Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

(Unruhe AfD)

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie ha- ben doch zurückgezogen!)

Wir sagen Ihnen: Wir wollen tatsächlich diese Enquetekommission mit der Möglichkeit, alle Akten beleuchten zu können, ausrüsten. Und da die Akten aber, wie vorhin gehört, noch gar nicht vollständig zur Verfügung stehen – sie sollen erst in zwei Jahren alle zugänglich sein –, ist es sicherlich wichtig, dass wir jetzt diese Arbeit beginnen mit einer Enquetekommission und dann mal schauen, wie wir zu den Akten kommen. Aber wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, Sie hätten jetzt als Einzige das Treuhandthema entdeckt, dann weiß jeder hier im Raum, dass das einfach nicht stimmt.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist ein Nebel, den Sie hier verbreiten, ein blauer Nebel, und dieser blaue Nebel wird sich ganz schnell verflüchtigen.

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen habe ich jetzt nicht. Die Landesregierung hat erklärt, sich zu dem Tagesordnungspunkt nicht zu Wort zu melden. Da es sich bei Ziffer I des Einsetzungsantrags in der Drucksa

(Abg. Schubert)

che 7/3665 um die Ausübung eines Minderheitenrechts bezogen auf Untersuchungsausschüsse handelt, ist der Landtag insoweit zur Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet. Zu den Ziffern II bis IV des Einsetzungsantrags liegen keine Änderungsanträge vor. Erhebt sich vor diesem Hintergrund Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt wird? Das kann ich nicht erkennen. Da kein Widerspruch vorliegt, gilt der in der Drucksache 7/3665 beantragte Untersuchungsausschuss als eingesetzt.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 26

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ Antrag der Abgeordneten Bühl, Gottweiss, Herrgott und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3666 -

Wünschen die Einbringer das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und zunächst erhält Abgeordneter Walk für die CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen, welches deutlich machen soll, warum wir uns heute entschlossen haben, den Untersuchungsausschuss einzusetzen. „Extremismus und Demokratie verhalten sich im Prinzip wie Feuer und Wasser. Sie sind miteinander nicht zu versöhnen.“

(Beifall CDU)

Das sagt Eckhard Jesse, anerkannter Extremismusforscher. Jedem Demokraten muss doch klar sein, wie groß die Gefahr durch Extremismus ist, die für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung davon ausgeht. Denn klar ist leider auch eins, unsere Demokratie ist anfällig und sie muss sich jeden Tag neu bewähren.

(Beifall CDU)

Uns geht es heute darum, diese Gefahr durch den Extremismus auch klar zu benennen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Gefahr lässt sich mit einem Blick auf die politisch motivierten Straftaten in Thüringen in den letzten elf Jahren mehr als deutlich belegen. Zunächst haben wir uns die Zahlen von 2010 bis 2014, anschließend die Jahre 2015 bis 2020 näher angeschaut. Ich habe bewusst diesen langen Zeitraum gewählt, damit man auch die Veränderung deutlich machen kann. Bildet man in diesen Zeiträumen ein statistisches Jahresmittel, gelangen wir zu zwei Erkenntnissen. Erstens: Im Zeitraum eins, also bis 2014, wurden im Mittel 1.462 politisch motivierte Straftaten verübt, im Zeitraum zwei, also ab 2015, erfolgte ein Anstieg auf im Mittel 2.144 Straftaten. Wenn man das dann im Saldo darstellt, ist dies ein Plus von absolut 682 politisch motivierten Straftaten pro Jahr mehr und damit eine Steigerung um 46 Prozent. Bei den politisch motivierten Gewalttaten, die uns besonders interessieren, ist es noch eklatanter. Im Zeitraum eins liegt die Straftatenzahl bei 81 und im Zeitraum zwei, also ab 2015 wieder, bei 135. Das sind 54 Straftaten pro Jahr mehr. Das entspricht einem Anstieg von zwei Dritteln. Noch dramatischer stellt sich die Lage bei den terroristischen Fällen dar. Gab es im Zeitraum eins in fünf Jahren lediglich zwei terroristische Fälle, schnellte diese Zahl im zweiten Zeitraum ab 2015 in die Höhe auf insgesamt 73 Fälle. Da verbietet es sich, das jetzt statistisch hochzurechnen. Die absoluten Zahlen sprechen für sich. Das alles, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, belegt den dringenden Handlungsbedarf in diesem ganz besonders sensiblen Politikfeld. Ich habe hier ganz bewusst darauf verzichtet, noch mal einzelne Phänomenbereiche gesondert aufzuzählen. Denn klar ist auch eins – und das will ich voranstellen –, nicht erst seit dem feigen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten, an unserem Parteikollegen Walter Lübcke am 2. Juni 2019 durch den Rechtsextremisten Stephan Ernst: Nach wie vor, das ist Fakt, bleiben der Rechtsextremismus und der Rechtsterrorismus die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland, so Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der Vorstellung des Verfassungsberichts 2020. Dies gilt natürlich auch uneingeschränkt für Thüringen.

