Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste und natürlich die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Beier.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Aust, Herr Abgeordneter Höcke und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt.
Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass wir die Tagesordnungspunkte 36 und 61 am Freitag auf jeden Fall aufrufen. Um die Abarbeitung dieser Tagesordnungspunkte unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der Plenarsitzung zu gewährleisten, gehe ich davon aus, dass Sie einverstanden sind, morgen den Tagesordnungspunkt 36 als ersten und den Tagesordnungspunkt 61 als zweiten Punkt aufzurufen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Tagesordnungspunkt 3 heute als zweiter Punkt aufgerufen wird.
Die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 12 und 16 wurden in einer Neufassung und der Antrag zu Tagesordnungspunkt 13 in einer geänderten Fassung elektronisch bereitgestellt und verteilt.
Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 9 wird noch in einer Neufassung elektronisch bereitgestellt und verteilt.
Wird der Ihnen hier so vorgetragenen Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass wir entsprechend der Tagesordnung verfahren.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3069 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Bitte schön.
Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags in seiner 45. Sitzung vom 6. Mai 2021 wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 21. Mai 2021 und in seiner 33. Sitzung am 18. Juni 2021 den Gesetzentwurf beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Alle Anzuhörenden haben den vorliegenden Gesetzentwurf in der Intention begrüßt. Die Dachverbände der Träger der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften in Thüringen haben in ihren Stellungnahmen eine Änderung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes vorgeschlagen. Mit der Änderung soll der Rückgriff auf nur ein Jahr als Bezugsbasis für die Berechnung der Förderung auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Der Bildungsausschuss hat sich dieser Empfehlung der Verbände und der Anzuhörenden angeschlossen und empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit der Beschlussempfehlung und der dort vorgelegten Änderung. Vielen Dank.
Einen schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Träger der Erwachsenenbildung! Ich habe jetzt bei der Ankündigung noch mal genauer hingehört, wir ändern zum dritten Mal das Gesetz der Erwachsenenbildung, und zum zweiten Mal machen wir das hier im Zusammenhang mit der Pandemie. Das ist in dem Fall auch richtig, Herr Schaft hat das schon dargestellt. Wir lösen ein Problem für die Träger der Erwachsenenbildung, nämlich die Berechnungsgrundlage für die staatlichen Zuschüsse. Die werden zum Teil anhand der gegebenen Unterrichtsstunden berechnet,
und da sind natürlich die Jahre 2020 und 2021 recht schlechte Berechnungsgrundlagen, weil da nicht viel passieren konnte.
Die Änderung erhöht keine Kosten, sondern sie regelt jetzt in erster Linie erst mal nur, wie diese Gelder verteilt werden. Wir haben uns im Ausschuss mit dafür ausgesprochen, diese Änderung vorzunehmen. Wir bleiben allerdings an der Stelle ein Stück weit bei der Kritik, die wir auch schon in der ersten Runde angebracht haben, nämlich dass die Berechnungsgrundlage jetzt auf ein Jahr zugeschnitten wird, was sonst üblicherweise zwei Jahre sind, damit sich Veränderungen in den Situationen bei den Trägern nicht so stark auswirken. Wir hatten auch schon mal in der zweiten Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes im Zusammenhang mit der Pandemie dafür gesorgt, dass für 2022 die Jahre 2019 und 2018 herangezogen werden, das haben wir jetzt noch mal geändert. Das machen wir aber ein Stück weit auf Wunsch der Träger, die mit der Sache einverstanden sind. Das Jahr 2019 wird jetzt also für zwei Jahre, also für 2022 und 2023, Berechnungsgrundlage und fällt doppelt ins Gewicht, sofern das die Träger jetzt an der Stelle nicht grundsätzlich stört, denn das legt immer einen ziemlich deutlichen Fokus auf das, was in einem Jahr passiert ist. Aber wie schon gesagt, die Anzuhörenden und auch die Träger selbst waren damit einverstanden, insofern bleiben wir dabei.
Wir haben uns in dem Zusammenhang auch vor der Sommerpause – wir, damit meine ich die bildungspolitischen Sprecher einiger Fraktionen – noch mal mit den Erwachsenenbildungsträgern zusammengesetzt, das geschah auf Einladung derer, und wir haben ziemlich deutlich betont, welche Bedeutung die Erwachsenenbildung für uns auch im politischen Raum hat. Ein Thema dabei war das Thema der politischen Bildung. Ich möchte uns auch selbst dazu den Auftrag mitgeben, dass wir uns noch mal genau anschauen, welche Rolle die Träger der Erwachsenenbildung für den Bereich der politischen Bildung spielen können, und dass wir dann mit in Betracht ziehen, welchen Herausforderungen sie sich im Rahmen der Pandemie gegenübersahen – denn einige von ihnen sind an Rücklagen herangegangen, um überhaupt auch im virtuellen Raum Angebote zu schaffen –, und dass wir also im Zusammenhang mit politischer Bildung, mit der Erwachsenenbildung in Zukunft darauf achten, dass das bei Projektförderungen oder bei den Förderleistungen, die wir aus dem staatlichen Raum hier leisten, Berücksichtigung findet und wir sie da in ihren Möglichkeiten auch weiter unterstützen.
