Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann mich relativ kurzfassen, da die Grundgedanken zu dieser Gesetzentwurfsänderung des Abgeordnetengesetzes hier vom Podium aus schon formuliert worden sind. Dennoch mal den Ausgangspunkt benannt: Wir haben am 9. September die Nachfolge, also die parlamentarischen Rechte der neu entstandenen Gruppe formuliert und festgeschrieben und sind jetzt durch diesen Gesetzentwurf dazu aufgefordert, eine entsprechende angemessene finanzielle Ausstattung dieser Gruppe zu besprechen und festzulegen.

Im Grundsatz, will ich sagen, kann die Fraktion Die Linke mit dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgehen. Doch an einigen Stellen ist nach Ansicht meiner Fraktion – und das ist hier durch die anderen Fraktionen auch formuliert worden – das von der Verfassung bzw. von Verfassungsgerichten verlangte Abstandsgebot zwischen Fraktion und Gruppe noch nicht deutlich genug umgesetzt. Ein Beispiel oder das Beispiel, was wir hier alle benutzen: Nur, weil in einem konkreten vorliegenden Fall die übrig gebliebene Gruppe 80 Prozent der früheren Fraktion ausmacht, kann man als allgemeine Regelung für zukünftige Gruppenbildungen die Finanzausstattung nicht einfach mit 80 Prozent des Grundbetrags festschreiben. Vom konkreten Fall einfach auf die allgemeine rechtliche Sollbestimmung zu schließen, ist eigentlich als allgemeinrechtliches Prinzip nicht erlaubt. Was ist denn, wenn es in Zukunft mal eine Gruppe mit nur drei Mitgliedern gibt? An dieser Stelle nur ein Hinweis: Mit weniger als drei Mitglie

(Abg. Bühl)

dern ist es dann bei Anwendung der auch für andere Bereiche des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel dem Versammlungsrecht, geltenden Prinzipien keine Gruppe mehr. Bei Berücksichtigung des Abstandsgebots kommt man so auf einen wesentlich niedrigeren Grundbetrag im Vergleich zu Fraktionen als angemessen für eine Parlamentarische Gruppe. Mit möglicherweise halbiertem Grundbetrag würde der parlamentarische „Standort“ der Parlamentarischen Gruppe „auf halbem Weg“ zwischen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten auch seine finanzielle – nach unserer Auffassung angemessene – Abbildung finden. Bezogen auf diesen reduzierten Grundbetrag als Ausgangspunkt der Berechnung gibt es dann, wenn die Gruppe nicht an der Regierung beteiligt ist, ein jetzt schon im Abgeordnetengesetz definiertes Prinzip des Oppositionszuschlags.

Meine Damen und Herren, dem Abstandsgebot und der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten inhaltlichen Definition der Funktion des Fraktionsvorsitzenden ist geschuldet, dass für die Sprecherfunktion der Gruppe eine Änderung vorzunehmen ist. Denn mit Blick auf die rechtlichen Vorgaben ist die Funktion Gruppensprecher bzw. Gruppensprecherin kein „Fraktionsvorsitz in Miniausgabe“.

(Beifall SPD)

Die Funktion entspricht in ihrer Koordinationsfunktion zwischen fraktionslosen, zur Gruppe zusammengeschlossenen Abgeordneten eher der eines Parlamentarischen Geschäftsführers von Fraktionen und sollte so auch entschädigt werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und wenn ich das mal so ein wenig salopp sagen darf: Man würde sich an dieser Stelle in sehr guter Gesellschaft befinden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, warum eine Regelung zur Rechtsnachfolge sinnvoll ist, wurde oben genannt und schon erwähnt. Die damit verbundene Überlegung wird mit Sicherheit in einem Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf gipfeln. Um beim Übergang von Fraktionen zu Parlamentarischen Gruppen eine finanzielle Transparenz zu schaffen, sind im Vergleich zur Sondersitzung am 9. September nicht nur die Nachfolge, sondern eben konkret die Rechtsnachfolge und die finanzielle Ausstattung zu klären. Es wäre mit Blick eines Änderungsantrags auf den dann eingetretenen Übergang vorstellbar, mit Blick auf die oben genannte finanzielle Transparenz mithilfe einer Ab

schlussbilanz und einem abschließenden Sachinventar der Rechtsnachfolgerin diese Aufgabe aufzuerlegen und diese Information der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten zuzuleiten.

Kollege Bühl hat es angesprochen, mit Blick auf die Beobachter und Beteiligten des Parlamentsverfahrens galt dem vorliegenden Gesetzentwurf der Vorwurf Schweinsgalopp. Das wäre nicht ganz fair. Denn aus verfassungsrechtlichen Gründen bleibt den Beteiligten eigentlich nichts anderes übrig, die Finanzunterstützung läuft am 30. September aus. Nachdem nun der Landtag erst mit vollzogenem Fraktionsaustritt einer Abgeordneten am 6. September 2021 durch Änderung der Geschäftsordnung tätig werden konnte und im Bereich der parlamentarischen Arbeit die FDP-Gruppe schon anerkannt hat, steht fest, die Gruppe hat nun das Recht – ich betone: das Recht –, schnellstmöglich eine angemessene, finanzielle und sachliche Ausstattung zu bekommen. Es ist angedeutet, wir müssen handeln. Es geht jetzt nach dieser ersten Beratung, wenn es eine Ausschussüberweisung gibt, der sich die Fraktion Die Linke nicht widersetzen wird, um eine zügige Abarbeitung im Oktober, um diesen Gesetzentwurf, wie gesagt, mit den entsprechenden Änderungen umzusetzen. Dem werden wir nicht im Weg stehen, um der neu gebildeten Gruppe entsprechende finanzielle Unterstützung zu geben. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht angezeigt. Ich schaue noch mal. Die Landesregierung hat auch nicht um das Wort gebeten. Damit habe ich der Diskussion entnommen, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt ist. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Gibt es aus den Reihen der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen.

Mir wurde signalisiert, dass entgegen einer Vereinbarung in der Mittagspause keine Ausschusssitzung stattfinden wird. Das nur einmal als Hinweis.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 und den Teil

(Abg. Blechschmidt)

a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3300 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3779 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4083 -

ZWEITE BERATUNG

Der Tagesordnungspunkt 2 b) wurde von der Tagesordnung abgesetzt und kommt deshalb nicht zum Aufruf. Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Emde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, ich darf berichten aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/3300, Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften. Durch Beschluss unseres Landtags in der 49. Sitzung im Juni 2021 wurde der Gesetzentwurf an den HuFA überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 17. Juni und in seiner 32. Sitzung am 16. Juli beraten. Wir haben ein schriftliches Anhörungsverfahren und ebenso eine Onlinediskussion durchgeführt. Nach der Beratung ergeht die Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Möller. Er zieht zurück. Dann hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete aller Fraktionen und natürlich auch Zuschauer am Livestream! Nach 20 Jahren Diensterfahrung in der Thüringer Polizei als Polizei

beamter habe ich eine ungefähre Vorstellung davon, was in den Beamten im Freistaat Thüringen vorgeht, und das Altersgeld als solches ist nach meiner Überzeugung nichts, was den Beamten inner- und außerhalb des Dienstes täglich begegnet. Aber wenn ein Beamter in die Situation kommt, dass er darauf angewiesen ist, weil er oder sie beispielsweise das Beamtenverhältnis kündigt, dann muss darauf Verlass sein, dass der Dienstherr die geleistete Dienstzeit auch entsprechend bezahlt und die Jahre entsprechend vergilt. Für alle, die nicht wissen, worum es geht: Wenn ein Beamter kündigt, wird dieser in der gesetzlichen Rente nachversichert. Dafür ist der vorliegende Gesetzentwurf wichtig, und wir haben dazu einen Änderungsantrag eingereicht, auf den ich gleich eingehe, denn allen hier im Rund sollte klar sein, dass wir im Kampf um die klugen Köpfe des Landes den öffentlichen Dienst im Vergleich zur freien Wirtschaft auch attraktiv gestalten müssen. Ein Beispiel für fehlende Attraktivität ist nämlich aus unserer Sicht die seit 2015 geübte Praxis der Reisekostenerstattung. Mit unserem Änderungsantrag beabsichtigen wir die Wiedereinführung des Tagegelds für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, denn wenn die Beschäftigten mehr als acht Stunden unterwegs sind, dann soll das auch entsprechend bezahlt werden. Thüringen ist hier übrigens das einzige Bundesland, das diesen Aufwand nicht entschädigt. Außerdem enthält unser Änderungsantrag Anpassungen, die nur Berichtspflichten beinhalten, aber tatsächlich ist das auch etwas Wichtiges, was den darauf Angewiesenen natürlich Halt und Orientierung gibt. Das wird gern vergessen und teilweise wahrscheinlich auch seitens der Regierung absichtlich außer Acht gelassen und spart dem Freistaat daher auch Gelder ein, was aber nicht im Sinne der Betroffenen sein kann.

Der entscheidende Inhalt des Gesetzentwurfs ist aber das Altersgeld, das nunmehr für Thüringen erstmals geregelt wird, nachdem es vor sieben Jahren bereits im Bund eine entsprechende Regelung gab und außerdem in fünf weiteren Bundesländern bereits zur Anwendung kommt. Mit dem Altersgeld sollen nun Beamte und Richter eine adäquate Altersversorgung erhalten, die ihnen aufgrund der Beendigung des Beamtenverhältnisses entgeht. Ich habe das schon mal angesprochen: Es erfolgt, wenn ein Beamter aus dem Dienst ausscheidet, eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Folgendes dazu muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Diese Nachversicherung allein reicht nach EuGH eben nicht aus, um eine ähnlich hohe Rente in der Rentenversicherung aufzubauen, wie Beamte und Richter als Pension erhalten würden. Daher fordert der EuGH selbst ei

(Präsidentin Keller)

nen zusätzlichen monetären Ausgleich, der eine der Pension entsprechende Altersversorgung aufbaut. Also wirklich gut gemacht – an die Rentenpolitiker im Bund seitens der Altparteien –, was sie aus der Rente gemacht haben! Um das zu ermöglichen, bedarf es nun des Altersgeldes, und wir als AfD-Fraktion ergänzen diesen Vorschlag der Landesregierung um das Modell einer Altersgeldabfindung als eigenverantwortliche Alternative zum herkömmlichen Altersgeld. Eigenverantwortlich, weil der Anspruchsteller eben wählen kann und selbst die Möglichkeit erhält, sich mittels dieser Abfindung eine adäquate private Altersvorsorge aufzubauen.

(Beifall AfD)

Im Übrigen würde das Problem, wenn die AfD in Regierungsverantwortung wäre, gar nicht bestehen. Wenn es erst Urteile der Verfassungsgerichte oder wie hier beim Altersgeld eines Hinweises des EuGH braucht, um Beamte und Richter für ihren Dienst angemessen zu alimentieren, dann ist das schon bitter und zeigt vor allem eines, nämlich den niedrigen Stellenwert, den Beamte und Richter bei der linken Landesregierung aus Linken, SPD und Grünen einnehmen.

(Beifall AfD)

Dass sich Staatsdiener und Staat einander nichts schulden, sondern sich fair voneinander trennen, sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein. Leider scheint es jedoch bei der rotrot-grünen Landesregierung mit Selbstverständlichkeiten nicht allzu weit her zu sein. Statt Zuverlässigkeit beim Alimentationsprinzip konzentriert sich die linke Landesregierung lieber darauf, den Beamten alle naselang neue Belehrungen zur Diensttreue und politischen Neutralität zukommen zu lassen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ge- hört sich auch so!)

Aber der Diensteid verbietet es den Beamten nicht, eine abweichende politische Meinung zu haben, solange diese natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und der fDGO steht. Seinen Dienst muss der Beamte ohnehin unpolitisch leisten, und ich behaupte mal, das haben die Beamten im Freistaat Thüringen in den letzten 30 Jahren auch ohne Ihre Belehrungen sehr gut hinbekommen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fühlen Sie sich eigentlich persönlich angegriffen von dem, was Ihr Fraktionsvorsitzender über Sie sagt?)

Das, was Sie momentan machen, werte Damen und Herren von der linken Landesregierung, das,

was Sie in den letzten Monaten mit Ihrem als Belehrung getarnten Staatsbürgerkundeunterricht machen, ist eben kein unpolitischer Dienst, zu dem auch Sie verpflichtet sind. Die meisten, die Sie da belehren,

(Beifall AfD)

haben eine ganz ähnliche Indoktrination im Staatsbürgerkundeunterricht der DDR kennen- und lieben gelernt. Die so Belehrten sind nämlich nicht auf den Kopf gefallen und können sich sehr gut erinnern, wer sie schon im Kindesalter derartig erziehen wollte. Dass Sie damit in einem Wahljahr Wahlen beeinflussen, nehmen Sie nicht nur in Kauf, ich unterstelle sogar, dass das Absicht ist. Damit machen Sie das, was Sie nämlich am besten können, Sie handeln undemokratisch

(Beifall AfD)

und beschädigen wieder einmal die Demokratie und stellen sich dann auch noch in aller Öffentlichkeit hin und behaupten, die einzig wahren Demokraten zu sein.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie reden die ganze Zeit zu Ihrer Fraktion!)

Nein, ich rede zur Landesregierung, die leider nicht da ist, aber Sie können ja gern die Landesregierung einholen.

(Unruhe DIE LINKE)

Aber unabhängig davon, am Wochenende können alle gern zeigen, was sie von solchen Umerziehungsmaßnahmen halten.

(Beifall AfD)

Ein funktionsfähiger Freistaat Thüringen benötigt nachhaltig einen professionellen und loyalen und eben nicht politisch loyalen Personalkörper. Es wäre schlimm für den Freistaat, wenn er gute Beschäftigte verliert, die ansonsten ihrem Diensteid entsprechend solide ihren Job erledigt hätten. Aber dennoch, unter heutigen Gesichtspunkten ist das Altersgeld ein wichtiger Schritt. Ein solcher Schritt, aus dem Beamtentum heraus in die freie Wirtschaft, in Zeiten wie heute, in denen die freie Wirtschaft händeringend neues Blut sucht, ist nach diesem Gesetzentwurf und unserem Änderungsantrag nicht mehr mit dem Risiko und finanziellen Verlust verbunden, wie es früher war.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ergibt doch alles keinen Sinn!)