Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

Am Rest des Antrags kann man leider nur wenig Positives finden, er liest sich ein wenig wie ein Sammelsurium von Wünschen an eine digitale Wunderwelt. Es wird verkauft, dass es bei der Digitalisierung im Bildungssystem um eine Verbesserung der pädagogischen Arbeit ginge. Aber wenn das wirklich das Ziel wäre, könnte man es deutlich einfacher haben, bessere Bildung ginge immer noch am besten durch kleinere Klassen.

Beim Anhörungsverfahren gab es auch recht kontroverse Diskussionen, vor allem gab es sehr viele kritische Stimmen bezüglich der Digitalisierung im Bildungssystem. Ich möchte da nur an Prof. Lankau, Prof. Spitzer, Dr. Burchardt oder auch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte erinnern. Sie alle haben viele Bedenken geäußert und vor Risiken gewarnt, die aber anscheinend überhaupt nicht bei der Antragserstellung berücksichtigt wurden. Im Gegenteil: Man möchte die Digitalisierung des Bildungssystems auf Teufel komm raus vorantreiben und nimmt dabei Kollateralschäden billigend in Kauf.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben die Rede ver- mutlich noch auf der Schreibmaschine ge- schrieben!)

Wie verquer teilweise Ihre Herangehensweise ist, wird besonders unter IV. deutlich. Dort wird ein Zulassungsverfahren von Lernsoftware angeführt, ich zitiere: „Wichtigstes Kriterium muss hierbei die Kompatibilität des Lernangebots mit allen Geräten gängiger Hersteller sein.“

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Von der Fi- bel haben Sie schon mal was gehört?)

Dieser Satz ist schon sehr bezeichnend und passt wahrscheinlich wirklich prima zu Ihnen von der FDP: Digital – first, Bedenken – second. Aber nicht das Pädagogische steht im Vordergrund oder wie gut die Schüler und Lehrer damit zurechtkommen oder wie gut die Lerninhalte vermittelt werden können – nein, das Wichtigste ist für Sie und für die Antragsteller, dass die Lernsoftware mit den verwendeten Geräten kompatibel ist.

(Unruhe FDP)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Die erreichten Ergebnisse sind Ihnen da anscheinend erst mal zweitrangig.

(Beifall AfD)

Die Antragsteller wollen sogar, dass der Distanzunterricht an den Schulen weiter verstetigt wird, über die Pandemiesituation hinaus.

(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: So ein Blöd- sinn!)

Und dass dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, steht wunderbar in Ihrem Antrag, Frau RotheBeinlich. Wenn uns aber das letzte Jahr mit den Schulschließungen eines gezeigt hat, dann, dass Distanzunterricht eben nicht funktioniert, und das lag nicht nur an den fehlenden technischen Möglichkeiten. Entscheidend für den Lernerfolg sind vor allem die Lehrer-Schüler-Beziehungen, die Sozialund Klassengemeinschaft und die Interaktion zwischen dem Lehrer und dem Schüler. All dies kann man halt nicht durch digitale Hilfsmittel ersetzen, all das funktioniert nicht auf Distanz und deswegen ist die Möglichkeit der Verstetigung des Distanzunterrichts genau der falsche Weg.

(Beifall AfD)

Besonders verwundert bin ich über Herrn Wolf, Sie, der gerade immer die pädagogische Freiheit so in den Vordergrund stellt. Und jetzt bringen Sie einen Antrag mit ein, in dem geprüft werden soll, inwieweit Schüler und Lehrer zur Nutzung von digitalen Räumen verpflichtet werden können. Wie das mit der viel beschworenen pädagogischen Freiheit in Einklang gebracht werden soll, das wissen Sie wahrscheinlich nicht mal selbst.

(Beifall AfD)

Es hilft da auch nicht, wenn man sich bei der Digitalisierung im Bildungssystem immer nur auf die Best-Practice-Beispiele konzentriert, wie im Antrag ja auch einige Male gefordert. Sicherlich findet man überall Beispiele, wo Schüler und Lehrer gut mit den digitalen Medien im Distanzunterricht zurechtgekommen sind. Was ist aber mit den schlechten Erfahrungen, die gesammelt wurden, und den unzähligen Beispielen, wo es eben nicht funktioniert hat? Das darf man nicht wie die Antragsteller einfach so in den Skat drücken. Was ist mit den gesundheitlichen Risiken? Studien dazu gibt es genug und ich habe sie hier auch schon oftmals erwähnt. Was ist mit der Verschlechterung der Lesekompetenz der Schüler, verursacht durch den Einsatz digitaler Medien in Schulen, wie die neueste PISA-Sonderauswertung zeigt?

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Online- sucht!)

Was ist mit dem erhöhten Risiko der Onlinesucht? Auch hierzu gibt es genug Studien und Warnungen von Kinder- und Jugendärzten. Und diese Liste kann man noch unendlich fortführen, aber all diese Aspekte werden momentan von Ihnen komplett ignoriert und Sie schauen nur auf die Positivbeispiele. Dabei ist die Liste der Negativbeispiele deutlich länger. Auch im Anhörungsverfahren wurden von vielen Anzuhörenden deutliche Warnungen ausgesprochen, aber diese passen anscheinend überhaupt nicht in Ihr Weltbild.

(Beifall AfD)

In der vorletzten Plenarsitzung ging Frau Staatssekretärin Heesen hier sogar so weit, dass sie aus unserem Antrag „Digitalisierung an Grundschulen darf kein Selbstzweck sein“, in dem wir vor den Gefahren von möglichen Zugriffen von Kindern auf Pornografie und Gewalt warnten, konstruierte, wir würden behaupten, Lehrer zeigten Schülern Pornografie- und Gewaltvideos. Das ist kompletter Quatsch. Leider hatte ich beim letzten Mal nicht mehr genug Redezeit, um das entsprechend richtigzustellen. Natürlich tun Lehrer das nicht, das haben wir auch nie behauptet. Aber die Lehrer haben nicht die absolute Kontrolle über die Geräte, die sowohl in der Schule, gerade aber auch zu Hause nicht nur fürs Lernen gebraucht werden. Was die Kinder dann am Ende damit machen, auf welche Seiten sie gehen, welche Videos sie sich anschauen, können Sie gar nicht kontrollieren. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, der Zugriff zum Internet bietet viele Möglichkeiten, sich Wissen anzueignen, und auf der anderen Seite die Augen vor Gefahren verschließen und meinen, davor kann man sich schon irgendwie schützen. Diesen Schutz wird es nicht geben, sondern die Erwachsenenwelt ist immer nur wenige Klicks entfernt, mit all ihren möglichen negativen Einflüssen.

(Beifall AfD)

Es ist deswegen besonders wichtig, bei der Einführung von digitalen Medien behutsam vorzugehen und diese vor allem nur altersangemessen einzusetzen. Das räumen die Antragsteller in einem Nebensatz sogar in ihrem Begründungstext mit ein. Gleichzeitig betonen sie im Antrag aber, digitale Bildung muss bereits in der Grundschule beginnen. Was sie damit meinen, ist, dass die Kinder sich ein bisschen an digitale Geräte gewöhnen sollen. Was wir aber wollen und brauchen, ist ein tatsächlich altersangemessener Unterricht. Um sich im Netz auch nur halbwegs sicher zurechtfinden und sinnvoll handeln zu können, sollte man zumindest schon mal fließend lesen, schreiben und rechnen können. Genau das haben Ihnen auch mehrere An

zuhörende mit ins Stammbuch geschrieben, nur leider hat es nichts genützt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die Zeiten von Lehrer Lämpel sind vorbei, Herr Kolle- ge!)

Die Digitalisierung im Bildungssystem ist nicht nur eine Erweiterung des bestehenden, es ist nicht nur eine neue Lernmethode und bietet nicht nur ein paar neue Möglichkeiten. Die Digitalisierung, wie sie momentan vollzogen wird, ist ein kompletter Umbruch des derzeit bestehenden Bildungssystems. Da sollte man sehr genau überlegen, wie übereilt man vorgeht und nicht am Ende ein taugliches System ausrangiert gegen ein neues, dessen Gefahren und Risiken man nicht kennt und von dem man auch überhaupt noch nicht weiß, ob es überhaupt funktioniert.

Vor allem die Argumente sind immer sehr putzig. Sie bringen immer wieder als Argument, das Lernen wird durch Digitalisierung individueller, flexibler sowie zeit- und ortsunabhängiger oder: Wir brauchen die Digitalisierung der Schulen, damit sich die Kinder in der Welt des 21. Jahrhunderts zurechtfinden.

Aber gehen Sie doch mal bitte in sich, auch Sie Herr Bergner! Würden Sie selbst sagen, dass Sie über keinerlei Medienkompetenz verfügen, weil Sie es – ich gehe mal davon aus – nicht schon in der Schule hatten?

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)

Aber solche Vorwände werden herangezogen, um zu behaupten, wir müssen die Schule komplett neu denken im 21. Jahrhundert, und diese Scheinargumente kommen von Menschen, die selbst all das nicht in der Schule hatten, aber prima in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zurechtkommen. Zumindest nehme ich das von einem Großteil hier an.

Zum Schluss muss man sagen, es ist gut, dass Sie wenigstens im Antrag geschrieben haben, dass es Ihnen nicht um Digitalisierung zum Selbstzweck geht. Am Antrag selbst hat man es nämlich nicht feststellen können. Und es wird Sie deswegen nicht überraschen, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Dr. Hartung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nach der Comedy-Einlage fangen wir jetzt mal mit der ernsthaften Debatte an.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Die Digitalisierung an Schulen ist selten so intensiv thematisiert worden wie im letzten Jahr. Die Corona-Pandemie hat uns sehr deutlich gezeigt, wo wir bei der Digitalisierung stehen, nämlich ganz am Anfang. Wenn wir uns bewusst sind, was alles noch zu leisten ist, was wir alles noch in Angriff nehmen müssen, dann wird erst klar, was die Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Monaten tatsächlich geleistet haben. Dann wird erst klar, was die Schülerinnen und Schüler tatsächlich geleistet haben, die eben anstatt normalen Unterrichts digitalen Unterricht aus der Distanz wahrnehmen mussten. Und wir nehmen auch wahr, wo überall die Probleme sind – dass es eben nicht einheitlich überall digitale Endgeräte gibt, dass es eben nicht einheitlich entsprechende Lehrkompetenz gibt, dass es eben nicht einheitlich die Verfügbarkeit von Online-Angeboten gegeben hat. Deswegen erklärt sich auch sehr deutlich, dass der digitale Unterricht des vergangenen Jahres eben nicht nur eine Erfolgsgeschichte ist. Es ist auch in Teilen bei manchen eine Geschichte von Unzufriedenheit, Demotivation und Überforderungsgefühl.

Genau da müssen wir ansetzen und diesem Ansatz widmet sich unser gemeinsamer Antrag. Ich glaube, da ist wirklich durch die Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen etwas Gutes auf den Weg gebracht worden. Wir widmen uns auf der einen Seite den technischen Voraussetzungen, vom Glasfaseranschluss an der Mauer der Schule bis hin zum digitalen Endgerät. Wir widmen uns der Tatsache, dass allein das Zurverfügungstellen der Endgeräte noch nicht die Digitalisierung, den Unterricht, sicherstellt, sondern dass wir da sowohl die Kompetenz schulen müssen, mit diesen Geräten umzugehen, dass wir im Prinzip eine Qualitätssicherung, einen Standard für die verwendeten Apps und für die verwendeten Programme brauchen. Wir widmen uns der Tatsache, dass wir eine gewisse Vereinheitlichung sowohl der technischen Geräte als auch der verwendeten Software brauchen. Und wir bekennen uns dazu, dass damit Schulträger, Lehrerinnen und Lehrer und Schüler nicht alleingelassen werden dürfen. Das ist aus unserer Sicht ganz essenziell, dass wir eben sagen: Okay, wir brauchen hier einen Innovations- und einen Entwicklungsschub und der muss auch finanziert werden. Das ist meines Erachtens eine sehr intensive Betrachtung, die auch vernünftig ist.

(Abg. Jankowski)

Wir haben uns darüber hinaus der Lehrerbildung gewidmet. Ja, wir müssen in der Ausbildung neuer Lehrer wesentlich intensiver darauf achten, dass die digitalen Angebote implementiert werden, und zwar als fächerübergreifendes Schulungsangebot, aber wir dürfen die Lehrer, die jetzt im Unterricht stehen, nicht vergessen. Auch die brauchen eine bessere Betreuung. Das haben uns, glaube ich, die vielen Erfahrungen aus den vergangenen Monaten gezeigt. Es sollte nicht mehr so sein, dass Lehrer handschriftlich Zettel schreiben, abfotografieren und in eine Whatsapp-Gruppe stellen, mal davon abgesehen, dass Whatsapp sowieso schwierig ist. Ich glaube, an dieser Stelle müssen wir Lehrer mitnehmen, wir dürfen sie natürlich nicht an den Pranger stellen, weil sie das nicht können. Genauso wie Herr Bergner haben auch viele andere das in der Schule eben nicht gelernt und das muss man nachholen. Dafür sind wir verantwortlich. Wir sind als Staat, als Regierung dafür verantwortlich, unseren wichtigen Angestellten, unseren wichtigen Beamten im Bildungswesen eine Möglichkeit einzuräumen, genau das nachzuholen, was sie gegebenenfalls noch nicht gelernt haben, nur dann können sie es auch vermitteln.

(Beifall FDP)

Auch diesem Punkt widmet sich unser Antrag. Und ja, wir brauchen eine Begleitung beim Thema des Datenschutzes, wir brauchen eine Begleitung bei der Frage von Urheberrechtsanerkennung. Wir sollten den gesamten Prozess wissenschaftlich begleiten, damit wir am Ende auch eine gewisse Auswertung haben können und damit die Denny Jankowskis dieser Welt im Prinzip aus Digitalisierung keinen Popanz mehr machen, den sie ablehnen können. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Baum für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für das Einführen der Sachlichkeit, Herr Kollege Hartung. Ich freue mich sehr, dass wir über Digitalisierung in der Schule sprechen. Ich bedauere ein bisschen, dass der Beitrag von Herrn Kießling vorhin nicht dazu geführt hat, dass wir die Schulklasse jetzt hier schon begrüßen können, dann hätte das wenigstens einen Vorteil gehabt.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Als wir, die FDP-Fraktion, im Mai 2020 den ersten Antrag zum Thema „Digitalisierung im Bildungswesen“ hier in dieser Legislatur eingereicht hatten, war das noch mitten im Lockdown. Uns ging es damals ein Stück weit darum, gerade für die Schulschließungen die Probleme, die auf dem Tisch lagen, direkt anzugehen, nämlich einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, wie man diesen digitalen Distanzunterricht tatsächlich regeln kann. Es ging uns um eine Whitelist für digitale Lernprogramme, also was in der Schule genutzt werden darf. Es ging darum, welche Rechtsgrundlage es für hybride Unterrichtsformate braucht, und es ging auch darum, wie digitale Didaktik in den Unterricht eingebunden werden kann, damit sie tatsächlich sinnvoll und förderlich für den Lernprozess ist.

Ich weiß nicht, Herr Kollege Hartung, ob Sie sich erinnern, dass Sie mir mehrfach geraten haben, ob ich nicht den Antrag zurückziehen möchte, es hätte sich alles erledigt und Distanzunterricht sollte ja nicht der neue Standard werden. Wir haben jetzt ein ganzes Jahr lang relativ viel mit Wechselunterricht, Distanzunterricht zu tun gehabt. Insofern bin ich froh, dass die Themen nach wie vor so relevant sind, dass sie immer noch in unseren gemeinsamen Antrag eingeflossen sind.

(Beifall FDP)

Wir erleben momentan, dass es eine ganze Reihe Geld gibt, das zur Verfügung gestellt werden kann, um Digitalisierung nach vorn zu bringen. Wir reden über Endgeräte, wir reden über Ausstattung in den Schulen, wir reden teilweise über Stromleitungen, wir reden teilweise über Internetanschlüsse. Es muss jetzt um die Umsetzung dessen gehen, was schon ganz viel besprochen worden ist und was am Ende dazu führen soll, dass Unterricht gelingt und dass digitale Hilfsmittel dabei helfen können, den Schulalltag zu vereinfachen. Ich möchte es an der Stelle auch so formulieren, dass wir nicht immer darüber sprechen, digital zu unterrichten. Das ist gar nicht Grundansatz der Thematik, sondern es geht darum, wie Schulverwaltung, wie Schulalltag mit modernen Mitteln vereinfacht werden kann und wie die digitalen Instrumente, die helfen können, Lehrer zu entlasten, im Unterricht eingebunden werden können. Da gehört sicher auch dazu, dass man mal mit einer spannenden Lern-App unterrichtet, aber das ist, glaube ich, zweitrangig.

An erster Stelle brauchen wir Strukturen. Da meine ich auf der einen Seite rechtliche Strukturen. Es wird geklärt, wie der hybride Unterricht funktionieren kann. Es geht um Datenschutzregeln. Es geht aber auch um die organisatorische Frage, wer eigentlich für die Endgeräte verantwortlich ist, wer dafür zuständig ist, die von den Lehrkräften, von

(Abg. Dr. Hartung)