Unsere Landesregierung dagegen kündigt Jahr für Jahr an, dass auf der Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Gera, Jena, Erfurt und Kassel bald durchgehende ICE-Züge unterwegs sein werden. Zuletzt wurde dies ab Dezember 2018 verhießen und geschehen ist wieder einmal nichts. Um von Ihrem völligen Versagen abzulenken, bringen Sie für dieses Plenum schnell noch einen Antrag ein, die Strecke wenigstens bis 2028 zu elektrifizieren und zweigleisig zu verlegen. Und selbst da haben Sie Ihre Zweifel, wie es im Antrag heißt – ich zitiere –: „unter Beachtung der engen Zeitleiste für den zweigleisigen Ausbau der Strecken zwischen Gera und Töppeln sowie Hermsdorf-Klosterlausnitz und Papiermühle“. So wird bei Ihnen die Lösung von Problemen von vorgestern auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben mit der klammheimlichen Hoffnung, dass dann andere nach Ihnen den vermeintlich Gordischen Knoten durchschlagen.
Die Wähler trauen Ihnen das längst nicht mehr zu und haben Ihnen das Vertrauen entzogen. Sie aber klammern sich an Ihre Stühle. Machen Sie endlich den Weg frei, dann ginge es auch in Thüringen wieder vorwärts! Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ist die AfD-Fraktion nicht seit dem Jahr 2014 im Thüringer Landtag?)
Mir liegen keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Das Wort erhält Frau Ministerin Karawanskij.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte jetzt erst mal mit ein paar Blüten, die hier in der Diskussion aufgekommen sind, und einigem Quatsch, der hier dargestellt wurde, zum Teil auch etwas emotionaler, aufräumen und zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.
Ich finde es total richtig und es ist gut, es ist begrüßenswert, dass sich das Parlament heute in der Aktuellen Stunde zur Mitte-Deutschland-Verbindung verständigt. Es ist ein wichtiges Projekt.
Die Thüringer Landesregierung hat sich sehr intensiv für den infrastrukturellen Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung eingesetzt und der beinhaltet auch den zweigleisigen Ausbau zwischen Weimar und Gera, aber natürlich auch die Elektrifizierung der Abschnitte, die schon heute in der Debatte genannt worden sind, aber natürlich auch die Verlängerung der Bahnsteige der sieben Stationen. Sie sehen, die Fragestellung ist doch ein bisschen umfassender.
Die Eingleisigkeiten – das wurde in der Debatte schon genannt –, die noch zwischen Papiermühle und Hermsdorf-Klosterlausnitz sowie Töppeln und Gera Hauptbahnhof bestehen, sind natürlich für uns dahin gehend wichtig, dass wir gern eine bedarfsgerechte, nutzungsorientierte Netzflexibilität haben, wo wir dann aber auch Fahrplankonzepte umsetzen können, die in gleichbleibender oder auch in höherer Qualität umgesetzt werden können. Das ist natürlich die Perspektive, die Voraussetzung, die wir brauchen, um eine Angebotserweiterung zu erstellen.
Noch mal zur Sortierung: Die Mitte-DeutschlandVerbindung ist ein Bestandteil der Schieneninfrastruktur des Bundes.
Auch da noch mal die Erinnerung: Es steht im Grundgesetz, also nicht irgendein Gesetzestext, in Artikel 87e Abs. 4: Es ist Aufgabe des Bundes, „dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“ Rechnung zu tragen.
Dieser Infrastrukturauftrag – es ist ein Auftrag, es ist kein Ich-möchte-gern, es ist ein Auftrag – bezieht sich sowohl auf den Schienenpersonenfernverkehr als auch auf den Schienenpersonennahverkehr. Es war 2016, als es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der MDV gab, wo der Bund zwar die Elektrifizierung, aber nicht die Herstellung der Zweigleisigkeit auf den genannten Abschnitten in diesen vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen hat. Der erzielbare Nutzen – das ist dann eben Flexibilität, Qualität und Kapazitätsreserve der dortigen Zweigleisigkeit – reichte aus Sicht des Bundes nicht aus für ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Bund hat derzeit diese Bewertungskriterien, die ausschließlich volks
wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen, und ist nicht dazu bereit, unter diesen Aspekten die Zweigleisigkeit zu finanzieren. Wir sind uns aber darüber einig – und zuletzt haben wir auch als Verkehrsminister im Frühjahr dieses Jahres genau das angemahnt –, dass die Bewertungskriterien Veränderungen bedürfen, wenn wir nämlich eine Verkehrswende anstreben. Damit wir die Klimaziele auch im Verkehr natürlich erfüllen können, können wir sie nicht nur volkswirtschaftlich bemessen, sondern müssen auch andere Kriterien hinzuziehen. Im Übrigen sieht das der Bund ganz ähnlich. Er hat auch schon das Engagement bei stillgelegten Bahnstrecken wieder aufgenommen. So sind wir als Freistaat Thüringen damit konfrontiert, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Finanzierung dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme auf einmal uns übertragen wird. Meines Erachtens oder auch aus Sicht der Thüringer Landesregierung kommt der Bund damit schlicht und ergreifend seinem grundgesetzlichen Auftrag nicht nach, zum Ausbau der Schieneninfrastruktur auch den Schienenpersonennahverkehr vollumfänglich mitzufinanzieren, und verschiebt die Verantwortung auf den Freistaat.
Und natürlich ist die Zweigleisigkeit der MDV im unmittelbaren Zusammenhang mit der Elektrifizierung zu sehen. Dass diese Realisierung im Zuge der Elektrifizierung erfolgt, weil eine gemeinsame Planung oder Umsetzung dann auch wirtschaftlicher ist, das haben wir auch erkannt. Deswegen sind wir auch in Vorleistung gegangen, damit wir eine attraktive Fahrplangestaltung haben und damit mit der Elektrifizierung im Dezember 2028, wie sie angestrebt ist, dann auch das Projekt der Zweigleisigkeit mit geplant werden kann.
Genau deswegen haben wir Vorsorge getroffen und sind bereits mit den Vorplanungen in Vorleistung gegangen, indem wir 2020 mit der DB Netz AG dann auch entsprechende Voruntersuchungen und eine Machbarkeit der Zweigleisigkeit auf den Weg gebracht und die DB damit beauftragt haben. Damit haben wir auch die Option offengehalten, eine gleichzeitige Umsetzung der Zweigleisigkeit mit der Elektrifizierung zusammen synchron zu realisieren. Im Übrigen war die Voruntersuchung auch erforderlich, um die Aussagen über eine Umsetzbarkeit und auch die Kosten zu erhalten. Im Moment – ja, das sind Kostenschätzungen und die werden auch irgendwie immer teurer bei jeder Beratung mit der DB, die im Übrigen auch nie abgebrochen sind – liegen wir bei rund 130 Millionen Euro.
Ich sehe, dass wir, wenn wir als Thüringer Landesregierung Übernahmen machen und sagen, wir finanzieren das einfach mal, sowohl in die Auseinandersetzung mit dem Bund geraten, der einen ganz
klaren Grundgesetzauftrag hat. Und gleichzeitig bekommen wir momentan eine Debatte um die MDVVerbindung. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch mal anmerken, dass zuletzt auch mein Kollege Prof. Dr. Hoff noch in seiner Funktion als Verkehrsminister den Bund und damit den Verkehrsminister angeschrieben hat und die Problematik noch mal geschildert und aufgefordert hat, diesen grundgesetzlichen Auftrag des Bundes zu erfüllen, damit der Bund dieser Verpflichtung entsprechend nachkommt. Denn im Bereich der Förderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes, wo der Bund momentan auch die Bewertungskriterien weiterentwickelt, was die standardisierte Bewertung betrifft, haben wir keine Zusage, dass tatsächlich eine Finanzierung erfolgt. Neben den quantifizierbaren verkehrlichen Wirkungen müssen – und in dieser Diskussion und in diesem Spannungsverhältnis befinden wir uns – auch Umwelt- und Klimawirkungen, auch übergeordnete politische Zielsetzungen adäquat Berücksichtigung finden. Das kann nicht einfach mit einem Federstreich auf die Länder übertragen bzw. abgewälzt werden.
Ich würde mich freuen – wir sind ja auch im Austausch mit den sächsischen Kollegen, die das Projekt auch als wichtig erachten, aber dem Ganzen nicht solch eine hohe Priorität beimessen –, wenn noch in den letzten Tagen bis zur Bundestagswahl einige Abgeordnete der die Bundesregierung tragenden Fraktionen vielleicht auch ihren einzelnen Einfluss geltend machen, um Bundesminister Scheuer und damit auch die Bundesregierung noch mal daran zu erinnern, welche Pflichten sie eingegangen sind.
Selbstverständlich werden wir in dieser Angelegenheit weiter ganz intensiv nicht nur mit unseren sächsischen Kollegen, sondern auch mit dem Bund verhandeln. Aber alles in allem ist mir und der Thüringer Landesregierung die MDV-Verbindung viel zu wichtig – es ist ein langfristiges Projekt, an dem wir lange arbeiten –, um das jetzt mal eben für eine schnelle Wahlkampfrhetorik am heutigen Tag hier miteinander zu diskutieren.
Alle anderen, denen weiterhin an einem sachlichen Austausch gelegen ist – das tun wir im Ausschuss, das tun wir auch in den verschiedenen Arbeitskreisen mit der DB und mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern –, sind herzlich zu einem Dialog und weiterem Beraten und Arbeiten an der MDVVerbindung eingeladen. Aber dafür brauchen wir keine Wahlkampfrhetorik, die kurzfristig ist und nicht nachhaltig. Vielen Dank.
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Mehr Freiheit ermöglichen – Pandemie-Maßnahmen in Thüringen wirkungsvoll, verständlich und rechtssicher gestalten“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4086 -
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Abgeordnete, sehr verehrte Kollegen, sehr verehrte Vertreter der Regierung, sehr verehrte Zuschauer, Zuhörer an den verschiedenen Endgeräten, ja, seit anderthalb Jahren bewegen wir uns im Verordnungswesen und sind noch nicht so richtig weitergekommen, zumindest was die Tatsache anbelangt, dass diese Verordnungen erstens ausreichend vorher in der Öffentlichkeit diskutiert werden und vor allen Dingen verständlich formuliert und nachvollziehbar gegeben werden.
Es ist vielleicht ein Thema, das wir alle nicht mehr hören wollen und auch längst froh wären, wenn es vorbei wäre. Allerdings beherrscht es nach wie vor jeden Tag, jeden Lebenssachverhalt, unser aller Leben. Und jeder diskutiert auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit, auf dem Weg nach Hause, auf dem Weg zur Schule, auf dem Weg, die Kinder abzuholen. Es wird höchste Zeit, hier für Klarheit zu sorgen. Das sehen wir nicht.
Die bestehende Regelung hat immer noch 20 Seiten Inhalt, über 20 Ordnungswidrigkeiten sind dem angehangen und letztlich konnte man nachlesen, dass der Versuch Thüringens, auch bei der aktuellen Verordnung allen Ländern etwas gleichzumachen, aber trotzdem anders, doch etwas gescheitert ist. Ein Kollege aus der Presse, mit dem ich
Ja, 3G-Plus. Was ist wohl 3G-Plus? Vergangene Woche im Ausschuss wollte die Ministerin auch nicht so schnell spontan antworten. Vielleicht wusste sie es auch selbst noch nicht genau. Jetzt wissen wir es etwas klarer. Das Plus steht für das Fallen von Abstands- und Maskenregeln auf Messen und Konzerten, allerdings nur, wenn die Testung – das ist wiederum neu – mittels PCR-Test oder gleichwertigem Test vorgenommen worden ist. Der Test heißt Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren. Ich glaube, bei Herrn Jauch kommt man da relativ weit, wenn man die Frage lösen könnte, ohne Joker wird es nicht funktionieren. Das ist nicht das, was wir meinen, was bürgerfreundlich ist.
Jetzt kommen wir auch mal zum Sinn und Zweck der ganzen Maßnahmen, denn wir sind immer noch im Verfassungsrecht und die Maßnahmen, die der Verordnungsgeber gibt, müssen geeignet sein, um das Ziel zu erreichen, nämlich Gesundheitsschutz für die Bevölkerung.
PCR-Tests kosten Geld. Der zusätzliche Kostenfaktor wird sicherlich den einen oder anderen abhalten, eine Konzertkarte zu lösen – und das bei den Veranstaltern, die seit anderthalb Jahren nahezu Berufsverbot haben. Alternativ ist auch ein 2G-Modell wählbar. Das schließt aber ein Drittel der Bevölkerung aus. Das sind in Thüringen weit jenseits von 400.000 Menschen, also auch eine potenzielle Einnahme. Viele können, obwohl wir Impfangebote an viele machen, aus verschiedenen Gründen noch keine Impfung empfangen.
Weiterhin ist klar, dass hier falsche Sicherheit vorgegaukelt wird, denn auch 2G-Personen können einander infizieren und vor allem nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes andere wiederum anstecken. Wir sehen das am Beispiel Münster und an anderen Beispielen. Aber letztlich bleibt zusammenzufassen: So wird es nicht funktionieren. Die Bürger werden sich auch nicht weiter damit befassen können, Leitindikator, Schutzwert und Belastungswert auseinanderzudividieren.
Meine Damen und Herren, wir sind hier auf dem Holzweg. Wir sollten endlich sehen, dass wir an Eigenverantwortung appellieren, geeignete Mittel nutzen und vor allen Dingen der Verfassung wieder den Rang einräumen, den sie eigentlich hat.
Nun konnten wir heute Mittag zum zweiten Thema „Lohnfortzahlung bei Quarantäne“ lesen. Es geht immerhin um einen halben Monatslohn für den ei