Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

Vielen Dank. Noch mal eine Nachfrage zu dem angekündigten Abschlag, Herr Staatssekretär, 50 Prozent: Gehe ich richtig in der Annahme, dass der auch nur auf Antrag und dann wie im vergangenen Jahr mit der Fristsetzung Jahresende zu erfolgen hat oder nur erfolgen kann, oder wäre das dann auch möglich, dass auch dieser Abschlag noch im Folgejahr beantragt und dann ausgezahlt werden kann?

Also für den Abschlag geht es tatsächlich um eine Antragstellung in diesem Jahr, sodass auch in diesem Jahr noch der Abschlag gezahlt werden kann. Natürlich erfolgt das nur auf Antrag.

Okay. Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Bühl.

Vielen Dank für die Ausführungen. Wann rechnen Sie denn damit, dass Anträge gestellt werden können und wie schnell wird dann nach Ihrer Auffassung die Auszahlung erfolgen?

Nach der Information, die ich heute bekommen habe, gehe ich sogar davon aus, dass wir im September, also in der nächsten Woche, die Abstimmung abschließen können, sodass ab Oktober die Anträge gestellt werden können. Dann, denke ich – das ist jedenfalls die Erfahrung aus dem letzten Jahr –, kommen wir auch zeitnah zur Auszahlung und Überweisung für Abschläge.

Eine weitere Nachfrage möchte Frau Abgeordnete Dr. Lukin stellen.

Vielen Dank für die Ausführungen. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde gern nachfragen: Soweit ich weiß, sind Bundesmittel für die Corona-Hilfen zur Verfügung gestellt worden, sollen aber in einer Höhe von ca. 50 Prozent durch Landesmittel kofinanziert werden. Ist die Summe bereits im Etat mit vorhanden, sodass die von Ihnen angesprochenen Mittel auch fließen können?

Wir haben ja über das Sondervermögen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir auch in diesem Jahr diese Zahlungen leisten können, und wir befinden uns im Moment mit dem Finanzministerium in Gesprächen, sollte sich ein Mehrbedarf ergeben, wie wir diesen Mehrbedarf dann auch abdecken können.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Urbach in der Drucksache 7/4108 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten am Berufsschulstandort Mühlhausen

(Staatssekretär Weil)

In Anbetracht der geplanten Fortschreibung des Berufsschulnetzplans durch die Landesregierung ergeben sich einige Fragen in Bezug auf den Berufsschulstandort Mühlhausen.

In Nordthüringen gehen die Landkreise seit längerer Zeit einen gemeinschaftlichen, kompromissgeleiteten Weg in Bezug auf die Verteilung der verschiedenen Ausbildungsgänge. Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist dabei unstrittig in Mühlhausen angesiedelt. Als Standort eines Landgerichts sowie eines Amtsgerichts ist Mühlhausen hier im Bereich Nordthüringen ein wichtiger Justizstandort. Dementsprechend hat auch eine größere Zahl von Rechtsanwaltskanzleien ihren Sitz in der Kreisstadt.

Um auch zukünftig in diesem speziellen Bereich genügend Personal zur Verfügung zu haben, hat sich die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten am Standort Mühlhausen bewährt und wird sowohl vom ansässigen Anwaltsverein als auch von der Rechtsanwaltskammer Thüringen als sehr wichtig erachtet.

In den Planungen der Landesregierung scheint nun die Verlagerung dieses Ausbildungsgangs an einen anderen Standort vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stand hat die Fortschreibung des Berufsschulnetzes aktuell erreicht und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

2. Welche konkreten Vorstellungen bezüglich des Berufsschulstandorts Mühlhausen in Bezug auf die Fortschreibung des Berufsschulnetzplans werden aktuell diskutiert?

3. Wird die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten in Mühlhausen weiter möglich sein?

4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Landgerichtsstandort Mühlhausen bei, auch im Hinblick darauf, dass der ländliche Raum Thüringens neben den zentralen Orten auch weiterhin für Auszubildende und Ausbildungsstätten attraktiv bleibt?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Vielen Dank. Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Dazu möchte ich vorab noch einmal darauf hinweisen – weil die Frage nahelegt, dass das Bildungsministerium über die Schulnetzpläne oder das gesamte Berufsschulnetz entscheiden würde –, dass die Schulnetzplanung eine Aufgabe der Schulträger ist und nicht von der Landesregierung gemacht wird, sondern die Schulträger erstellen Schulnetzpläne, denen wir, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, zustimmen. Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, dann stimmen wir nicht zu. Insofern möchte ich noch einmal klarstellen, dass es keine Tätigkeit oder Aufgabe des Bildungsministeriums ist, einen Schulnetzplan für Thüringen zu erstellen, sondern wir begleiten die Schulträger und stimmen zu oder stimmen am Ende nicht zu, je nachdem, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Schulträger haben uns ihre Planungen vorgelegt und wir befinden uns in Abstimmungen. Wir haben in sehr vielen Bildungsregionen schon Kompromisse erreicht, sodass wir Ende September/Anfang Oktober dann die Zustimmung bzw. Nichtzustimmung erteilen werden.

