Protokoll der Sitzung vom 22.09.2021

Jetzt noch mal kurz zu der App: Ich habe es schon gesagt, wir wollen natürlich grundsätzlich, dass es so eine App gibt. Aber die Erstellung dieser App ist viel komplizierter, als das selbst die Digitalagentur gedacht hat. Es gab noch mal eine Diskussion, eine von Softwarefachleuten gemeinsam mit dem AKF, wo noch mal darüber gesprochen worden ist: Was sind eigentlich die wichtigen Dinge, die wir über so eine App bzw. die der AKF über so eine App realisiert haben möchten. Es ist noch mal klar geworden, dass man nicht einfach ausschreiben kann. Wir hätten es auch europaweit ausschreiben müssen, das Vergabeverfahren hätte auch seine Zeit gedauert. Sondern man ist zu der Erkenntnis gekommen, dass ein zweistufiges Verfahren notwendig ist. Man braucht also erst mal eine detaillierte Konzeption, die mit dem externen Sachverstand erarbeitet werden muss, um dann tatsächlich in die Erarbeitung einer solchen App zu kommen. Das ist in so kurzer Zeit nicht umsetzbar und wir können das jetzt auch nicht forcieren, Frau Meißner, weil im Haushalt 2022 dafür keine Gelder eingestellt sind. Wir müssen jetzt abwarten, wie sich hier die Haushaltsberatungen entwickeln. Aber daran hängt langfristig die Umsetzung eines solchen Projekts. Sie haben zumindest in Ihrer Fraktion auch genügend Regierungserfahrung, dass man wissen müsste, dass so was am Ende auch dazugehört.

Die Gutscheinhefte stehen also dieses Jahr noch zur Verfügung. Mein Pressesprecher hat übrigens nicht gesagt, dass Erwachsene das nutzen sollen, sondern dass man auch Gutscheine davon erwerben kann, zum Beispiel in verschiedenen Einrichtungen. Das sei an der Stelle noch mal klargestellt.

Ansonsten an dieser Stelle einen sehr großen Dank an viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Ministerium, die wirklich Mehrarbeit dafür geleistet haben, dass diese Familienkarte auf den Weg gebracht wurde. Ja, wir hatten auch das Problem, dass beispielsweise der leergefegte Papiermarkt noch mal zu ein paar Verzögerungen geführt hat. Aber letztendlich Dank auch an die Druckerei in Gera, an die Arbeitsagentur, an die GFAW, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausgabestellen und diejenigen, die Gutscheine ausgefahren haben, dafür, dass es zu einem Erfolg geworden ist, dass Familien diese Familienkarte nutzen können, im Übrigen auch noch bis zu den Herbstferien. Und ich appelliere: Nutzen Sie die gemeinsame Zeit, etwas Schönes zu unternehmen! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Ministerin Werner)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Durch die längere Redezeit der Landesregierung ergeben sich jetzt für alle Fraktionen noch zusätzlich 2 Minuten. Möchte das jemand in Anspruch nehmen? Frau Abgeordnete Meißner, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Ihnen den guten Willen ab, aber es bleibt doch einfach festzuhalten, dass nur jede dritte Familie in Thüringen die Familiencard in Anspruch genommen hat. Und wenn das Ihr Maßstab für ein erfolgreiches Projekt ist, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, dann geht Ihre Familienpolitik, Ihre Familienförderung an den Familien vorbei.

(Beifall CDU)

Ich glaube, es ist Aufgabe einer Opposition und auch das gute Recht, das hier zu kritisieren. Und Anlass unserer Aktuellen Stunde war, dass die jetzt übrigbleibenden Millionen trotzdem noch irgendwie für Familien in Thüringen eingesetzt werden. Deswegen kann ich es hier auch nur noch mal vertiefen: Nutzen Sie das Geld und auch die Zeit und vielleicht auch zusätzliches Personal, um in diesem Jahr noch eine App zu installieren, die wir nachhaltig nutzen können – nicht unbedingt als Bezahlfunktion, aber als ein Serviceportal für Familien, wo sie leicht an Informationen, Anträge und Hinweise kommen, wie es auch schon andere Bundesländer machen. Denn die Frage haben Sie mir noch nicht beantwortet: Was passiert mit dem Geld, wo man nicht in der Lage war, es abzurufen? Das sind mehrere Millionen. Die Finanzministerin freut sich. Aber die Familien in Thüringen, die hat es nicht erreicht, und das ist das, was wir hier kritisieren. Das Eingeständnis, dass vieles falsch gelaufen ist, haben Sie gegeben. Aber das macht das Ganze nicht besser.

