Das sind so Dinge, die uns ein bisschen daran gehindert haben, dass wir vorangekommen sind. Trotzdem erleben wir jetzt und auch hier in Thüringen, dass wir den Kulturwandel haben. Abgesehen davon, dass Herr Kemmerich gesagt hat, dass noch viel zu viele Faxgeräte in den Behörden sind – ja, in meinem Büro steht auch ein Faxgerät, allerdings ist das auch mit einem Drucker verbunden. Da ist noch nie ein Fax angekommen. Ich habe noch nie eins abgeschickt, seitdem ich – seit sieben Jahren jetzt – im Finanzministerium bin. Aber warum soll ich das Gerät wegschmeißen, wenn es als Drucker immer noch funktioniert, also was auch kaum noch gebraucht wird.
Die Anzahl der Faxgeräte bedeutet ja nicht, dass dort ständig noch hin- und hergefaxt wird. Auch innerhalb der Landesregierung weiß ich nicht, wann ich von einem anderen Ministerium jemals irgendein Papierschreiben gekriegt habe.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landtagsverwaltung verschickt gern Faxe!)
Ja, das kann sein. Aber ich habe bis jetzt immer nur – sagen wir mal – Schreiben per E-Mail bekommen, wo die Schreiben angehängt werden, und mit dem neuen VIS 2.0, was wir jetzt überall ausrollen werden, wird auch das nicht mehr nötig sein. Da können wir dann übergreifend auch zwischen den einzelnen Häusern Vorgänge bearbeiten und eben den Austausch von Schriftgut durchführen, was wir jetzt schon im Finanzministerium ausgerollt haben.
Zurück zum OZG. Da sind wir ja leider nicht allein auf der Welt, sondern bestimmte Dinge müssen in der Bundesrepublik einheitlich funktionieren. An
sonsten haben wir ein nächstes Problem. Gerade größere Unternehmen sind in mehreren Bundesländern aktiv. Das nützt nichts, wenn in Thüringen dann irgendwas funktioniert, was wieder in Niedersachsen ganz anders ist. Deswegen sind wir bei vielen Dingen auch auf den Bund angewiesen. Wir haben aber nicht so lange gewartet und haben uns auf den Weg gemacht. Wenn Sie jetzt von ThAVEL reden, dass nur 1 Prozent das nutzen: ThAVEL muss überhaupt gar niemand kennen. Das ist nur ein Name für ein Antragsmanagementsystem. Die Leute müssen einfach einen elektronischen Antrag finden. Ob der dann auf ThAVEL basiert oder worauf auch immer, das ist erst mal völlig egal. Da sieht man, dass es da große Unterschiede gibt, denn wir haben diese ganzen Basisdienste entwickelt und stellen die den Kommunen und auch den Landesverwaltungen kostenlos zur Verfügung, also Antragsmanagementsystem, Servicekonto, was wir jetzt auch noch zu einem Unternehmenskonto ausgeweitet haben, Bezahlsystem, ein App-Builder, womit man dann letztendlich Anträge entwickeln kann. Alles das stellen wir kostenlos zur Verfügung. Trotzdem gibt es zurzeit nicht genügend Institutionen, die das auch nutzen. Dass es geht, zeigt zum Beispiel der Eichsfeldkreis, wo schon 36, 37 Anträge elektronisch, auch vollständig elektronisch angeboten bzw. abgewickelt werden können, oder die Stadt Schmölln, wo es sogar noch ein paar mehr sind.
Wir sind ständig unterwegs in Kommunen und versuchen, dort auch – sagen wir mal – auf Akzeptanz zu stoßen und zum Mitwirken aufzurufen. Da ist auch ein Umdenken zu erkennen. Aber natürlich ist das wie auch hier: Es gibt noch andere Dinge, die in der Gemeinde wichtig sind, ob das die Freibäder sind, Feuerwehr usw. Da ist das nur eine von den Aufgaben, die bei den Kommunen liegen, und da ist mein Eindruck, dass das Thema der Digitalisierung und Online-Anträge usw. nicht unbedingt ganz oben auf der Prioritätenliste steht.
