Protokoll der Sitzung vom 23.07.2021

PiA bedeutet praxisintegrierte Ausbildung. Das ist so eine Art duale Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Die gehen in die Fachschule und gleichzeitig arbeiten sie im Kindergarten und erhalten einen Lohn für ihre Tätigkeit. Jetzt kann das jeder Kindergarten machen, sich einen PiAnisten, sich eine PiAnistin holen – hätte ich jetzt fast gesagt –, also mit so jemandem einen Ausbildungsvertrag abschließen. Wenn er oder sie dann einen Platz in der Fachschule hat, dann funktioniert das. Was wir fördern, ist eine Erstattung dieser Lohnkosten. Das heißt bei Frage 4: Von diesem Programm sind nicht Kindertagesstätten ausgeschlossen, die auf eine Landesförderung verzichten, sondern es geht gerade um eine Landesförderung. Und wer sich nicht um die bewirbt, bekommt sie auch nicht. Auch außerhalb der Landesförderung kann aber jeder Kindergartenträger auch eine PiA-Form der Ausbildung unterstützen. Um eine PiA-Ausbildung zu beginnen, müssen jetzt also die Auszubildenden, die Fachschule und der Kindergarten zusammenkommen. Und wir müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Verfahrens die Fördermittelbewilligung durchführen. Das heißt, das ist ein Verfahren, in dem verschiedene Bedingungen ineinandergreifen müssen. Das läuft so ab, dass sich ein Kindergartenträger um diese PiA-Förderung bewirbt. Er muss eine Bewerberin oder einen Bewerber kennen, der im Falle der Zusage dieser PiA-Förderung mit ihm einen Ausbildungsvertrag schließt. Das heißt, es ist ganz typisch. Weil die Träger ihre Ausbildung im Rahmen von PiA eben häufig davon abhängig machen, ob sie eine Bewilligung bekommen oder nicht, ist es typisch, dass eine Interessentin da ist, die zur Erzieherin ausgebildet werden möchte, die aber noch keinen fest abgeschlossenen Ausbildungsvertrag hat. Den Vertrag schließt der Kindergartenträger typischerweise erst dann, wenn er von uns den Bewilligungsbescheid hat. Das heißt, in dem Moment, in dem wir losen, haben ganz typischerweise alle am Losverfahren teilnehmenden

Träger noch keine Ausbildungsverträge geschlossen, sondern kennen die Interessentinnen, die im Falle der Zusage dann die PiA-Ausbildung antreten würden.

Insofern antworte ich auf Frage 1: Der Ausbildungsvertrag wird typischerweise verbindlich geschlossen, nachdem eine Förderung bewilligt ist, denn viele, nicht alle, Träger machen die Teilnahme an PiA gerade davon abhängig, dass sie die Lohnkosten über die Förderung refinanzieren können. Ein Ausbildungsvertrag liegt bei der Bewilligung und entsprechend auch im Losverfahren in aller Regel noch nicht vor. Die Förderrichtlinie verlangt auch keinen Ausbildungsvertrag, sondern den Kontakt zu einer geeigneten Bewerberin oder einem geeigneten Bewerber.

Zu Frage 2 und Frage 3 antwortet die Landesregierung wie folgt: Der Zusammenhang zwischen dem Losverfahren und der anzubietenden Qualität von Kindertageseinrichtungen erschließt sich für uns nicht. Die Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber stehen im Vordergrund, weil sie sich zunächst an einer staatlichen Fachschule bewerben müssen. Die staatliche Fachschule muss bescheinigen, dass keine Einwände bestehen, diese Bewerberin oder diesen Bewerber, wenn die PiA-Bewilligung kommt, im Rahmen der PiA-Ausbildung an der Schule auszubilden. Das heißt, ein Eignungsfeststellungsverfahren wird jeweils an der Fachschule durchlaufen. Nur geeignete Bewerberinnen und Bewerber kommen für diese Ausbildung überhaupt in Betracht. Eine Bestenauslese ist sichergestellt. Eine Reihung und Vermittlung der Bewerber nach den Ergebnissen ihrer Vorausbildung oder ihrer Schulausbildung verbietet sich, denn die Förderung ist kein Stipendium, das an eine bestimmte Person ausgezahlt wird, sondern sie ist eine Refinanzierung an den Kindergarten zur Deckung seiner Kosten für die Ausbildung. Und die Kindergärten haben ja keine Noten geschrieben oder Zwischenzeugnisse anzubieten.

