Protokoll der Sitzung vom 23.07.2021

(Beifall AfD)

Nicht erwähnt bei diesen ganzen Kosten der Energiewende – das verschweigen Sie regelmäßig und das passt eigentlich gar nicht zu Ihnen als Grüner – ist: Was ist eigentlich mit den Rückstellungen für den Rückbau dieser Anlagen? Wer baut die zurück zu welchen Kosten? Reicht Ihnen da irgendein Papier, was eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 Euro unterzeichnet hat? Das reicht wahrscheinlich nicht mal für einen Sockel von so einer Windkraftanlage.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Nicht dabei – Herr Adams, wir reden nicht von Kernkraft, das habe ich am Anfang gemacht, jetzt reden wir mal von Windkraft –, nicht dabei ist zum Beispiel auch, was für Kosten Sie der bolivianischen Umwelt aufbürden. Wissen Sie, wie Lithium für die Speicher, die Sie angeblich bauen wollen, in Bolivien abgebaut wird, was das für Umweltschäden verursacht? Wissen Sie, wie hoch die Kosten sind, die Sie den Kindern in den Minen für seltene Erden im Kongo aufbürden? Interessiert Sie das eigentlich? Oder ist das weit genug weg, dass es Sie nicht interessiert? Den Eindruck habe ich nämlich manchmal.

(Beifall AfD)

Denn komischerweise tauchen diese Kostenaspekte in Ihrer Rechnung zur sauberen Energiewende nie auf.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das interessiert Sie doch in Wirklichkeit auch nicht!)

Klar, auf dem Niveau von Annalena Baerbock könnte man sagen, man speichert den Strom im Netz. Aber jeder Physiker, jeder, der in der Schule aufgepasst hat, weiß, dass das eben nicht geht. Dann gehe ich vielleicht in dem Zusammenhang noch mal auf einen weiteren Aspekt ein: Herr Staatssekretär Möller meinte tatsächlich, dass Unternehmen darum bitten, dass sie gern mit grünem Strom versorgt werden. Ja, bilanziell mag das ja sein, aber ich weiß auch von den Beschwerden vieler Unternehmen gerade hier in Thüringen, von vielen Mittelständlern mit ihren fein eingestellten Maschinen, die sich darüber beklagen, dass die Spannungsqualität hier im Freistaat ziemlich beschissen ist und dass ihnen regelmäßig ihre Kalibrierung bei ihren teuren Maschinen zerschossen wird, weil es im Netz eben entsprechende Schwankungen gibt, die Sie mit Ihrem Auge zwar nicht wahrnehmen, die aber trotzdem da sind und die natürlich durch Ihren

ganz speziellen Strommix aus Windenergieanlagen verursacht werden. All das sind Aspekte, die der Staatssekretär wohlweislich natürlich außer Acht gelassen hat

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, weil die nicht zutreffend sind!)

und die bei Ihnen in der politischen Diskussion schon gar nicht auftauchen, weil Sie sie gar nicht kennen.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, weil wir auf Fakten basie- rend argumentieren!)

Und deswegen ist das, was Sie machen, Frau Wahl, nichts anderes als kenntnisfreie Propaganda für eine Ideologie, an der – das ist insofern noch ein rationaler Kern – vor allem Ihre Spender, die Spender Ihrer Partei einen Haufen Geld verdienen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: An dieser Stelle müssten Sie ganz leise sein!)

Deswegen ist es wahrscheinlich auch ein Grund, warum Sie hier so vehement weiter für die Energiewende fechten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Redewünsche zu diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ist es so, dass Sie Überweisung an den Umweltausschuss beantragt hatten?

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, Umwelt- ausschuss!)

Also, wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die restlichen Abgeordneten des Hauses. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen unmittelbar über den Antrag der AfD in der Drucksache 7/2251 ab. Wer möchte diesen Antrag annehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist auch der Antrag in der Sache abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt – Überraschung – zur Fragestunde!

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34

Fragestunde

Ich bitte die Abgeordneten, jeweils ihre Fragen vorzutragen.

Die erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich mit der Drucksache. Bitte schön.

„Eiskalte“ politische Wahlwerbung in der Staatlichen Regelschule „Franzberg“ in Sondershausen?

Nach uns vorliegenden Informationen hat ein Abgeordneter der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag am Donnerstag, dem 15. Juli 2021, in Sondershausen auf dem Gelände der Staatlichen Regelschule „Franzberg“ anlässlich des dortigen Tags der offenen Tür offensiv politische Wahlwerbung betrieben, indem er Eis an Schülerinnen und Schüler verteilt hat. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Schulgesetz ist die Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule grundsätzlich nicht zulässig. Nach § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz haben Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wahlwerbung von Abgeordneten bzw. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern aller politischen Ebenen in der Schule bzw. auf dem Schulgelände überhaupt zulässig?

2. Wer hat die für die oben genannte Wahlwerbung auf dem Schulgelände notwendigen Genehmigungen aus welchen Gründen erteilt und damit für zulässig erklärt?

3. Werden Anhaltspunkte für einen Verstoß seitens beteiligter Schulbeamter und Schulbeamtinnen gegen § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz gesehen?

4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen werden aus dem Vorfall gezogen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte, Frau Staatssekretärin.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

(Abg. Möller)

Zu Frage 1: Das Schulgesetz ist hier sehr klar. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Schulgesetz ist Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule nicht zulässig.

Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich zusammen. Nach den mir vorliegenden Informationen war der Sachverhalt am 15. Juli 2021 wie folgt: Es gab keinen Tag der offenen Tür, sondern einen Vorlesetag zum „Welttag des Buches“. Die staatliche Regelschule Franzberg Sondershausen hatte dazu Kinder aus der Grundschule unter dem Tagesmotto: „Der Biber – das Vorlesen von Geschichten“ eingeladen. Dieser Vorlesetag wird häufig von Politikerinnen und Politikern genutzt, um in Kindereinrichtungen vorzulesen. Es ist insofern ein Vorgang, der an solchen Tagen nicht ungewöhnlich ist. Für diesen Tag wurde ein Eiswagen von einer ortsansässigen Eisdiele durch einen Abgeordneten der Fraktion der CDU angemietet. Der Eiswagen hat sich nicht auf dem Schulgelände befunden. Mit Ausnahme der Anwesenheit des Abgeordneten wurden seitens der Regelschule keine Handlungen wahrgenommen, die geeignet gewesen wären, eine politische Tätigkeit des Abgeordneten in den Fokus der Veranstaltung zu rücken. Er hat ungefähr 15 Portionen Eis verteilt. Es wurden aber keine Flyer, keine T-Shirts usw. getragen oder verteilt. Das heißt, dieser Eiswagen befand sich außerhalb des Schulgeländes, sodass die Schulleitung keinen Zugriff auf dieses Geschehen hatte. Hier wäre die Ordnungsbehörde zuständig gewesen. Soweit wir dies einschätzen können, sind hier keine unzulässigen Handlungen vorgenommen worden.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Rothe-Beinlich.

Genau genommen habe ich eine Anmerkung und zwei Nachfragen. Die Anmerkung ist: Der 19. November ist der bundesweite Vorlesetag. Vielleicht können Sie mir sagen, was das für ein Vorlesetag gewesen sein soll.

Meine Fragen lauten: Ist Ihnen bekannt, dass inzwischen vor weiteren Schulen durch den Abgeordneten Eis verteilt wurde, und wissen Sie, zu welchen Anlässen dies geschehen ist? Kann ich das so verstehen, dass sich jetzt jeder Abgeordnete jeder Fraktion mit einem Eiswagen völlig problemlos vor Schulen stellen und Eis verteilen kann?

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir nehmen nur Erdbeereis!)

Der 15. Juli – ich kenne nicht alle Tage – ist der Welttag des Buches.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der ist am 23. April!)

Dass der Vorlesetag Anfang November ist, ist klar. Die Veranstaltung wurde aber aus den naheliegenden Gründen mehrfach und schließlich auf den 15. Juli verschoben, weil offenbar jemand glaubte, das sei der Welttag des Buches. Insofern ist schon klar, dass das nicht der Vorlesetag, sondern der nachgeholte Vorlesetag war.

Unter welchen Voraussetzungen sich Abgeordnete vor Schulgebäuden im öffentlichen Raum mit Eiswagen hinstellen dürfen, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich kann nur sagen, als Bildungsministerium können wir nur das steuern, was auf dem Schulgelände stattfindet – wenn überhaupt –, und das gehört nicht dazu. Ich kann aber natürlich noch mal nachfragen und dann nachreichen, unter welchen Voraussetzungen Eiswagen vor Schulen aufgestellt werden dürfen.

Der Abgeordnete Wolf hat eine weitere Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, kann ich davon ausgehen, dass der Vorlesetag eine schulische Veranstaltung war?

Ja.

Meine zweite Frage ist: Wer hat veranlasst, dass Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, um sich Eis zu holen außerhalb des Schulgeländes?

Ich weiß nicht die Details, ich nehme an, dass es Pausen gab, dass es ein Hingehen gab, ein Weggehen.

Sie können das gern auch schriftlich beantworten, später.