Wir haben dazu in meinem Bereich extra ein Referat gegründet, was ständig draußen unterwegs ist und Hilfestellung dazu leistet, denn Sie müssen bedenken, gerade bei der kleinen Struktur, die wir in Thüringen haben, Gemeinden mit 3.000 Einwohnern, da ist gar niemand da, der das implementieren kann. Und es kann auch nicht von uns gemacht werden. Das müssen die selbst machen. Das muss an deren Haushaltskassenrechnungssystem angebunden werden. Da geht ein Antrag elektronisch ein, der muss dann auch im Workflow dort bearbeitet werden. Das heißt, da muss ein neuer Workflow organisiert werden. Da kann zwar von außen jemand kommen, kann das erklären, kann da mithelfen, aber es muss in der Gemeinde oder in der
Kreisverwaltung selbst gelebt werden. Ansonsten müssen wir die Zuständigkeiten ändern und müssten sagen: Gut, für die Hundeanmeldung ist nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern das geht zentral über das Landesverwaltungsamt. Ich weiß nicht, ob das unbedingt zielführend ist.
Das ist doch alles da, aber es muss ja trotzdem jemand in der Gemeinde den Antrag entgegennehmen, bearbeiten usw. Das ist der Stand; wir arbeiten daran und kommen auch Stück für Stück voran. Das ist gar keine Frage. Aber trotzdem ist es so, dass die größeren Leistungen wie Wohngeld, KfzZulassungen usw. bundeseinheitlich gemacht werden. Bei Kfz-Zulassungen zum Beispiel muss ich auch nicht mehr auf das Amt gehen, da kann ich mit dem Personalausweis meine digitale Unterschrift leisten und bekomme dann die Unterlagen zugeschickt, die ich noch brauche. Ob es noch ewig weiterhin Papierzulassungen gibt, weiß ich nicht, aber jedenfalls muss ich da nicht mehr auf das Amt gehen.
Bei diesen EfA-Leistungen – das heißt, ein Land bzw. der Bund entwickelt für eine Anwendung, die dann von den anderen nachgenutzt werden – sind wir jetzt dabei, mit verschiedenen Kommunen solche EfA-Leistungen nachzunutzen, bspw. beim Schwerbehindertenausweis und Führerschein. Wir haben jetzt Landkreise gefunden, die da mitmachen. Wir werden das dann später im nächsten Jahr auch auf die anderen Kreise und kreisfreien Städte ausrollen. Da ist natürlich vorausgesetzt, dass die Kommunen auch bereit sind, das mit uns zu machen.
Da bin ich aber sicher, dass auch dort der Druck höher wird, je näher sich der 31.12.2022 nähert, wo dann die Pflicht besteht, alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Das heißt jetzt auf den Punkt gebracht: Ich habe Ihnen einige Probleme beschrieben, vor denen wir stehen. Da könnten wir jetzt noch stundenlang weiterdiskutieren. Wir sind dabei, die mit viel Kraftanstrengung zu lösen und zusätzlich noch einem Riesenförderprogramm, was wir auch noch aufgelegt haben. Das – die Digitalisierung – wird aber insgesamt nicht im Handumdrehen gehen.
Das muss jeder Mitarbeiter auch für sich verinnerlichen und auch in der Praxis leben. Und es muss – das hat Herr Weltzien gut ausgedrückt – für den Bürger, der das nicht kann, weil es doch teilweise kompliziert ist, weiterhin die Möglichkeit geben, auch weiterhin auf das Amt zu gehen und die Dinge so zu erledigen, wie es bisher war. Wir dürfen die Bürger in dem Sinne auch nicht überfordern. Trotz
dem ist natürlich klar, dass alles in Zukunft auch elektronisch funktionieren muss. Vor allem müssen die Workflows in den Verwaltungen elektronisch abgebildet und natürlich noch vereinfacht werden. Es nützt nichts, wenn wir bloß das, was wir heute in Papier machen, in Zukunft elektronisch machen, aber die Prozesse nicht gestrafft, rationalisiert und automatisiert werden.
Ein Beispiel ist die Steuer, wo heute nur noch ganz selten Steueranträge überhaupt noch von jemandem angeschaut werden. Die Maschine rechnet das aus und irgendwo wird noch – nicht mehr lange – ein Steuerbescheid ausgedruckt, den auch keiner mehr anfasst, der wird in der Maschine eingetütet und zu demjenigen hingeschickt. Das heißt, das läuft schon hundertprozentig automatisiert, natürlich nicht bei komplizierten Verfahren. Das ist das Modell, das auch bei allen Verwaltungsverfahren kommen muss.
Wie gesagt, wir haben uns auf den Weg gemacht. Das Schriftformerfordernis sehe ich nicht als das Hauptproblem, weil das im Verfahrensgesetz, wie es auch schon ausgedrückt worden ist, eigentlich geregelt ist. Wir werden Ihnen noch vorschlagen, das im E-Government-Gesetz noch etwas genauer zu regeln. Dann kommt es natürlich auch auf die einzelne Behörde an zu sagen: Ist es denn notwendig, dass ich unter dem Antrag für einen Parkausweis oder so etwas noch eine Unterschrift brauche, oder reicht es nicht, wenn der den Antrag elektronisch eingereicht hat ohne Unterschrift? Wer wird schon einen Antrag auf Parkausweis vor seinem Haus stellen, wenn er da gar nicht wohnt? Also – dass man auch ein gewisses Vertrauen in den Bürger hat, dass man nicht immer irgendwie eine Unterschrift bei jedem Vorgang braucht.
