Protokoll der Sitzung vom 23.07.2021

Sie können das gern auch schriftlich beantworten, später.

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

Ja.

Danke.

Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Die nächste Frage stellt Abgeordnete Meißner mit Drucksache 7/3760.

Neubesetzung in der Zentralabteilung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Die Zentralabteilung des TMASGFF hat während der Corona-Pandemie neben den alltäglichen Aufgaben einer obersten Landesgesundheitsbehörde vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Aus dem Organigramm vom 11. Juni 2021 ergibt sich, dass eine Neubesetzung in der Abteilungsleitung stattgefunden hat. Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gilt das Prinzip der Bestenauslese für jede zu besetzende Stelle. Die neue Leiterin der Abteilung stammt nach mir vorliegenden Informationen aus der Arbeitsverwaltung und bringt keine Erfahrung aus der Tätigkeit in einem Ministerium mit. Für die Leitung der wichtigsten Abteilung eines Ministeriums ist jedoch meiner Auffassung nach eine Person prädestiniert, die im besten Fall die Themen und Probleme des TMASGFF bereits aus der eigenen Erfahrung kennt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Besetzung der Stelle der Leitung der Zentralabteilung öffentlich ausgeschrieben?

2. Wenn ja, welche Kriterien wurden an das Stellenprofil gestellt?

3. Wie viele der Kollegen und Kolleginnen aus dem TMASGFF haben sich auf diese Stelle beworben?

4. Wenn nein, warum wurde keine Ausschreibung durchgeführt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage der Abgeordneten Frau Meißner möchte ich gern wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Nein. Dies wird nach Abschluss von krisenbedingten organisatorischen Umstrukturierungen erfolgen.

Zu Frage 2 und 3: Da es bisher keine Ausschreibung gab, entfallen die Antworten zu Fragen 2 und 3.

Zu Frage 4: Im Frühjahr 2021 befand sich das Land auf dem Höhepunkt einer bereits mehrere Monate andauernden verschärften Pandemielage und damit einer übermäßigen Inanspruchnahme des Gesundheitsministeriums. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Abteilungen 1 und 4 in Personalunion durch einen Beamten geführt. Aufgrund der Pandemie musste letztendlich eine Priorisierung zugunsten der Aufgaben rund um das Krisenmanagement und die Pandemiebekämpfung und ‑bewältigung erfolgen. Hinzu kam eine äußerst prekäre Personalsituation in der Zentralabteilung, die gekennzeichnet war durch vorübergehende Umsetzungen von Referatsleiterinnen und Referatsleitern, Referentinnen und Referenten, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den Krisenstab, aber auch von Langzeiterkrankung und Abwesenheiten von Referent/innen wegen Mutterschutz und Elternzeit. Um sowohl die Aufgaben der beiden wichtigen Abteilungen bewältigen zu können als auch aus Fürsorge gegenüber dem Abteilungsleiter in Personalunion musste zwingend eine kurzfristig umsetzbare Lösung zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung gefunden werden. Die zeitlich befristete Abordnung/ Zuweisung einer erfahrenen Führungskraft von der Bundesagentur für Arbeit waren eine solche kurzfristig realisierbare Personalverstärkung. Diese Führungskraft verfügt über langjährige Erfahrungen als Geschäftsführerin in der Bundesagentur für Arbeit, darunter auch mehrjährige Erfahrungen als Geschäftsführerin Personal und Finanzen in der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg mit rund 12.500 Beschäftigten sowie als Chefin großer Arbeitsagenturen mit mehreren Hundert Mitarbeitenden. Eine Ausschreibung hätte bis zur Besetzung mehrere Monate in Anspruch genommen und Personalressourcen benötigt, die nicht vorhanden waren.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Es gibt eine Nachfrage.

Ich hätte zwei Fragen, zum einen: Warum erfolgte nicht die Auswahl einer Person, die bereits im Ministerium arbeitet und warum hat man sich bemüht, extern jemanden zu holen?

Und gleich die zweite Frage: Ich gehe also aufgrund Ihrer Beantwortung davon aus, dass es sich jetzt um eine befristete Besetzung handelt. Deswegen: Bis wann ist diese befristet und wann startet die Ausschreibung?

Zu Frage 1: Es wäre leider nicht möglich gewesen, aus dem Bereich des Hauses hier diese Abteilungsleitung zu besetzen. Ich habe das schon angesprochen: Alle erfahrenen Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Kolleginnen und Kollegen, die dafür infrage gekommen wären, waren in anderen Abteilungen oder im Krisenreferat usw. zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt. Außerdem hätte es, wenn man jetzt aus einem anderen Bereich jemanden abgezogen hätte, zu einem Nachbesetzungsdruck insgesamt geführt, deswegen erst die Entscheidung, extern zunächst über eine Abordnung und zeitlich befristet diese Abteilungsleiterstelle zu besetzen.

Wir haben übrigens auch in einem anderen Ressort nachgefragt, ob hier Personal infrage käme, um diese AL-Stelle zu besetzen. Aber eine Person, die wir explizit angesprochen haben, hat leider abgelehnt. Wir haben auch festgestellt, dass alle anderen Ressorts auch mit ihren Aufgaben voll ausgelastet sind, sodass wir dort kein Personal hätten abziehen können und weitere Versuche also im Sande verlaufen wären.

Was die Ausschreibung angeht, wird diese derzeit geprüft. Wie gesagt, die Zuweisung/Abordnung ist vorübergehend und zeitlich befristet, die Ausschreibung des Dienstpostens wird jetzt derzeit geprüft und dann das Auswahlverfahren eingeleitet. Den genauen Zeitplan kann ich Ihnen jetzt leider nicht mitteilen, das müsste ich Ihnen schriftlich nachreichen.

Danke, Frau Ministerin Werner. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Reinhardt mit Drucksache 7/3761.

Auszeichnungen in Gera mit der Retter-Medaille

Am 14. Juli 2021 zeichnete der SPD-Minister für Inneres und Kommunales in Gera zwei verdiente Personen mit der Retter-Medaille aus. Begleitet wurde der Minister von einer SPD-Bundestagsabgeordneten. Die Retter-Medaille ist eine Landesauszeichnung. Von der Auszeichnung erfuhr man über die sozialen Medien. Auf Nachfrage im Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Gera war zu erfahren, dass der Minister Veranstalter und Einlader zu dieser Ehrung ist. – Jetzt ist er leider gerade aus dem Raum raus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden die Landtagsabgeordneten aus Gera nicht von der Ehrung in Kenntnis gesetzt oder eingeladen?

2. Warum wurde eine Bundestagsabgeordnete zum Termin eingeladen und welchen Bezug hat sie zu der Landesauszeichnung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ich möchte an dieser Stelle zunächst festhalten, dass die für derartige Auszeichnungen zugrunde liegende Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vom 21. Dezember 2010 keine Vorgaben zum Rahmen einer dahin gehenden Ehrungsveranstaltung macht. Die Gestaltung ist frei und in der Organisation an kein festgelegtes Prozedere gebunden. Es gibt neben den zu Ehrenden und der auszeichnenden Person keinen festgeschriebenen Teilnehmerinnenkreis. Lediglich die Auszeichnung selbst wird üblicherweise durch die Ministerin oder den Minister für Inneres und Kommunales vorgenommen. Entgegen der formulierten Fragestellung informierte das Presse- und Öffentlichkeitsreferat des TMIK am 6. Juli 2021 um 8.47 Uhr per E-Mail mittels Presseinformation Nr. 51 aus dem Jahr 2021 neben dem üblichen Adressatenkreis der Medienvertreterinnen und Medienvertreter unter anderem auch die Fraktionen des Thüringer Landtags über die „Respekt den Rettern“-Tour 2021 des Ministers für Inneres und Kommunales. Auch die in Rede stehende Auszeichnungsveranstaltung wurde in der Presseinformation mit Uhrzeit und Örtlichkeit aufgeführt, sodass diese einer breiten Öffentlichkeit gemäß dem

Adressatenkreis zur Kenntnis gegeben wurde. Grundsätzlich handelte es sich bei den Ehrungen um offene Veranstaltungen, die keinem entsprechenden Akkreditierungsverfahren unterliegen.

Zu Frage 2: Seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales erfolgte keine persönliche Einladung an die betroffene Bundestagesabgeordnete. Wie Sie der medialen Berichterstattung entnehmen konnten, erbrachten die zu Ehrenden die Rettungstaten teils unter erheblicher Gefährdung des eigenen Lebens. Mit ihrem selbstlosen Einsatz und ihrer beispielhaften Zivilcourage verhinderten die zwei Retter für die Opfer Schlimmeres und retteten vermutlich deren Leben.

(Beifall SPD)

Damit bewiesen sie ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft und stellten ohne zu zögern die eigene Sicherheit zur Rettung der Personen zurück. Die Teilnahme von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Parlamente an einer derartigen Veranstaltung zur angemessenen Würdigung von gesellschaftlichem Engagement weit über das übliche Maß hinaus ist meines Erachtens sehr zu begrüßen. Daher erscheint es auch nachvollziehbar und zeugt von Wertschätzung den zu Ehrenden gegenüber, dass eine Bundestagsabgeordnete aufrichtiges Interesse für derartige Ereignisse wie die Ehrung mit einer Landesauszeichnung in ihrem Thüringer Wahlkreis zeigt.

Abschließend möchte ich betonen, dass es auf Basis der erwähnten Presseinformation selbstverständlich auch den Mitgliedern des Thüringer Landtags grundsätzlich freigestanden hätte, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Gibt es Nachfragen? Offenbar nicht.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Doch, hier!)

Ja, bitte, Herr Abgeordneter Mühlmann.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass es offensichtlich seitens des Ministeriums gewollt ist, dass die Mitglieder des Thüringer Landtags zu Presseeinladungen, die das Ministerium ausspricht, kommen und dort teilnehmen und anwesend sind. Habe ich das richtig verstanden?

Für Ihre Interpretation meiner Ausführungen sind Sie verantwortlich.

Ich wollte wissen, ob ich das richtig verstanden habe? Ja oder Nein?

Ich habe keine Ausführungen zu allgemeinen Presseinformationen gemacht, sondern lediglich ausgeführt, dass im Rahmen der Tatsache, dass diese Veranstaltung presseöffentlich bekannt gemacht wurde, eine Teilnahme möglich gewesen wäre. Dies bezieht sich auch darauf, dass es kein spezielles Akkreditierungsverfahren gibt, wie ich in meinen Ausführungen zu Frage 1 dargestellt habe.

Eine weitere Frage?

Ja.

Bitte.

Ich habe eine weitere Frage, und zwar: Ist es so, dass das Ministerium nicht möchte, dass Landtagsabgeordnete bei Einladungen von Pressevertretern, wenn das TMIK diese Einladungen ausgesprochen hat, dass Landtagsabgeordnete dort hinkommen. Möchte das das Ministerium?

Wenn ich Ihre Frage so verstehen kann, ob wir Einladungen so meinen, dass Personen, die eingeladen werden, dieser Einladung folgen, dann kann ich bestätigen, dass wir mit Einladungen wollen, dass diese angenommen werden.