Am Dienstag, dem 27.07., verabschieden wir Günter Oberländer in den Ruhestand. Wenn Sie sich alle mal umdrehen. Das ist derjenige, der immer dort in der Luke sitzt und dafür sorgt,
dass die Abläufe hier im Parlament immer – mit nur wenigen kleinen Schwächen, die wir alle hier manchmal selbst haben – gut über die Bühne gehen. Und das eben nicht erst seit gestern. Lieber Herr Oberländer, Sie sind jemand aus der ersten Stunde dieses Landtags. Wir wünschen Ihnen, dass Sie den Ruhestand jetzt natürlich ausgiebig genießen, dass Sie vor allen Dingen gesund bleiben und dass Sie mit Ihrer Familie und für sich selbst Muße finden, denn ich weiß, die Fotografie, das ist Ihr Hobby. Ich denke, Sie werden dafür jetzt die nötige Zeit finden. Alles Gute Ihnen und für uns heute natürlich noch einen guten Verlauf. Danke!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schütze, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Siegesmund und Frau Ministerin Taubert entschuldigt.
Ein paar allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Andreas Franz, Redakteur, Herrn Chris Böhme, Kameramann, und Frau Nina Konz, Tonassistentin, die im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks tätig sind, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Nun die Hinweise zur Tagesordnung: Ein Blick in die Tagesordnung verrät, dass viele Punkte noch nicht abgearbeitet werden konnten. Darunter sind etliche Punkte, die aufgrund unserer Festlegung bei der Feststellung der Tagesordnung in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen.
Ich möchte Ihnen hiermit einen kurzen Überblick verschaffen: Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020 zu Tagesordnungspunkt 29 wird heute als erster Punkt aufgerufen werden.
Der Antrag der Fraktion der AfD gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen, der als Unterrichtung durch die Präsidentin in der Drucksache 7/3806 bereitgestellt und verteilt wurde, soll heute nach der Mittagspause aufgerufen werden.
Die verbliebenen 14 Anträge zu den Tagesordnungspunkten 9 bis 14 und 16 bis 23 sollen aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf jeden Fall aufgerufen werden.
Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Tagesordnungspunkt 28 soll aufgrund der Regelung in § 83 Abs. 3 der Geschäftsordnung aufgerufen werden.
Gleichzeitig gibt es die Übereinkunft, in den Plenarsitzungen am Freitag nach 18.00 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen. Sie sehen schon den Konflikt. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, wenn zu denjenigen Anträgen, die aufgrund der genannten einschlägigen Regelungen in der Geschäftsordnung aufgerufen werden müssten, heute aber mit Blick auf das vereinbarte Ende der Plenarsitzung nicht mehr zum Aufruf kommen können, die Zustimmung der antragstellenden Fraktionen zur Überschreitung der Beratungsfrist als gegeben betrachtet wird.
Wird der Tagesordnung mit den von mir gegebenen Hinweisen widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Nein. Mit aller Ernsthaftigkeit einen recht schönen guten Morgen. Ich bin mir meiner folgenden Sätze wohl bewusst. Ich entschuldige mich gleich bei Ihnen in den Fraktionen, die nach den letzten Sätzen der Präsidentin ihre Tagesordnungspunkte, die zwingend heute dran wären, nicht abarbeiten können. Aber es ist die Aufgabe eines Parlamentarischen Geschäftsführers, manche Sachen zu tun, die auch sein müssen.
Ich beantrage hiermit die Abarbeitung des Tagesordnungspunkts 45 – das ist die Problematik der Erstattungsbeiträge –, „Zweites Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten“. Die Erwartungshaltung, besonders der Eltern, nach den politischen Diskussionen, die bisher im Landtag stattgefunden haben, ist sehr groß. Ich glaube
nicht, dass es angebracht wäre, die Sommerzeit noch vergehen zu lassen, um die Entscheidungen dann im September zu treffen. Daher, wie gesagt, bitte ich um Verständnis, aber gleichzeitig um Aufnahme zur Abarbeitung dieses Tagesordnungspunkts. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen, Widerspruchsmeldungen, Aufnahmebemerkungen? Dann lasse ich den Antrag der Fraktion Die Linke bzw. der Koalition hier abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 45 heute in die Aufnahme zur Abarbeitung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag mit großem Verständnis hier aufgenommen. Vielen Dank dafür.
Dann lasse ich in Gänze noch mal über die Tagesordnung, wie von mir jetzt vorgeschlagen, mit der Ergänzung abstimmen. Wer damit einverstanden ist, diese Tagesordnung so abzuarbeiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann verfahren wir entsprechend. Vielen Dank.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3635 -
Ich erteile das Wort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Abgeordneter Anja Müller für den Bericht des Petitionsausschusses. Frau Abgeordnete Müller, Sie haben das Wort.
Guten Morgen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich begrüße Sie heute recht herzlich zur Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 2020. Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses soll dem Landtag und der Öffentlichkeit wie jedes Jahr einen Eindruck von den vielfältigen Anliegen verschaffen, mit denen wir uns im Ausschuss befasst haben. Bevor ich in bewährter Weise zu einigen statistischen An
gaben und Beispielfällen komme, möchte ich meinen Ausführungen gern ein paar allgemeine Gedanken zum abgelaufenen Jahr voranstellen.
Hinter uns allen, auch hinter dem Petitionsausschuss, liegt ein Jahr, das ungeahnte Herausforderungen mit sich gebracht hat. Die Wahl des Abgeordneten Kemmerich zum Kurzzeitministerpräsidenten und die anschließende Bildung einer rot-rotgrünen Minderheitsregierung prägten den Start in die aktuelle Wahlperiode. Trotz der Begleitumstände nahm der Petitionsausschuss bereits im Januar 2020 die Sacharbeit auf. Auch in der schwierigen Übergangszeit nach der Wahl des Abgeordneten Kemmerich im Februar 2020 kam der Petitionsausschuss zu einer Sitzung zusammen, um sich mit den Anliegen der Menschen zu befassen. Im Frühjahr 2020 folgte dann die plötzliche Vollbremsung angesichts der ungeahnten Herausforderungen der Corona-Pandemie. Die Schließung von Schulen und Kindergärten, Kontaktbeschränkungen und das Herunterfahren des Einzelhandels waren dann schnell Themen, die von den Bürgerinnen und Bürgern auch an den Petitionsausschuss adressiert waren. Deshalb war es auch der Petitionsausschuss, der die selbstverordnete parlamentarische Ruhepause als Erster beendete und Ende April 2020 wieder im Rahmen einer Präsenzsitzung im Landtag zusammenkam. Seitdem gehören Maske und Abstand zu unserem Sitzungsalltag und der Plenarsaal ist vorübergehend das neue Zuhause für die Sitzungen des Ausschusses geworden. Gleichwohl ist es uns seitdem gelungen, in diesem neuen Rahmen alle planmäßigen Sitzungen des Ausschusses im gesamten Jahr 2020 – und es waren insgesamt elf, wir haben sogar Sondersitzungen im Mai durchgeführt – zu realisieren.
Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss zu vier Thematiken öffentliche Anhörungen durchgeführt. Anders als in der Vergangenheit mussten wir bei diesen Anhörungen leider auf Zuschauerinnen und Zuschauer im Landtag verzichten. Allerdings wurden die Anhörungen als Video live über die Landtags-Homepage in das Internet übertragen, sodass alle interessierten Menschen weltweit die Möglichkeit hatten, unsere Anhörungen zu verfolgen.
Bevor ich insbesondere zu den Anhörungen ein paar inhaltliche Informationen gebe, möchte ich Ihnen zunächst tatsächlich ein paar Zahlen präsentieren. Den Petitionsausschuss erreichten im Jahr 2020 insgesamt 801 neue Petitionen. Nach einem Rückgang der eingegangenen Petitionen in den Jahren 2018 und 2019 bedeutet dies ein Plus bei den Eingängen von rund 5 Prozent im Verhältnis zum Jahr 2019.
Mit 165 Petitionen kamen die meisten Eingaben aus dem Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Darüber hinaus waren die Bereiche Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit 121 Petitionen sowie Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit 104 Petitionen bei den neu eingegangenen Petitionen am häufigsten vertreten.
In den einzelnen Themenfeldern standen dabei – ich habe das eingangs schon angemerkt – die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders im Fokus. Über alle Sachgebiete verteilt befassten sich insgesamt 93 Anliegen und damit mehr als jede zehnte Eingabe mit der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zu deren Bewältigung. Diese CoronaPetitionen betrafen thematisch insbesondere die Einzelbereiche Gesundheit mit 36 Petitionen und Bildung mit 22 Petitionen.
Eine kurze Information möchte ich auch noch zu den abschließenden Entscheidungen des Ausschusses im Jahr 2020 geben. Gemeinsam mit noch anhängigen Petitionen aus den Vorjahren wurden insgesamt 825 Eingaben abschließend behandelt. Bei immerhin jeder zehnten Petition konnten wir erreichen, dass dem vorgetragenen Anliegen ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte.
Bei 66 Prozent der Petitionen, also zwei Dritteln aller Bitten und Beschwerden der Menschen, konnten wir zumindest dadurch unterstützen, dass der Ausschuss ergänzende Informationen zur Sach- und Rechtslage gegeben hat. Bei diesem Großteil der Petitionen lag die Aufgabe des Ausschusses also darin, Verwaltungsentscheidungen transparenter zu machen, besser zu erklären und im Ergebnis oft komplizierte rechtliche Sachverhalte verständlicher zu machen.
Auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist der Petitionsausschuss auf viele offene Fragen der Bürgerinnen und Bürger getroffen. Ein Petent – so wird eine Person genannt, welche sich mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss, ich nenne es auch gern Bürgerinnenausschuss, wendet – hat beispielsweise sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Kunden von Supermärkten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten, dies jedoch nach seiner Wahrnehmung für die Angestellten nicht gelte. Der Petent sah hierin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Veranlasst sah sich der Petent zu seinem Anliegen durch eine Situation in einem Supermarkt, in der er selbst durch das Personal auf die Einhaltung der Maskenpflicht aufmerksam gemacht wurde, das Personal jedoch gerade keine Maske getragen habe. Im Rahmen des Petitionsverfahrens – so nen
nen wir die Bearbeitung im Ausschuss – konnte der Petitionsausschuss ermitteln, dass für das Personal in Geschäften zunächst einmal die Arbeitsschutzvorschriften für das Personal bindend sind. Dies sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen. Im Arbeitsschutz gilt dabei das sogenannte TOP-Prinzip mit folgender Rangfolge: Als Erstes müssen technische Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Schutzwände oder Plexiglasscheiben realisiert werden. Zweiter Baustein sind organisatorische Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Umorganisieren von Arbeitsabläufen. Erst auf der dritten Ebene müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber persönliche Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine persönliche Schutzausrüstung durch Masken, zur Verfügung stellen. Dementsprechend findet sich in der SARSCoV-2-Arbeitsschutzregel folgende Festlegung: Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens Mund-Nasen-Schutzbedeckungen zum gegenseitigen Schutz tragen. Entsprechend der Höhe des Infektionsrisikos, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind filtrierende Halbmasken, also FFP2-Masken, als persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Gleiches gilt, wenn in einer unmittelbaren Interaktion einer der Beteiligten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Die MNS-Bedeckung und die filtrierenden Halbmasken sind vom Arbeitgeber bereitzustellen.
Im Ergebnis konnte der Petitionsausschuss also den Petenten darüber informieren, dass das Personal in Geschäften nicht durchgehend Mund-NasenBedeckung tragen muss. Nur da, wo keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen möglich sind und der Mindestabstand zum Kunden oder zu den Kolleginnen und Kollegen nicht eingehalten werden kann, müssen diese dann tatsächlich verwendet werden.
Der vom Petenten ausgemachte Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Personal im Einzelhandel konnte somit im Ergebnis grundsätzlich nicht bestätigt werden.
Welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Pandemielage mit sich gebracht hat, verdeutlichte dagegen ein gemeinsames Anliegen des Schaustellerfachverbands Arnstadt, des Thüringer Schaustellervereins Rudolstadt und des Verbands reisender Schausteller Erfurt während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020. Sie wiesen gemeinsam darauf hin, dass die Absage sämtlicher Großveranstaltungen auf unbestimmte Zeit für die Betriebe des Schaustellergewerbes einen wirtschaftlichen Total
ausfall bedeutete und dies gerade für die in der Branche hohe Zahl an Familienunternehmen eine akute Existenzgefährdung bedeutete. Die Soforthilfen der Thüringer Aufbaubank seien insoweit zwar eine erste sinnvolle Maßnahme, jedoch würden diese den Betrieben nur über einen gewissen Zeitraum hinweghelfen.
Bei den politischen Diskussionen über die Unterstützung der von der Pandemie besonders betroffenen Bereiche sahen sich die Schausteller nicht angemessen berücksichtigt. Die Mitglieder im Petitionsausschuss berieten das Anliegen in mehreren Sitzungen und wurden dabei von der Landesregierung jeweils über die aktuelle Entwicklung der einschlägigen Hilfsprogramme informiert. Während anfangs nur die Soforthilfe gewährt wurde, waren im weiteren Verlauf vor allem die Überbrückungshilfen in den Phasen 1, 2 und 3 bedeutsam.
Im Rahmen des Petitionsverfahrens wies das Wirtschaftsministerium insbesondere darauf hin, dass im Zuge der Verhandlungen für die Überbrückungshilfen zur Unterstützung der besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen Bund und Länder übereingekommen sind, einen branchenoffenen Ansatz zu verfolgen. Damit stehen auch für die Thüringer Schaustellunternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfen Mittel zur Verfügung, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern.
In den verschiedenen Phasen der Pandemie hat der Freistaat Thüringen das Bundesprogramm durch zusätzliche Förderleistungen ergänzt. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die auch der Schaustellerbranche und dem Veranstaltungsgewerbe zugutekommen. In der dritten Phase der Überbrückungshilfen ermöglichten Sonderregelungen beispielsweise die Erstattung von Ausfallund Vorbereitungskosten für ausgefallene geschäftliche Aktivitäten für den Zeitraum von März bis Dezember 2020. Dabei existieren spezielle Hilfen für Regelungen für den Bereich der Schausteller und des Veranstaltungsgewerbes, um der schwierigen Situation dieser Branchen Rechnung zu tragen.
Anlässlich des neuerlichen Lockdowns ab November 2020 wies die Landesregierung auf die zusätzliche November- und Dezemberhilfe des Bundes hin. In deren Rahmen erhielten besonders betroffene Unternehmen ergänzend zur Überbrückungshilfe weitere am Umsatzausfall während des Lockdowns orientierte Hilfen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019.
