Protokoll der Sitzung vom 23.07.2021

(Beifall im Hause)

Der zweite Dank geht – selbst, wenn es sich wiederholt, darf das gesagt werden – an den Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg, aber genauso auch an Herrn Hasenbeck, der – sicherlich manchmal vertreten durch Leute aus der Staatskanzlei – uns immer zur Verfügung steht und dort auch sehr erkennbar bemüht ist, immer den Belangen der Petenten nachzukommen.

Nicht zuletzt will ich den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen danken, die in diesem Ausschuss arbeiten. Der Petitionsausschuss ist ja ein besonderer Ausschuss, von Verfassungsrang, deshalb dürfen auch nur die belastbarsten Abgeordneten dieses Hauses Mitglied in diesem Ausschuss sein. – Da darf auch geklatscht werden. –

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Ich möchte noch mal daran erinnern, im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Da war es in all den Jahren, in denen ich auch Mitglied sein darf, immer gute Sitte, dass wir uns sehr bemüht haben, politische Ambitionen aus der Arbeit des Ausschusses rauszuhalten.

(Beifall AfD)

Ich möchte – und das gilt auch für den Berichtszeitraum des Jahres 2020 – sagen, dass uns das fast immer gelungen ist. Ich möchte von dieser Stelle aus darum bitten, dass wir uns auch für die Zukunft bemühen, das so beizubehalten. Denn wenn wir der Versuchung unterliegen, politische Ambitionen oder Ideologien in die Arbeit des Ausschusses reinzutragen, dann werden wir eigentlich der Aufgabe dieses Ausschusses nicht mehr gerecht. Hier geht es um die Sorgen und Nöte der Leute, die sich an uns wenden und nicht darum, wie ich politisches Kapital aus bestimmten Angelegenheiten schlagen kann.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

(Abg. Dr. Klisch)

Und – das ist von den Vorrednern schon mehrfach gesagt worden – wir haben im Ausschuss auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gemerkt. Das sind zum einen die Arbeit selbst, aber auch die Sorgen und Nöte, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an uns gewendet haben. Nun habe ich hier in der Vorlage eine ganze Reihe von Beispielen, die man aufführen könnte, welchen Dingen wir uns da gewidmet haben.

Ich möchte das mit Blick auf die Uhr gar nicht alles vortragen. Vielleicht nur ein paar ganz kleine Anmerkungen, die aus unserer Sicht wichtig sind – das wurde auch schon von den Vorrednern angesprochen –, die ganze Angelegenheit Härtefonds. Vom Kollegen Gröning ist auch die Debatte, die wir im letzten Ausschuss hatten, angesprochen worden, aber wir haben jetzt über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 zu sprechen.

Ich will es nur noch einmal abstrakt ausführen. Bei der Prüfung der Voraussetzungen, die für Unterstützungen aus dem Härtefonds vorliegen müssen, legt der Petitionsausschuss nicht zuletzt mit Blick auf den begrenzten Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel einen strengen Maßstab an. Es werden die gesamten Lebensumstände der Hilfesuchenden berücksichtigt, einerseits muss er sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, andererseits muss eine Unterstützung aus dem Härtefonds zweckmäßig und geeignet sein, um die Folgen für den betreffenden Petenten zumindest zu mildern. Zuerst wird aber geprüft, inwieweit bereits alle staatlichen und andere Hilfsangebote ausgeschöpft wurden. Ich denke, das ist an der Stelle noch einmal wichtig, weil wir erkennbar in eine Situation laufen, dass es manchmal zum Teil auch anstrengende Debatten darüber gibt, was denn nun ein Härtefall ist. Wenn uns dann in Größenordnungen Anträge zulaufen, die auch in einer gewissen Art und Weise beflügelt worden sind, wird das Ende sein, dass wir Anträge ablehnen müssen, weil wir die Erwartungshaltung aufgrund der begrenzten Mittel gar nicht befriedigen können. Deshalb sind wir da alle aufgerufen, maßvoll mit den Dingen, die uns zur Verfügung stehen, umzugehen.

