Protokoll der Sitzung vom 23.07.2021

Im November 2020 haben wir uns im Rahmen einer Anhörung schließlich mit der Beamtenbesoldung in Thüringen befasst. Die Initiatoren dieser Petition hatten darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit mehrere Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung gegeben habe, die der Freistaat Thüringen bislang noch nicht umgesetzt habe. Die Landesregierung hatte ihrerseits in der Anhörung zugesagt, zeitnah ein Änderungsgesetz vorzulegen, welches die von den Petenten dargelegten Punkte aufgreift. Auch hier kann ich fast tagesaktuell darauf hinweisen, dass sich in der Angelegenheit nunmehr tatsächlich eine Erledigung abzeichnet. Denn mittlerweile ist das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts in den Landtag eingebracht.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung des Thüringer Besoldungsgesetzes vor und widmet sich darüber hinaus noch einem weiteren Thema, mit dem sich der Petitionsausschuss sehr intensiv befasst hat. Denn bereits im Jahr 2019 wurde der Petitions

ausschuss im Rahmen eines Verfahrens auf die Situation der sogenannten Lückeprofessoren oder Aufbauprofessoren aufmerksam gemacht. Ein Teil der Professoren, die sich nach dem 3. Oktober 1990 für den Aufbau der Hochschullandschaft in Thüringen eingesetzt haben, konnte seinerzeit aus Altersgründen nicht mehr in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Dies führte in den betreffenden Fällen zu einer erheblichen Diskrepanz bei den Altersbezügen im Verhältnis zu den verbeamteten Kollegen.

Die Petition und die dahinterstehende Problematik wurden von allen Fraktionen sehr ernst genommen, weshalb bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 Mittel für Ausgleichszahlungen in den Haushalt eingestellt wurden. Mit dem eben bereits angesprochenen Gesetzentwurf der Landesregierung wird nun der rechtliche Rahmen geschaffen, um den Lücke- bzw. Aufbauprofessoren für deren Aufbau- und Lebensleistungen eine Anerkennungsleistung zukommen lassen zu können.

Bevor ich zum Ende komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch ein paar Worte über die Arbeit der Strafvollzugskommission als ständigem Unterausschuss des Petitionsausschusses zu verlieren. Ich hatte ja eingangs bereits dargelegt, wie die Pandemie auch unsere parlamentarische Arbeit unmittelbar beeinflusst hat.

Dies trifft auf die Strafvollzugskommission sicherlich noch einmal in besonderem Maße zu. Die Strafvollzugskommission führt regelmäßig Sitzungen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs durch und steht dort unmittelbar als Ansprechpartner für die Gefangenen bzw. Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Aufgrund der Pandemie war es im Jahr 2020 für die Kommission leider nicht möglich, auswärtige Sitzungen in den genannten Einrichtungen durchzuführen. Gleichwohl ist die Strafvollzugskommission zu mehreren Sitzungen zusammengekommen und hat sich jeweils über die Situation in den Anstalten unterrichten lassen. Auch die Gefangenen und Patienten hatten jederzeit die Möglichkeit, sich mit ihren Problemen und Anliegen an die Kommission bzw. den Ausschuss zu wenden.

Mir ist bewusst, dass viele Gefangene dabei Wert auf einen persönlichen Austausch legen und sich unter Umständen auch schwer damit tun, ihre Probleme beispielsweise auf schriftlichem Weg zu äußern. Vor diesem Hintergrund haben alle Gefangenen die Möglichkeit, unmittelbar telefonischen Kontakt mit unserer Petitionsgeschäftsstelle im Landtag aufzunehmen und auf diesem Wege Probleme schnell und unbürokratisch an uns heranzutragen.

Schließlich gibt es auch in dieser Angelegenheit ein Happy End zu verzeichnen. Ende Juni hatte die Strafvollzugskommission die Gelegenheit, die Justizvollzugsanstalt in Tonna zu besuchen. In diesem Rahmen sind rund 30 Gefangene unmittelbar mit den Abgeordneten ins Gespräch gekommen.

Abschließend möchte ich mich noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit bedanken. Bedanken möchte ich mich auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, der unsere Sitzungen begleitet und uns stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Schließlich möchte ich mich auch bei den Fachausschüssen des Landtags bedanken, die uns im Zuge von Mitberatungen zu vielen Petitionen wertvolle Tipps und auch Lösungsvorschläge an die Hand gegeben haben. Persönlich – und ich glaube, auch im Namen der Abgeordneten des Ausschusses, das stand jetzt nicht auf dem Zettel – möchte ich ein dickes Dankeschön an das gesamte Team des Petitionsreferats übermitteln.

(Beifall im Hause)

Ich weiß nicht, ob Sie zuhören, ob Sie irgendwo sitzen, aber das gesamte Team leistet Großartiges und dafür – Sie haben es gehört – einen wunderbaren Applaus.

Ein abschließender Satz an die Menschen, die uns vielleicht auch gerade zuhören: Das Petitionsgrundrecht ist Ihr gutes Recht. Ich möchte darum werben, dass Sie sich auch weiterhin nicht scheuen, sich an uns zu wenden und sich weiterhin stark darin zu äußern. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und mache noch einen Werbeblock für das Heft, darin sind viele gute Beispiele. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Gröning.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete! Seit 2019 gehöre ich als direkt gewählter Abgeordneter der AfD-Fraktion dem Thüringer Landtag an. Mein Wunsch, im Petitionsausschuss mitzuwirken, wurde mir durch meine Fraktion erfüllt. Jetzt bin ich sogar stellvertretender Vorsitzender dieses Ausschusses.

(Beifall AfD)

Als Ossi habe ich beide Systeme kennenlernen müssen. Aus diesem Grund bin ich mit den unterschiedlichsten Demokratieverständnissen – dem der freiheitlich-demokratischen Version und dem der Deutschen Demokratischen Republik – nur allzu vertraut. Und hier in diesem Parlament herrscht der Geist der kommunistischen Fassung der Demokratie, so leider auch im Petitionsausschuss.

(Beifall AfD)

Was ich hier meine: Das Versagen von Bürgernähe im Verwaltungshandeln der Behörden trifft jetzt auf den Missbrauch des Petitionsausschusses zu demagogischen Zwecken durch die rot-rot-grüne Landesregierung.

(Beifall AfD)

Mein erschütterter Glaube an das Verwaltungshandeln auf kommunaler bzw. Landesebene wurde nicht nur bestätigt, sondern sogar bestärkt. Ich nenne dieses Handeln auch die organisierte Verantwortungslosigkeit.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wissen schon, dass die Bürgerinnen und Bürger die Petitionen schreiben, nicht Rot-Rot-Grün!)

Meines Erachtens hätte die Wende 1989 als Chance zur Einbindung unserer Bürger in die Verwaltungsabläufe genutzt werden müssen, dies ist jedoch nicht geschehen. Andere Staaten, wie zum Beispiel die Schweiz, machen es uns doch vor. Bürgerbeteiligung funktioniert, wenn sie politisch gewollt ist.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Den Bürgern die Petitionen vorgeben, die sie ein- reichen sollen!)

Was haben meine bisherigen Ausführungen mit dem Petitionsbericht zu tun?

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichts!)

Rot-Rot-Grün verspricht oftmals Hilfe aus dem Härtefonds, obwohl keine Hilfe dort gewährleistet werden kann. Das jüngste Beispiel: Versicherungsfälle wegen Hochwasser. Hier ist der Härtefallfonds nicht der richtige Ansprechpartner. Die Forderung von Rot-Rot-Grün nach generell öffentlichen Sitzungen wird durch die Möglichkeit, eine Petition öffentlich zu behandeln, fragwürdig. Hier ist auch das Demokratieverständnis einer linken Ideologie sichtbar – Gleichheit vor Freiheit. Wenn der Petent frei ist und die Möglichkeit besteht, muss er nicht bevormundet werden. Eine generell öffentliche Sitzung per Ge

(Abg. Müller)

setz, welche auch als Hindernis angesehen werden kann, wenn ein Petent sich davor scheut, mit seinen Problemen an die Öffentlichkeit zu treten, ist damit hinfällig. Der Fokus des Handelns des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags muss die Sorge für die Belange unserer Bürger hier in Thüringen sein.

(Beifall AfD)

Dazu wurden wir von unseren Bürgern ja auch gewählt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat in den Haushaltsverhandlungen Anträge eingebracht, um die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses, so wie es seit Jahren sogar auf Bundesebene gefordert wird, zu verbessern. Ebenso haben wir Anträge in die Haushaltsverhandlungen eingebracht, die es dem Petitionsausschuss ermöglicht hätten, unabhängige Sachverständige im Rahmen des Petitionsverfahrens zu bestimmten Sachverhalten anzuhören. Diese Anträge hätten den Ablauf des Petitionsausschusses im Sinne unserer Bürger gestalten lassen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das kann man bei jeder Petition! Was erzählen Sie für einen Müll hier?)

Leider haben diese Anträge keine Mehrheiten gefunden und wurden somit abgelehnt. Wir machen Politik für unsere Thüringer Bürger: AfD – wir für Sie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke.

(Beifall AfD)

Das Wort erhält für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Klisch.

Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Sie haben es gerade bzw. bei der Vorvorrednerin gehört: Unser Petitionsausschuss ist ein Spiegel für all die Fragen, Sorgen und Nöte der Menschen im Land und es geht im Prinzip immer um das Miteinander im Alltag. Wir sprechen heute über den Petitionsbericht des Jahres 2020. Und 2020 war natürlich ein ganz besonderes Jahr, nicht nur wegen des politischen Erdbebens im Februar, sondern auch, weil es eben den Anfang der Corona-Pandemie markiert hat. Zu den einzelnen Zahlen und Hintergründen hat Frau Müller jetzt gerade schon ganz viele Ausführungen gemacht, deswegen möchte ich Ihnen einfach noch mal ein paar Beispiele darstellen, um die Arbeit des Petitionsausschusses plastischer zu machen.

Wir haben uns zum Beispiel mit ganz einfachen Fragen des Alltags beschäftigt wie zum Beispiel, wie man erkrankten Verwaltungsmitarbeitern die Abrechnung ihrer Krankenkassenleistungen erleichtern kann, wie man mehr Service erleichtern kann, wie man mehr Geschwindigkeit – sage ich mal – im Verwaltungshandeln erreichen kann, damit die Betroffenen neben dem Kampf gegen ihre bestehenden Erkrankungen nicht auch noch gegen große finanzielle Belastungen aufgrund der hohen Behandlungskosten kämpfen müssen.

Wir haben zusammen mit dem Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg – und ich möchte auch noch mal ein großes Dankeschön an ihn sagen – zum Beispiel den Fall einer Mutter lösen können, die ganz einfach ihr Kind am gleichen Ort der Kinderkrippe auch im Anschluss im Kindergarten unterbringen wollte. Das war erst nicht möglich, es gab viele Gespräche und Dr. Herzberg hat erreichen können, dass wir dafür einen erfreulichen Ausgang erzielen konnten.

Es gibt aber auch ein ganz wichtiges Instrument – Frau Müller sprach es schon an –: Wir als Abgeordnete, aber insbesondere die Petenten, haben die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung. Mir persönlich ist auch dabei die Schuderbachswiese in Oberhof in wirklich guter Erinnerung bzw. sehr präsent, denn das waren Anhörungen, die über mehrere Runden gingen und die auch immer von extremer Sachkompetenz gekennzeichnet waren. Die Schuderbachswiese in Oberhof ist ein Naturdenkmal und es besteht aktuell die Frage, ob man in Anlehnung daran, wie sie historisch entstanden ist, also an die Vergangenheit vor 100 Jahren als Golfanlage, sich daran wieder erinnert, gerade auch den Esprit der damaligen Boheme, die sich dort in Oberhof versammelt hat, als historischen Werbeblock nutzt und dort wieder einen Golfplatz mit Golfhotel errichtet. Sie können sich natürlich vorstellen, dass es berechtigterweise dazu ganz unterschiedliche Sichtweisen gibt. Ich glaube, da ist auch das Petitionsverfahren noch nicht abgeschlossen. Wir werden also hier auf jeden Fall – ich sage jetzt mal nicht, am Golfball bleiben – dranbleiben und weiter diese Entscheidungsfindung auch so transparent und abgewogen wie möglich gestalten.

Ein weiteres Thema im Jahr 2020, das wir aber eigentlich erst 2021 zum Abschluss gebracht haben, welches die FDP zusammen mit den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen angestoßen hatte, war die Modernisierung des Thüringer Petitionsgesetzes. Sie können sich vielleicht erinnern, das Ergebnis kennen Sie. Wir haben es im Juni, also noch vor gar nicht allzu langer Zeit, im Plenum abschließend beraten und haben diese Neuerungen auf den Weg bringen können.

(Abg. Gröning)

An dieser Stelle möchte ich mich wirklich noch einmal bei all den Menschen – und ich möchte auch die Referenten in den Fraktionen nennen – bedanken, denn ohne die Zuarbeit der Verwaltung, ohne die Zuarbeit unserer Referenten könnten wir dieses immense Pensum an Petitionen und an Arbeit als Abgeordnete nicht schaffen. Deswegen an dieser Stelle auch noch mal von meiner Seite einen großen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Zum Schluss möchte ich noch mal auf das Thema „Corona“ kommen. Ich sagte es eingangs, Corona – wir wissen es alle, vor welche Belastungen uns diese Pandemie gestellt hat, vor welche Herausforderungen. Natürlich hat sich das auch in den Petitionen widergespiegelt. Ich möchte Ihnen noch mal eine Petition nennen, die wir im Härtefallfonds besprochen haben und positiv bescheiden konnten. Hier ging es darum, dass wir in unserer letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel einem landesweiten Verein zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen quasi eine Ad-hoc-Hilfe zukommen lassen konnten mit finanziellen Mitteln für eine IT-Aufrüstung, sodass sie damit gerade in der Corona-Zeit die Kommunikation, die Beratung, den Informationsaustausch auch auf digitaler Ebene besser ermöglichen konnten und somit auch die fehlenden realen Begegnungen ausgleichen konnten. Ich glaube, damit war ihnen sehr geholfen.

Sie sehen, der Petitionsausschuss ist und war während der Pandemie in seiner Arbeit und in seinen Inhalten ein starkes Bindeglied zwischen der manchmal etwas abstrakten Politik und den Menschen im Land. Deswegen möchte ich mich zum Abschluss bei all den Bürgern bedanken, die uns mit ihren Anliegen und ihren vielen Fragen täglich eben auch auf die Grenzen und auf die Schwächen unseres Verwaltungshandelns, auf die Schwächen unserer Gesetze hinweisen, denn am Ende – und das ist eigentlich immer der Grundkern unserer Arbeit und auch dieser ganzen Petitionen – geht es um das gute Miteinanderleben. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir noch ganz viele Petitionen bearbeiten können und freue mich auf die weitere Arbeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch. – Den Titel habe ich nicht absichtlich weggelassen, ich entschuldige mich. – Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Heym.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an den Anfang meiner Ausführungen gleich den Dank stellen. Der wirkt zwar immer obligatorisch, aber er ist notwendig. Deshalb der erste Dank an die Kolleginnen und Kollegen unseres Petitionsreferats, die auch in dem Berichtszeitraum wieder dafür gesorgt haben, dass wir uns mit guten Informationen effektiv um die Petitionen kümmern konnten. Und da werde ich nicht müde, zu sagen, das ist beispielgebend für die Bearbeitung von Petitionen für ganz Deutschland. Deshalb mein erster Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsreferat.

(Beifall im Hause)