Der Petitionsausschuss schloss daher die Petition mit der Feststellung ab, dass seitens des Bundes und des Landes erhebliche Hilfsangebote für die
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es neben den Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie natürlich auch in diversen anderen Bereichen Probleme gegeben hat, die die Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss herangetragen haben. Meines Erachtens ist es wichtig, dass auch diese Probleme in Pandemiezeiten nicht aus den Augen verloren werden. Hierfür bietet das Petitionsverfahren einen verlässlichen und geschützten Rahmen, um auch diese Angelegenheiten unmittelbar in die Politik zu transportieren. Bereits bei der Berichterstattung zum Arbeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2019 habe ich darauf hingewiesen, dass vermehrt Petitionen zum Thema „Windenergie im Wald“ an den Ausschuss herangetragen wurden. Teilweise wurden in den Petitionen Windräder im Wald generell abgelehnt, teilweise wurde auf konkrete Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaften für Windvorranggebiete in Wäldern, insbesondere in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, Bezug genommen. Die auf Antrag der Petenten auf der Petitionsplattform veröffentlichten Petitionen zum Thema „Windenergie“ haben teils erhebliche Unterstützung erfahren. Aus diesem Grund haben die Mitglieder des Ausschusses schließlich im Oktober 2020 zu vier der zu der Thematik vorliegenden Petitionen eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Mit der mehrstündigen Anhörung hat der Ausschuss ein Forum geboten, in dem es den Initiativen möglich war, das vor Ort hochemotional diskutierte Thema noch einmal an die Landespolitik heranzutragen. Ich verrate Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass die Vorstellung zur Frage der Notwendigkeit von Windenergieanlagen im Wald zu diesem Zeitpunkt zwischen den Landtagsfraktionen kontrovers beurteilt wurde und die Standpunkte weit auseinandergingen. Unabhängig von der Frage, welchen Standpunkt man in der Debatte tatsächlich teilt, möchte ich doch noch einmal den Wert des Petitionsverfahrens an dieser Stelle unterstreichen. Mit der erwähnten Anhörung wurde ein Rahmen geschaffen, in dem ein offener Austausch möglich war. Statt übereinander oder nebeneinanderher zu reden, wurde das Gespräch miteinander gesucht und die Thematik noch einmal in das Zentrum des politischen Geschehens gerückt. Am Ende muss man sagen, dass der Bürgerprotest in diesem Fall auch politisch verfangen hat.
Im Dezember 2020 verabschiedete der Landtag ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, mit dem eine Nutzung des Waldes zum Zwecke der Aufstellung von Windenergieanlagen untersagt wurde. Damit sind die Regionalen Planungsgemein
schaften gehalten, bei der Überarbeitung der Regionalpläne keine Windflächen mehr als Vorranggebiete auszuweisen.
Schlagwortartig möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal kurz die drei weiteren Themen umreißen, zu denen wir öffentliche Anhörungen durchgeführt haben. Bereits im Sommer 2020 haben wir uns mit Plänen in Oberhof auseinandergesetzt, dort auf der Schuderbachswiese in Anknüpfung an die Lage vor rund 100 Jahren einen Golfplatz mit angeschlossenem Golfhotel zu errichten. Die Initiatoren einer entsprechenden Petition kritisieren das Vorhaben aus naturschutzfachlichen Erwägungen und haben hier im Landtag ihre Einwendungen vorgetragen. Das Petitionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und der Ausschuss bleibt in der Angelegenheit am Ball.
Ebenfalls im Sommer 2020 haben wir eine Anhörung zum Thema des erheblichen Schwerlastverkehrs in Gefell und den damit verbundenen Auswirkungen durchgeführt. Die Menschen haben beklagt, dass die Ortsdurchfahrt vom Schwerlastverkehr als Mautausweichstrecke zur parallel verlaufenden A 9 genutzt werde. Nach einer aufschlussreichen Anhörung konnte im Dialog mit den zuständigen Behörden schließlich erreicht werden, dass eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen auf der durch Gefell verlaufenden Bundesstraße 2 umgesetzt wird. Der Ausschuss geht davon aus, dass mit dieser Maßnahme das Problem eine wirksame Lösung erfahren hat.
Im November 2020 haben wir uns im Rahmen einer Anhörung schließlich mit der Beamtenbesoldung in Thüringen befasst. Die Initiatoren dieser Petition hatten darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit mehrere Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung gegeben habe, die der Freistaat Thüringen bislang noch nicht umgesetzt habe. Die Landesregierung hatte ihrerseits in der Anhörung zugesagt, zeitnah ein Änderungsgesetz vorzulegen, welches die von den Petenten dargelegten Punkte aufgreift. Auch hier kann ich fast tagesaktuell darauf hinweisen, dass sich in der Angelegenheit nunmehr tatsächlich eine Erledigung abzeichnet. Denn mittlerweile ist das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts in den Landtag eingebracht.