Also bei Kfz-Zulassungen braucht man das unbedingt, weil da im Automobilbereich insgesamt viel kriminelle Energie unterwegs ist. Was Zulassungen von Autos usw. angeht, braucht man natürlich einen hohen Vertrauensschutz, indem man das mit dem elektronischen Personalausweis macht. Aber bei einer Dauerkarte für das Bad reicht es doch, wenn der Bürger das einfach elektronisch abgeschickt hat. Darauf müssen sich auch die Behörden einstellen, müssen das in dem Sinne in gewisser Weise noch mal ändern. Wie gesagt, wir haben uns auf den Weg gemacht. Ich denke, dass deshalb der Antrag, wie Sie ihn gestellt haben, nicht notwendig ist – der Antrag schon, aber den zu beschließen –, aber die Diskussion zu dem Thema sollten wir auf jeden Fall fortführen. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1131 ab, da die Beschlussempfehlung Ablehnung war.
Wer stimmt für den Antrag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der AfD. Wer enthält sich? Frau Dr. Bergner. Vielen Dank. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch wenn parteiübergreifend das Ziel besteht, Bahnen und Busse zu stärken, werden Pendler und Vielfahrer auf lange Zeit trotzdem auf Individualverkehr angewiesen sein. Daher ist es notwendig, auch für diese unverzichtbare Mobilitätsform Rahmenbedingungen zu schaffen, welche dazu beitragen können, die Verkehre umweltfreundlicher zu gestalten. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion zu Pendlerparkplätzen hat das Ziel, eine Verbesserung der Mobilitätssituation für Berufspendler herbeizuführen.
Ich möchte an dieser Stelle ein paar statistische Zahlen einbringen, die uns bewegt haben, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Auch in Zeiten von Homeoffice muss und will der größte Teil der Arbeitnehmer nach wie vor seine Wohnung verlassen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. 45 Prozent der Arbeitnehmer müssen dabei eine Strecke von mehr als 10 Kilometern einfache Strecke, 20 Prozent sogar über 25 Kilometer zurücklegen. Auch wenn der Anteil derer, die dabei die Angebote aus dem Umweltverbund, also Bus, Bahn oder Fahrrad nutzen, ausgebaut werden soll, das ist ja richtig, nutzen weiterhin etwa 74 Prozent der Arbeit-
nehmer für ihre Wege den eigenen Pkw, teilweise aus Gründen der Flexibilität, aber auch der Tatsache geschuldet, dass am Start- oder Zielort schlicht kein ÖPNV zur Verfügung steht. Auch ist durch die teilweise langen Fahrzeiten im ÖPNV bzw. SPNV oder das fehlende Angebot in Tagesrandlagen der Arbeitsplatz nicht pünktlich zu erreichen oder man kommt nach Feierabend nicht mehr nach Hause.
Wir möchten daher mit unserem Antrag einen Beitrag leisten, um Fahrgemeinschaften wieder attraktiver zu machen. Menschen, die sich ein Auto teilen, sparen Raum auf der Straße, Kraftstoff im Tank und Schadstoffe in der Luft.