Zu Frage 4 – darauf bin ich eben schon eingegangen –: Jeder Kindergarten, auch Betriebskindergärten oder andere, die sich nicht in die Bedarfsplanung aufnehmen lassen, können die PiA-Ausbildung anstreben. Die müssen einen Kooperationsvertrag mit einer entsprechenden Fachschule schließen und die Menschen, die zu ihnen zur Ausbildung kommen, aus den eigenen Mitteln entlohnen. Insofern ist diese Frage letztlich so, wie sie gestellt ist, aus meiner Sicht nicht zu beantworten. Wenn Sie darauf zielen, warum sich nur Kindergärten, die in der Bedarfsplanung auftauchen, überhaupt um die Landesförderung einer PiA-Ausbildung bewerben können, dann ist es so, dass wir

hier Fördermittel vergeben und frei darin sind, welche Förderschwerpunkte wir verfolgen. Für uns steht die Fachkräftegewinnung für die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung im Vordergrund. Und diese öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung umfasst alle in Thüringen benötigten Betreuungsplätze, sodass für jedes Kind, was betreut werden will, oder die Kindergärten, die das sicherstellen, eine Teilnahme an PiA bzw. eine PiA-Förderung möglich ist.

Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Dr. Bergner.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann habe ich aber eine Frage: Wieso verweigern alle Thüringer Fachschulen die PiA-Ausbildung, wenn keine Fördermittel gezahlt werden? Können Sie das bitte beantworten?

Das stimmt so nicht.

Doch, das ist so. Ich habe ein konkretes Beispiel. Das kann ich Ihnen dann nennen. Da ist es abgelehnt worden, weil keine PiA-Förderung da ist.

Die PiA-Förderung richtet sich nicht an die Fachschulen, sondern der Kindergarten kann eine Refinanzierung seiner Ausbildungskosten über die Förderung bekommen. Die Finanzströme fließen nicht an die Fachschulen, sondern an die Träger. Die bewerben sich.

Ja, aber die Schulen lehnen das ab, weil sie sagen, wenn das nicht im PiA-Programm ist, wenn die nicht gefördert werden vom Land, verweigern sie die Aufnahme der Schüler an den Fachschulen.

Das stimmt nicht mit meinen Kenntnissen überein. Ich habe Kenntnis, dass es durchaus PiA-Ausbildungen gibt, die nicht über unser Förderprogramm refinanziert werden, sondern wo die Träger selbst die Lohnkosten zahlen und auch endgültig tragen. Ich kann noch mal nachfragen, wenn Sie konkret den Fall benennen würden, den Sie da im Kopf ha

ben, wo sich jemand an Sie gewandt hat, dann kann ich natürlich gern diesem konkreten Fall noch mal nachgehen.

Okay. Danke schön.

Vielen Dank. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Kemmerich in Drucksache 7/3766.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Azubis und Studierende

Junge Berufstätige und Auszubildende in Deutschland leiden besonders stark unter der Corona-Krise. Dies zeigt sich auch in der Studie „Plan B“, welche die IG Metall gemeinsam mit dem Jugendforscher Simon Schnetzer vorgestellt hat. 61 Prozent der Befragten gaben Anfang 2021 an, dass sich ihre psychische Gesundheit verschlechtert habe. 55 Prozent klagten über negative Auswirkungen auf ihre Freundschaften und 51 Prozent meinten sogar, ihr eigenes Leben nicht mehr kontrollieren zu können. Von einer massiven Verschlechterung der Situation in den Berufsschulen berichteten 71 Prozent der Auszubildenden. Auch dual Studierende beklagten schlechtere Lernbedingungen in den Hochschulen und allgemein sinkende Motivation. Unter den Studierenden fürchtet ein Drittel um die Übernahme und bei den Auszubildenden sind es sogar 40 Prozent.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stark sind die Auswirkungen der CoronaPandemie für Thüringens Auszubildende und Studierende in den Bereichen psychische Gesundheit, soziale Folgen und ihre künftigen beruflichen Entwicklungschancen?

2. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher ergriffen und sind zukünftig geplant, um die Situation von Auszubildenden und Studierenden in Thüringen zu verbessern, damit ihnen durch die Pandemie keine weiteren Nachteile für ihr künftiges Berufsleben entstehen?

3. Mit welchen zukünftigen Investitionen in die Digitalisierung wird bis wann der Übergang zu digitalen Unterrichtsformen insbesondere an Thüringens Berufsschulen abgeschlossen sein?

4. Ab wann wäre unter welchen Voraussetzungen ein regulärer Präsenzbetrieb für Thüringens Auszubildende und Studierende wieder möglich?

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Zunehmend leiden auch Studierende in Thüringen unter psychosozialen Belastungen. Viele Studierendenwerke, so auch das Studierendenwerk Thüringen, bieten seit Jahren psychosoziale Beratungen für Studierende an. Die Nachfrage nach psychosozialen Beratungsangeboten ist infolge des pandemiebedingten Studienalltags stark gestiegen, sodass verlängerte Wartezeiten die Folge sind. Entsprechend einer Nachfrage beim Studierendenwerk Thüringen seien von den Mitarbeitern/-innen des Studierendenwerks Thüringen 2020 ca. 200 Erstgespräche geführt worden, aus denen sich bis zu fünf weiterführende Gespräche pro Studierendem ergeben hätten, die gegebenenfalls auch zur Überbrückung einer zu langen Zeitspanne bis zu einer notwendigen Behandlung durch einen niedergelassenen Psychologen erforderlich seien. Die Einschränkungen in der Corona-Pandemie hätten durch den Einsatz von digitalen und telefonischen Mitteln weitestgehend ausgeglichen werden können. Die darüber hinaus sonst angebotenen prophylaktischen Gruppenkurse hätten jedoch pandemiebedingt kaum stattfinden können. Auswirkungen auf die beruflichen Entwicklungschancen für Auszubildende und Studierende können allerdings aktuell nicht seriös beurteilt werden.

Dessen ungeachtet ist zu den beruflichen Erfolgsaussichten und zu den Chancen in Thüringen zunächst Folgendes klarzustellen: Entgegen der Wahrnehmung von vielen älteren Jugendlichen, coronabedingt würde es nicht mehr ausreichend Ausbildungsstellen geben bzw. würden diese wegbrechen, sehen wir auch im zweiten Jahr der Pandemie mehr angebotene Stellen als nachfragende Bewerber/-innen. Diese schon weit vor der Pandemie zu beobachtende Entwicklung vollzieht sich im Übrigen in fast allen für Thüringen hochrelevanten Berufsgruppen und Branchen mehr oder weniger gleich stark. Wichtig ist deshalb, dass wir gemeinsam über die sehr guten beruflichen Perspektiven aufklären und gemeinsam weiter aktiv für eine Ausbildung in Thüringen werben, natürlich ohne dabei die hochschulische gegen die berufliche Ausbildung auszuspielen. Vor dem genannten Hintergrund und

den zwischenzeitlich erheblich eingeschränkten Angeboten der beruflichen Orientierung bzw. der Berufsberatung wurde unter dem Dach der Thüringer Allianz für Berufsbildung- und Fachkräfteentwicklung bereits im März ein Onlineportal entwickelt, das die unterschiedlichen Angebote unter dem Motto „Deine Ausbildung in Thüringen“ auf einer zentralen Plattform zusammenführt. Dabei wird vor allem ein unkomplizierter Zugang für Schüler/-innen und Eltern, aber auch für Beratungslehrer/-innen ermöglicht. Perspektivisch sollen möglichst viele Angebote, unter anderem auch Ausbildungsmessen und Angebote der beruflichen Orientierung, virtuell realisiert werden können. Die Plattform „www.deine-ausbildung-in-thueringen.de“ ist seit Mitte März 2021 erreichbar, wobei wir diese kontinuierlich weiterentwickeln und durch Inhalte ergänzen werden.

