Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Frage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für das Bewilligungsjahr 2021 wurden vom Saale-Holzland-Kreis folgende zwei Projekte für eine Förderung aus dem Schulinvestitionsprogramm des Landes angemeldet: 1. Ersatzneubau des Schulgebäudes für die Staatliche Grundschule „Saaletalblick“ in Orlamünde – Priorität 1 – und 2. Ersatzneubau der Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Talblick“ in Stiebritz – Priorität 2.
Zu Frage 2: Das mit Priorität 1 angemeldete Vorhaben an der Staatlichen Grundschule in Orlamünde wurde bei der Programmaufstellung zum Schulinvestitionsprogramm mit einem voraussichtlichen Förderbedarf von 4.372.743,80 Euro berücksichtigt. Es ist somit vorbehaltlich der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen sowie der Verfügbarkeit entspre
Das mit Priorität 2 angemeldete Vorhaben an der Staatlichen Grundschule Stiebritz konnte aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel und der nachrangigen Priorisierung durch den Schulträger nicht für eine Bewilligung im Jahr 2021 berücksichtigt werden.
Zu Frage 3: Seit Bestehen des Förderinstruments sind folgende Schulbauvorhaben des Saale-Holzland-Kreises durch die Bewilligung von Projektfördermitteln unterstützt worden:
1. die Sanierung des Hauptgebäudes der Staatlichen Gemeinschaftsschule in Bürgel mit einer Zuwendung von ca. 1,6 Millionen Euro,
2. die Sanierung der Staatlichen Regelschule in Dorndorf mit einer Zuwendung von ca. 1,9 Millionen Euro,
3. die Sanierung der innenliegenden Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Hermann Sachse“ in Bad Klosterlausnitz mit einer Zuwendung von ca. 500.000 Euro und
4. die Errichtung eines Rettungstreppenhauses und eines baulichen Rettungsweges für die Staatliche Grundschule Königshofen mit einer Zuwendung von ca. 1,4 Millionen Euro.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, der des Abgeordneten Weltzien in der Drucksache 7/3697.
Nach einem Bericht auf dem Portal „insuedthueringen.de“ vom 25. Juni 2021 soll es in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl angeblich zu zwei Vorfällen im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Suhl gekommen sein. Bei einem Fall sollen fünf bis sechs Personen versucht haben, in das Familienhaus der Erstaufnahmeeinrichtung mit Messern einzudringen. Ein Wachschutzmitarbeiter, den die Zeitung zitiert, erklärte, die Polizei habe diese nicht entwaffnet und sie nicht mitgenommen, mit der Begründung, „dass keine Zellen frei sind“. Ferner heißt es: „In einem Bericht des Wachdienstes von einem anderen Tag, an dem zwei Bewohner mit gezücktem Messer in ein anderes Haus eindringen, heißt es wörtlich: ‚Die Polizei trifft im Objekt ein mit vier Beamten und sagt, dass sie aktuell keine Ka
pazitäten für eine Gewahrsamnahme hat. Sie entlassen den festgesetzten Täter auf Etage und bitten ihn, den zweiten Angreifer auch zu belehren‘“.
1. Welche Gewahrsamräume bei den Polizeidienststellen und Gefangenensammelstellen, die temporär eingerichtet werden können, stehen für die Polizei in Suhl bei Einsatzlagen zur Verfügung, die einen Vollzug von Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam erforderlich machen – bitte um Angabe von Orten und Personenkapazitäten –?
2. Welche über die Frage 1 hinausgehenden genannten Möglichkeiten stehen bei Polizeieinsätzen in Suhl auf der Grundlage welcher Regularien grundsätzlich zur Verfügung, um einen Polizeigewahrsam zu realisieren, auch falls die Kapazitäten der Polizeiinspektion Suhl ausgelastet sind – gegebenenfalls andere Dienststellen –?
3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über den Ablauf der weiteren in der Vorbemerkung genannten Vorkommnisse vor und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Schilderungen hinsichtlich nicht vollzogener Gewahrsamnahmen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Kapazitätsauslastungen?