(Beifall CDU)

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich jetzt den fünften Teil und rufe den sechsten Teil der Aktuellen Stunde auf

f) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Tarifflucht in Thüringen bekämpfen und ‚Gute Arbeit‘ weiterhin stärken“

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4114 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dazu der Abgeordneten Güngör.

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, Anfang des Monats hat das Wirtschaftsund Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung seine Studie zu Tarifverträgen und Tarifflucht in Thüringen vorgestellt, von der ich natürlich unterstelle, dass sie alle Abgeordneten in diesem Hohen Haus gelesen haben, denn die Daten, die diese Studie darstellt, die uns diese wissenschaftliche Arbeit liefert, sind unumgänglich, wenn wir darüber sprechen, wie wir auch in Zukunft Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in Thüringen gestalten wollen.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Das finde ich spannend, dass jetzt schon direkt wieder reingegangen wird. Ich war noch nicht mal bei den Ergebnissen der Studie, aber ich würde die wesentlichen noch mal vorstellen, vielleicht hilft das zur Auffrischung.

Thüringen ist nach Sachsen das Bundesland mit der geringsten Tarifbindung in Deutschland. Nur für 44 Prozent der Beschäftigten gilt eine Bezahlung nach Tarif. Wir haben außerdem Beschäftigte in den Unternehmen mit Tarifvertrag, die deutlich besser verdienen als diejenigen, die keinen haben, also dass ein sogenannter Tarif-Gap in Thüringen besteht, und der ist mit rund 23 Prozent durchaus bemerkenswert. Also sobald ein Betrieb einen Tarifvertrag hat, gibt es 23 Prozent mehr Gehalt.

Nach Mecklenburg-Vorpommern weist Thüringen die niedrigsten Löhne in ganz Deutschland auf. Das heißt, das zeigt schon, wir sehen das Problem, dass die Durchschnittslöhne auch immer wieder damit zu tun haben: Haben wir Tarifverträge vor Ort, ja oder nein. Und wir haben – das finde ich erst mal positiv zu bemerken – in Thüringen weniger die Problematik von einer Tarifflucht, die vorliegt, sondern wir sehen, dass in jüngeren Unternehmen tendenziell seltener nach Tarif bezahlt wird, also dass eigentlich die Tarifstärke, die wir noch haben, von den alten Betrieben herrührt.

Abschließend wird festgestellt, dass Tarifbindung erhöht werden kann, natürlich dadurch, dass wir Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen haben. Das zeigt ganz deutlich – und ich bin froh, dass die WSI-Studie das sichtbar macht –, dass Rot-Rot-Grün in Thüringen mit dem Vergabegesetz, das bereits ver

abschiedet wurde, auf dem richtigen Weg liegt, das heißt, dass Unternehmen mit Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden. Für uns als Linke gehört die Stärkung der Tarifbindung ganz explizit zu unseren wirtschaftspolitischen Zielen, denn wir wissen, wir müssen wegkommen vom Image des Landes Thüringen als Niedriglohnland. Wir wissen auch, der nach der Wende von der CDU-geführten Landesregierung verfolgte Kurs des neoliberal geprägten Wirtschaftens, der darauf abzielte, den Wirtschaftsstandort Thüringen mit ausgesprochen niedrigen Löhnen und mit sogenannten flexiblen Beschäftigungsverhältnissen attraktiv zu machen, hat immer noch Folgen für Thüringen. Und wir müssen uns immer noch aktiv damit auseinandersetzen, diesen Folgen entgegenzuwirken.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, wir sollten unser Lob für das Thüringer Vergabegesetz ernst nehmen und uns darüber freuen, aber auch die Beschränkungen der Wirksamkeit, die von den Autorinnen und Autoren deutlich genannt werden, ernst nehmen. Sie sprechen sich klar für eine Ausweitung des Vergabegesetzes auch auf die Kommunen aus. Dem ist der Jenaer Stadtrat bereits nachgekommen, andere Kommunen sind hier weiterhin gefragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie hören es schon: Mit uns wird es keine Verwässerung der sozial-ökologischen Standards im Vergabegesetz geben. Nein, im Gegenteil, es braucht eine Ausweitung des Thüringer Vergabegesetzes.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben der Ausweitung brauchen wir auch den Einbezug der regionalen Wirtschaftsförderung, wir brauchen auch die Stärkung der Tarifverbände. Das alles müssen nächste Schritte sein.

Wir schließen uns auch der Forderung an, dass unbedingt ein Verbot von Mitgliedschaften ohne Tarifverträge und Tarifbindungen in Unternehmerverbänden geprüft werden muss. Zudem hat das Land Thüringen bereits im Mai dieses Jahres versucht, sich gemeinsam mit Bremen und Berlin auch im Rahmen des Bundesrats dafür einzusetzen, dass wir endlich eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen bekommen, bedauerlicherweise ohne Mehrheit – noch ohne Mehrheit.

Ein weiterer Punkt, der deutlich geworden ist: Für eine wirtschaftliche Entwicklung brauchen wir mehr denn je Arbeitskräfte und Fachpersonal. Das Problem des Fachkräftemangels ist nun nicht gerade neu, aber es ist auch noch nicht konsequent genug angegangen worden. Und je eher die Unternehmen

begreifen, dass wir nur wettbewerbsfähig sein werden, wenn niedrige Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen endlich der Vergangenheit angehören, desto besser. Wir müssen nur in den Dienstleistungssektor schauen, um zu verstehen, dass wir einen wirtschaftlichen Neustart nur bekommen, wenn wir den Fachkräftemangel konsequent angehen.

Als damals – und damit möchte ich schließen – der Mindestlohn neu eingeführt wurde, gab es sehr viele Sorgen und Ängste, was das alles auslöst. Mittlerweile wissen wir: Die Befürchtungen sind nicht eingetreten. Und wenn wir dafür sorgen wollen, dass der Thüringer Lohn steigt, dann wissen wir: Ein Mindestlohn von 13 Euro würde bei uns 40 Prozent der Beschäftigten zugutekommen. Ich denke, dafür lohnt es sich weiterhin auf allen politischen Ebenen zu kämpfen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Dr. König das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Hohen Haus und am Livestream, als ich das Thema der Aktuellen Stunde gelesen habe, war ich etwas verwundert. Für mich hat es den Eindruck gemacht, dass hier etwas mit heißer Nadel gestrickt wurde, weil die Fraktion Die Linke nicht gleich ein Thema gefunden hat – deswegen auch erst kurz vor Ende eingereicht.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir ha- ben uns tatsächlich damit beschäftigt!)

Der Grund dafür: Hauptsache eine Aktuelle Stunde eingereicht. Das ist besser, als keine gemacht. So kam mir das vor. Dieser Eindruck wird vom kurzen Begründungstext für die Aktuelle Stunde unterstrichen, der fast ausschließlich aus der WSI-Studie der Hans-Böckler-Stiftung übernommen wurde. Dabei – das muss ich ganz deutlich sagen – ist das Thema „Tariftreue/Tarifbindung“ ein ganz wichtiges, das wir nicht nur im Rahmen einer Aktuellen Stunde, vielleicht im Vorfeld einer Bundestagswahl, sondern grundlegend behandeln sollten. Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, ist hier festzustellen, dass die Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden Kern unserer sozialen Marktwirtschaft ist.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

(Abg. Güngör)

Gerade in Krisenzeiten wie der Wirtschaftskrise 2008, wo Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in schneller Zeit vertrauensvoll zusammengearbeitet und das Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht haben, hat sich gezeigt, dass Tarifbindung und Tarifautonomie sehr wichtig sind.

(Beifall CDU)

Wenn wir jetzt die aktuelle Situation mit Strukturwandel, demografischem Wandel, weltwirtschaftlichen Problemen, die uns allen bevorstehen, betrachten, sind gerade diese Tarifbindung, die Tarifautonomie und das Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wichtig. Deswegen sollten wir die Sozialpartnerschaft weiterhin stärken.

Doch schauen wir uns die Entwicklung an – und das besagt auch die Studie der Hans-Böckler-Stiftung –: Da haben wir in Thüringen wie auch deutschlandweit mit einem Rückgang der Tarifbindung zu kämpfen. Mit 44 Prozent ist die Tarifbindung in Thüringen am zweitniedrigsten. Nur Sachsen hat eine geringere mit 43 Prozent, was Kollegin Güngör schon ausgeführt hat. Dabei steht für uns fest: Wo Tarife gezahlt werden, werden auch gute Löhne gezahlt. Das haben wir vorrangig in der Industrie. Wir haben auf der einen Seite das Problem, dass weniger Unternehmen in Tarife einsteigen, auf der anderen Seite aber auch, dass etablierte Unternehmen Thüringen verlassen. Das sehe ich momentan als große Herausforderung für uns alle an. In meinem Wahlkreis ist das beispielsweise die Norma Group, die ihre Produktion nach Osteuropa, nach Tschechien, verlagert hat. Das sind viele gut bezahlte, tarifgebundene Arbeitsplätze, die uns hier in Thüringen verloren gegangen sind. Das ist der Trend, den man bekämpfen, den man öffentlich anprangern muss. Für mich gab es so eine Entwicklung schon einmal oder die war um 2000 rum zu beobachten, wo Produktion gerade in das osteuropäische Ausland verlagert wurde. Man hat schnell gemerkt, das funktioniert nicht. Dann sind die Unternehmen wieder zurückgekommen. Jetzt begeben sich einige Unternehmen leider wieder auf diesen Irrweg. Ich hoffe, dass da auch schnell Einsicht einkehrt und die Unternehmen wieder zurückkommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben über das Vergabegesetz gesprochen – das war eigentlich auch so ein bisschen die Aktuelle Stunde, über die Studie hin zum Vergabegesetz zu kommen. Da sage ich ganz deutlich: Die CDU war für die Einführung des Mindestlohns. Wir haben den mit der SPD zusammen eingeführt. Wir mussten den Mindestlohn einführen, weil die Sozialpartnerschaft nachgelassen hat, der Organisationsgrad in

den Gewerkschaften, aber auch die Mitgliedschaft in den Arbeitgeberverbänden. Gerade im Dienstleistungssektor gab es die großen Verwerfungen. Deswegen musste der Mindestlohn eingeführt werden. Es war richtig, ihn einzuführen. Es war – was man auch sagen muss – kein politischer Mindestlohn, sondern wir haben eine Mindestlohnkonferenz, die die Höhe der Mindestlöhne festlegt, was der richtige Weg ist. Aber wenn wir in das Vergabegesetz schauen, wo hohe Hürden aufgebaut werden mit einem normalen Mindestlohn, dann gibt es einen vergabespezifischen Mindestlohn, dann noch Tariftreue-Regelungen usw., was alles unterschiedlich ist. Das verkompliziert für alle Unternehmen den Bewerbungsprozess. Dann haben wir noch die Problematik, dass das Gesetz nur für die Landesebene und nicht für die kommunale Ebene gilt. Das heißt, es wird für die Unternehmen noch mal undurchsichtiger. Dann fragen Sie mal vor Ort nach: Wie viele bewerben sich denn? Ist denn die Tarifbindung mit Ihrem Vergabegesetz mehr geworden? Ist sie mehr geworden?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sind Sie bereit, das auf die kommunale Ebene auszuweiten? Ja oder nein?)

Die kommunale Ebene wird das mit diesen Kriterien nicht erfüllen können. Fragen Sie mal bei der Kommune nach, wie kompliziert ein Vergabeverfahren ist und wie viele Bewerbungen bei den Kommunen für Bauleistungen eingehen. Fragen Sie nach!

Herr Abgeordneter König, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Die Kommunen werden solch ein kompliziertes Gesetz nicht umsetzen können. Das sage ich Ihnen, wie es ist. Und es wird sich auch keiner mehr darauf bewerben.

(Beifall CDU)

Das steht so fest. Deswegen: Das Thema ist richtig und viel zu schade, es hier in einer Aktuellen Stunde zu behandeln. In dem Sinne: Wir stehen zur Tarifautonomie, für gute Arbeit und gute Löhne, aber nicht für bürokratische Hürden und alles drum herum. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Abgeordnete Pfefferlein das Wort.