Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021

(Minister Holter)

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Für die Feststellung der Notwendigkeit der Installation eines Fahrzeugrückhaltesystems (FRS) sowie die Art und Ausgestaltung des Systems ist der Straßenbaulastträger einer Straße zuständig. Dementsprechend lag die Zuständigkeit für die Bundesstraße B 90 zwischen Bad Lobenstein und Wurzbach beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, beim TLBV. Die Grundlage für die Notwendigkeit der Errichtung von Fahrzeugrückhaltesystemen sowie die grundsätzlichen Anforderungen an diese Systeme bilden die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009 (RPS 2009). Die Notwendigkeit eines Fahrzeugrückhaltesystems am Fahrbahnrand ergibt sich dann, wenn sich eine Gefahrenstelle innerhalb eines sogenannten kritischen Abstands zum Fahrbahnrand befindet. Sowohl die Anforderung an die Konstruktion der Fahrzeugrückhaltesysteme als auch der kritische Abstand zum Fahrbahnrand ergeben sich unter anderem aus dem Gefährdungspotenzial der Gefahrenstelle. Hier werden vier verschiedene Gefährdungsstufen unterschieden. Es gibt die Gefährdungsstufen 1 und 2, die schutzbedürftige Bereiche mit Gefährdung Dritter – Gefährdungsstufe 2 – bzw. besonderer Gefährdung Dritter – Stufe 1 – definieren, dann die Gefährdungsstufen 3 und 4, die Hindernisse mit Gefährdung – das wäre Stufe 4 – bzw. besondere Gefährdung – das wäre Stufe 3 – von Fahrzeuginsassen definieren. Stufe 3 beinhaltet unter anderem nicht verformbare flächenhafte oder punktuelle Hindernisse, hierzu zählen auch Bäume mit Stammdurchmessern, die größer sind als 8 Zentimeter. Der kritische Abstand ergibt sich zum Beispiel bei einer Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde bei einem ebenen Seitenhang, also keine abfallende oder ansteigende Böschung neben der Straße. Für die Gefährdungsstufen 3 und 4 sind das dann also 7,5 Meter.

Im in Rede stehenden Streckenabschnitt, also der Bundesstraße B 90 zwischen Bad Lobenstein und Wurzbach, ergibt sich in Folge vorhandener Bäume mit entsprechend großen Stammdurchmessern innerhalb des kritischen Abstands zum Straßenrand die Notwendigkeit eines Fahrzeugrückhaltesystems. Damit diese Systeme entsprechend Wirkung bei einem Fahrzeuganprall entfalten können, müssen diese mit hinreichend großen Längen vor und hinter einem punktuellen Hindernis errichtet werden. Dabei kann es mitunter aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen effektiver sein, ein Fahr

(Minister Holter)

berücksichtigen, dass da teilweise auch schwerst erkrankte Kinder dabei sind, sofern sie denn überhaupt einem Unterricht folgen können. Und in § 54 heißt es ja auch, dass sie in Grundfächern unterrichtet werden. Deswegen gehe ich davon aus, dass unter diesen wenigen Lehrkräften auch ein Austausch über Erfahrungen, die jede und jeder gemacht hat, erfolgt. Aber auch das kann ich Ihnen dann noch mal konkret nachreichen.

Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/3605, gestellt durch Abgeordneten Herrgott.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Neubau von Leitplanken im Saale-Orla-Kreis ent- lang der Bundesstraße 90

Im Saale-Orla-Kreis wurden entlang der Bundes- straße 90 zwischen Bad Lobenstein und Wurzbach Leitplanken an den Fahrbahnrändern installiert. Die schützende Funktion ist dort nicht ohne Weiteres erkennbar. So besteht für Radfahrer nun an einigen Stellen eine erhöhte Gefahr, da sie durch die installierten Leitplanken nicht mehr ausweichen können. Im Rahmen eines bundesweiten Programms zur Nachrüstung von passiven Schutzeinrichtungen im Bestandsnetz der Bundesstraßen sollen Schutzeinrichtungen an unfallauffälligen Streckenabschnitten errichtet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Zuständigkeit lag die Entscheidung, am genannten Streckenabschnitt passive Schutzeinrichtungen zu errichten?

2. Auf der Grundlage welcher Kriterien wurde fest- gelegt, die passiven Schutzeinrichtungen am genannten Streckenabschnitt zu installieren?

3. Inwieweit werden Unfallstatistiken in die Ent- scheidung zur Installation von passiven Schutzeinrichtungen einbezogen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

zeugrückhaltesystem bei mehreren punktuellen Hindernissen im Streckenverlauf über eine größere Strecke zu installieren statt mehrfach bautechnisch zu unterbrechen.

Die örtliche Unfallkommission analysiert alle gemeldeten Unfallhäufungsstellen und beschließt dann geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung. Eine mögliche Maßnahme ist die Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen und die sind dann entsprechend, wie gerade ausgeführt, in den Regelungen der RPS 2009 enthalten. Vielen Dank.

Viele Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Herrgott.

Frau Staatssekretärin, wann wird die Maßnahme im Streckenabschnitt abgeschlossen sein?

Also was die zeitliche Planung für den Streckenabschnitt betrifft, das würde ich noch mal mitnehmen und Ihnen diesen Entwurf zur Verfügung stellen, das habe ich jetzt hier nicht mit aufgeführt.

Vielen Dank.

Ich habe noch eine zweite Nachfrage.

Eine zweite Anfrage, bitte.

Welche Möglichkeiten gibt es für das Ministerium bzw. für den Straßenbaulastträger, Fahrradfahrer im genannten Streckenabschnitt besonders zu schützen, die jetzt durch die Straßeneinengung an verschiedenen Stellen einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind?