Wir als Freie Demokraten schließen uns dem Beschluss des Ausschusses an und tragen den Gesetzentwurf mit und wollen auch weiterhin dazu beitragen, dass die Akteure der Thüringer Erwachsenenbildung weiterhin ein starker Partner für das gesellschaftliche Miteinander und vor allem auch für das lebenslange Lernen in Thüringen sein können. Vielen Dank.
Werte Kolleginnen und Kollegen, noch ein zweites Mal guten Morgen jetzt zur Rede und nicht Berichterstattung. Ich kann bei Frau Baum ganz gut anschließen. Den Einrichtungen der Erwachsenenbildung geben wir heute mit der Beschlussempfehlung und dem Beschluss dieses Gesetzes ein wichtiges Signal. Sie erhalten Planungssicherheit. Die Kollegin Baum hatte gerade darauf hingewiesen, die Pandemie hatte natürlich auch für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen erhebliche Einschränkungen für die Arbeit bedeutet, der wir jetzt zum zweiten Mal nach dem CoronaMantelgesetz mit einem Gesetzentwurf begegnen, der sich ein Stück weit zusammenfassen lässt als kleine Änderung – große Wirkung.
Damit die erhebliche Verringerung der Unterrichtseinheiten im letzten und auch in diesem Jahr nicht zum Bumerang für die Einrichtungen wird, haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Träger sollen in den kommenden Jahren nämlich auch trotz der pandemiebedingten Einschränkungen keine Abstriche bei den Angeboten der beruflichen, ehrenamtsbezogenen, kulturellen, politischen oder gesundheitlichen Bildung machen müssen.
Die Anstrengungen der letzten Jahre, die finanzielle Grundlage der Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu stärken, wollen wir so absichern und nicht verpuffen lassen. Mit der vorgelegten Änderung nehmen wir auch die Wünsche der Träger – die Kollegin Baum hatte gerade darauf hingewiesen – auf. Ja, wir haben im Ausschuss auch die Kritik der FDP diskutiert und noch mal mit den Trägern zurückgekoppelt. Am Ende haben uns die Träger diesen Kompromissvorschlag vorgelegt, dem wir jetzt alle Rechnung tragen. Mit der Änderung des § 12a kommen wir dann auch dem Ansinnen der Träger nach.
Ich bin auch froh, dass wir es geschafft haben, diesen Gesetzentwurf jetzt zu verabschieden – auch wenn er jetzt schon zwei Sitzungen geschoben wurde – und auch in nur wenigen Monaten im Ausschuss beraten zu haben. Die Träger müssen jetzt nicht mehr lange warten oder bangen, ob und wann die notwendige Änderung zustande kommt, und können jetzt tatsächlich auch damit planen, was an Grundförderung die nächsten Jahre zur Verfügung steht.
Diese Sicherheit ist notwendig angesichts des Wandels und der Herausforderungen, denen sich auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen ausgesetzt sehen. Erst letzte Woche bei der Mitgliederversammlung des Thüringer Verbands der Volkshochschulen wurde darauf aufmerksam gemacht. Die Folgen der Pandemie sind noch immer spürbar. Durch die Onlineformate wurden zwar neue Teilnehmer erreicht, die bisher vielleicht noch nicht auf ein Angebot der Erwachsenenbildungseinrichtungen zugegriffen haben, aber es war auch notwendig und mit viel Arbeit verbunden, beispielsweise ältere Teilnehmende via Telefon zu schulen und somit auch eine Teilnahme an den Programmen zu ermöglichen.
Dem Volkshochschulverband, aber auch den freien Trägern will ich deshalb an dieser Stelle noch mal meinen ganz besonderen Dank ausrichten, dass sie es trotz der schwierigen Bedingungen geschafft haben, ihre Angebote umzustellen, neu zu gestalten und anzubieten.
Ich hoffe, dass sich die Zurückhaltung bei den Teilnehmern mit Beginn des kommenden Herbstsemesters dann auch legt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Volkshochschulen und freien Träger der Erwachsenenbildung – das kann man eigentlich nicht oft genug sagen – sind tatsächlich vierte Säule und nicht fünftes Rad am Wagen der Thüringer Bildungslandschaft.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass es so bleibt. Ich hoffe aber auch – an der Stelle schon mal mit Blick auf Entscheidungen, die noch kommen, Stichwort „Landeshaushalt“ –, dass wir erneut Signale setzen. Auf der Mitgliederversammlung des Thüringer Volkshochschulverbands wurde auch eine Resolution verabschiedet, in der die Einrichtungen deutlich machen, dass sie Orte der Demokratie sind. Die Kollegin Baum hatte gerade auf das Gespräch vor der Sommerpause verwiesen, wo uns sowohl die Volkshochschulen als auch die freien
Träger deutlich gemacht haben, dass sie auch an unserer Seite stehen als Orte der demokratischen und politischen Bildung. In der Resolution heißt es, ich zitiere daraus: „Wir sehen unsere Aufgabe in der demokratiefördernden, antirassistischen und antidiskriminierenden Bildungsarbeit. Wir stellen uns der Herausforderung, zeitgemäße Formate in der Erwachsenenbildung für die Herausbildung/ Stärkung einer mündigen und emanzipierten Zivilgesellschaft nachhaltig zu etablieren.“ Das ist ein starkes Signal, was die Volkshochschulen, aber auch die freien Träger hier liefern.