Dass dieses Modell schon jetzt genutzt wird, zeigt sich an den wilden Abstellplätzen an Autobahnanschlussstellen. Parkende Autos am Fahrbahnrand oder auf Wald- und Feldwegen sind ja keine Seltenheit. Wer selbst viel mit dem Auto unterwegs ist, sieht das sehr oft. Wir als Freie Demokraten wollen, dass an geeigneten Standorten wie Autobahnanschlussstellen oder Verkehrsknotenpunkten Pendlerparkplätze geschaffen werden, kostengünstig, am besten kostenlos, die vielleicht auch Maßnahmen zur erhöhten Sicherheit für die parkenden Fahrzeuge bzw. die Nutzerinnen und Nutzer bieten. Das könnte einen kleinen Beitrag zur weiteren Absenkung von Verkehrsströmen auf unseren Straßen leisten. Seit 2017 gibt es in der StVO mit dem Zeichen „P+M“ auch die entsprechende Beschilderung. Zudem sollte über die Angebote umfassend und niederschwellig informiert werden, beispielsweise über eine App, wie es unsere Nachbarn in Hessen bereits praktizieren. In Anbetracht der wie immer vollen Tagesordnung und der Tatsache, dass der Antrag nun schon acht Monate unbehandelt hier vorliegt, beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, um dort mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Thematik in der Tiefe weiter voranzutreiben. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung für die Überweisung und bedanke mich.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegt eine Wortmeldung vor. Herr Abgeordneter Rudy
zieht zurück. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die Abstimmung auf. Vorgeschlagen wurde, den Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
zu überweisen. Andere Ausschussüberweisungen sind nicht beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Überlebenschancen von Früh- geborenen und kranken Neu- geborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilch- banken sichern Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2559 -
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Muttermilch ist der optimale Start ins Leben, und Frühgeborene und vor allem kranke Neugeborene profitieren dabei in besonderem Maße. Das ist mittlerweile auch wissenschaftlich erwiesen, dass mit humaner Milch ernährte Frühgeborene eben deutlich seltener an Krankheiten beispielsweise im Darmbereich leiden als mit künstlicher Säuglingsnahrung. Auch trägt sie dazu bei, Schutz vor Infektionskrankheiten zu gewährleisten und eben deutlich reduzierte Säuglingssterblichkeit hervorzurufen. Auch leiden Kinder, die gestillt werden, seltener an Diabetes Typ II und/oder Übergewicht.
Meine Damen und Herren, doch nicht allen Frauen – das wissen wir – ist es möglich, ihr Kind zu stillen. Hier kommen eben die sogenannten Frauenmilchbanken ins Spiel. Frauenmilchbanken sind an Kliniken angegliedert. Dort wird Muttermilch gespendet, untersucht, gelagert und eben dann an Säuglinge verteilt. Im Übrigen geht das Konzept von Frauenmilchbanken auf die Thüringerin Marie Elise Kayser zurück. In Deutschland gibt es aktuell 33 dieser Frauenmilchbanken, die aber – und das ist das strukturelle Problem, das wir mit unserem Antrag adressieren – jedoch ausschließlich oder die meisten Patientinnen und Patienten der eigenen Klinik mit ebendieser besagten Spendermilch versorgen. In Thüringen haben wir drei Frauenmilchbanken. Das ist in Erfurt, in Jena und in Eisenach der Fall. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass der Bedarf an
In Deutschland existieren allein mehr als 200 Perinatalzentren der Kategorie Level 1, also dieser hochwertig ausgestatteten Neugeborenenintensivstationen, und lediglich 33 Frauenmilchbanken stehen dem gegenüber. Wenn man jetzt den potenziellen Bedarf in der Versorgung von Frühgeborenen sieht, nämlich 10.500 Frühgeborene jedes Jahr mit eben weniger als 1.500 Gramm Geburtsgewicht, wissen wir, welche große Chance Frauenmilchbanken an den Kliniken bieten. In Thüringen gibt es zurzeit aktuell gerade den Versuch, eine weitere Frauenmilchbank aufzubauen. Das ist in Suhl. Denn dort haben wir ein weiteres Perinatalzentrum der Stufe 1, also der Maximalversorger in der Neonatologie.
Worauf zielt unser Antrag ab? Das ist natürlich, die vorhandenen Frauenmilchbanken in Thüringen abzusichern und eine weitere zu schaffen. Nur zur Erklärung: Das Land hat eben hier die Aufgabe, Strukturen zu schaffen und dafür ist das Land auch nach dualer Krankenhausfinanzierung verantwortlich, aber auch – das geht über Thüringen hinaus – der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden, denn sowohl die Finanzierung der Spende und Weitergabe von Humanmilch ist im Rahmen der DRG nicht berücksichtigt und wird auch nicht über eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung über GKV und PKV sichergestellt. Hier muss sich Thüringen auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das anders wird. Auch Innovationsfondsprojekt Neo-MILK soll diese Laktations- und Stillbereitschaft fördern. Innovationsfondsprojekt gilt für das ganze Land, auch für Thüringen. Deswegen wollen wir als zuständige Fachabgeordnete im Ausschuss informiert sein. Auch da sehen wir die Landesregierung in der Berichtspflicht.
Letzten Endes geht nichts über Kommunikation und das Werben für Dinge, die gut und richtig und wichtig sind, deswegen ist die Erhöhung der Spendenbereitschaft für mehr Frauenmilch in den Frühgeborenenstationen unerlässlich. Hier wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung eine Aufklärungskampagne ins Leben rufen. Das als kurze Einführung. Ich freue mich auf die weitere Diskussion und darf mich bis hierher schon mal für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank.