Protokoll der Sitzung vom 23.09.2021

Vielen Dank, Herr Bilay. Es spricht nun Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dirk Bergner, ehrlich gesagt, habe ich bis heute damit gerechnet, dass die FDP ihren Antrag zurückzieht. Ich will das auch gern begründen. Schon die Aufnahme umgangssprachlicher Bezeichnungen in Ihrem Antrag wie „Kommunalparlamente“ – Sie haben es an den Zwischenrufen gehört – spricht nicht dafür, dass Sie das sehr akribisch vorbereitet haben.

(Beifall CDU)

Als ehemaliger Bürgermeister wissen Sie das natürlich.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Die Antwort, die ich hätte, wäre einen Ord- nungsruf wert!)

Ich will es nur noch einmal sagen, weil sich das so ein bisschen eingeschliffen hat, von „Kommunalparlamenten“ zu sprechen. Die Gesetzgebungskompetenz ist die Befugnis jedes Hohen Hauses. Die Gesetzgebungskompetenz steht Vertretungsorganen gerade nicht zu. Aber das ist nicht entscheidend.

Entscheidend ist die Tatsache, dass dieser Antrag komplett ins Leere läuft und inhaltlich überholt ist. Ich will Ihnen, Kollege Bergner, weil wir uns lange kennen, zugutehalten, dass die Intention des Antrags nachvollziehbar ist, dass die kommunale Familie bei der Umsetzung der neuen ThürKO nicht alleingelassen wird, ohne dass man seitens des Innenministeriums dabei hilft, das praktikabel umzusetzen. Aber es ist – wie bereits ausgeführt – inhaltlich überholt.

Ich will die Zeitabläufe noch mal kurz darstellen, damit man das im Kontext verstehen kann. Die Corona-Pandemie hat uns im letzten Jahr gezeigt, dass wir für Ausnahmesituationen in der ThürKO außerhalb des Eilentscheidungsrechts des Bürgermeisters nach § 30 ThürKO nicht die hinreichenden Regelungen haben. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, eine Änderung auf den Weg zu bringen. Die sollte schlank sein und die Kommunen nicht überstrapazieren, belasten. Das Ganze ist schon über anderthalb Jahre her. Am 8. Mai des letzten Jahres haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollten das schmal haben, auf der anderen Seite aber auch pandemiesicher und – wie gesagt – ohne die vor Ort handelnden Bürgermeister und Landräte zu überfordern.

(Beifall CDU)

Inzwischen, das ist klar, haben wir am 11. März unseren Gesetzentwurf in Drucksache 7/869 beschlossen, interessanterweise gegen die Stimmen

(Abg. Bilay)

Ihrer damaligen Fraktion und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Zwei Monate später – Kollege Bilay hat es angesprochen – kamen dann die Anwendungshinweise. Ich muss mal sagen, die CDUFraktion steht ja nicht im Verdacht, die Landesregierung unbegründet zu loben, in dem Fall das Thüringer Innenministerium oder den Innenminister. Aber auch hier im Hause gilt: Was wahr ist, muss wahr bleiben.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Hört, hört!)

Da will ich nur noch einmal kursorisch sagen, was in diesen Anwendungshinweisen – ich habe sie auch dabei, insgesamt 14 Seiten waren es – doch sehr kleinteilig und detailliert geregelt war, nämlich die Feststellung von Notlagen nach § 36a, die Einladung zu einer Sitzung nach § 36a, die Sitzungsleitung selbst bei technischen Störungen, die Auslegung der Frage, wann man beschlussfähig ist, die Frage der Öffentlichkeit – was Sie ja angezweifelt haben; auf Seite 8 steht es, eine ganze DIN-A4Seite, Öffentlichkeit in Sitzungen nach § 36a – oder auch die Herstellung der Öffentlichkeit im Umlaufverfahren. All das ist detailliert geregelt. Nicht zuletzt die Schaffung der technischen Voraussetzungen, die Verantwortungsbereiche und auch der von Ihnen erwähnte Datenschutz nach § 36a Abs. 3 Satz 2 sind geregelt worden. Ich finde – damit will ich es bewenden lassen –, eine sehr hilfreiche und weiterführende Handlungsreichung für die Kommunen vor Ort.