Ich würde vielleicht noch einen Satz zu den herausgehobenen Petitionen im Berichtszeitraum verlieren, die da schon eine Rolle gespielt haben. Das ist zum Beispiel die ganze Situation „Borkenkäfer“ gewesen, wo Waldbauern sich an uns gewendet haben und wir – und das hat ja auch was mit Klimawandel, mit den trockenen Jahren der Vergangenheit zu tun – den Waldbesitzern in entsprechender Art und Weise helfen und dort auch Aufklärung gemacht haben.

Ein weiteres Thema, das auch schon angesprochen worden ist, ist die ganze Situation „Wind im Wald“ gewesen. Warum spreche ich es an? Weil sich Tausende Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten durch Unterschriften unter Sammelpetitionen an uns gewendet haben. Letztendlich kennen wir das Ergebnis der Situation „Wind im Wald“. Aber ich sage das nur exemplarisch für die Situation, dass uns wir als Petitionsausschuss auch immer wieder als Seismograph verstehen sollen, nicht nur politisch, sondern es geht ganz pragmatisch um die Sorgen und Nöte der Leute. Denen ist es am Ende egal. Sie haben bestimmte Befürchtungen, wenn solche Dinge diskutiert werden. Wir sind eigentlich dazu da, dem auch nachzukommen und entweder Dinge auszuräumen, wenn es uns möglich ist, aber dann eben auch bestmöglich aufzuklären und um Verständnis zu werben.

Ich will ein weiteres Beispiel sagen, weil es gerade mit der Debatte vom gestrigen Abend noch zu tun hat, Sammelpetition „Massives Ablassen von Wasser aus der Talsperre Schmalwasser/Tambach-Dietharz“. Da gab es auch eine Petition, wo die Anwohner der Meinung sind, dass es ein massives Fischsterben gab, wenn dort Wasser zurückgehalten wird und dann zu bestimmten Situationen auch abgelassen wird, wo dann auch noch Wildwasserfahrten veranstaltet werden. Die Leute nehmen hohen Anteil an den Dingen, die in ihrem Bereich geschehen. Deshalb sollten wir da immer wieder bemüht sein, das in der gebotenen Art und Weise ernst zu nehmen.

Ich möchte auf andere Beispiele jetzt gar nicht weiter eingehen. Vielleicht noch das eine: Wir haben in den vergangenen Monaten erlebt, dass die Ausschusssitzungen – es gibt eigentlich keine Ausschusssitzung mehr, wo nicht auch Anhörungen durchgeführt werden, durchgeführt werden müssen. Denn zum einen ist es erfreulich, dass die Leute Petitionen veröffentlichen, die dann auch eine gewisse Unterstützung erfahren, was am Ende dazu führt, dass wir öffentliche Anhörungen durchführen, so sagt es das Gesetz, aber es zeigt eben auch den Arbeitsaufwand, der inzwischen seit Monaten da vor dem Ausschuss liegt; letzter Ausschuss: elf Stunden. Das sind schon auch Belastungen für die Arbeit, die da gemacht werden muss. Deshalb will ich noch mal dafür werben, dass wir da effektiv bleiben, vielleicht noch effektiver werden und dort auch mit der gebotenen Straffheit die Dinge abarbeiten.

Im Übrigen möchte ich das dann auch bei den Ausführungen für unsere Seite belassen. Ich freue mich auf die weitere Arbeit im Petitionsausschuss. Es wird nicht weniger werden. Aber, wie gesagt, noch mal ganz abschließend die Bitte, dass wir den Aus

schuss von politischen Ambitionen freihalten, dass wir uns dort immer wieder darauf besinnen, um wen es geht

Ihre Redezeit ist zu Ende.

bei der Arbeit dieses Ausschusses. Für Ihre Aufmerksamkeit möchte ich mich bedanken.

