Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Wir müssen jetzt noch darüber abstimmen, welcher Ausschuss federführend sein soll. Gibt es Vorschläge?

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten!)

Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuss zu bestimmen. Wer ist dafür, dass der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend wird? Das sind wiederum Stimmen aus allen Fraktionen, von der Gruppe der FDP und auch Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Nein, das sehe ich nicht. Enthaltungen? Ebenfalls nicht. Dann ist der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten der federführende Ausschuss.

In der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 8 b geht es zuerst um die Drucksache 7/2597 – Neufassung –. Das ist der Antrag der Fraktion der FDP „Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten“. Ich muss noch mal fragen: Sind dort die gleichen Ausschüsse gewünscht?

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Welcher Antrag?)

Der Antrag unter 8 b „Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten“. Also welcher Ausschuss?

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Dann die gleichen!)

Die gleichen, gut.

Dann stimmen wir ebenfalls über die Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag nicht überwiesen.

Wir stimmen dann zweitens über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer ist dafür, diesen Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen? Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der AfD und Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Enthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist auch dieser Antrag nicht überwiesen.

(Abg. Bergner)

Und wieder einmal steht die FDP hier vorne – und das wird mit Blick auf die Tagesordnung auch immer öfter passieren – und bemängelt, dass Thüringen zu langsam ist.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dieser Antrag wurde am 3. Februar 2021 von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Der Anlass war, dass zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr über einen Vorschlag der FDP beraten – in Anführungsstrichen, sage ich mal – wurde, wie man digitale Sitzungen in Gemeinderäten und Kreistagen ermöglicht. Das Ministerium verwies damals in einem Artikel vom 25. März 2020 im Magazin „KOMMUNAL“ auf das Eilentscheidungsrecht der Bürgermeister und Landräte, und das alles während der ersten und zweiten Welle der Corona-Pandemie, in der das öffentliche Leben und damit auch Sitzungen von Kommunalparlamenten weitgehend stillgelegt waren,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Kommunal- parlamente?)

ja, erlauben Sie mir das umgangssprachlich, Frau Kollegin –, während in Thüringen Onlineschooling, wenn auch eher schlecht als recht, Onlinestudium oder Personalvertretungssitzungen sowie Sitzungen verschiedener Gremien hier im Landtag digital stattfanden.

Damit, dass der Entwurf der FDP für digitale Kommunalparlamente – ich verwende den Begriff trotzdem – durch einen von CDU und Rot-Rot-Grün zusammengeschusterten Über-Nacht-Kompromiss weggewischt wurde, haben Sie damals auch Telefonkonferenzen, Umlaufbeschlüsse insbesondere bei Unmöglichkeit digitaler Sitzungen und eben auch diesen Antrag hier, der bei Ihrem Entwurf wenigstens die datenschutzrechtlichen und technischen Voraussetzungen an die Verantwortlichen in allen Thüringer Kommunen sicherstellen sollte, weggewischt. Denn genau diesen Antrag, über den wir heute hier beraten, meine Damen und Herren, hatte die FDP-Fraktion auch schon zu der Änderung der Thüringer Kommunalordnung im März hier im Hause gestellt. An der Aktualität der Forderungen in diesem über sieben Monate alten Antrag ändern auch die zwischenzeitlich vom Innenministerium herausgegebenen Handlungsempfehlungen nichts. Denn – und da muss man schon sagen, dass das leider so ist – es sind immer noch keine Leitfäden und Handlungsempfehlungen für digitale Sitzungen herausgegeben worden, keine Empfehlungen für Tools und Anwendungen, keine Vorgaben zur Öffentlichkeitsherstellung wie auch der Herstellung der Nichtöffentlichkeit.

(Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann)

Wir stimmen jetzt über den Antrag ab. Wer dafür ist, diesen Antrag anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Es geht immer noch um den Tagesordnungspunkt 8 b.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: 8 a!)

Nein, wir sind jetzt bei b und stimmen über den An- trag der Fraktion der FDP ab. So. Ich sehe, es stimmt die Gruppe der FDP zu. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Enthaltungen? Von der Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2759 ab.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist doch alles aufgeschrieben! Sie müs- sen nur vorlesen!)

Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Digitale Sitzungen für Kommu- nalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorge- ben Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2655 - Neufas- sung -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Lüftungspause!)

Lüftungspause ist nach meiner Rechnung 18.05 Uhr. Also wir können schon noch diskutieren. Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielleicht wäre es tat- sächlich besser gewesen, ich hätte mich auf die Digitalisierung verlassen und nicht nach dem Papier gesucht. Aber es geht, wie Sie richtig erkannt haben, Herr Kollege, wieder einmal um die Digitalisierung in Thüringen.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!)

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der FDP möchte all diese offenen Fragen klären. Deshalb ist er heute wie vor sieben Monaten aktuell, wichtig und richtig und, Herr Kollege, Sie können mich ja eines Besseren belehren, wenn Sie recht haben sollten, würde es mich freuen. Insofern freue ich mich auf eine interessante, fachliche Diskussion wieder einmal zum Thema „Digitalisierung“.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Bergner. Es hat jetzt Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, ich muss es wiederholen, denn bisher haben Sie es noch immer nicht gehört, verstanden – wie auch immer. Ich will es noch mal betonen: Ihr Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Kommunalordnung ist nicht mal an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen worden. Es gab gar keine Anhörung. Es war am Ende die Linke-Fraktion, die zu Ihrem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung die Rückverweisung an den Innenund Kommunalausschusses beantragt und durchgesetzt hatte, damit Ihr FDP-Gesetzentwurf gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von der CDU und dem Gesetzentwurf von Linke, SPD und Grüne überhaupt eine Chance zur Beratung hatte.

Insofern ist es richtig, wenn Sie sagen, dass es über einen Zeitraum von zehn Monaten beraten wurde. Hätten wir diesen Antrag auf Verweisung in der zweiten Lesung nicht gestellt, wäre Ihr Antrag sofort abgeblitzt. Insofern jammern Sie nicht immer so rum, sondern erkennen Sie einfach mal an, dass wir Ihnen überhaupt die Chance gegeben haben, Ihren Gesetzentwurf in die Anhörung zu bringen.

(Beifall DIE LINKE)

Und, Herr Bergner, ich will Ihnen jetzt nur mal kurz in der Chronologie Folgendes vortragen: Das Gesetz, worauf sich am Ende die Koalition Rot-RotGrün und die CDU nicht in einer Nachtsitzung, sondern in einem offiziellen parlamentarischen Gremienverfahren im Innen- und Kommunalausschuss verständigt hatten, ist am 11. März dieses Jahres hier im Landtag beschlossen worden. Am 23. März, also unverzüglich, hat die Landtagspräsidentin das Gesetz ausgefertigt. Am 31. März war die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt und am nächsten Tag, dem 1. April, ist das Gesetz in Kraft

getreten. Bereits am 13. April, also reichlich zwei Wochen später, hat das Innenministerium als zuständiges Ressort den Kommunen die entsprechenden Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt. Nach meiner Kenntnis – das können Sie gern korrigieren – war Eisenach die erste Kommune, die bereits am 4. Mai dieses Jahres über eine Videokonferenz die erste digitale Sitzung überhaupt in einer Kommune in Thüringen durchgeführt hat. Es kann auch sein, dass andere Kommunen früher waren. Aber zumindest von Eisenach weiß ich das, weil sich die Oberbürgermeisterin schon im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit der Kommunalaufsicht abgestimmt hat, wie dieses Verfahren rechtssicher auszugestalten ist.

