Wir brauchen keine Modellvorhaben, denn, das hat Herr Zippel doch vorhin sehr gut beschrieben, wir sind ein Land, das nicht mit Modellvorhaben agieren muss, sondern wir können auf Landesebene tatsächlich die begonnenen Strukturen im Bereich der Digitalisierung flächendeckend ausweiten. Das ist das Petitum an dieser Stelle, sich nicht nur auf eine Testregion zu beschränken, sondern das Thema insgesamt anzufassen. Es gibt, wie gesagt, viele Vorarbeiten, die wir an der Stelle schon geleistet haben.
Eine solche Vorarbeit ist die Frage eines Telenotarztes, Herr Zippel, den Sie angesprochen haben. Das ist tatsächlich etwas, was man nicht nur in einer Modellregion ausprobieren sollte, sondern ganz im Gegenteil, es gibt derzeit sogar schon bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein planerisches Grundkonzept zunächst für eine Pilotregion, aber dann auch für die Ausweitung auf ganz Thüringen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bereits ein mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmtes Stufenkonzept aufgebaut. Es geht um die Einrichtung von zwei Telearbeitsplätzen, die in Weimar eingerichtet wurden, um zum Beispiel notärztliche Versorgung kurzfristig aufrechterhalten zu können, aber auch großflächig auftretende Notarztausfälle kompensieren zu können. Ich würde darüber gern ausführlicher im Ausschuss berichten wollen.
Es gibt im Antrag auch Forderungen – das muss ich an dieser Stelle sagen –, die eher unkonkret oder eher appellatorische Formulierungen sind, beispielsweise, dass wir EU-Fördermittel nutzen sollen. Das ist, denke ich, selbstverständlich. Das muss man hier an der Stelle nicht noch mal sagen.
Wichtig ist, da besteht Konsens, dass wir eine sektorenübergreifende Versorgung brauchen – und das sind die bestehenden Telekonsile, die wir, wie gesagt, in Thüringen schon haben –, und dass wir diese weiter stärken und weiterentwickeln. Ein Telekonsil, das es schon seit einer ganzen Weile gibt und das deutschlandweit Vorbildcharakter hat, ist das SATELIT-Netzwerk, wo es um die neurologische Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten geht. Hier sind die verschiedenen Kliniken in Thüringen miteinander vernetzt. Wir können dadurch vor allem eine gute Versorgung in den ländlichen Räumen sicherstellen, und auf diesen gewonnenen Erfahrungen wollen wir natürlich auf
bauen. Wir wollen das weiterentwickeln. Das haben wir bei COVID-19 auch schon geschafft und wir sind gerade dabei zu schauen, welche weiteren Krankheitsbilder es gibt, die genau in solche Telekonsile mit eingebaut werden können.
Man könnte jetzt ganz viele Dinge zum Thema „Digitalisierung“ nennen. Das will ich an der Stelle nicht leisten. Aber ich möchte zumindest auf eine Frage eingehen, die Sie hier angesprochen haben, nämlich die Frage zu den kommunalen Krankenhäusern: Wie kann man Erleichterung bei der Gründung von MVZs schaffen? Das ist so ein Beispiel, wo wir sagen müssen, das ist tatsächlich schon erledigt für Thüringen, denn mit der Verabschiedung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung im Rahmen der Novellierung der Thüringer Kommunalordnung haben wir diese Benachteiligung von MVZ in kommunaler Trägerschaft bereits beendet. Denn mit dieser Novellierung der Thüringer Kommunalordnung wurden im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen gerade mit Blick auf die Erbringung von Gesundheitsleistungen Erleichterungen geschaffen. Es wurde klargestellt, dass die Gesundheitsversorgung und -vorsorge als Daseinsversorgungsaufgabe bei einer kommunalwirtschaftlichen Betätigung nicht dem Subsidiaritätsprinzip gegenüber einer Erbringung durch andere Private unterfällt. Es wurden also hier entsprechende Änderungen erlassen. Das heißt jetzt im Ergebnis, dass es eben für die MVZ deutliche Erleichterungen gibt und dass Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, aber auch Medizinische Versorgungszentren, die von ihnen oder den Kommunen unmittelbar gehalten werden, gestärkt werden, damit sie am Markt bestehen können.
Zu einer weiteren Frage noch, und dann würde ich es an der Stelle, zumindest was Beispiele angeht, damit bewenden lassen. Sie haben auch die Forderung aufgestellt, dass es eine Börse geben soll, in der die Niederlassungen, die ausgeschrieben sind, eingestellt werden. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es tatsächlich schon eine Praxisbörse. Dort werden Praxen nicht nur zur Übernahme angeboten, dort können sich Medizinerinnen und Mediziner, die eine Niederlassung anstreben, auch informieren und sich einbringen. Man kann den Kommunen nur empfehlen, sich dort ebenfalls zu informieren.
Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Wir werden natürlich an all den Stellen, wo es geht und möglich und notwendig ist, diese Wünsche, Forderungen unterstützen. Wir werden uns natürlich auch
auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Strukturen geschaffen werden, die notwendig sind. Aber was wir nicht brauchen, sind Doppelstrukturen. Ich will uns davor warnen, in Aktionismus überzugehen. Nicht jede Idee ist auf andere Bereiche übertragbar. Sie haben beispielsweise ein Gutachten angesprochen, das für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben wurde. Das ist zum Beispiel in Thüringen aufgrund der Struktur, wo der Rettungsdienst angebunden ist, gar nicht möglich. So gibt es auch noch weitere Fragen, die noch mal ganz genau rechtlich geprüft werden sollten. Das würden wir Ihnen aber gern im Ausschuss nahelegen wollen.
Ganz zum Schluss noch etwas: Wie gesagt, ich finde, dass es wichtig ist, darüber gemeinsam zu diskutieren. Der Ausschuss ist da auf jeden Fall auch der richtige Ort. Aber ich möchte auch sagen, dass Sie in bestimmten Dingen viel zu zögerlich sind. Sie beschreiben blühende Landschaften, aber wir wissen auch, gerade wenn wir die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen wollen und zum Beispiel kleine Krankenhäuser erhalten wollen und wenn wir wollen, dass diese eine Perspektive haben – Sie brauchen Krankenhäuser in bestimmten Bereichen für die Notfallversorgung.
Und auch für die Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung braucht es neue Versorgungskonzepte. Dafür gibt es aber noch keine Finanzierung. Gemeinsam mit den Krankenkassen müssen wir hier Konzepte entwickeln, und es braucht eben eine Finanzierung, damit diese Konzepte auch wirklich im ländlichen Raum umsetzbar sind. Dazu braucht es ein Wegkommen von beispielsweise den DRGs, denn mit diesem System sind solche Strukturen im ländlichen Raum nicht umzusetzen. Auch die Fragen zur Kurzzeitpflege usw. – das geht beispielsweise nur mit einer Pflegereform. Oder wenn es um die Niederlassung von Ärztinnen oder Ärzten im ländlichen Raum geht – da braucht es beispielsweise eine Veränderung der Bedarfsplanung.
Also Sie sehen, es ist ein weites Feld. Wir können es im Ausschuss, denke ich, genauer und intensiver diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Das heißt, wir machen jetzt Lüftungspause bis 15.50 Uhr, dann hat Abgeordneter Montag das Wort und dann kommen wir zur Abstimmung über den entsprechenden Antrag. – Lüftungspause jetzt!
Ich setze die Sitzung fort. Wir sind immer noch beim Tagesordnungspunkt 29. Wie versprochen, erhält jetzt Abgeordneter Montag das Wort.
Frau Ministerin, es ärgert mich immer, wenn wir darüber diskutieren, dass wir uns in der Analyse der Probleme häufig einig sind, und in dem Weg, wie man Probleme löst, nicht. Ich will das mal kurz andeuten. Sie haben eben dem Kollegen Zippel gesagt, wir brauchen doch überhaupt keine Modellregion bei der Frage der Digitalisierung. Dabei ist genau – und das wissen wir doch – ein großes Problem, dass potenzielle neue digitale oder technologische Lösungen den Weg in die Versorgung nicht finden, weil sie nicht ausreichend getestet werden können, weil sie vor allen Dingen nicht getestet werden können genau in diesem Parameter zwischen Anwendern, also Medizinerinnen und Medizinern, Patienten und bei den Kostenträgern bzw. denjenigen, die sie einsetzen, beispielsweise Krankenhausträgern. Genau das ist der Grund, warum wir eben auch in Deutschland nicht vorankommen mit der Lösung, mit der Digitalisierung. Google, Amazon, Apple investieren Milliarden in digitale Lösungen. Und wir haben heute schon viele kleine variable Helfer, die ja teilweise besser funktionieren als stationäre EKGs beispielsweise usw., diese haben wir schon als Medizinprodukte zugelassen, doch wir bringen sie nicht zu den Versorgern. Unsere eigenen Start-ups, unsere eigenen Ideen bringen wir nicht an den Patienten.
Deswegen braucht es genau diese Struktur, die hilft, Projekte zu organisieren. Das ist das, was Herr Zippel formuliert hat mit Modellregionen. Das ist das, was Sie sehr konkret beschrieben haben mit der Struktur, die wir brauchen.
Thema „Krankenhäuser“. Sie haben eben gesagt, die DRGs müssen weg. Die Meinung können Sie haben. Das wird das Problem jedoch nicht lösen. Denn wir haben eine Diskrepanz zwischen dem Bedarf in den Regionen und der Angebotsstruktur, wie sie in einem Krankenhaus heute aussieht. Deswegen sind andere Bundesländer viel weiter, die teilweise Krankenhäuser als originäre Struktur gar nicht mehr einbinden, sondern sie umbauen zu ambulant-stationären Zentren. Unter anderem ein rotrot-geführtes Bundesland wie Brandenburg hat es vorgemacht, wie es geht. Ich wünsche mir diesen Innovationsgeist auch für Thüringen – vielleicht bringt das die Debatte am Rande des CDU-Antrags auch in Thüringen voran. Vielen Dank.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Weitere Ausschüsse? Offenbar nicht. Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, dass der Antrag der CDU an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist der Antrag der CDU an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2053 - Neufassung - dazu: Arbeit der Strafvollzugskommission unterstützen Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3417 Neufassung -
Sehr geehrter Herr Präsident, schön, dass Sie mir im Rücken sitzen. Werte Abgeordnete, liebe Thüringer! Unser Antrag ist eigentlich selbsterklärend und ich möchte daher dieses Plenum nicht unnötig in die Länge ziehen,
aber ein paar einleitende Worte möchte ich trotzdem verlieren. Am Montag, dem 21.06.2021, ist es endlich wahr geworden: Ich durfte nach anderthalb Jahren Mitgliedschaft in der Strafvollzugskommission des Thüringer Landtags endlich eine Thüringer Justizvollzugsanstalt betreten –
nicht als Sträfling, was einigen hier im Hohen Hause sicherlich gefallen würde, sondern als Vertreter des Thüringer Landtags, welcher seiner Aufgabe nachgekommen ist, die Sorgen und Nöte von Strafgefangenen, aber auch der Bediensteten vor Ort aufzunehmen und eine Lösung anzustreben.
Ein kurzer Blick zurück: In jeder Sitzung der Strafvollzugskommission haben wir energisch Besuche in den JVAs gefordert. Am 04.11.2020, also vor acht Monaten, haben wir unseren Antrag eingebracht: Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten wieder ermöglichen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber da haben Sie schon ge- merkt, dass wir eine Pandemie haben?)