(Beifall CDU)

Völlig zu Recht – das will ich hier noch mal betonen – stand und stehen der Rechtsextremismus und rechtsextreme Gewalttaten im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die rassistische Mord- und Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrunds – NSU – unterstreicht daher unsere gemeinsame Verantwortung in besonderer Weise.

(Vizepräsidentin Henfling)

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich aber noch einen weiteren Aspekt aufgreifen, sozusagen die Klammer für unseren Antrag benennen: „Der Schutz der Menschen vor Gewalt und die Gewährleistung des inneren Friedens sind Kernaufgaben des Staates und Grundlage jedes freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Dazu hat der Staat das Gewaltmonopol inne. Politisch motivierte Gewaltkriminalität bis hin zu Ansätzen für terroristische Ausprägungen fordern den Staat daher in besonderer Weise heraus. Fehler und politische Nachlässigkeiten“ – das ist doch der Punkt – „in diesem Bereich fallen daher besonders ins Gewicht.“

Ich will noch etwas zur aktuellen politischen Lage sagen. In den vergangenen Monaten sorgte eine Reihe schwerer, mutmaßlich von linksextremen Gewalttätern verübter Straftaten bei uns in Thüringen für traurige Aufmerksamkeit: eine seit Ende Mai 2019 anhaltende Brandserie in rechtsextremen Szenetreffs in ganz Thüringen, mehrere mutmaßlich linksextrem motivierte Anschläge und Überfälle bis hin zu einem Sprengstoffanschlag am 11. Januar dieses Jahres bei mir in Eisenach. Allein in 2021 registrierten unsere Sicherheitsbehörden elf Anschläge auf tatsächliche oder vermeintliche Objekte, aber auch auf Personen des rechten Spektrums. In dem Zusammenhang will ich noch mal darauf hinweisen, dass der Generalbundesanwalt gegen vier Personen Anklage erhoben hat und ihre Opfer, so der Generalbundesanwalt, sollen laut Anklage potenziell lebensbedrohlich verletzt worden sein. Der Umstand, dass auch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – GETZ – in Köln eingebunden ist, unterstreicht die besondere Qualität.

Ein besonders perfider und brutaler Angriff ereignete sich am 28. Mai dieses Jahres in Erfurt. Eine als Polizisten getarnte Personengruppe drang in eine Wohnung ein, fesselte ein Paar und brach dem als Rechtsextremisten bekannten Mann die Beine und unter den Augen der hochschwangeren Lebensgefährtin wurde das Opfer anschließend mit einer Flüssigkeit, vermutlich Chlor, übergossen. Ein vorliegendes Bekennerschreiben mit der als „Operation Wespennest“ bezeichneten und durch ein „Kommando Paul Schäfer“ verübten Gewalttat wird aktuell durch die Sicherheitsbehörden geprüft. Ich finde, das ist ein richtiger Zeitpunkt, um mich an dieser Stelle bei allen Sicherheitsbehörden, Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, namentlich bei der gesondert eingerichteten BAO „Fokus“ sowie der Soko „Innenstadt“ in Jena, die wir übrigens letzte Woche besucht haben, ganz herzlich zu bedanken und

ihnen viel Erfolg bei der Ermittlungstätigkeit zu wünschen.