(Beifall AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Müller, vielen Dank für die Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 2020. Das vergangene Jahr im Petitionsausschuss – das muss man sagen – ist schon ein besonderes Jahr gewesen. Die elf Sitzungen des Ausschusses fanden coronabedingt ausschließlich im Landtag statt, und die Möglichkeit der direkten Begegnung vor Ort – muss ich ganz ehrlich sagen – habe ich tatsächlich vermisst, denn gerade Ortstermine sind wichtig, weil dort Fakten und die möglichen Lösungsansätze oder Vorschläge für eine Abhilfe häufig doch am besten zu finden und zu diskutieren sind. Auch wenn dann nicht immer die gewünschte Lösung möglich sein wird, können oft Alternativen im Sinne der Petenten gefunden werden. Überhaupt kann ein Petitionsverfahren generell den Petentinnen und Petenten einen Weg aufzeigen, um ans Ziel zu kommen oder wenigstens ein Stück näher daran zu kommen.

An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und auch an die Landtagsverwaltung und an das Petitionsreferat oder an die Referate in den Ministerien für die oft wirklich sehr kleinteilige, aber sehr engagierte Befassung mit den eingereichten Eingaben.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Frau und jeder Mann haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. Da ist der

Petitionsausschuss so etwas wie ein Notknopf für Angelegenheiten ganz unterschiedlicher Art. Menschen, die an einer Stelle nicht weiterkommen, wo vielleicht klare Zuständigkeiten für Anliegen nicht bekannt sind oder nicht gut erreichbar, bei all diesen Dingen kann der Petitionsausschuss im Sinne des Anliegens Auskunft und Akteneinsicht bei der Landesregierung und den Landesbehörden verlangen, aber auch Stellungnahmen einfordern.

Eine ganz wichtige Rolle für den Petitionsausschuss als Mittler und Bindeglied zu vielen Behörden des Freistaats spielt der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Herr Dr. Kurt Herzberg. In den vergangenen Wochen konnte Herr Dr. Herzberg das zwanzigjährige Bestehen seiner Behörde als unabhängige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger feiern. Und Herr Dr. Herzberg, noch einmal ganz herzlichen Glückwunsch nachträglich zu diesem Jubiläum!

(Beifall im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, andererseits erfahren wir im Ausschuss als Abgeordnete ganz direkt, welche Themen die Thüringerinnen und Thüringer besonders aktuell bewegen. Das zeigen auch die blanken Zahlen des Jahres 2020. Von 801 eingereichten Petitionen befassten sich allein 93 mit dem 2020 alles beherrschenden Thema „Corona“, verteilt über alle Sachgebiete, und besonders viele richteten sich an den Gesundheitsbereich, nämlich 36. Auch der Bildungsbereich war mit 22 Petitionen stark nachgefragt.

Petitionen und Eingaben sind gelebte Demokratie, weil sie die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Regierung bzw. den Abgeordneten auf kurzen Wegen ermöglichen. Damit das künftig auch noch einfacher klappt, haben wir im vergangenen Jahr Novellierungen des Petitionsgesetzes in Angriff genommen. Das nun novellierte und kürzlich im Plenum verabschiedete Gesetz bietet einfachere, bessere, zugänglichere und transparentere Partizipationsmöglichkeiten. Und da sind wir in Thüringen ein ganzes Stück vorwärtsgekommen und stehen wirklich gut vorneweg dran.

(Beifall DIE LINKE)

Generell ist es ja in allen Bundesländern und auch im Bundestag möglich, Petitionen einzureichen. Das funktioniert überall schriftlich oder elektronisch, aber in Thüringen gibt es schon lange die Option, Eingaben sowohl schriftlich einzureichen oder mündlich vorzutragen, sie können aber auch in Gebärdensprache, in lautsprachbegleiteten Gebärden oder in Brailleschrift eingereicht werden.

(Abg. Heym)

Und nun wird es noch ein wenig leichter gemacht. Die Änderungen, die für mich besonders wichtig sind – und da unterscheiden wir uns tatsächlich in dem, was die AfD vorhin von sich gegeben hat: Die Anzahl der beizubringenden Unterschriften, nach denen eine Petition auf jeden Fall öffentlich angehört wird, kann nun sowohl durch die digitale Mitzeichnung nach § 14a als auch durch die Einreichung handschriftlich unterzeichneter Sammellisten erfüllt werden. Die Möglichkeit der anonymisierten Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen ist geschaffen und damit die Hürden behoben, Namen und Wohnort angeben zu müssen. Und es wird eine digitale Diskussionsmöglichkeit von veröffentlichten Petitionen geschaffen. Und als Drittes: Die Fristen für die Stellungnahmen der Landesregierung werden nun kürzer. Das lässt hoffentlich auch die Bearbeitungszeit für Petitionen an sich deutlich schrumpfen.

(Beifall DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Regierenden zu wenden, ist alt. Bereits in den antiken Königreichen in Persien und im alten Ägypten gab es die Möglichkeit, auch später im Römischen Reich. Heute aber liegt dieses einstige Königsrecht in den Händen des Parlaments, und ich freue mich sehr, dass wir den Weg dorthin für alle Menschen, die ein Anliegen haben, welches Thüringen betrifft, ein Stück barrierefreier gemacht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche uns für heute noch einen guten Verlauf der Plenarsitzung und für die Zukunft eine gute sachliche Zusammenarbeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP erhält Frau Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Als Mitglied des Petitionsausschusses gilt auch mein großer Dank den Mitarbeitern des Petitionsreferats,

(Beifall FDP)

die immer freundlich und korrekt mit den Petenten kommunizieren. Das ist mir auch von vielen Petenten bestätigt worden. Das ist der erste Eindruck, den der Bürger von unserem Ausschuss hat, wenn er sich telefonisch an das Referat wendet. Auch ich

bin froh, in einem Petitionsausschuss mitzuarbeiten, dem mehrheitlich die Anliegen der Bürger wichtiger sind als Formalien. Ich erinnere mich oft an Situationen, in denen wir reflektieren: Wie würde ich mich fühlen, wenn ich als Bürger eine solche Antwort bekäme?

Vor einem Jahr haben wir als FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Petitionsgesetzes angeregt. Unsere Anregung wurde von RotRot-Grün aufgegriffen und erweitert und nach dem Erhalt der geschützten Diskussionsräume auch einstimmig von dem Hohen Haus hier verabschiedet.

(Beifall FDP)

Das nenne ich Konsensfindung im Interesse der Menschen in Thüringen.

Eine große Errungenschaft im neuen Petitionsgesetz ist, dass jetzt ein Rechtsanspruch auf die öffentliche Anhörung beim Erreichen des Quorums existiert und es auch festgeschrieben ist, dass digitale und manuelle Unterschriften parallel angerechnet werden. Jetzt habe ich von Bürgern, die eine Petition vor Inkrafttreten des neuen Petitionsgesetzes eingereicht haben, die Befürchtung herangetragen bekommen, dass ihre Petition noch nach altem Recht behandelt wird. Ich würde gern den Bürgern von hier aus versprechen, dass diese Sorge unbegründet ist. Es wäre schön, wenn es dazu in Kürze eine verbindliche Stellungnahme des Petitionsausschusses gibt. Ich glaube, das wäre in unser aller Sinne.

Zwei Punkte liegen mir noch am Herzen: Auch eine gute Arbeit hat immer Verbesserungspotenzial. Die Dauer zwischen Erreichen des Quorums und der öffentlichen Anhörung ist zu lang. Wenn mehr als ein Jahr dazwischenliegt, ist das frustrierend für die Petenten. Das hat nicht nur etwas mit Corona zu tun. Da möchte ich ein Beispiel nennen, das ist die Petition zur Errichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Kleiner Thüringer Wald“. Sie wurde schon in der letzten Legislaturperiode eingereicht und es kam dann erst jetzt zur Anhörung. Hier sollten wir an den Prozessen arbeiten, damit wir zeitnahe Anhörungen realisieren können, denn oftmals haben wir auch zeitkritische Themen, wie uns das in der Corona-Krise gezeigt wurde.

Das Zweite ist: Das Petitionsportal stürzt viel zu oft wegen Überlastung beim Zeichnen ab. Es ist erfreulich, dass doch wesentlich mehr Menschen elektronisch zeichnen, als es bei der Einrichtung des Portals geplant wurde. Deshalb meine Bitte an die für Technik verantwortlichen Betreiber, hier einen höheren Traffic vorzuhalten. Auch das trägt zur Bürgerzufriedenheit bei, wenn man sich nicht mehrmals einloggen muss, um eine Petition zu zeich

(Abg. Müller)