(Beifall CDU)

Ich will vielleicht noch einen Punkt aufgreifen. Warum ich auch nicht verstehe, dass dieser Punkt nicht abgesetzt ist: Weil wir uns natürlich noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung gesetzt haben. Wir haben gefragt: Habt Ihr denn aus eurer Sicht noch Punkte, die zu regeln sind? Die sagen eindeutig: Nein, wir sehen keinen Handlungsbedarf. Vielmehr sagte uns der Gemeindeund Städtebund – das ist mein letzter Satz –, dass gegenwärtig sogenannte Musterhauptsatzungen vom Gemeinde- und Städtebund gemeinsam mit dem Thüringer Innenminister erarbeitet werden. Die beschäftigen sich mit allerlei Fragen, aber insbesondere auch mit der Frage der digitalen Ratssitzung nach § 36a ThürKO. Wir können davon ausgehen – das erörtern wir immer wieder auch im Innen- und Kommunalausschuss –, dass diese Handlungsanweisungen vorgestellt bzw. dann veröffentlicht werden. Insofern ist klar – und damit möchte ich schließen –, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Walk. Es spricht nun Abgeordneter Sesselmann von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, 18.05 Uhr wäre die Lüftungspause gewesen, deswegen versuche ich mich etwas kürzer zu fassen.

Der Antrag der damaligen FDP-Fraktion stammt aus dem Februar 2021. Das ist auch aus unserer Sicht leider schon etwas überholt. Daran ändert auch nicht, dass Sie heute noch mal eine entsprechende Neufassung hier ins Parlament eingereicht haben. Die Eckdaten wurden bereits ausführlich benannt und – Herr Walk hat es gesagt – im Wesentlichen gibt es vom Gemeinde- und Städtebund und vom Landkreistag Ausarbeitungen. Es ist auch im Rahmen des Artikels 28 Abs. 2 die kommunale Selbstverwaltung dafür zuständig, sich um solche Angelegenheiten letztendlich zu kümmern, und nicht die Exekutive, die Landesregierung.

Kurz zu diesen einzelnen Punkten, die Sie in Ihrem Antrag ansprachen: Wir haben die Gesetzeslage entsprechend ab 01.04. – wie das Herr Bilay gesagt hat – geändert. Die §§ 30 und 108 Thüringer Kommunalordnung sind an die neuen Beratungs- und Beschlussformen in Notlagen angepasst worden. Das ist geregelt worden. Diese Eilentscheidungsfragen stellen sich aus unserer Sicht in dem Fall nicht mehr. Herr Walk hat es auch angesprochen. § 36a ist eingeführt worden mit den Fragen der Videokonferenzen, wie sie durchzuführen sind. Wir haben den § 40 der Thüringer Kommunalordnung aufgenommen, in dem auch entsprechend für Katastrophenfälle, Pandemien usw. usf. Definitionen für die Notlage vorliegen. Wie gesagt, § 40 Thüringer Kommunalordnung regelt die Umlaufverfahren.

Die faktischen Voraussetzungen oder besser die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Videokonferenzen auch in Form von Hybridsitzungen, also Sitzungen, in denen einzelne Mitglieder aus einem Sitzungsraum der Gemeinde zugeschaltet werden, haben dabei die Kommunen sowie die einzelnen Gemeinderatsmitglieder sicherzustellen. Das ist der Ausfluss des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.

Dies, sehr geehrte Damen und Herren, ergibt sich aus den insgesamt 14-seitigen Anwendungshinweisen des Thüringer Innenministeriums vom 13.04.2021, welche dem Gemeinde- und Städtebund sowie dem Landkreistag überlassen und an die Kommunen weitergeleitet wurden.

(Abg. Walk)

Wahlen und sonstige geheime Abstimmungen können ebenso weder per Videokonferenz noch im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Das wurde auch explizit in § 36a Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung geregelt. Im Ergebnis dessen bedarf es aus unserer Sicht keiner weiteren Ausführungen und Erläuterungen der Gesetzeslage durch Leitlinien und Vorgaben. Das ist auch rechtstechnisch der falsche Begriff. Die Exekutive kann entsprechende Verordnungen und Richtlinien erlassen und weniger Leitlinien und Vorgaben.

