießling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, vor allem auch liebe zuschauende Beamte an den Bildschirmen, heute geht es ja auch um Ihre Belange! Danke auch Frau Ministerin Taubert für die Einführung der Gesetzesvorlage. Ein moderner, verlässlicher und leistungsfähiger öffentlicher Dienst gehört zu den elementaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat sowie für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort gerade hier in Thüringen. Der Freistaat wird in seiner Verantwortung nur so gut funktionieren, wie der öffentliche Dienst dort, wo die eigentliche Arbeit geleistet wird, nämlich an der Basis und bei und an unseren Bürgern. Gerade dort sind die vom Bundesverfassungsgericht ins Visier genom

(Abg. Merz)

W3-Professoren gab es Korrekturbedarf, was aber bereits im Gesetzentwurf zur Einführung des EU-Altersgeldes mit erledigt wird.

Der hier von der Landesregierung vorgelegte Ge- setzentwurf greift die geschilderte Beschlusslage des Verfassungsgerichts auf und macht einen aus unserer Sicht guten, zielgerichteten und angemessenen Vorschlag zur Behebung der aktuell nicht vollständig verfassungsgemäßen Beamtenbesoldung in Thüringen.

Die Kernregelungen in Kürze wurden schon be- nannt. Es geht maßgeblich um die Anhebung der Familienzuschläge. Pro Kind werden die Zuschläge mitunter um mehr als 300 Euro angehoben. Allein aus familien- und sozialpolitischer Sicht kann ich das im Entwurf nur so begrüßen. Gleichzeitig kann so innerhalb des Besoldungsgefüges kein Ungleichgewicht entstehen, wenn dadurch der Mindestabstand hergestellt wird.

Um den Mindestabstand zusätzlich zu gewährleis- ten, wird in den unteren Besoldungsgruppen A6 und A7 die Eingangsbesoldung wegfallen. Es wird eine Erstattungsregelung für Widerspruchsführer und Kläger eingezogen. Da muss ich als Haushaltspolitikerin Herrn Kemmerich aus rein fiskalischer Sicht widersprechen, dass momentan nur die Widerspruchsführer eine Erstattung erhalten würden. Diese Anpassung gibt es freilich nicht zum Nulltarif. Durch die dauerhafte Anhebung der Kinderzulage im vorliegenden Entwurf entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von 50 Millionen Euro für das Land Thüringen. Nicht zu vergessen sind die Kommunen, deren Kommunalbeamte ebenfalls unter dieses Gesetz fallen. Hier werden schätzungsweise 5 Millionen Euro mehr pro Jahr benötigt. Obendrauf kommen noch mal die rund 4,6 Millionen Euro Nachzahlungen. Mehrfach wurde von verschiedenen Seiten in diesem Zusammenhang die Anhebung der allgemeinen Grundbesoldung ins Spiel gebracht. Natürlich würde auch das eine verfassungskonforme Alimentation gewährleisten. Aber, um es ganz einfach zu sagen, dieser Lösungsansatz ist in der Sache nicht zielgerichtet und letztendlich leider auch nicht finanzierbar. Denn damit würden Besoldungen angehoben, bei denen im Kern keine Un teralimentation vorliegt. Gerecht wäre das nicht.

Wie eingangs erwähnt, orientiert sich das Verfas- sungsgericht in seinen Leitsätzen bei der Bewertung an den Unterhaltskosten für Kinder. Das war der besondere Fokus, der auch im Gesetzentwurf aufgenommen worden ist. Die Anhebung der Familienzulage wurde dabei explizit auch durch das Gericht hervorgehoben. Das ist eben auch der Maßstab für das Gesetz. Zudem würde eine Erhöhung aller Grundbesoldungen, wie von einigen schon an-

menen Beamten unterer Besoldungsgruppen zu finden, denen seit 2008 – ich wiederhole, seit 2008 – wegen fehlendem Abstand der Nettoalimentierung zur Grundsicherung eine nicht auskömmliche Alimentation bescheinigt werden muss. Wie nun die diesbezügliche Kuh vom Eis gebracht werden soll, zeigt der uns vorliegende Gesetzentwurf. In welchem Maße beschämend dieser Gesetzentwurf ist, führt Ihnen der Thüringer Beamtenbund in seiner Stellungnahme von Mitte Juni 2021 auf über 30 Seiten aus. Dem ist inhaltlich wenig hinzuzufügen. Dazu später noch mehr.

In erster Linie fordert meine Fraktion Sie heute in erster Lesung auf: Verscherzen Sie es sich nicht mit Ihren Beamten! Sie sind Ihnen nämlich nicht mehr sicher, denn mit der Forderung der EU, nun auch in Thüringen Altersgeld einzuführen, haben sich die Rahmenbedingungen entsprechend deutlich geändert. Für die Beamten in Thüringen ist die Einführung des Altersgeldes zu begrüßen, denn es erlaubt ihnen, bereits erworbene Pensionsansprüche zu behalten, wenn sie ihren Dienst für den Freistaat beenden.