4. Welchen Belegungszustand hatten die in Frage 1 genannten Gewahrsamsräume bei den Polizeidienststellen und gegebenenfalls Gefangenensammelstellen zum Zeitpunkt der beiden Vorkommnisse in der Vorbemerkung jeweils und in Summe im Jahr 2020 sowie im 1. Halbjahr 2021?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Ich stelle der Beantwortung der Fragen drei Anmerkungen voran. Die Medienberichterstattung auf www.insuedthueringen.de vom 25. Juni 2021 liegt im TMIK nicht vor. Offensichtlich im gleichen Tenor berichtete aber das „Freie Wort“. Dieser Artikel ist bekannt und diente als Basis zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Anhand der Schilderung im „Freien Wort“ ließen sich die im Raum stehenden konkreten Einsatzanlässe nicht recherchieren. Insofern sind die in der Antwort auf Frage 3 skizzierten Sachverhalte lediglich mögliche infrage kommende,
Weiterhin informiere ich, dass weder in den vorliegenden Berichten der Landespolizeidirektion noch in den Akten bzw. im Wissen der LPI Suhl Äußerungen von Einsatzkräften zu nicht bestehenden Gewahrsamsmöglichkeiten aktiv benannt sind. Gleichermaßen können solche Äußerungen nicht ausgeschlossen werden.
Als Drittes informiere ich, dass die Gewahrsamsräume im Inspektionsdienst Suhl seit geraumer Zeit und gegenwärtig aufgrund einer Baumaßnahme nicht zur Verfügung stehen.
Nun zu Frage 1: In den Dienststellen der Landespolizeiinspektion Suhl sind insgesamt elf einzelne Gewahrsamsräume sowie ein Sammelgewahrsamsraum für maximal sieben Personen als dauerhafte Kapazität eingerichtet. Am Standort Suhl sind beim Inspektionsdienst davon zwei Einzelgewahrsamsräume und der erwähnte Sammelgewahrsamsraum vorhanden, welche – wie bereits erwähnt – derzeit nicht zur Verfügung stehen. Zusätzliche temporäre Möglichkeiten werden bei planbaren größeren Einsatzlagen, zum Beispiel vergangene rechtsextremistische Versammlungen in Themar, in Form einer sogenannten Gefangenensammelstelle eingerichtet, wenn eine größere Anzahl an freiheitsentziehenden Maßnahmen prognostiziert wird. Die LPI Suhl richtet diese Sammelstelle vorzugsweise am eigenen Standort mit einer Aufnahmekapazität von maximal 30 Personen ein.
Zu Frage 2: Über die Suhler Möglichkeiten hinaus besteht die Möglichkeit der Nutzung sämtlicher Gewahrsamsräume aller Polizeidienststellen in Thüringen auf Grundlage der Gewahrsamsordnung für die Thüringer Polizei vom 1. Januar 2010.
Zu Frage 3: Bezogen auf die Schilderungen in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage kommen Einsätze vom 13. Juni, 15. Juni sowie vom 16. Juni infrage. In allen Fällen wurde die Polizei informiert, dass zwei oder mehrere Personen Auseinandersetzungen haben, dabei Messer mitgeführt oder eingesetzt wurden. Der Beschuldigte im Szenario vom 13. Juni wurde vorläufig festgenommen. Die polizeiliche Gefahrenabwehr bei den Einsätzen vom 15. Juni und 16. Juni erfolgte durch Identitätsfeststellungen, Gefährderansprachen bzw. Auseinandersprechen der Streitparteien. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie eine Ingewahrsamnahme wären in den beschriebenen Fällen demnach unzulässig, weil unverhältnismäßig gewesen. Die Belegungskapazität der Gewahrsamsräume war insofern nicht relevant.