Sie haben es erwähnt, ich habe es auch gesagt: Bereits am 13. April hat das Innenministerium sehr detailliert – auf 14 Seiten – Anwendungshinweise zur Umsetzung der Kommunalordnung, die wir damals im Frühjahr beschlossen hatten, an die Kommunen herausgegeben. Ich will nur mal auszugsweise darauf eingehen. Es wurde umfangreich dargestellt, dass nur in außergewöhnlichen Krisensituationen überhaupt von der Möglichkeit einer digitalen Ratssitzung Gebrauch gemacht werden kann und dass bestimmte technische Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Es wurde sogar explizit darauf hingewiesen, dass zur Feststellung einer solchen Krisensituation, einer außergewöhnlichen Notlage, zum Beispiel die tagesaktuellen Infektionszahlen in der Region zu berücksichtigen sind, dass auch abgewogen werden muss, ob man nicht vielleicht auf einen größeren Sitzungssaal oder ‑raum, in eine Turnhalle oder wie auch immer ausweicht, um doch noch eine Präsenzsitzung durchführen zu können. Es wurde sogar empfohlen, die Möglichkeit einer digitalen Sitzung auch noch mal mit den örtlichen Gesundheitsämtern abzustimmen, wenn andere Räume nicht möglich sind. Es wurden detaillierte, umfangreiche Hinweise an die Kommunen gegeben, wie die Einladungen und die Öffentlichkeit zu gestalten sind. Es wurde sogar der Hinweis gegeben, dass selbst zur Herstellung des Benehmens der Tagesordnung digitale Sitzungen stattfinden können, dass das Benehmen sogar im Umlaufverfahren hergestellt werden kann. Was wollen Sie noch mehr? Selbst diese Hinweise sind gegeben worden. Es wurden technische Anforderungen für die Kommunen bereitgestellt, auf die zu achten ist. Es wurde sogar für Störungen der Hinweis gegeben – da können Sie jetzt lachen –,

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ich habe nicht gelacht!)

dass der Sitzungsleiter und die Mitglieder in den Gremien während der Sitzung ein Telefon dabeiha

(Abg. Bergner)

ben sollen, damit sie gegebenenfalls den Sitzungsleiter anrufen können, wenn die Videoschaltung nicht funktioniert. Sie können ja noch sagen, dass man noch hätte reinschreiben können, notfalls solle man ein Fax schicken. Das ist mir auch egal. Aber es wurden konkrete Hinweise gegeben, wie Störungen zu beheben sind. Das ist auch wichtig. Wir haben die digitale Ratssitzung ja eingeführt, um insbesondere in Krisenzeiten wirksame Beschlüsse zu ermöglichen, denn darum geht es: Beschlüsse fassen zu können, und zwar wirksam fassen zu können. Deshalb wurde sehr umfangreich und detailliert ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Beschlüsse wirksam werden können.

Und weil Sie das auch als Frage in Ihrem Antrag aufgeworfen haben: Es wird auch darauf hingewiesen, dass sogenannte Hybridsitzungen möglich sind. Es ist auch möglich, dass ich die Sitzung sehr wohl im Landratsamt oder im Rathaus mit einem digitalen Endgerät oder am Computer der Kommune nachverfolgen kann, dass ich also dadurch auch die Möglichkeit habe, digital an der Sitzung teilnehmen zu können, wenn ich privat vielleicht keine eigene Technik, kein mobiles Endgerät habe und die Kommune das aus welchen Gründen auch immer auch nicht bereitstellen kann.

Und auch weil Sie das eben hier gesagt haben: Das Innenministerium hat auch sehr umfangreich auf die Belange des Datenschutzes hingewiesen. Es hat sogar Hinweise gegeben, wo man im Internet unter welchen Links, auch bundesweit, entsprechende Hinweise von anderen Datenschutzbeauftragten der Länder einsehen kann. Das Land hat sogar Hinweise gegeben und ein konkretes Angebot für die Kommunen gestaltet, die keine eigene technische Lösung haben, Videokonferenzsysteme auf einer Plattform des Landes mitzunutzen.

Ich kann am Ende nur feststellen: Was Sie hier vor längerer Zeit erklärt haben, war schon damals nicht aktuell und überflüssig. Um die Kommunen nicht zu verunsichern, um die Öffentlichkeit nicht zu täuschen und dem Landtag die Möglichkeit zu geben, über wirklich wichtige Dinge zu beraten und zu entscheiden, wäre das Beste im Interesse aller gewesen, Sie hätten den Antrag zurückgezogen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Bilay. Es spricht nun Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU.