Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schubert. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach.
Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Aust und Herr Abgeordneter Höcke entschuldigt.
Gestatten Sie mir zunächst einige allgemeine Hinweise. Mit Blick auf die zuletzt doch wieder angestiegenen Infektionszahlen bitte ich Sie, auch weiterhin alle persönlichen Maßnahmen zu ergreifen, die vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Dazu gehört ganz wesentlich das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder – sogar besser – einer FFP2-Maske. Ausgenommen bleibt der Sitzplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Dazu möchte ich gerne auf meine Hausverfügung vom 15. September 2021 verweisen.
Als weitere Maßnahme des Landtags werden die Plenarsitzungen auch weiterhin alle zwei Stunden für 20 Minuten unterbrochen, um eine Lüftungsund Erholungspause durchzuführen.
Zur Tagesordnung: Im Thüringer Landtag besteht mit dem durch den Landtag in seiner Sitzung am 9. September 2021 anerkannten Zusammenschluss der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag erstmals eine Parlamentarische Gruppe. Die parlamentarische Rechte- und Pflichtenstellung der Parlamentarischen Gruppe der FDP ist dem in der Drucksache 7/4042 ausgefertigten und veröffentlichten Beschluss zu entnehmen. Dazu zählt unter anderem, dass die Parlamentarische Gruppe der FDP hinsichtlich der durch die Fraktion der FDP vorgenommenen Initiativ- und Kontrollrechte an die Stelle der Fraktion der FDP getreten ist, die ihren Fraktionsstatus am 6. September 2021 verloren hat. Vor diesem Hintergrund sind auf der vorläufigen Tagesordnung auch diejenigen Beratungsgegenstände verzeichnet, die auf die Fraktion der FDP zurückgehen.
Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.
Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen.
Die Tagesordnungspunkte 2 b, 24, 25 a und b, 26, 29, 30 und 40 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben.
Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 20 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Der Verständigung im Ältestenrat gemäß werden die Wahlen auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt.
Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 17 die 7/4093, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/4119 und zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/4120. Kein Wahlvorschlag wurde eingereicht für die Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu Tagesordnungspunkt 17, sodass nur die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt werden kann.
Während der Auszählung der Stimmen findet die Fragestunde statt, die mit Blick auf das vereinbarte Ende der Plenarsitzung am Freitag ausnahmsweise längstens zwei Stunden andauern wird. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/4106 wurde zurückgezogen.
Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 3 wurde in einer Neufassung, der Antrag zu Tagesordnungspunkt 8 a in einer geänderten und die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 38 in einer korrigierten Fassung elektronisch bereitgestellt und verteilt.
So weit die Hinweise. Wird der Ihnen jetzt vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.
Ich würde für meine Fraktion noch darum bitten, den Tagesordnungspunkt 36 – das Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission – am Freitag in jedem Fall aufzurufen.
Frau Präsidentin, ich würde das mal etwas lax formulieren: Da hätte ich dann auch noch einen. Ich hätte gern die Drucksache 7/4085 – Zukunftsfähigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung herstellen – auf alle Fälle am Freitag abgearbeitet.
Weitere Anfragen zur Tagesordnung, Veränderungen in der Reihenfolge kann ich nicht sehen. Dann stimmen wir über die Tagesordnung ab, zunächst über den Antrag, den Tagesordnungspunkt 36 am Freitag auf jeden Fall aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Das sind die Enthaltungen aus der Fraktion der AfD. Damit ist Tagesordnungspunkt 36 auf den Freitag gerückt.
Wir stimmen darüber ab, ob der Tagesordnungspunkt 61 in der Drucksache 7/4085 ebenfalls am Freitag abgehandelt werden soll. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der AfD ist der Tagesordnungspunkt 61 ebenfalls am Freitag abzuhandeln.
Damit stimmen wir über die Tagesordnung in Gänze mit den veränderten, eben beschlossenen Reihenfolgen ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.
Alle Fraktionen und die Gruppe der FDP haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Gruppe der FDP haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema.
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Vollständigen zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung des Thüringer Teils der Mitte-DeutschlandVerbindung aktiv vorantreiben“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4027 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörende auf der Tribüne und am Livestream, wie können wir in Thüringen die Schiene stärken? Wie gelingt es uns, mehr Personen und Güter auf die Schiene zu bringen? Und wie schaffen wir attraktive und funktionale Verkehrswege, die für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Thüringen so wichtig sind? Das sind die Leitfragen für diese Aktuelle Stunde zur Zukunft einer der wichtigsten Schienenverbindungen in und für Thüringen, der Mitte-Deutschland-Verbindung.
Die Mitte-Deutschland-Verbindung ist bundesweit eine der zentralen Ost-West-/West-Ost-Verbindungen. Über 517 Kilometer verbindet diese den westsächsischen Wirtschaftsraum mit den Regionen Thüringens und mit dem Rhein-Main- und Ruhrgebiet. Deswegen besteht seit vielen Jahren große Einigkeit in der Politik, dass diese Schienenverbindung weiter ausgebaut werden muss, damit wir das leistungsfähige Schienennetz haben, das wir benötigen, um die Mobilitätswende zu einem Erfolg werden zu lassen.
Um diese Leistungsfähigkeit herzustellen, sollte die Verbindung bis 2029 elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden – jedenfalls bis Anfang August dieses Jahres, als in der parlamentarischen Sommerpause durch das Infrastrukturministerium informiert wurde, dass der zweigleisige Ausbau nun doch nicht komme. Meine sehr geehrten Damen
und Herren, es ist nicht akzeptabel, solch ein über Jahrzehnte über Parteigrenzen hinweg vorangetriebenes Vorhaben in der Sommerpause eines stillen Todes sterben zu lassen.
Warum ist der Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung in Gefahr? Grund sind die unterschiedlichen Auffassungen des Bundes auf der einen und des Landes auf der anderen Seite hinsichtlich der Frage, wer die Kosten des zweigleisigen Ausbaus trägt bzw. wie diese Kosten aufgeteilt werden sollen. Um das gleich unmissverständlich zu sagen: Ja, der Bund ist für den Ausbau und damit für die Finanzierung des Schienennetzes zuständig. Aber es hilft dem Freistaat nichts, es hilft Ostthüringen nichts und es hilft unserem ambitionierten Ziel der Mobilitätswende nichts, wenn der zweigleisige Ausbau jetzt nicht gemeinsam mit der Elektrifizierung geplant und dann auch umgesetzt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist doch offensichtlich, dass die positiven Effekte der Elektrifizierung für einen schnellen Fern- und Güterverkehr und für ein belastbares Schienennetz weitgehend verpuffen werden, wenn die Strecke nicht auch durchgängig zweigleisig ausgebaut wird. Wir können die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung in Ostthüringen nicht getrennt voneinander betrachten.
Ein eingleisiger Streckenabschnitt kann nun mal nur von einem Zug in eine Richtung befahren werden. Solange wir die Zweigleisigkeit nicht durchgehend hinbekommen, wird es an diesen Stellen immer wieder zu Wartezeiten für entgegenkommende Züge kommen – ob elektrifiziert oder nicht. Auch ein elektrifizierter Flaschenhals bleibt ein Flaschenhals, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Konkret geht es um zwei kurze eingleisige Streckenabschnitte zwischen Jena und Gera, nämlich zwischen Papiermühle und Hermsdorf und zwischen Töppeln und Gera. Die Kosten für den zweigleisigen Ausbau werden auf rund 130 Millionen Euro beziffert. Ich kann nicht beurteilen, ob es zutreffend ist, dass sich im Rahmen der Finanzanmeldung im Bund die Vertreter des Freistaats hinsichtlich dieses Projekts einen schlanken Fuß gemacht haben. Das müsste gegebenenfalls an anderer
Stelle noch einmal aufgearbeitet werden. Für mich ist an dieser Stelle der Blick nach vorn der entscheidende. Da kann es nicht die starre Haltung des Freistaats sein, dass die Zweigleisigkeit dann eben nicht kommt, wenn der Bund die Kosten nicht vollständig übernimmt, zumal es Beispiele aus anderen Bundesländern gibt, wo mit dem Bund bei vergleichbaren Fragen akzeptable Lösungen gefunden wurden.
Wenn wir jetzt in Thüringen über 130 Millionen Euro sprechen, die der zweigleisige Ausbau kosten würde, dann ist es ja nicht so, dass die Kosten vom Freistaat komplett allein getragen werden müssten. Ich trage Eulen nach Athen, wenn ich jetzt auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz verweise, über das der Ausbau mit bis zu 75 Prozent bezuschusst werden könnte. Es ist auch klar, dass eine mögliche finanzielle Beteiligung des Landes am zweigleisigen Ausbau nicht sofort fällig wäre, sondern mit Verfügungsermächtigungen über den Projektzeitraum gestreckt bis 2028 auf die Landeshaushalte verteilt werden könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion halten den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung für ein zentrales Projekt, um insbesondere den Ostthüringer Raum besser an das Schienennetz anzubinden. Ich vermute, dass alle anderen Fraktionen hier im Haus zu einer ähnlichen Einschätzung kommen. Wenn dem so ist und wenn wir uns in der Frage einig sind, dass die Vorteile der Zweigleisigkeit die Nachteile einer möglichen Eigenbeteiligung des Landes deutlich überwiegen, sollten wir dazu zeitnah eine Verständigung erreichen, damit das Infrastrukturministerium seine Planungen anpassen und die Gespräche mit der Deutschen Bahn wieder aufnehmen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren – ich komme zum Schluss –, es gibt Projekte, die so zentral für die Entwicklung unseres Freistaats sind, dass sie schon vor den Verhandlungen um strittige Punkte im Landeshaushalt geeint und als gesetzt betrachtet werden sollten. Der zweigleisige Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung im Zuge der Elektrifizierung bis 2028 ist aus unserer Sicht genau ein solches Projekt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.