Weitere flankierende Maßnahmen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, um im Falle einer Beschlussfassung schnellstmöglich eine einheitliche rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten, sind daher nicht mehr notwendig. Wieder einmal zeigt die FDP, dass deren Anträge überflüssig und geeignet sind, das Parlament von wichtigen Grundsatzentscheidungen abzuhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Sesselmann. Die Landesregierung in Person des Ministers Maier hat mir gerade signalisiert, dass sie auf ihren Redebeitrag verzichtet. Deswegen sehe ich jetzt die Chance, doch vor der Lüftungspause diesen Tagesordnungspunkt noch abzuschließen. Herr Bergner, halten Sie Ihren Beitrag noch? Bitte.

Herr Bilay, etwas scherzhaft: Ich hatte nicht gelacht, geschweige denn Sie ausgelacht, ich habe böse geguckt. Das war scherzhaft.

Herr Präsident, vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich möchte doch noch einmal auf die Dinge eingehen, die gesagt worden sind. Denn nach dem, was uns aus dem kommunalen Bereich gespiegelt wird, ist es eben nicht so, dass brauchbare Leitlinien vorlägen. Ich behaupte, es fehlt auch seit acht Monaten, und zwar fehlen Handlungsempfehlungen des Innenministeriums, welche Meeting-Software Daten- und Rechtssicherheit auch für Sitzungen der kommunalen Gremien, der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage, herstellt. Ich will mal eines sagen, Herr Kollege Walk: Wir sollten uns hier nicht in akademischen Deutungen verlieren, was nun Gemeinderäte und Kreistage sind. „Parlare“ kommt von Sprechen und ich hoffe doch auch, dass auch bei Ihnen in Gemeinderäten und in Kreistagen miteinander gesprochen wird.

Ich habe als Abgeordneter zwischenzeitlich bereits eine Frage an den Datenschutzbeauftragen geschickt und dessen Antwort an die Verantwortlichen weitergeleitet; vier Fragen an Herrn Dr. Hasse, davon zwei die Feuerwehren betreffend und zwei zu kommunalen Gremien – ehe wir die Diskussion wieder neu aufmachen. Es kam eine Antwort – daran kann man sich ein Beispiel nehmen – binnen weniger Wochen, und zudem haben wir Kontakt zu den Spitzenverbänden aufgenommen. Auch hier kam die Rückmeldung – und da haben wir eine andere Antwort, Herr Kollege Walk, nämlich beispielsweise vom Landkreistag –, dass da durchaus noch sehr viel Luft nach oben für bessere Rahmenbedingungen ist.

Ich möchte auch an das offene Schreiben der VG Kranichfeld an den Innenminister erinnern – das müsste auch Ihnen vorliegen –, die im Mai in diesem offenen Brief mitteilte, dass das Studium der Orientierungshilfen leider keine Erkenntnis brachte, welches der zahlreichen Videokonferenzsysteme sie als Verwaltung ihren Gemeinden als rechtssicher empfehlen kann. Ich zitiere daraus: Mit anderen Worten, es ergeben sich daraus mehr Fragen und Bedenken als Antworten – so die Rückspiegelung aus der Praxis. Da muss man leider feststellen, dass trotz des Antrags der Fraktion der FDP und trotz des Schreibens der VG Kranichfeld eben immer noch keine Gespräche des Ministeriums mit den Spitzenverbänden und vermutlich auch nicht mit dem Datenschutzbeauftragten stattgefunden haben, zumindest aber nicht – wie das im Antrag gefordert wird – eine gemeinsame Lösung für alle Thüringer Kommunen ausgearbeitet wurde.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag flankiert die rechtliche Normierung digitaler Sitzungen in den Kommunen. Er greift die Fragen eines von den Grünen beauftragten Rechtsgutachtens auf und berücksichtigt die Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände aus den Anhörungen. Deswegen bitte ich um Zustimmung, sofern Sie ernsthaft für digitale Sitzungen sind. Und sollten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von Union und R2G, allerdings an der Ansicht festhalten, dass die Gemeinderäte und Kreistage über das Eilentscheidungsrecht der Bürgermeister und Landräte in Katastrophenfällen wie der Pandemie weiter ausgeschlossen werden sollen, dass es keiner Rechtssicherheit bei digitalen Sitzungen oder eben gar keiner digitalen Sitzungen in kommunalen Gremien bedarf, wenn Sie wollen, dass Thüringen weiterhin Schlusslicht bleibt, dann verhalten Sie sich so, wie ich das hier wahrgenommen habe, denn dann ist eine Ablehnung des Antrags nur konsequent.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Abg. Sesselmann)

Die Umsetzung der Digitalisierung im Schulsystem kommt nicht nur in Thüringen eher schleppend voran – und ich könnte jetzt ganz doll auf die letzten vier Landesregierungen schimpfen, denn das müsste ich mindestens tun. Aber das hilft uns an dieser Stelle nicht so richtig weiter. Stattdessen würde ich gern einen Vorschlag unterbreiten, der auf das setzt, worauf wir Freie Demokraten immer gern setzen, nämlich auf Menschen und auf lebenslanges Lernen.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es durchaus Schulen gibt, die vortrefflich in Sachen Digitalisierung unterwegs sind und dass es andere gibt, die das Thema überhaupt nicht anfassen, und das liegt sicher sehr oft an fehlenden Kapazitäten, vor allem aber auch am Respekt vor dem Thema. Und man darf es sich jetzt an der Stelle nicht einfach machen und sagen, das löst sich alles, wenn die Generationen wechseln und wir nur noch junge Lehrkräfte in den Schulen haben, sondern wir reden hier nicht nur von einem Generationenproblem, sondern wir reden von einem Kompetenz- und einem Begeisterungsproblem, und zwar durch die Generationen hindurch, im Lehrerberuf.

(Beifall Gruppe der FDP)

Aber da, wo digitale Transformation nicht gelebt wird, wo niemand sich für das Thema begeistern kann, da kann die Umsetzung auch mit noch so viel Geld und mit noch so viel Technik nicht gelingen. Wir brauchen Menschen. Menschen, die das können, und damit meine ich nicht Menschen, die einen Beamer anschließen oder ein Smartboard bestellen, ich meine auch nicht diejenigen, die vorbeikommen, wenn der Rechner nicht startet oder eine Software installiert werden muss. Wir brauchen Menschen, die sich in die Lage versetzt fühlen, Schule im digitalen Zeitalter zu denken, neue Konzepte anzustoßen und diese dann vor allem auch gemeinsam mit dem Kollegium umzusetzen. In den Schulen herrscht aktuell aber eine ganz andere Situation – und das haben auch Dr. Frank Mußmann und Dr. Thomas Hardwig von der Uni Göttingen in einer Studie zur Digitalisierung im Schulsystem festgestellt. Sie haben untersucht, welche Auswirkungen die neuen Technologien auf die Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrern haben. Und das Ergebnis ist nicht, dass die Lehrkräfte sich mit dem Thema nicht beschäftigen wollen, ihnen fehlt es vielmehr an den Rahmenbedingungen und an den Handlungsoptionen. Das liegt teilweise sicher an Ausstattung, es liegt aber ganz viel auch an Zeit und an Kraft und eben auch an Weiterbildungsmöglichkeiten.

Was wir in der Diskussion gern vergessen, ist, dass Lehrkräfte ja nicht nur ihre eigenen Aufgaben, also

Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch zu dem, was Herr Sesselmann gesagt hat, etwas sagen. Die AfD hat im Innenausschuss genau zu diesem Thema auch einen Selbstbefassungsantrag gebracht, wo mir nur die Frage bleibt, warum, wenn das alles so überflüssig wäre, wie Sie heute behaupten.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustim- mung zu unserem Antrag.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Bergner. Gibt es weitere Wort- meldungen? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung hat auf ihren Redebeitrag verzichtet. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wurde Ausschussüberweisung beantragt? Das ha- be ich nicht vernommen – also nicht. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab, und zwar noch mal der Hinweis: Wir stimmen über die Neufassung des Antrags vom 23.09.2021 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der AfD. Wer enthält sich? Es enthält sich Frau Dr. Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir gehen nun in die Lüftungspause. Die Sitzung wird um 18.35 Uhr fortgesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Digitalpädagogen für Thürin- gens Schulen Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2717 -

Wünscht die FDP das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache, und als Erste erhält Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP das Wort.

Einen Moment müssen wir noch warten, denn die Schriftführerin ist noch nicht da.

Vielen Dank. Dann bitte, Frau Baum.

Sehr geehrter Herr Schriftführer, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, Sie haben alle darauf gewartet, wir reden über Digitalisierung in der Schule.