Damit sie auch diese Orte sein können und das Bildungsangebot ausbauen können, haben wir im Landeshaushalt für 2021 2,8 Millionen Euro für die politische Erwachsenenbildung verankert. Angesichts der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten Jahre, die wir alle gesehen haben, dem deutlichen Rechtsruck, antisemitischer Gewalttaten, demokratieverachtender Akteure und Akteurinnen wie hier auf der rechten Seite des Parlaments, aber auch auf der Straße, werden wir dieses Angebot weiter brauchen.
Dass die Einrichtungen der Erwachsenenbildung immer wieder Stellung beziehen und eine inklusive und menschenrechtsorientierte Bildungsarbeit in Thüringen anbieten, dafür bin ich dankbar, und unsere Fraktion wird sich auch dafür einsetzen, dass wir das auch im Haushalt 2022 entsprechend verankern.
Den ersten Schritt zur Planungssicherheit für die Einrichtungen machen wir heute mit diesem Gesetzentwurf, und deshalb bitte ich um die Zustimmung im Sinne der Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, liebe Träger der Erwachsenenbildung! Der vorliegende Gesetzentwurf – wir sind ja bereits in der zweiten Lesung – wurde in der ersten Lesung auch schon intensiv diskutiert oder auf jeden Fall wurde deutlich gemacht, welche Probleme entstehen könnten. In der Intention des Gesetzentwurfs sind wir uns – glaube ich – alle ei
nig. Das heißt, wir wollen die Erwachsenenbildung stärken, und wir wollen gerade die Probleme, die infolge der Corona-Pandemie aufgetreten sind, lösen oder wenigstens abmildern.
Aber eine Sache war danach deutlich geworden. Deswegen war es auch wichtig, eine Anhörung durchzuführen, und zwar die Erstattung des Jahres 2024. Es ist ja so, dass es bei der Förderung eine Grundförderung gibt, die sich aus einem Sockelbetrag und einem variablen Anteil zusammensetzt. Der variable Anteil basiert auf den Unterrichtseinheiten, also dem Anteil der Unterrichtseinheiten in dem jeweiligen Zeitraum. Und dadurch, dass man auf das vorletzte und das vorvorletzte Jahr zurückgreift – das sind ja gerade in den Jahren 2020 und 2021 für die Träger der Erwachsenenbildung keine normalen Jahre gewesen, sondern Ausnahmejahre mit weniger Kursen, alles coronabedingt, sodass gerade diese Jahre nicht mit in die Berechnung einbezogen werden sollten.
Jetzt kam der Vorschlag – im ursprünglichen Gesetzentwurf vor der Änderung –, das Jahr 2022 für die Erstattung in 2024 doppelt zu zählen. Wir wissen zwar, dass wir uns auf einem guten Weg befinden, die Corona-Pandemie zu bekämpfen, aber wir wissen noch nicht, was in 2022 ist. Schon in der ersten Lesung haben wir gesagt, 2022 wird eher ein Übergangsjahr sein, wo es vielleicht noch nicht die Zahlen gibt, die wir vor der Pandemie gehabt haben. Das hat sich in den Stellungnahmen, in der Anhörung dann auch bestätigt, sodass in der Berechnung noch mal auf das Jahr 2019 abgezielt wird, was ein normales Jahr war. Das hat den Nachteil, wie Frau Baum gesagt hat, normalerweise sollen immer zwei Jahre einbezogen werden, weil es bei den Trägern immer mal Schwankungen gibt. Hier ist 2019 aber der Wunsch der freien Träger und des Thüringer Volkshochschulverbundes. Alle Anzuhörenden haben diese Variante vorgeschlagen und deswegen sollten wir diese Variante auch annehmen. Der geänderte Gesetzentwurf trägt dem Rechnung.
In dem Zusammenhang noch einmal: Wir geben jetzt die Planungssicherheit an die Erwachsenenbildner zurück, was gut ist, denn wir haben alle kein Interesse daran, dass in Zukunft weniger Angebote stattfinden. Denn – Kollege Schaft hat es auch schon gesagt – die Erwachsenenbildung ist die vierte Säule in unserem Bildungssystem und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für lebenslanges Lernen, für Weiterbildung, aber auch für Schüler oder auch Erwachsene, die noch ihren Abschluss nachholen wollen. Das hat auch in den letzten zwei Jahren gelitten, und deswegen brauchen wir die Ressourcen, die Kraft auch bei den Erwachsenenbild
nern, und deswegen sollten wir sie auch unterstützen. Das tun wir mit dem Gesetzentwurf, dem die CDU-Fraktion zustimmen wird. Wir wünschen den Trägern der Erwachsenenbildung in Thüringen alles Gute und weiterhin viel Erfolg und uns allen reichhaltige Angebote, die wir auch verstärkt annehmen sollten.