Die Verantwortung, wie gerade ausgeführt, liegt erst mal beim TLBV. Ich empfehle, dort weiterhin das Gespräch zu suchen. Dann muss natürlich auch erst mal eine Analyse vorgenommen werden, ob die Gefährdung, die ausgeht und weswegen diese Maßnahme jetzt eingerichtet wird, in einem Verhältnis steht bzw. tatsächlich nachgewiesen werden

kann, dass es gefährdend ist oder eine stärkere Gefährdung für Fahrradfahrer vorliegt, um dann entsprechend diese Maßnahme anzupassen. Es ist ja keine willkürliche Maßnahme, sondern sie wird, wie gerade aufgeführt, anhand von unterschiedlichen Gefährdungsstufen eingerichtet und damit sozusagen durchgängig eingerichtet. Also in dem Sinne müsste dann entweder das Gespräch gesucht werden, dass eine andere Sicherheitsmaßnahme ausgeführt wird bzw. ob sie angepasst werden kann. Aber ich empfehle dazu das Gespräch mit dem TLBV bzw. die direkte Erörterung mit dem Straßenbaulastträger.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/3607.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete!

Seit dem Beginn der Straßenausbaumaßnahme der Ortsdurchfahrt Oßla der Landesstraße 1096 vor über einem Jahr und der daraus resultierenden Vollsperrung kam es im Engstellenbereich der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach zu Beschädigungen an Gebäuden und Gartenmauern. Grund dafür ist, dass vor allem der Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen die offiziell ausgewiesene Umleitungsstrecke über die Ortslage Wurzbach abkürzt und dabei auch die Verkehrssicherheit von Fußgängern in der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach aufgrund von Gehwegbreiten von weniger als 50 Zentimetern beidseits der Straße massiv gefährdet wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Anwohner der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach vor Beschädigungen und Verkehrslärm zu schützen?

2. Welche Maßnahmen sollen dort zum Schutz der Fußgänger getroffen werden?

3. Beabsichtigt die Landesregierung Maßnahmen zur Beseitigung der durch die nicht ausgewiesene Umleitung über die Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach auftretenden Schäden?

4. Aus welchem Grund erfolgt zur Schadenminderung keine Sperrung der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach für Kfz mit einer tatsächlichen Masse von über 7,5 Tonnen während der Dauer der bestehenden Umleitung für die gesperrte Ortsdurchfahrt Oßla der Landesstraße 1096?

(Staatssekretärin Karawanskij)

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Karawanskij.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis hat in Absprache mit der Kreisstraßenverwaltung eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung entlang der Heberndorfer Straße in Wurzbach angeordnet. Diese Anordnung wurde umfassend umgesetzt. Diese Anordnung ergänzt auch die bisherige Bestandsbeschilderung, zu der bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde im Bereich einer Engstelle zählt. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde dient ja ebenfalls dem Schutz auch der Fußgänger.

Für die angesprochene Vollsperrung entlang der Ortsdurchfahrt Oßla wurde ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verkehrskonzept erarbeitet und angeordnet, das eine Umleitung des Gesamtverkehrs über die Bundesstraße 90 beinhaltet. Die Heberndorfer Straße in Wurzbach ist somit kein Bestandteil einer Umleitung.

Bezüglich möglicher Schäden an Gebäuden und Gartenmauern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Generell ist darauf hinzuweisen, dass eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Straßenbauverwaltung geltend zu machen wären. Hierbei liegt jedoch die Beweislast, ob der aufkommende Verkehr ursächlich dafür ist, grundsätzlich beim Geschädigten.

Zum vierten Teilaspekt Ihrer Frage liegen der Landesregierung keine abschließenden Erkenntnisse vor, aber nichtsdestotrotz werde ich die zuständige Behörde bitten, die Möglichkeit einer Sperrung noch mal zu überprüfen.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage.

Eine Nachfrage zu Punkt 2: Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Heberndorfer Straße in Wurzbach ist meines Erachtens nicht ausrei

chend, um dort die Fußgänger ausreichend zu schützen. Sehen Sie weitere Maßnahmen vor, damit dort ein entsprechender Schutz hergestellt wird?

Also das müsste dann gemeinsam mit der Kreisstraßenverwaltung bzw. mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erörtert werden, inwiefern noch weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Das ist keine Zuständigkeit der Landesregierung, sondern das ist die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, da müssten Sie oder müsste man sich dann noch mal mit dem Landkreis bzw. mit der Kreisstraßenverwaltung ins Benehmen setzen, ob noch weitere Maßnahmen umgesetzt werden können, wenn diese nicht ausreicht.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/3615.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass beim Gang durch den Plenarsaal bitte die Maske zu tragen ist.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank.

Versorgungssituation von an Long-COVID erkrankten Kindern und Jugendlichen in Thüringen

Long-COVID ist eine komplexe, in hohem Maße mit körperlichen Einschränkungen verbundene Erkrankung, deren Beschwerden länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärbar sind. Betroffen sind nicht nur Erwachsene, sondern zunehmend auch Kinder und Jugendliche. Die derzeitige Versorgungslage für an Long-COVID erkrankte Kinder und Jugendliche ist ebenso mangelhaft wie der Stand der Forschung. Deutschlandweit gibt es lediglich in Jena und München Anlaufstellen, welche Kindern und Jugendlichen mit Beschwerden nach COVID-19 eine strukturierte Betreuung anbieten. In der Long-COVID-Ambulanz der Universitätskinderklinik Jena arbeitet das medizinisch-pflegerische Personal allerdings schon an der Kapazitätsgrenze und kann Patientenanfragen derzeit nur aufgrund der internen Verschiebung von Ressourcen – und damit zulasten anderer Abteilungen – bewältigen. Die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung der Pädiatrie und ganz besonders der universitären Pädiatrie macht es den Medizi