Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich habe noch zwei Nachfragen, und zwar: Welchen Aufenthaltstitel haben die verurteilten serbischen Staatsangehörigen?
Meine zweite Frage: Können Sie mir sagen, an wie vielen Einzelstraftaten an welchen Orten die serbischen Staatsangehörigen hier insgesamt beteiligt waren?
Die Antwort auf Frage 1: Der Aufenthaltsstatus der beiden Angeklagten bzw. Verurteilten richtet sich nach § 81 Abs. 5 bzw. nach § 60a Abs. 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
Die gegebenenfalls verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wie heute beschlossen und angekündigt, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 45 auf
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3579 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/3811 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream, durch Beschluss des Landtags in der 51. Sitzung vom 1. Juli 2021 wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Die vorgelegte Änderung wurde notwendig, weil in den bisherigen Regelungen des Gesetzes lediglich bundesweite und regionale Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen durch landesrechtliche Vorgaben in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes berücksichtigt wurden. Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 erfolgten Schließungen jedoch auf
grund bundesunmittelbarer Vorgaben und daher bedarf es hier einer Klarstellung, solche Zeiträume der Schließung ebenso zu berücksichtigen. Die jeweiligen Änderungen mit den Artikeln 1 bis 3 stellen klar, dass eine Erstattung von Elternbeiträgen im Kita- und Hortbereich auch dann erfolgt, wenn die pandemiebedingten landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben, wie etwa der sogenannten Bundesnotbremse, angeordnet wurden.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 2. Juli 2021 beraten und dort ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. An der schriftlichen Anhörung haben sich die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Schulen, die GEW, ver.di sowie der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund beteiligt. Alle haben die vorliegende Änderung des Gesetzes begrüßt. Deswegen hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in seiner 37. Sitzung am 21. Juli – also vor zwei Tagen – einstimmig beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzes zu empfehlen. Vielen Dank.
Danke, Herr Schaft. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Abgeordneter Thrum von der Fraktion der AfD.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuhörer auf der Tribüne und auch zu Hause an den Bildschirmen, man könnte es theoretisch kurz machen, denn im Gesetz sollen nur die Wörtchen „bundes- oder“ eingefügt werden. Aber das Wörtchen „bundes-“ hat es uns eben nun mal angetan, denn nie zuvor hat es eine Bundesregierung gewagt, in so kurzer Zeit so viele Angriffe auf unsere Freiheits- und Grundrechte auszuüben wie mit diesem Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das klingt natürlich auch sehr gefährlich und dramatisch, und deshalb hat auch der Bundestag am 4. Juni die epidemische Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate verlängert, und das, obwohl es kaum Kranke gibt.
Die Frage ist: Was bezweckt die Bundesregierung damit eigentlich? Braucht es diese Gängelei tatsächlich? Wir sagen Nein und wir sagen auch klipp und klar: Nie wieder Lockdown! Wir sagen auch Nein zu einer Bundesnotbremse unter diesen Umständen, die bekannterweise bis 30. Juni galt.
Die Infektionsgefahr im Freien ist gleich Null und schon gar nicht von einer Uhrzeit abhängig, Herr Blechschmidt.
In der Ministerpräsidenten-Kohl-Runde mit der Kanzlerin hat auch Herr Ramelow diese Maßnahmen mitgetragen. Vielleicht kann die Landesregierung – falls anwesend – hier noch mal Stellung nehmen, um diesen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte noch mal darzustellen, denn der hat einer Virusbekämpfung nicht entgegengewirkt.
Nach wie vor sind die willkürlich festgelegten Inzidenzwerte der Maßstab für diese Angriffe gegen unsere Grundrechte – Inzidenzwerte, die statistischen Grundsätzen widersprechen, weil die Gesamtzahl der durchgeführten Tests nicht mit in die Verhältnisrechnung einfließt: Teste ich also viel, habe ich hohe Zahlen, teste ich wenig, habe ich entsprechend niedrige Werte, wobei der Fokus auf die wirklich Kranken gar nicht gelegt wird. Deshalb sagen wir auch nach wie vor, dass diese sogenannte Pandemie herbeigetestet werden kann.
Im Übrigen hat das die Greizer Landrätin in einem Presseinterview vor wenigen Tagen auch bestätigt, ich zitiere: Wir hatten doch nur diese hohen Zahlen, weil wir getestet haben. Die Inzidenz ist vollkommen unverhältnismäßig. – Zitatende, Punkt.
Vielen Dank, Frau Schweinsburg, für diese Erkenntnis, wir predigen das schon seit über einem Jahr und freuen uns natürlich, dass hier und da
jetzt mal ein Lichtlein aufgeht, selbst bei den Regierenden: Mit einem Erlass durch das Gesundheitsministerium sollen ab sofort die Inzidenzen nicht mehr als alleiniger Maßstab gelten, die Intensivbettenkapazität oder die Hospitalisierungsrate sollen mitberücksichtigt werden. Es ist schade, dass Sie, meine Damen und Herren, das Gesundheitswesen über viele Jahre kaputtgespart haben. Die Bettenkapazität wurde dank Ihres Engagements,
liebe Rot-Rot-Grünen und CDU, in den letzten 30 Jahren von 30.000 auf 15.000 Betten halbiert. Ja, wir müssen das Gesundheitswesen stärken und fordern deswegen eine Reform der Klinikfinanzierung,
Die Schulen, Kindergärten, die Jugendarbeit – Herr Montag –, der Einzelhandel und das Gastgewerbe dürfen jedenfalls nie wieder pauschal geschlossen werden.
Künftige Fachkräfte, die unsere Wirtschaft so dringend braucht, werden um ihre Bildungschancen gebracht, auch die Kindeswohlgefährdung hat in Thüringen einen neuen Höchststand erreicht. Und weil heute letzter Schultag ist, sprechen wir diesem Thüringer Bildungsministerium auch nur ein ungenügendes Zeugnis aus, und das ist nun mal die Note 6. Setzen, durchgefallen!
Zurück zum Antrag: Wir wollen die Eltern nicht für eine Leistung bezahlen lassen, welche sie nicht in Anspruch nehmen konnten. Unser Entschließungsantrag im März hat das bereits entsprechend deutlich gemacht.
Deshalb muss es auch bei bundesunmittelbaren Vorgaben eine Erstattung geben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.