Zu Frage 2: Um den Fachkräftenachwuchs für den Wirtschafts- und Lebensstandort Thüringen zu sichern, ist es von elementarer Bedeutung, das System der dualen Ausbildung aufrechtzuerhalten und zu stärken – gerade unter den aktuell schwierigen Bedingungen. Gemeinsam mit den wesentlichen Akteuren der beruflichen Bildung unternimmt das TMASGFF große Anstrengungen, um Fördermöglichkeiten und neue Unterstützungsansätze zur Stärkung der Berufsausbildung in Thüringen abzustimmen und umzusetzen. Hierzu wurde unter anderem bereits im letzten Frühjahr eine regelmäßig tagende Taskforce „Ausbildung“ ins Leben gerufen, an der die Kammern, der VWT, die Generaldirektion der BA und der DGB beteiligt sind. Außerdem werden über die Thüringer ESF-Ausbildungsrichtlinien aktuell zahlreiche zusätzliche Unterstützungsleistungen zur Überwindung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Thüringer Arbeits- und Ausbildungsmarkt realisiert. Aufgrund der anhaltenden Pandemielage ist geplant, diese Maßnahmen auf das kommende Ausbildungsjahr 2021/2022 zu übertragen, um die Auszubildenden für eine erfolgreiche Ausbildung zu unterstützen.

Es sei in diesem Zusammenhang noch angemerkt, dass auch der Bund seit dem Sommer 2020 mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ Unternehmen bei der Ausbildung finanziell unterstützt, damit Ausbildungsplätze gesichert sind und gleichzeitig dazu beigetragen wird, neue Ausbildungsverhältnisse in der Pandemie zu begründen. Seitens des BMAS wurde das Programm mit Wirkung vom 26. März 2021 mit verbesserten Konditionen verlängert. Laut Bundesagentur wird das Programm von den Thüringer Unternehmen auch rege in Anspruch genommen. Im Zeitraum August 2020 bis Juni 2021 gingen allein 1.306 Anträge auf Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien (plus) bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Drei Viertel von diesen Anträ

gen, also 965, konnten positiv beschieden werden. Davon gab es bisher 904 Auszahlungen.

Sowohl die Thüringer Hochschulen als auch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft haben seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 eine Fülle von Maßnahmen im Interesse der Studierenden ergriffen. Bereits im Sommersemester 2020 haben das Ministerium und die Thüringer Hochschulen die gemeinsame Thüringer Erklärung zum Sommersemester 2020 verabschiedet, die von dem Gedanken geprägt war, dass Studierenden durch die Pandemie, soweit möglich, keine Nachteile entstehen sollen. Dank der gemeinsamen Anstrengungen der Thüringer Hochschulen und des Wissenschaftsministeriums konnten der Lehrbetrieb mit einem breiten Angebot an digitalen Lehrangeboten weitestgehend aufrechterhalten und somit Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.

Das TMWWDG hat gemeinsam mit dem Studierendenwerk verschiedene Programme für in eine finanzielle Notlage geratene Studierende aufgesetzt. Durch die Corona-Finanzhilfe Thüringen wurden schon rund 400 Studierende der Thüringer Hochschulen über die Überbrückungshilfen des Bundes hinaus finanziell in Höhe von insgesamt mehr als 300.000 Euro unterstützt. Im Rahmen des Programms „StudiumThüringenPlus“ werden Studienanfänger/-innen aus einkommensschwächeren Familien durch eine Einmalzahlung zum Studienstart in Höhe von 500 Euro bei der studentischen Erstausstattung unterstützt, zum Beispiel zur Anschaffung von Laptops.

Die individuelle Regelstudienzeit wurde für das Wintersemester 2021 und das Sommersemester 2021 pauschal verlängert. Das TMWWDG hat die Hochschulen mit einem neuen zweistufigen Programm „Hochschullehre Digital-Extra“ in Millionenhöhe – das sind insgesamt zusätzlich 5 Millionen Euro – bei der Umstellung der Lehrangebote auf digitale Formate unterstützt.

Schließlich ist in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Anfang Juli 2021 ein Impfangebot speziell für Studierende gemacht worden. 10.000 Impfdosen wurden zur Verfügung gestellt, 3.000 Studierende und Azubis haben das Angebot angenommen. Ein solches spezielles Impfangebot soll Studierenden und Auszubildenden im September nochmals unterbreitet werden.

Wie Sie sehen, wird hier also schon eine ganze Menge für die Auszubildenden und Studierenden getan, wovon nach meiner Meinung auch über die Pandemie hinaus einiges Bestand haben wird.

Zu Frage 3: Investitionen in Digitalisierung werden unter anderem auch an Thüringens berufsbildenden Schulen durch Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 weiter vorangetrieben. Die Einbeziehung digitaler Unterrichtsinhalte ist integraler Bestandteil des Lernfeldkonzepts, auf dem der überwiegende Anteil der Lehrpläne in den Ausbildungsgängen der Berufsschulen fußt. Eine komplette Umstellung auf freie digitale Beschulung ist aus pädagogischen und fachdidaktischen Gesichtspunkten weder in den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz noch in den Thüringer Lehrplänen vorgesehen. Insofern ist ein Prozess des vollständigen Übergangs auf digitale Unterrichtsformen weder intendiert, noch kann er abgeschlossen werden.

Zu Frage 4: Aktuell findet an allen berufsbildenden Schulen im Freistaat Präsenzunterricht statt und soll auch im kommenden Schuljahr weiter stattfinden. Die Thüringer Hochschulen planen und streben für das Wintersemester 2021/2022 eine möglichst hohe Zahl von Präsenzveranstaltungen an. Gemeinsam mit den Hochschulen wird daran gearbeitet, die notwendigen Voraussetzungen für einen Präsenzbetrieb in größerem Umfang zu schaffen. Letztlich werden die pandemische Lage und die zur weiteren Eindämmung der Pandemie getroffenen rechtlichen Regelungen die Rahmenbedingungen bestimmen, unter denen die Präsenzangebote gemacht werden können. Ein regulärer Präsenzbetrieb im Sinne der in der Zeit vor der Pandemie üblichen Praxis für das Wintersemester 2021/2022 ist allerdings insoweit nicht zu erwarten, als dass größere Vorlesungen vermutlich in digitaler Form gehalten werden müssen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Frau Ministerin Werner. Nachfragen sehe ich nicht.

Wir müssen jetzt in die turnusmäßige Lüftungspause gehen. Ich möchte kurz ankündigen, wie es weitergeht. Wir setzen die Sitzung um 16.35 Uhr fort. Dann wird noch eine Viertelstunde die Fragestunde fortgesetzt und danach wird der Tagesordnungspunkt 45 aufgerufen, das ist die zweite Beratung zum Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Also bitte sagen Sie allen Bescheid, die mit diesem Tagesordnungspunkt 45 befasst sind, dass es dann nach der Fragestunde damit weitergeht. Danke.

(Ministerin Werner)

Ich setze die Sitzung fort. Noch mal kurz der Hinweis: Es folgt jetzt noch eine Viertelstunde Fragestunde und danach der Tagesordnungspunkt 45.

Die nächste Frage stellt Abgeordneter Montag mit Drucksache 7/3778.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Steuerung der Beschäftigungssituation im Mittelbau der Thüringer Hochschulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen

Die Mehrzahl wissenschaftlicher Mitarbeiter im Mittelbau der deutschen staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist auf der Basis von Zeitverträgen tätig. Die Grundlage für diese vertragliche Ausgestaltung ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das es Hochschulen ermöglicht, befristete Kettenverträge über Jahrzehnte hinweg zu schließen. Dies entspricht dem Bedarf der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen an Atmungspotenzial und Flexibilität. Sie leben von der Fluktuation im Mittelbau, weil dies ein Garant von Innovation in der Forschung und zugleich die Chance für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ist. Es geht aber auch um die Fairness zwischen den Generationen. Durch Regelungen zur Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Mittelbau entstehen Flaschenhälse, die die Karrierewege nachfolgender Generationen blockieren. Gerade im Bereich der auf Experimenten und Versuchen beruhenden Natur- und Technikwissenschaften sind an ausreichende Projektlaufzeiten geknüpfte Vertragslaufzeiten sinnvoll und müssen nicht in Dauerstellen überführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Besteht zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den Thüringer Hochschulen eine Ziel- und Leistungsvereinbarung, nach der ein bestimmter Prozentsatz des wissenschaftlichen Personals auf Dauerstellen beschäftigt werden muss?

2. Wann wurden die Thüringer Hochschulen und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft über diese Maßnahme unterrichtet?