Für Sie, liebe Landesregierung, und für uns, die wir als Abgeordnete eine für die Bürger funktionierende Verwaltung benötigen, müsste diese neue Option jedoch in höchstem Maße besorgniserregend sein und sollte zum Nachdenken anregen. Thüringen wird sich einiges einfallen lassen müssen, um die unzufriedenen Beamten im Landesdienst zu halten, wenn es ihnen noch einfacher gemacht wird, zu gehen. Sollte der Mangel an Fachkräften nicht in die Handlungsunfähigkeit abgleiten, müssen die Bedingungen so gestaltet werden, dass Thüringer Beamtenverhältnisse im schärfer werdenden Wettbewerb um kluge Köpfe konkurrenzfähig sind. Bundesländer, denen zum Beispiel die Honorierungsbereitschaft fehlt, werden hinter anderen Ländern zurückbleiben. Dazu gab es auch Ausführungen in dem Gerichtsurteil, das, wie gesagt, nicht der alleinige Maßstab ist, wie die finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist. Hier lohnt gerade auch der Blick auf den Umgang der Nachbarbundesländer mit der Thematik der Alimentationsanpassung nach dem Verfassungsgerichtsurteil. Sachsen-Anhalt, beispielsweise, passte kürzlich die Besoldung fünf Jahre rückwirkend an, unabhängig von der Anhängigkeit irgendwelcher Rechtsbehelfe.

(Beifall AfD)

Der Freistaat Sachsen zahlte mit den Bezügen für Juli 2018 für alle Beamten Nachzahlungen ab 01.01.2008, nachdem dort ebenfalls mit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2015 das fehlende Abstandsgebot zur Grundsicherung bemängelt wurde. Alles scheint also möglich, wenn man den Feh

ler korrigieren will. Thüringen ist das einzige Bundesland, das extra für Besoldungsansprüche die Verjährungsfrist von einem Jahr im Landesbeamtenbesoldungsgesetz festgeschrieben hat und somit sogar hinter den Verjährungsfristen des BGB bleibt, man höre und staune. Das auch nun im vorliegenden Gesetzentwurf – so soll es angewendet werden gegen die Bestimmungen des BGB.

Werte Kollegen, was sollen sich da bitte vorhandene Beamte wertgeschätzt fühlen, in Thüringen bleiben zu wollen?

(Beifall AfD)

Wie sollen da Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst in Thüringen gewonnen werden? War es bisher anerkanntes Ziel, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst so auszugestalten, dass es gelingt, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen, ist es jetzt mit der Einführung des Altersgeldes eine noch viel größere Aufgabe geworden, gute Beschäftigte zu halten. Ein funktionierender Freistaat Thüringen benötigt nachhaltig einen professionellen und loyalen Umgang mit dem Personalkörper. Es ist wichtig, gerade auch in Krisenzeiten eine funktionsfähige Struktur zu haben. Wenn Sie Ihre Scheuklappen ablegen, werden Sie erkennen, dass im öffentlichen Dienst ein massiver Verlust von Erfahrungswissen und ein fortschreitender Fachkräftemangel bevorsteht, wenn nicht korrekt gehandelt wird. Menschen verlassen eine Struktur, wenn sie ungerechtfertigt Druck empfinden, die Frustrationsgrenze überschritten ist oder auf Dauer die Wertschätzung fehlt, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

In erster Linie gilt es, eine Arbeitsleistung zu entlohnen. Das funktioniert eben nicht über kinderbezogene Zulagen, welche zudem nicht ruhegehaltsfähig sind. Sie haben nicht nur Beamte mit mehr als zwei Kindern, für die im vorliegenden Gesetzentwurf deutliche Gehaltsnachzahlungen vorgesehen sind. Der Thüringer Beamtenbund hat auf 30 Seiten mehr als deutlich den Finger in diese und andere Wunden gelegt. Wenn sich künftig nur noch kinderreiche Beamte für einen Job im öffentlichen Dienst Thüringens begeistern lassen und dort halten lassen, bis sie dann mit Altersgeld in die freie Wirtschaft abwandern, dann klingt das zwar nach einem guten Plan für Familienpolitik, aber nicht nach einem zukunftsfähigen Personalkonzept für einen funktionierenden Verwaltungsdienst für den Bürger.

(Beifall AfD)

Der heute in erster Lesung diskutierte Vorschlag zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist keine gute Lösung. Lassen Sie Ih

re Thüringer Beamten nicht länger Bittsteller sein, fangen Sie endlich an, den Artikel 33 Absatz 5 unseres Grundgesetzes ernst zu nehmen und Ihre Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wertzuschätzen! Diese Beamten, die weit weg von Erfurt sind, müssen auch Probleme vor Ort lösen, die sie selbst hier nicht einmal richtig mitbekommen.

Zusammenfassend – wenn man 2021 per Gerichtsurteil aufgefordert wird, weil das Grundsicherungsniveau für Beamte offensichtlich seit 2008 nicht mehr eingehalten war, dann wäre es das Mindeste, eine ausgebliebene gesetzlich geregelte amtsangemessene Alimentierung zeitanteilig nachzuholen. Jedes Herauswinden aus gesetzlichen Verpflichtungen ist jetzt fehl am Platz. Vor dem Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar sind zahlreiche Klagen anhängig. Was jetzt Gesetz werden soll, sollte unbedingt einer dortigen Überprüfung standhalten können, auch um weitere Klagekosten für den Freistaat zu vermeiden.

Schon allein, dass das Bundesverfassungsgericht im letzten Absatz seines 39 Seiten langen Urteils vom 4. Mai 2020 explizit ausführt, dass es nicht darauf ankommt, ob Widersprüche oder Klagen für Nachzahlungsansprüche noch offen sind, sondern schon dann ein Nachzahlungsanspruch besteht, wenn sich der Beamte gegen die Höhe seiner Besoldung zeitnah und mit statthaftem Rechtsbehelf gewehrt hat. Dies werden auch die Richter in Weimar nicht anders sehen können. Mindestens das muss zwingend in eine Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu den §§ 67e und f des Thüringer Besoldungsgesetzes münden.

Da der Thüringer Beamtenbund auf Grundlage des Thüringer Beamtengesetzes verlangt hat, dass die Landesregierung dem Landtag die nicht übernommenen Vorschläge begründet, wird im Ausschuss wohl noch erhebliche Arbeit auf uns alle zukommen. Aber sicherlich ist die Regierung mindestens im Ausschuss gewillt, auf die Argumentation des Beamtenbunds einzugehen. Ich denke mal, Frau Taubert, da werden wir noch einiges von Ihnen hören.

Das Ziel soll die faire Bezahlung und Wertschätzung für gute und faire Arbeit sein.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was sagt denn die AfD zum Mindestlohn?)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Nichts!)

(Unruhe AfD)

Hier sind wir auch bei den ehemaligen angestellten Professoren neuen Rechts, weil die endlich faire Bezahlung für ihre geleistete Arbeit erhalten sollen. Lassen Sie uns daher gemeinsam im Haushaltsausschuss darum ringen und darüber reden, wie wir die besten Regelungen finden können, damit wir der Sache gerecht werden.

Meine Redezeit ist leider um. Daher danke – und ich bin gespannt auf die Arbeit im Ausschuss.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Herr Schaft für die Fraktion Die Linke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, ich bin noch mal vorgekommen für unsere Fraktion, um auf einen Punkt hinzuweisen, der ein-/zweimal genannt wurde, aber, glaube ich, heute auch nicht hinten runterfallen darf. Ich glaube, zu der Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Klärung der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsätze in den Besoldungsfragen haben Frau Ministerin Taubert und auch Kollegin Merz von der SPD-Fraktion schon einiges ausgeführt. Deswegen konzentriere ich mich für unsere Fraktion auf einen Punkt, der sich vor allem auch im Petitionsausschuss die letzten Jahre sehr intensiv als Beratungsgegenstand gezeigt hat, nämlich die Anerkennung der Leistungen der sogenannten Lückeprofessuren, wobei das Wort der Lückeprofessuren vielleicht auch eher ein falsches Bild vermittelt, denn die Professorinnen, die in den frühen 90er-Jahren an den Hochschulen als angestellte Professorinnen neuen Rechts tätig waren, waren keinesfalls Lückenbüßer. Wahrscheinlich trifft der Name „Aufbauprofessorinnen“ es viel mehr, denn sie haben nicht zuletzt auch einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Hochschullandschaft in Thüringen nach den frühen 90er-Jahren mitzugestalten.

(Beifall DIE LINKE)

Dennoch werden sie benachteiligt. Das Problem, das es zu beheben gilt, besteht darin, dass die betreffenden Professorinnen als ostdeutsche Hochschullehrerinnen, die nach 1989/1990 neu berufen wurden, gegenwärtig eine Benachteiligung bei der Altersversorgung erfahren. Denn aufgrund von beamtinnenversorgungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben konnte ein Teil dieser Personen, der das entsprechende Höchstalter bereits überschritten hatte, nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Was das konkret bedeutet – Frau Kollegin Müller wird mir das bestätigen können – hat auch

(Abg. Kießling)

den Petitionsausschuss in der letzten Legislatur sehr intensiv umgetrieben. 2019 hatte der Ausschuss im Rahmen einer Anhörung konstatiert, dass die betroffene Personengruppe die geringsten Altersbezüge von allen deutschen Hochschullehrern bzw. Wissenschaftlerinnen erhält. Damit soll nun Schluss sein. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Einmalzahlung vor, die den antragsberechtigten ehemaligen Angestellten, beschäftigten Professorinnen gewährt wird.

In den Haushaltsverhandlungen zum Landeshaushalt 2021 lag zur Behebung des Problems auch von unserer Fraktion ein Antrag vor, aufgrund dessen Mittel im Landeshaushalt eingestellt werden sollten. Vorgeschlagen hatten wir eine Fondslösung, über die den Betroffenen mit einer monatlichen Ausgleichszahlung ein Ausgleichsbetrag zugeführt wird. Im Haushalt eingestellt wurde dann schließlich das Geld in Höhe von 950.000 Euro inklusive Verpflichtungsermächtigung. Doch was fehlte, war bisher die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung, und die liegt nun vor.