Zu Frage 2 – konkrete Vorstellungen bezüglich des Berufsschulstandorts Mühlhausen: Wir sind auch mit der Berufsbildungsregion Nord in Abstimmung. Auch dort haben Gespräche stattgefunden, finden Gespräche weiter statt. Es hat sich gezeigt, dass wir die Schulnetzplanungen der Schulträger in der Region Nord weitestgehend mittragen. Klärungsbedarf besteht in der Tat – und darauf zielt die Frage ab – für die Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement und Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwaltsfachangestellter.

Zu Frage 3: Angesichts der noch laufenden Abstimmungen kann ich das nicht abschließend beantworten. Ich kann nur noch mal die Ausgangslage schildern. Wir haben die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. zur Rechtsanwaltsfachangestellten an drei Schulstandorten in Thüringen. Einer ist Erfurt, einer Gera, einer Mühlhausen. Die Zahl der Auszubildenden beträgt in Erfurt 14 Auszubildende im ersten und 13 Auszubildende im zweiten und 14 Auszubildende im dritten Lehrjahr. In Gera sind im ersten Lehrjahr für Rechtsanwaltsfachangestellte fünf Auszubildende, im zweiten Lehrjahr neun und im dritten Lehrjahr elf. In Mühlhausen sind im ersten Lehrjahr sechs Auszubildende, im zweiten Lehrjahr neun und im dritten Lehrjahr sieben. Das sind Faktoren, die wir berücksichtigen müssen, denn Sie wissen auch, dass ein Leitkriterium für die Schulnetzplanung die Klassengröße ist.

Zu Frage 4: Der Sitz des Landgerichtsstandorts in Mühlhausen ist in § 3 des Thüringer Gerichtsstand

(Abg. Urbach)

ortgesetz verankert. Das Landgericht Mühlhausen ist eines der nur insgesamt vier Landgerichte in Thüringen. Dem Landgericht Mühlhausen kommt unter den Landgerichten eine herausgehobene Bedeutung zu, weil dort Wirtschaftsstrafsachen behandelt werden. Es gibt dort vier Wirtschaftsstrafkammern. Durch diese Schwerpunktsetzung wurde eine zentrale Zuständigkeit dauerhaft im Norden des Freistaats angesiedelt und dadurch dieser Gerichtsstandort attraktiv gehalten, weil es sich hier um eine hochkomplexe juristische Spezialmaterie handelt, die für viele ehrgeizige Juristinnen und Juristen ein Betätigungsfeld ist, was sie gern wählen. Dadurch besteht hier ein interessantes Arbeitsumfeld, was auch für Auszubildende interessant ist. Und natürlich hängt die Attraktivität eines Ausbildungsplatzes nicht nur von den Materien ab, die an dem Gerichtsstandort bearbeitet werden, sondern auch von den Rahmenbedingungen in der jeweiligen Kanzlei. Wir denken, dass durch diese Spezialisierung, insbesondere in Mühlhausen, gute Rahmenbedingungen herrschen, um auch interessante Kanzleien und einen guten Ausbildungsplatz zu finden.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen kann ich nicht erkennen und somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Baum in der Drucksache 7/4110. Bitte, Frau Abgeordnete.

Sommerprogramm und bildungsunterstützende Ferienkurse

Mit Ende des Schuljahres hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aufbauend auf dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Sommerferienprogramm gestartet. Über das Schulbudget der Schulen sollten Angebote für Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien geschaffen werden. Eine Einbindung in das Programm und damit eine finanzielle Förderung der Angebote war alleinig über das Schulbudget und damit in Zusammenarbeit mit den Schulen möglich. Eine eigenständige Antragsberechtigung für außerschulische Akteure oder Initiativen, die Ferienangebote machen, bestand nicht. Angebote von Trägern und Gesuche von Schulen sollten über eine Matching-Plattform zusammengeführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Ferienprogramme haben an wie vielen Schulen im Freistaat Thüringen stattgefunden und

wie viele Schülerinnen und Schüler haben daran teilgenommen?

2. Haben diese Ferienprogramme vorrangig an Schulen stattgefunden, die bereits Ferienhorte anbieten oder auch an Schulen, die keine Ferienhortangebote machen?

3. Wie viel von dem für das Ferienprogramm eingestellten Schulbudget ist abgerufen worden?

Auch hier antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Vielen Dank.

Zu Frage 1: Wir haben die Schulen gebeten, eine onlinebasierte Evaluation durchzuführen, in der wir nicht nur die Zahl der Kurse und der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler abfragen, sondern auch Rückfragen zum Eindruck der Schule, ob der Kurs funktioniert hat oder nicht gut funktioniert hat, also auch eine Qualitätseinschätzung erbeten haben. Stichtag für das Ausfüllen dieser Evaluation war der 17. September. Wir sind jetzt dabei, die Rückmeldungen auszuwerten, und weil das eben nicht nur mit Ja, Nein und einer Zahl beantwortet wurde, dauert die Auswertung bis Ende September/Anfang Oktober, sodass wir Anfang Oktober ausführlicher über die Zahlen berichten können. Wir haben Zahlen von vor den Sommerferien, als wir den Planungsstand abgefragt haben, also wie viele Schulen geplant haben, Ferienkurse anzubieten. Da haben wir von insgesamt 456 Schulen die Rückmeldung bekommen, Ferienkurse zu planen, aber das war ein vorläufiger Stand, und die Teilnahme konnte da noch nicht erhoben werden. Insofern muss ich da bitten noch mal zwei, drei Wochen auf die Antwort zu warten, weil wir dann auch wirklich inhaltlich hoffentlich fundierte Auskünfte haben.

Zu Frage 2: Ferienhorte werden ausschließlich an Grundschulen und an Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe geführt. In den Sommerferien 2021 waren die Schulen aller Schularten aufgefordert, für ihre Schülerinnen und Schüler bildungsunterstützende Ferienkurse anzubieten. Es wurde aus den Rückmeldungen aus der Planungsphase ersichtlich, dass Ferienkurse auch breit geplant wurden, von der ersten bis zur elften Klasse und auch im berufsbildenden Bereich. Insofern haben wir aus der Rückmeldung von vor den Ferien nicht den Eindruck, dass das vorrangig in der Primarstufe wahrgenommen wurde. Das werden wir aber auch erst

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

wissen, wenn wir die Evaluation ausgewertet haben.

Zu Frage 3: Mit Stand 21. September 2021 sind bisher nur Mittel in Höhe von 253.000 Euro aus dem Schulbudget ausgezahlt worden. Das liegt aber daran, dass die Frist für die Rechnungslegung noch gar nicht abgelaufen ist und wir auch bei einigen Rechnungen Rückfragen haben. Ausgezahlt werden soll das Geld spätestens am 31. Oktober 2021, sodass wir auch da jetzt noch nicht abschließend antworten können, wie viel Geld ausgegeben ist. Das heißt, wir sind im Prinzip – wenn man sagt, 250.000 Euro ist nicht sehr viel – von dem Volumen, was wir uns vorgestellt haben, am Anfang der Rechnungsbearbeitung und Rechnungslegung.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen gibt es. Herr Abgeordneter Tischner, bitte.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben gesagt, 456 Schulen haben sich angemeldet. Können Sie die vielleicht noch mal nach Schularten differenzieren?

Ich habe jetzt die genauen Daten zu dem Anmeldestand im Planungszeitraum nicht vorliegen. Ich habe aber zur Frage 2 schon gesagt, wir haben gesehen, es ist 1. bis 11. Klasse. Ob das jetzt vorrangig Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien sind, da habe ich die Zahlen jetzt nicht hier und müsste nachschauen. Das ist aber, wie gesagt, nur der vorläufige Stand in der Planungsphase, da kann sich noch viel geändert haben. Es können natürlich noch Schulen dazugekommen sein; es können auch Schulen dann am Ende gesagt haben, dass es bei ihnen keine Nachfrage gab.

Also allererste Einschätzung ist: Wir hatten vonseiten der Eltern weniger Bedarf, als wir gedacht hätten. Es haben offenbar viele Familien so eingeschätzt, dass es eher wichtig ist, vollständige Schulferien mit den Kindern zu verbringen, was ja auch durchaus die richtige Entscheidung sein kann, als jetzt an diesen Angeboten teilzunehmen. Aber definitiv wissen wir es jetzt gerade noch nicht verlässlich.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten

Malsch in der Drucksache 7/4111. Bitte, Herr Abgeordneter Malsch.