Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Thüringen und mit Blick auf die Zukunft gerade der kleinen Krankenhausstandorte im ländlichen Raum ist es jedenfalls ein Aufschlag, den wir unbedingt eingehender diskutieren sollten. Deswegen werden wir für eine Überweisung an den Sozialausschuss stimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

(Abg. Dr. Lauerwald)

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Plötner von der Fraktion Die Linke.

Werte Zuhörende! Zum Inhalt des Antrags: Der fordert ja den Ausbau bedarfsadäquater Versorgungsstrukturen in Thüringen mit einer Initiierung eines Modellprojekts zur Stärkung der regionalen Gesundheitsräume und beleuchtet dann die – ich sage mal – drei Schritte: erstens die Bedarfsplanung, zweitens die Versorgungsstruktur und drittens die Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs – um dann, das wurde schon gehört, im Anschluss daran eine Modellregion, ein Modellprojekt in Thüringen zu etablieren.

Die Diskussion über den demografischen Wandel in Thüringen ist oft zu Recht geknüpft an die Bedarfe der Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum. Wie im Antrag dargelegt wird, gibt es in der Tat zahlreiche strukturelle Herausforderungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise haben kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum oft finanzielle Probleme und es ist eine große Herausforderung, alle Fachabteilungen offenzuhalten. Die Gründe dafür sind vielfältig; oft fehlt es an Personal, nicht nur bei den Ärztinnen. Wir haben auch in der Pflege weiterhin einen Pflegenotstand, der schnellstens überwunden werden muss.

Das ist für die Fraktion Die Linke klar: Die Fallpauschalen müssen abgeschafft werden. Sie lassen gerade kleinere Krankenhäuser ausbluten. Es bedarf einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung und es ist ein Problem, dass viel zu oft Profit vor Gemeinwohl steht. Umgekehrt ist es richtig.

Leider müssen wir auch für Katastrophen vorsorgen. Nicht nur die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern und eine medizinische Versorgung sind. Nein, auch die verheerenden Unwetter der jüngeren Zeit haben uns dies schmerzlich vor Augen geführt.

Es wird ja doch gelegentlich gesagt, dass der Markt alles regelt, und leider regelt der Markt vieles, aber eben oft ungerecht. Daher müssen wir darüber reden, wie wir die Gesundheitsversorgung steuern können, damit die Patientinnen im Zentrum stehen und nicht der Gewinn. Das können wir gern dann im Ausschuss tun, Herr Kollege Montag. Da haben wir Gelegenheit zu beraten, welche alternativen Formen – wie Genossenschaften oder eben auch Gesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft –

zur besseren Versorgung und zur zukunftssicheren Versorgung beitragen können.

Wir hatten ja bereits in dieser Legislatur den Weg frei gemacht für die Stärkung kommunaler Krankenhausträger durch interkommunale Zusammenarbeit. Mit den neuesten Änderungen in der Kommunalordnung wurden Gebietsgrenzen für diesen Bereich überwunden.

Werte Zuhörende, Modellprojekte, wie hier gefordert, können und müssen auf Bundesebene geklärt werden. Auch die Anregung wie die Entwicklung eines ambulanten/stationären Leistungskatalogs müssen auf Bundesebene passieren, genauso wie die gesetzlichen Regelungen zwischen ambulanten und stationären Behandlungen geändert werden müssen, und dafür müssen wir uns einsetzen. Das können wir leider aber im Land hier nicht lösen.

Wir gehen auch hier in Thüringen wichtige Schritte, wie zum Beispiel mit „AGATHE“ – alle gemeinsam altern –, eine Thüringer Initiative gegen Einsamkeit, wo wir auch Pflege vermeiden oder zumindest Pflegebedürftigkeit hinauszögern. Und wenn wir uns mit der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturen befassen, dann kann das nur unter Einbeziehung der lokalen Akteure vor Ort geschehen, die uns auch viel über Bedarfsplanung für die künftige Versorgungsstruktur sagen können und müssen.

Diese Beratungen dürfen nicht völlig getrennt von der normalen Krankenhausplanung stattfinden. Im Gegenteil, die Weiterentwicklung muss in der thüringenweiten Bedarfsanalyse mitgedacht werden. Es geht darum, die Bevölkerung bei Veränderungen von Anfang an einzubeziehen. Aus diesen Gründen befürwortet die rot-rot-grüne Koalition, die auch im Sinne einer zügigen Plenumsberatung auf weitere Wortmeldungen verzichten wird, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen.

Sehr geehrter Herr Kollege Montag, Sie haben von einer wunderbaren Studie gesprochen. Es gibt auch eine von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, wo es um die Rekommunalisierung von Krankenhäusern geht. Auch darüber lohnt es sich, sehr gut zu reden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Danke. Ich erteile nun das Wort Abgeordnetem Montag von der Fraktion der FDP.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald, Sie sind der Erste, der mir tatsächlich vorwirft, kein Freund der ambulanten Medizinerinnen und Mediziner im Land zu sein.

(Beifall FDP)

Die FDP ist keine Klientelpartei mehr oder wie es andere bezeichnen. Bitte schön, das ist Ihre Sicht. Ich bin tatsächlich jemand, der sich für gute Versorgung in diesem Land einsetzt, insofern mache ich Klientelpolitik für die Patientinnen und Patienten in diesem Land. Dazu gehört eben auch die Frage der Krankenhausstruktur. Ich will mal versuchen, das ganz stark herunterzubrechen. Sie haben eine gesetzlich normierte überteure Struktur, die nennt sich „Krankenhaus“, da ist extrem festgezurrt, was das sein darf, was man zur Leistungserbringung braucht. Auf der anderen Seite, um das halbwegs wirtschaftlich betreiben zu können, brauchen Sie eben nachfragende Patientinnen und Patienten. Jetzt wissen wir aber, dass sich sowohl die Zusammensetzung der regionalen Bevölkerung in den letzten Jahren verändert hat, als auch die technologische Ausstattung der Häuser gestiegen ist, das heißt, dass die Strukturkosten aus dem Ruder laufen. Das ist nicht mehr adäquat gegenzufinanzieren durch die Nachfrage der Bevölkerung vor Ort, wofür ja ein Krankenhaus in der klassischen Struktur da ist. Das ist Punkt 1.

Auf der anderen Seite haben wir – und jetzt komme ich zum Kollegen Lauerwald – einen ambulanten Bereich, der auch betroffen ist von medizinischtechnologischem Fortschritt und heute viele Leistungen anbieten kann, die früher, also ehedem, nur durch stationäre Leistungserbringer erbracht werden konnten, also das klassische Krankenhaus. Jetzt merken Sie, dass Sie beide Sektoren in einem ungünstigen Wettbewerb zueinander um dieselben Patientinnen und Patienten haben. Deswegen ist unser Vorschlag: Wir müssen raus aus diesem Silodenken. Wir müssen tatsächlich gucken: Welchen Bedarf an medizinischer Versorgungsleistung hat denn unsere Bevölkerung in den einzelnen Regionen?

(Beifall FDP)

Dazu haben wir auch alle Daten vorliegen. Das müssten Sie wissen. Wir kennen die Versorgungsdaten der ambulanten Medizin und der stationären Medizin. Gepaart noch mit den Daten der Krankenkassen wissen wir ganz exakt, welchen Versorgungsbedarf eine Region hat. Wir müssen beides zusammen denken, ambulant und stationär. Und wenn Sie sagen, dass ambulante Medizin im Wettbewerb stattfindet, haben Sie scheinbar noch nie

etwas von ambulanter Bedarfsplanung gehört; also beides zusammenzudenken und aus dieser Bedarfsanalyse tatsächlich die Struktur abzuleiten, die man zur Versorgung braucht. Diese Planungsräume müssen aber so sein, dass sie natürlich in einem solchen Modellprojekt – darum muss es erst mal gehen – neue Wege ausprobieren. Da helfen keine Trägerdiskussionen um genossenschaftlich, kommunal, privat oder sonst was – heute ist vieles möglich.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Die helfen immer!)

Herr Plötner, es gibt auch eine sogenannte Lex Templin, wo heutzutage auch Krankenhausträger, KVen und Arztsitze gemeinsame Träger beispielsweise einer Einrichtung sein können. Das gab es vor ein paar Jahren nicht. Es gibt den § 64 SGB V – das sind Modellprojekte, die eine Laufzeit von bis zu acht Jahren haben. Also man kann vieles im Land machen, wenn man die Partner zusammenbringt. Es gab schon mal den aktiven Versuch, einen Krankenhausstandort tatsächlich so umzustrukturieren, dass er zukunftsfähig ist und die beste Qualität langfristig in der Region sicherstellen kann.

Was ist das Weitere? Welche Struktur soll es geben? Auch da sind andere Bundesländer weiter. Das damals rot-rot-regierte Brandenburg hat mit dem Projekt in Templin das sogenannte ambulantstationäre Zentrum entwickelt. Dort sind stationäre Restanten gepaart mit ambulanter Versorgungsstruktur gemeinsam in einem Haus zusammengelaufen plus ein professionalisiertes Entlassmanagement durch sogenannte Case-Manager, wo man genau die ältere Bevölkerung eben abgeholt hat, die null mobile Bevölkerung abgeholt hat und sie durch dieses komplexe System der Gesundheitsversorgung leitet. Das gibt es auch in Sachsen. Es gibt mittlerweile in Hessen Projekte, in Thüringen leider immer noch nicht.

Jetzt zur dritten Frage: Warum hat das bisher eigentlich immer nicht geklappt? Ganz einfach hat es deswegen nicht geklappt, weil wir eine klare Finanzierungszuschreibung haben. Wir haben einmal die DRGs, die Sie jetzt kritisieren, kann man kritisieren oder nicht kritisieren. Wir haben den EBM, der seit Jahren im Übrigen nicht angepasst worden ist, das will ich auch mal sagen. Auch darauf muss man schon den Fokus legen, Leistung muss sich eben auch lohnen, auch in der ambulanten Medizin. Dazwischen gibt es nichts. Wir haben mittlerweile sogenannte ambulant-sensitive Leistungen, die man ambulant erbringen kann, die aber Krankenhäuser bewusst stationär erbringen, um sich sozusagen aus den roten Zahlen zu retten. Das schädigt doch

am Ende diejenigen, die das Ganze bezahlen müssen, das sind die Patientinnen und Patienten. Ich glaube, da müssen wir schon dafür sorgen, dass wir da rauskommen.

(Beifall FDP)

Was können wir tun? Wir müssen Leistungen definieren. Da gibt es verschiedene Vorschläge, beispielsweise durch den Spitzenverband der Fachärzte; es gibt auch andere.

Diese Diskussion müssen wir hier im Land führen. Es ist auch in Brandenburg in einem Modellprojekt bereits definiert worden durch Krankenkassen und INIK, was eine solche Leistung, die etwas mehr kostet als ambulant, deutlich weniger als stationär, durch beide aber erbracht werden kann, kosten kann und kosten darf. Es ist alles da. Die Werkzeuge haben wir. Lassen Sie uns gemeinsam auf den Weg gehen, eine zukunftsfeste Krankenhaus- und Versorgungsstruktur in Thüringen tatsächlich abzusichern. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Bitte, Herr Dr. Lauerwald.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Herr Montag, ich habe das nicht persönlich gemeint mit der Freiheit. Ich meinte nur die FDP als die Partei, die die freiheitlichen Ideale immer sehr hoch getragen hat, dass das früher doch mal besser gewesen ist. Ich stimme Ihnen auch zu, so viel ambulant wie möglich, weil das eben preiswerter ist, als wenn das in der Klinik stattfindet, da gebe ich Ihnen völlig recht.

Herr Zippel, einen Unterschied zwischen uns gibt es doch. Sie kennen viele Ärzte, das ist gut so, aber ich habe 35 Jahre als Arzt gearbeitet und, ich denke, da kann der eine doch ein bisschen anders mitreden als der andere.

(Beifall AfD)

Dann, Herr Plötner, Sie sagen, dass die Fallpauschalen wegmüssen, aber warum hat dann die Linke im Bundestag gegen den Vorschlag der AfD gestimmt, die die Fallpauschalen weghaben wollte?

(Beifall AfD)

Dann mit dem einheitlichen Bewertungsmaßstab: Sie haben es angesprochen, Herr Montag, die Anpassung zieht sich ewig hin, das führt auch zur Unterbezahlung, weil die Beträge nicht erhöht werden. Auch das mit der ärztlichen Gebührenordnung für

Privatpatienten, das zieht sich alles jahrelang hin, bis da mal eine Anpassung kommt. Wie soll dann ein dritter Leistungskatalog erarbeitet werden, wenn schon die bestehenden zwei Leistungskataloge auf Jahre mit einem ewigen Hin-und-Her-Gezerre nicht aktualisiert werden können? Das Sektorenübergreifende gab es ja auch schon früher mit den Belegbetten. Ambulante Ärzte haben in den Kliniken Belegbetten gehabt, aber das funktioniert nicht mehr, das war in den 80er- und 90er-Jahren …

Herr Lauerwald, Ihre Redezeit ist beendet.

Ja, ich bin gleich fertig.

(Heiterkeit SPD)

Mit den MVZs arbeiten ja auch die stationären Kollegen in den MVZs ambulant mit, das funktioniert auch, aber die fehlen dann halt in der Klinik. Danke.

(Beifall AfD)

Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann erteile ich jetzt das Wort der Landesregierung. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will jetzt nicht lange zum Antrag sprechen, aber natürlich hat es mich jetzt auch noch mal nach vorn gezogen, um zumindest eins, zwei Sachen richtigstellen zu können. Zunächst, ich glaube, wir sind uns hier zumindest, wenn ich mir diese Seite anschaue, ziemlich einig, was die Analyse angeht. Wir haben Herausforderungen, was die medizinische Versorgung angeht, insbesondere im ländlichen Raum. Und gerade als ein Land, das ein Flächenland ist mit einer etwas älteren Bevölkerung, gibt es noch mal ganz besondere Herausforderungen.

Was die Konsequenzen angeht, gab es unterschiedliche Hinweise, was wirklich daraus folgt. Herr Montag, ich verstehe zunächst natürlich Ihren Vorschlag eines Modellprojekts, der ist natürlich erst mal recht charmant, aber wir haben festgestellt, dass sich schon viele daran die Zähne ausgebissen haben. Das Problem ist – Sie haben es zu Recht ja auch gesagt –, es fehlen die rechtlichen Grundlagen für solch eine Versorgungsplanung und solch ein Modellprojekt auf Landesebene. Diese

(Abg. Montag)

rechtlichen Grundlagen können wir auch nicht auf Landesebene schaffen, sondern die sind durch Bundesrecht zu ändern.