(Beifall CDU)

Den Innenminister sehe ich nicht, aber ich will ihm beipflichten. Georg Maier hat mit Blick auf die Brandserie und den Erfurter Überfall von einer neuen Eskalationsstufe und einer Gewaltspirale gesprochen, die unbedingt durchbrochen werden müsse. Bei den Straftaten, so Maier, würden – Zitat – „Gefahren für Leib und Leben billigend in Kauf genommen“. Sehr geehrter Herr Minister – ich spreche Sie jetzt an, Frau Staatssekretärin Schenk, ich bin Minister Maier ausgesprochen dankbar, dass er das wiederholt und öffentlich herausstellt, was hier eigentlich für uns Demokraten selbstverständlich und Grundkonsens sein sollte: Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ist durch nichts zu rechtfertigen.

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir nehmen jede Form von Extremismus in den Blick, weil jeder Extremismus verfassungsfeindlich ist, also der Rechtsextremismus, der Linksextremismus, der Islamismus, aber auch sonstige Formen.

Damit komme ich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss. Ganz schlicht: Meine Fraktion will wissen, wie die Landesregierung dem Anstieg der politisch motivierten Gewaltkriminalität zukünftig begegnen will und welche Fehler möglicherweise in der Vergangenheit begangen wurden. Ich gehe davon aus, dass die CDU-Fraktion nicht die einzige ist, die sich wirklich und ernsthafte Sorgen macht, wie diese gefährliche Entwicklung auch gestoppt werden kann. Denn eines ist ja auch klar: Gefordert sind wir alle, die Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft, aber auch wir als Parlamentarier, und wir alle – mein letzter Satz – stehen dabei in ganz besonderer Verantwortung und dieser Verantwortung können und dürfen wir uns auch nicht entziehen. Ich bedanke mich.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete König-Preuss zur Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, die CDU versucht mit dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – Sie nennen ihn „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-ge

(Abg. Walk)

sellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ – zu suggerieren, Ihnen würde es mit diesem Untersuchungsausschuss darum gehen, politisch motivierte Gewalt von rechts, von links, islamistische zu thematisieren. Dem ist nicht so. Warum dem nicht so ist, erkennt man am Antrag der CDU-Fraktion und ich will an einigen Stellen vielleicht mal zitieren, aber Ihnen das vielleicht auch oben erklären. Im Antrag wird nämlich sechsmal die Begrifflichkeit „linksextrem“ erwähnt, zweimal die Begrifflichkeit „linksterroristisch“, dreimal „rechtsextrem“, allerdings im Kontext, dass die Zivilgesellschaft unterstellen würde, dass es mehr Übergriffe von rechts gebe, als von polizeilicher Seite bisher erfasst würde. Die Begrifflichkeit „rechtsterroristisch“ taucht an keiner Stelle auf.

Der Antrag ist Grundlage des Untersuchungsausschusses und nicht die Rede, die gerade Herr Walk gehalten hat,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mit der Herr Walk versucht zu suggerieren, dass es Ihnen gleichermaßen um alle Taten gehen würde.

Heute ist der 22. Juli. Heute vor zehn Jahren gab es das rassistische, rechtsterroristische Attentat in Utöya. Das erwähnen Sie nicht. Heute vor fünf Jahren, am 22. Juli 2016, gab es in München das rassistische Attentat am OEZ. 77 Menschen, darunter mehrheitlich Jugendliche und junge Erwachsene, wurden in Oslo und auf Utöya ermordet. Neun junge Menschen, vor allem junge Menschen, wurden vor fünf Jahren von einem Rechtsterroristen und Rassisten in München ermordet. Das spielt in Ihrem Antrag, den Sie heute hier thematisieren, den Sie heute hier, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, auf der Tagesordnung haben, an keiner Stelle eine Rolle. Und das werfe ich Ihnen vor.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das werfe ich Ihnen auch deswegen vor, weil Sie versuchen zu erklären, Ihnen wären alle Taten gleichermaßen wichtig. Aber Sie stellen diesen Antrag nicht, nachdem Ihr Parteikollege Walter Lübcke, der gerade auch von Herrn Walk hier vorn mit erwähnt wurde, ermordet wurde, trotzdem bekannt ist, welche Verbindungen es vom Mörder nach Thüringen gibt, und trotzdem bekannt ist, welche Verbindungen des Mörders es zur Thüringer AfD gibt. Sie stellen diesen Antrag nicht, nachdem letztes Jahr, 2020, das Combat-18-Verbot in Deutschland umgesetzt wird und mehrere der Verbotsmaßnahmen hier in Thüringen laufen – das Ganze wieder mit Hintergrund des Mordes an Walter Lübcke. Sie stel

len den Antrag aber auch nicht, nachdem in Erfurt in den vergangenen Monaten kontinuierlich Menschen aus rassistischen Motiven zusammengeschlagen werden. Das erwähnen Sie in Ihrem Antrag nicht einmal. Sie stellen den auch nicht, nachdem im letzten Jahr vor der Staatskanzlei junge Menschen zusammengeschlagen und teils schwer verletzt wurden, auch nicht, nachdem im letzten Jahr am Herrenberg drei Geflüchtete von einer Gruppe Neonazis zusammengeschlagen und teils sehr schwer verletzt wurden. Zwischenzeitlich bestand die Sorge, dass einer der drei es nicht überleben wird. Das spielt in Ihrem Antrag an keiner Stelle eine Rolle.

Und wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, Ihnen würde es darum gehen, politisch motivierte Gewalt in jeglicher Form zu thematisieren, dann kann ich dem nur widersprechen. Was Ihr Ziel ist, erläutern Sie in Ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sogar. Ihr Ziel ist es, linke antifaschistische Gruppierungen, Initiativen, Bürgerbündnisse gegen rechts, die wir in Thüringen haben, zu diskreditieren,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Unruhe CDU)

die Zivilgesellschaft in ihrem Wirken zu hinterfragen, anstelle – wie es schon lange notwendig wäre – diese zu unterstützen.

Ich will auf einen Punkt in Ihrem Untersuchungsausschussantrag abheben. Und zwar thematisieren Sie in der Frage 14, ob und auf welche Weise die Landesregierung in den letzten Jahren sichergestellt hat, dass staatliche Zuwendungen aus Förderprogrammen für den zivilgesellschaftlichen Sektor direkt oder indirekt keinen Strukturen und Personen zugutekommen oder diese indirekt begünstigen, die ihrerseits Gewaltkriminalität billigend in Kauf nehmen. Damit unterstellen Sie den Akteuren, die wir über das Landesprogramm für Demokratie hier in Thüringen fördern – ich will die Akteure mal nennen: das ist die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, ezra; das ist die Mobile Beratung gegen rechts, gegen Rassismus, MOBIT; das ist das IDZ, das ist das KomRex; das ist aber auch die Ausstiegsberatung und das sind unzählige, nein, zahlreiche Initiativen in den Kommunen, die über die lokalen Aktionspläne unter anderem mitfinanziert werden –, denen unterstellen Sie mit Ihrem Antrag, dass sie Verbindungen zu Gewalt hätten, dass sie möglicherweise entsprechende Strukturen

(Beifall AfD)

genau, die AfD klatscht, das passt – stützen würden. An keiner Stelle in Ihrem Antrag wird deutlich, dass es Ihnen darum geht, auch die rechten Strukturen hier in Thüringen entsprechend zu untersuchen. Und das hat etwas damit zu tun, dass rechte Gewalt und deren Gefährlichkeit seitens der CDU nie wirklich thematisiert wurde, nie wirklich von Ihnen auf die Tagesordnung gehoben wurde, und Ihr Antrag

(Unruhe CDU, DIE LINKE)

ist ein konkretes Beispiel dafür.