Zu Frage 4: Bei dem Delikt vom 13. Juni waren in der LPI Suhl alle nutzbaren Gewahrsamsräume frei. Am 15. Juni und am 16. Juni war jeweils ein Raum in der PI Schmalkalden-Meiningen belegt. Die Räume für Gewahrsam wurden in der PI Bad Salzungen im Jahr 2020 insgesamt 57-mal und im 1. Halbjahr 2021 insgesamt 38-mal für Freiheitsentziehung benutzt. Die Räume der PI Hildburghausen wurden in 2020 insgesamt 229-mal und im 1. Halbjahr 2021 111-mal verwendet. Die Räume der PI Schmalkalden-Meiningen waren in 2020 150-mal und im 1. Halbjahr 2021 85-mal belegt.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht zu erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, und zwar gestellt durch Herrn Abgeordneten Beier mit Drucksache 7/3703.
Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014 wurde sich seitens der Koalitionsfraktionen unter anderem darauf verständigt, kommunale Aufnahme- und Integrationskonzepte zu finanzieren, auf deren Grundlage die menschenwürdige Aufnahme, geflüchtetenspezifische (Erst-)Beratung, qualifizierte Sozialbetreuung und Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten künftig sichergestellt werden sollten.
1. Verfügen die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes über ein eigenes Integrationskonzept und, wenn ja, welche verfahren danach?
2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte des Landes verfügen über einen Integrationsbeirat oder über hinreichend ähnliche Strukturen?
3. Wie setzen sich die Integrationsbeiräte und Strukturen aus Frage 2 in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Blick auf das Merkmal der Diversität zusammen, um Peer-Beratung zu ermöglichen?
4. Welche Verfahrenswege werden beschritten, um über die Zusammensetzung der in Frage 2 genannten Integrationsbeiräte und Strukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu entscheiden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Landesregierung liegen die gewünschten Informationen nicht vor, sodass die Landkreise und kreisfreien Städte um Auskunft gebeten wurden. Auf die Einzelfragen der Mündlichen Anfrage haben aufgrund der Kürze der Zeit nicht alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte antworten können. Geantwortet haben 13 von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus lagen noch Rechercheergebnisse des Büros der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge vor. Aufgrund dieser Daten kann ich Ihnen antworten.
Zu Frage 1: 14 Landkreise und kreisfreie Städte haben sich seit 2015 an der Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen – ThILIK – beteiligt und ein Integrationskonzept erstellt bzw. ein vorhandenes aktualisiert. Bei einigen Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Integrationskonzepte Bestandteil von integrierten Handlungskonzepten, die im Rahmen von integrierten Sozialplanungsprozessen erarbeitet wurden. Alle ThILIK-Kommunen setzen ihre jeweiligen Integrationskonzepte um.
Zu Frage 2: Elf Landkreise und kreisfreie Städte verfügen über einen Integrationsbeirat oder über hinreichend ähnliche Strukturen. Eine installierte Übersicht wurde durch den Fachbereich Sozialplanung meines Ministeriums zusammengestellt und diese würde ich Ihnen gern als Ergänzung der Beantwortung dann schriftlich im Nachhinein zur Verfügung stellen.
Zu Frage 3: Die Strukturen bzw. Gremien in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unterschiedlich besetzt. Die Detailangaben finden Sie dann auch in der genannten Übersicht, die ich zur Verfügung stellen werde. Diversität, als „Vielfalt“ übersetzt, findet sich in allen Gremien, die für Integrationsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten verantwortlich zeichnen. In den Gebietskörperschaften, in denen ein solches Gremium vorhanden ist, wirken immer Vertreterinnen und Vertreter der zu integrierenden Personen mit. Peer-Beratung als Beratung auf Augenhöhe in Bezug auf Integration ist deshalb überall da, wo es ein Gremium für Migrationsarbeit gibt, auch möglich.
Zu Frage 4: Prinzipiell liegen die Zusammensetzung und die Art der Wahl der kommunalen Integrationsbeiräte und Strukturen in der Entscheidung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Verfahrenswege sind je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterschiedlich. Die Beiräte sind regional sehr unterschiedlich organisiert. In manchen Beiräten werden die Mitglieder durch eine Wahl bestimmt, in anderen werden sie vorgeschlagen oder können sich bewerben.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, und zwar gestellt durch Herrn Abgeordneten Jankowski in der Drucksache 7/3716.